Zitat:
Zitat von GerryAusWuppi
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Sehr gute Linkssammlung! Danke! Sehr viel, was man wirklich brauchen kann.
Gibts aber auch unklare Sachen. Z.b. Kommentar eines Anwaltes zu der TKV:
Clemens D. Schlotter, Die neuen Endkunden schützenden Regelungen des "Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" v. 18.02.2007 *?* ein detaillierter Überblick <A CLASS="sdfootnoteanc" NAME="sdfootnote1anc" HREF="#sdfootn
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12. § 45i TKG Beanstandungen
Von der Pflicht des Telekommunikationsanbieters im Falle der Rechnungsbeanstandung eine technische Prüfung durchzuführen, werden die Fälle ausgenommen, in denen die Beanstandung nicht nachweislich auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist. Nach der Begründung ist dies z.B. der Fall, wenn die Anwendung eines bestimmten Tarifs strittig ist. Damit wird einer Hauptforderung der Anbieter entsprochen.
(75) Dagegen bleibt die Pflicht zur Erstellung eines Einzelentgeltnachweises auch dann erhalten, wenn die Beanstandung nicht nachweislich auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist.
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Wenn ich es richtig interpretiere- dann ist es nicht zu unseren Gunsten, oder? Ist ja die Anwendung eines bestimmten Tarifs strittig, oder? Wir meinen es sind 3 cent die Minute und die Betrüger meinen es sind mehr als 1,40 Euro die Minute.
Wenn es so ist- dann müssen die mir ja gar keine technische Prüfung durchführen. Oder?