Thema: 01056 Abzocke
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Alt 11.12.2009, 14:54   #716 (Permalink)
GerryAusWuppi
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Hallo Evita,

der Widerspruch ist schon recht gut. Vielleicht noch ergänzen um genaue Angaben zur Rechnung, Kundennummer, wie im Musterschreiben der Verbraucherschutzzentrale empfohlen. Siehe: Interessengemeinschat - Diskussionen...

Bei der Telekom genau den Rechnungsposten der PM2 stornieren lassen. Das gilt dann nicht nur für 30 Tage! Die 30 Tage beziehen sich darauf, dass im normalen Fall, wenn keine Beanstandung gemacht wird, der Betrag fällig wird. Zahlt man nicht, können Verzugszinsen u.a. verlangt werden.
Aber: Reagiert der Anbieter 8 nicht innerhalb von 8 Wochen nach Eingang des Widerspruchs und legt die tech. Prüfung nicht vor, dann kann er nie mehr Verzugsgebühren und Mahnkosten verlangen! Die Forderung, also die in der Rechnung geforderte Summe, bleibt jedoch bis zu 3 Jahren nach ihrer Entstehung bestehen, wenn vorher nicht ein Gerichtsverfahren, Vergleich, Pleite, o ä. einen Untegang der Forderung nach sich zieht.

Wer sich nicht wehrt, der hat schon auf jeden Fall das Geld verloren! Wie die Sache dann im einzelnen ausgeht, kann keiner heute mit Sicherheit sagen. Wir müssen alle am Laufenden bleiben und erstmal auf Reaktionen der Firma warten...

Grüsse
Gerry
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