Thema: 01056 Abzocke
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Alt 09.12.2009, 11:56   #624 (Permalink)
Paoblo
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Zitat:
Zitat von GerryAusWuppi Beitrag anzeigen
Hallo,

hier ein paar sehr schöne Links zum Thema technische Prüfung nach § 45i TKG
:

Hinweise, wie man sich gegen strittige Telefonkosten wehren kann:
Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

Ein Urteil des AG Papenburg, dass hohe Anforderung an eine tech. Prüfbericht stellt und die Klage des Telefonanbieters abgeschmettert hat (es gibt noch mehr Urteile diesbzgl.!):

Streit um Telefonrechnung: Verbraucher haben Recht auf genauen Prüfbericht: computerbetrug.de und dialerschutz.de

AG Papenburg: Mehrwertdienste+Prüfung nach § 45 i TKG

Anwaltsschreiben wegen intelicom Inkasso Forum 123recht.net

Das Gesetz (insbes. §45) aus Sicht von Juristen
http://www.taylorwessing.com/uploads...ohle_CR.de.pdf

Clemens D. Schlotter, Die neuen Endkunden schützenden Regelungen des "Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" v. 18.02.2007 *?* ein detaillierter Überblick <A CLASS="sdfootnoteanc" NAME="sdfootnote1anc" HREF="#sdfootn

Gewonnene Fälle, die zwar etwas anders gelagert sind, aber dennoch Material für die evtl. notwendige Abwehr beinhalten:
Überhöhte Internet-by-Call-Entgeltforderungen: Prozesse und Urteile - onlinekosten.de Community

Aufpassen! Bussek & Mengede treiben alte Forderungen ein | Freizeitfreunde.de

kostenloses Prüfprotokoll. Wie sieht das aus? Inkasso Forum 123recht.net

Anwaltsschreiben wegen intelicom Inkasso Forum 123recht.net

Ventelo / Intrum Justicia Inkasso Forum 123recht.net

Grüsse
Gerry
Sehr gute Linkssammlung! Danke! Sehr viel, was man wirklich brauchen kann.
Gibts aber auch unklare Sachen. Z.b. Kommentar eines Anwaltes zu der TKV:
Clemens D. Schlotter, Die neuen Endkunden schützenden Regelungen des "Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" v. 18.02.2007 *?* ein detaillierter Überblick <A CLASS="sdfootnoteanc" NAME="sdfootnote1anc" HREF="#sdfootn
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12. § 45i TKG Beanstandungen


Von der Pflicht des Telekommunikationsanbieters im Falle der Rechnungsbeanstandung eine technische Prüfung durchzuführen, werden die Fälle ausgenommen, in denen die Beanstandung nicht nachweislich auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist. Nach der Begründung ist dies z.B. der Fall, wenn die Anwendung eines bestimmten Tarifs strittig ist. Damit wird einer Hauptforderung der Anbieter entsprochen.(75) Dagegen bleibt die Pflicht zur Erstellung eines Einzelentgeltnachweises auch dann erhalten, wenn die Beanstandung nicht nachweislich auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist.
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Wenn ich es richtig interpretiere- dann ist es nicht zu unseren Gunsten, oder? Ist ja die Anwendung eines bestimmten Tarifs strittig, oder? Wir meinen es sind 3 cent die Minute und die Betrüger meinen es sind mehr als 1,40 Euro die Minute.
Wenn es so ist- dann müssen die mir ja gar keine technische Prüfung durchführen. Oder?
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