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Alt 25.08.2011, 09:35   #6 (Permalink)
spammemad
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Hallo logitechmaus,

man kann jedes Schreiben auffassen wie man will, aber die Staatsanwaltschaften müssen diese Ansichten nicht teilen. Weil die aber darüber entscheiden, ob ein Strafverfahren überhaupt eingeleitet wird, sind deren Ansichten viel eher maßgeblich. Und Drohmahndummfug halten die bekanntlich nicht für strafbar.

Freundliche Grüße
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