Zitat:
Zitat von spreejunge
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29 cent!!!!! pro Minute - Das wird so auf billiger telefonieren nicht angezeigt. Man muß wirklich näher schauen, damit es einem auffällt. Hände weg!
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Das ist das Abzocksystem der 01057 - was man durchaus als kriminell bezeichnen kann.
Wer ist sich schon immer sicher, in welche Stadt er gerade anruft? Also schaut man unter Schweiz nach - und wird getäuscht Denn obwohl Zürich und andere Städte auch in der Schweiz liegen, zahlt man den 30-fachen Preis. Es findet sich auch kein Hinweis auf der Tarifmatrix Schweiz, dass in gewisse Städte andere Tarife gelten. Also vorsätzliche Verbrauchertäuschung.
Wenn du den Nerv hast, dich wegen der "lumpigen" 20 EUR zu streiten, solltest du den Betrag bei der Telekom sperren lassen bzw. nicht überweisen.
Dir ist ein ganz klarer Irrtum unterlaufen (§119 BGB), du kannst den Vertrag anfechten.
Wie:
01011 und 010011(Ventelo)????
Ein Einschreibebrief und ein dickes Fell reichen, diesem sauberen Varol-Clan in die Suppe zu spucken.
Du solltest dich aber beeilen. Die Rechnung sollte nicht älter als 14 Tage sein.
Ist die Rechnung älter als 14 Tage, kannst du sie auch wegen arglistiger Täuschung anfechten (§123 BGB - siehe mein Beitrag weiter oben vom 26.10.2010).
Die Anfechtungsfrist (§ 121 BGB: unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrunds) gilt nur beim § 119 (und 120 BGB). Was im Umkehrschluss bedeutet, dass Anfechtungen wegen arlistiger Täuschung auch später erfolgen können.
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder
:-P