Thema: 01056 Abzocke
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Alt 03.09.2010, 09:10   #2946 (Permalink)
cearense
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Zitat:
Zitat von Jason100 Beitrag anzeigen
Mhhhh, so ganz richtig ist das ja nicht, denn schließlich hat der Gesetzgeber diese "Ankündigungen" ausdrücklich vorgeschrieben (§ 28a BDSG Datenübermittlung an Auskunfteien)

Guten Morgen,

deshalb sind weitere Mahnungen, nach schriftlichem Widerspruch, nach meinem Erachten, SINNLOS.

Ebenso SINNLOS sind weitere Forderungen eines Dritten, wenn der Schuldner rechtzeitig und nachweisbar "WIDERSPROCHEN" hat. Daher wird die Firma ....(Name vergessen)... vor Gericht innerhalb der ersten 15 Minuten unter den Tisch fallen und verlieren (das ist meine persönliche Meinung).

Aus diesem Grund wäre ein solcher Schritt ein Desaster für ....(Name vergessen)...

Ich werde auch keine 55 Cent verschwenden um irgendeinem Skatclub irgendeine Nachricht zu schicken, da dies völlig SINNLOS ist. Das einzige was hier hilft sind Anzeigen bei der Polizei und hoffentlich schw.... Gard..... für Beteiligte oder zumindest satte Geldstrafen.

Also Herrschaften = Kopf hoch und nicht einschüchtern lassen.

Bis bald

(Name vergessen=erste Anzeichen von Demenz)
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