Thema: 01056 Abzocke
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Alt 20.11.2009, 15:18   #165 (Permalink)
marks123
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Standard Einschreiben...

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Zitat von hugosepp Beitrag anzeigen
Aber genau das, denke ich nicht!!! Ich telefoniere seit drei Jahren mit dieser Vorwahl und mit so einer Erhöhung kann niemand rechnen, und wenn der Tarif gewohnheitsmäßig immer sehr niedrig ist, dann kann so eine Erhöhung niemals gesetzeskonform sein! Und dass jetzt keiner mehr erreichbar ist bei der PM² zeugt von einer betrügerischen Machenschaft!

Hol Dir doch Dein Geld zurück und lass es doch auf ne Gerichtsverhandlung ankommen; die es wahrscheinlich nie geben wird! Nur Einwandschreiben bringt doch nix; das Geld zahlen die freiwillig niemals zurück. Du kannst über die Telekom 6 Wochen lang das Geld zurückbuchen und nur den reinen Betrag an die T-Com bezahlen, und dann liegt es an PM2, dich abzumahnen. Lass es darauf ankommen!

Hallo Hugosepp,
da hast du völlig Recht, der Widerspruch per Einschreiben muß auf jeden Fall erfolgen und ganz wichtig ist der Hinweis, dass man einen Entgeltnachweis sowie die Dokumentation der technischen Prüfung nach § 45i TKG einfordert und hierzu auch gleich eine Frist setzen. Hierzu ist PM2 gesetzlich verpflichtet! Pm2 wird dieses aber wahrscheinlich nicht machen, da es ein nicht gerade unerheblicher Aufwand ist. Der Vorteil für uns ist, dass man hiermit die Nachweiserbringung auf PM2 abwälzt und solange die nicht reagieren muß man die Rechnung auch nicht bezahlen. Wichtig ist auch sich einen Einzelverbindungsnachweis von der Telekom zu besorgen, am besten auch aus der Vergangenheit um nachweisen zu können, dass die Tarife in der Vergangenheit deutlich günstiger waren. Wie man hier in dem Forum nachlesen kann, gibt es ja auch schon Gerichtsurteile die ganz klar für den Verbraucher sprechen.

Interessant ist der Link (Phoenix Mergers und Partner) von pleitegeier: PM2 scheint wirklich kurz vor der Abwicklung zu stehen und somit wird dann jeder der bezahlt hat, sein Geld nie wiedersehen. Noch Dreister ist die Info auf dieser Seite "Nach Schieflage von PM2 im CBC Geschäft wurden Massnahmen eingeleitet". Ja klar, die Massnahmen waren folgende: Tarifansage abschalten, Tarife um das 60-fache erhöhen und sich ganz einfach auf Kosten der Verbraucher die Taschen voll machen!

Falls PM2 Ihre Forderung an Inkassobüros oder pseudo Rechtsanwaltskanzleien verkauft/weitergibt, braucht man sich hiervon keinesfalls einschüchtern lassen, die sind Wirkungslos und hierauf muß man überhaupt nicht reagieren. Nur auf gerichtl. Mahnbescheide muß man nochmals fristgemäß einen Widerspruch einlegen, aber diese werden so ohne weiteres nicht erteilt und wenn man Widerspruch einlegt, obliegt wiedermals PM2 die Nachweiserbringung....

Viele Grüße und lasst euch von so einem Verein wie PM2 nicht unterkriegen
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