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Alt 09.09.2010, 08:49   #15 (Permalink)
peter_pan
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Zitat:
Zitat von heiqu Beitrag anzeigen
......
Das Prüfprotokoll habe ich innerhalb von 2 Tagen bekommen, von beiden Anbietern; natürlich alles in Ordnung. Gesprächsdauer 1 Sek. wurde bestätigt.

Diese Anbieter sollten hier gar nicht angezeigt werden, für die Netzagentur ist sowas uninteressant.
Hast du tatsächlich ein Prüfprotokoll bekommen oder nur einen Einzelgesprächsnachweis?
Such mal hier im Forum mit diesem Begriff - da findest du einige interessante Informationen.
Wenn tatsächlich keine Verbindung zustandegekommen ist, würde ich die Zahlung verweigern. Wie man dabei richtig vorgeht, findest du auch hier im Forum.

Würde man alle Anbieter rausnehmen, die auf irgendeine Art und Weise tricksen, würden mindestens 60 Anbieter weniger gelistet - also fast keine mehr.
Man darf Billiger-Telefonieren.de keinen Vorwurf machen. Mehr als auf die Trickserei hinzuweisen und Hilfswerkzeuge anzubieten, können sie nicht. Und das machen sie - deshalb auch ein Lob von meiner Seite.

Beispiel auf der Startseite zum Tarif-Schnellrechner:

"Hinweis: Die Preise für Auslandsgespräche unterscheiden sich nicht selten um den Faktor 100, je nachdem, ob man zu einer Festnetz- oder Mobilfunknummer telefoniert. Wenn man nicht sicher ist, welche Art Nummer man anruft, empfiehlt es sich, einen Anbieter mit Tarifansage zu wählen. Mit dem Vorwahlrechner von Billiger-Telefonieren.de können Sie herausfinden, in welches Netz Sie telefonieren."

Mehr geht nun fast wirklich nicht mehr. Lesen und prüfen muss schon der Nutzer. Wer das tut, kann auch mit 01053 Geld sparen - nämlich dann, wenn er (zur Zeit) nur zwischen 13 und 14 Uhr ins deutsche Mobilfunknetz telefoniert.

Wer nicht ständig kontrollieren und prüfen will, muss sich einen Anbieter suchen, der vielleicht etwas teurer ist - aber weniger trickst.

Nachtrag:

Achtung - eine Zahlungsverpflichtung besteht NICHT, da gem. fon4U - Allgemeine Geschäftsbedingungen Pkt. 2.1 des Anbieters 01053 KEIN Vertrag zustande gekommen ist:

"....Ein Vertrag kommt stets, unabhängig von der Person des Telefonierenden, zwischen dem Anschlussinhaber und fon4U durch Vorwahl der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl 01053 und dem erfolgreichen Herstellen der Verbindung zustande und besteht nur für die Dauer der mit der Vorwahl 01053 eingeleiteten Verbindung...."

Da der Anbieter 01017 identische AGBs hat (ist ja der gleiche Anbieter), gilt vorgenanntes auch für 01017.

Eine erfolgreiche Verbindung ist nicht zustande gekommen - also kein Vertrag - also keine Zahlungsverpflichtung.
Beweispflichtig wäre der Anbieter - ein reiner Einzelgesprächsnachweis reicht dafür nicht aus.

Dieser Teil der AGB beantwortet auch EINDEUTIG die Frage, ob der Anbieter während eines Gespräches den Tarif ändern darf.

Ein klares NEIN!

Der Vertrag besteht während der Dauer der Verbindung - zu den bei Beginn des Gespräches vereinbarten Bedingungen (=Preisen). Eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen innerhalb der Vertragslaufzeit (=Dauer des Gespräches) ist unzulässig.
Möchte der Anbieter während der Dauer des Gespräches einen anderen Tarif ändern, müsste er die laufende Verbindung trennen.
Wählt der Kunde danach erneut diese Vorwahl, kommt ein neuer Vertrag zu Stande.

Wird man mit diesem neuen Vertrag dann abgezockt, bleibt ja immer noch die Einrede des Irrtums nach BGB


01011 und 010011(Ventelo)????
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder
:-P

Geändert von peter_pan (09.09.2010 um 16:30 Uhr) Grund: Nachtrag
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