Hallo,
habe folgendes Problem:
Meine 75-jährige Schwiegermutter ist ebenfalls PM2-Opfer. (ca. 150€)
Ich hatte ihr im Dezember ein Musterschreiben mit Widerspruch und Verlangen der Prüfung nach §45i TKG gesendet, dass sie unterschrieben und per Einschreiben fristgerecht an PM2 geschickt hat.
Nun hat sie die allgemein bekannte Standard-Mahnung bekommen.
Ich selbst hätte nun überhaupt kein Problem damit, diesen Fall durchzufechten - aber der alten Dame jagen Worte wie "Gericht" und "Anwalt" einen Riesen-Schrecken ein.
Daher meine Frage: Wie weit kann ich die Sache treiben, ohne dass erhebliche Mehrkosten beim "Rückzieher" entstehen und ohne dass der Gang zum Gericht zwingend wird?
Wenn PM2 sich wirklich traut, müsste ja erst ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen? Was kostet das, wenn man dann "einknickt"?
Kann der überhaupt kommen ohne Prüfung nach §45i?
Viele Grüße
Samweis
Geändert von Samweis (17.04.2010 um 19:16 Uhr)
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