Thema: 01056 Abzocke
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Alt 09.12.2009, 00:01   #622 (Permalink)
GerryAusWuppi
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Meine Strategie:

Bei einer Rechnung unter 100,- € würde ich widersprechen und einen Einzelverbindungsnachweis und eine techn. Prüfung nach $45i TKG verlangen und nichts zahlen, sondern vom Rückbehaltungsrecht nach §... BGB Gebrauch machen. Bei Vorlage einer tech. Prüfung, die den Erfordernissen auch standhält, würde ich weiter überlegen, was zu tun ist.
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Bei einer Rechnung über 100,- € würde ich widersprechen und einen Einzelverbindungsnachweis und eine techn. Prüfung nach $45i TKG verlangen und nichts zahlen, sondern vom Rückbehaltungsrecht nach §... BGB Gebrauch machen. Je nach Höhe der geforderten Zahlung würde ich einen Rechtsanwalt einschalten und mit ihm überlegen, ob zusätzlich

- wegen arglistiger Täuschung (plötzlich keine Tarifansage mehr)
- Verstoß gegen Treu und Glauben (seriöser Anbieter seit langem, s. entspr. Beiträge im Internet und eigene Erfahrung mit dem Anbieter)
- Sittenwidrigkeit des Preises auf Grundlage des normal üblichen
Preises (10-40 fache Ehöhung; 3-5 fach teurer als Telekom; je nach Einzelfall natürlich!)

vorgegangen werden kann, evtl. unter Bezug auf das Wiesbadener Urteil.

Bei mehr als 300,- € (nicht deutschpsrachige Webseiten) bzw. 600,- € (deutschsprachige Webseiten) (oder mehr als 2 Std. Telefongespräche am Tag) würde ich zusätzlich mit dem Rechtsanwalt beraten, ob die FAQ's der Firma Vertragsbestandteil sind und etwaige Ansprüche max. auf diese Beträge gedeckelt sind. Natürlich juristisch entsprechend formuliert.

Wenn der Rechtsanwalt dann noch weitere Vorschläge hat, um so besser!

Grüsse
Gerry

Geändert von GerryAusWuppi (09.12.2009 um 00:04 Uhr)
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