Paragraphen werfen ...
Hallo guss,
individuelle Rechtsberatungen dürfen nur von Rechtsanwälten oder den Verbraucherzentralen geleistet werden. Konkrete Tipps kann hier darum niemand geben.
Aber ich kann Dir meine Meinung zu Ventelos Geschwätz mitteilen. Ventelo "wirft" nur den § 305a aus dem BGB. Damit soll deutlich gemacht werden, dass deren AGB wirksam einbezogen werden (= bei jeder Anwahl berücksichtigt werden müssen). Aber bei einer Anfechtung ist das vollkommen uninteressant. Man kann sich mit einbezogenen AGB oder ohne irren.
Auch der daraus folgende Hinweis darauf, dass jeder Kunde verpflichtet sein soll, sich vor jedem Verbindungsaufbau über die aktuellen Preise auf irgendeiner Webseite zu informieren, ist unbedeutend. Man kann sich dort sogar mehrmals hintereinander irren und immer wieder z.B. mit der falschen Zeile oder Spalte, Festnetz statt mobil oder einer falschen Destination vertun. Trotzdem kann man dann wegen Inhaltsirrtum anfechten.
Außerdem kann man sich auch schlicht bei der Eingabe der Netzbetreiberkennzahl vertun, so ein Irrtum kann auch total unabhängig von irgendwelchen Verpflichtungen in irgendwelchen AGB passieren. Macht aber nichts - genau dafür ist ja der § 119 BGB. Wenn man von einem Vetragsschluss versehentlich eine falsche Vorstellung hatte, kann man anfechten. Punkt.
Der erste Absatz auf der zweiten Seite - also das Fazit (!) - ist schließlich besonders schwachsinnig: "... konnten Sie über den jeweils gültigen Tarif nicht im Irrtum sein." Auch Nachprüfungen können Irrtümer nicht sicher ausschließen. Außerdem könnte man auch die Netzbetreibervorwahl verwechselt oder falsch eingegeben haben. Irrtümer sind halt immer möglich.
Die dummdreiste Argumentation von Ventelo besagt nichts anderes, als dass jeder Kunde wissentlich und willentlich viel mehr Geld für Telefonate ausgeben möchte als ohne deren Netzbetreibervorwahl. Die haben da wohl etwas Realitätsverlust erlitten. Aber so lebensfremd ist das BGB glücklicherweise nicht.
Ventelo schreibt - für mich erwartungsgemäß - nur totalen Blödsinn. Hilfloses Gestammel könnte man das auch nennen. Abzocker probieren nunmal alles Mögliche, um ohne nennenswerte Leistungen an anderer Leute Geld zu kommen. Und die geben auch bestimmt nicht so schnell auf.
Voraussichtlich wird nun irgendeine Inkasso-Klitsche eingeschaltet. Dann braucht man starke Nerven - aber keinen Rechtsanwalt.
Nicht einschüchtern lassen.
FG
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