Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.09.2010, 19:15   #11 (Permalink)
peter_pan
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
Standard

Zitat:
Zitat von Shanti108 Beitrag anzeigen
......
wenn ich es richtig las, dann kanns eben auch zum Prozeß
kommen und den kann man auch verlieren

LG
Grundsätzlich könnte es auch zu einem Prozess kommen - ja.....
und einen Prozess kann man auch verlieren - ja ......

ABER.....

die Wahrscheinlichkeit ist äusserst gering - wenn man von Anfang an richtig an die Sache rangeht - nämlich so, wie es Spammemad beschrieben hat.

Zügig (Umgehend - am besten SOFORT) dem Anbieter die sogenannte Einrede des IRRTUMS nach § XXX mitteilen.
Es werden Mahnungen folgen - irgendwann vielleicht ein Inkasso-Büro, das auch nervt. Auch denen mitteilen, dass der Forderung wegen Irrtums widersprochen wurde. Ich denke, die werden keinen Mahnbescheid erlassen.
Kommt es erst zu einem Prozess, den sie mit ziemlicher Sicherheit verlieren, gibt es Urteile, auf die andere zurückgreifen. Das würde sich wie eine Lawine ausbreiten.

Ich erinnere mich an die Sache mit den unbilligen Gaspreiserhöhungen. Kein Kunde (ich auch nicht) wurde von den Gasversorgern verklagt, weil sie in so einem Prozeß die Billigeit ihrer Forderungen hätten beweisen müssen - und nicht der Beklagte (also der Kunde) den Beweis der Unbilligkeit hätte führen müssen.
Die haben sich anders aus der Schlinge gezogen - aber das ist ein anderes Thema.

Und zur 01066. Schau mal hier:

01059 - Mahngebuehr bei verzoegertem Zahlungseingang

Wer sagt dir, dass Herr Becker morgen nicht die Tarifansage abschaltet und mal eben an der Preisschraube dreht ?

Neee - die stehen bei mir auch auf der schwarzen Liste - auch wenn die eine oder andere "Firma" der Gruppe seriös zu arbeiten scheint
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder
:-P
peter_pan ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden