Thema: 01056 Abzocke
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Alt 25.11.2009, 18:46   #218 (Permalink)
GerryAusWuppi
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Habe über https://www.insolvenzbekanntmachunge...in/bl_suche.pl folgende Informationen zum Insolvenzverfahren über diese Firma gefunden:

Geschäfts-Nr.: 8 IN 537/09

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PM² Telecommunication GmbH, Siemensstr. 12b, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 40592),

vertreten durch: Volker Prause, (Geschäftsführer), wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Masseverbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse für November 2009 bis zur Höhe von 600.000,00 € zu begründen und zwar für die zur Fortsetzung des Geschäftsbetriebs notwendigen Dienstleistungsaufträge an externe Telekommunikationsunternehmen, ferner für die Aufrechterhaltung von Energielieferungs- und Telekommunikationsverträgen.

Amtsgericht Offenbach am Main, 05.11.2009

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Az.: 8 IN 537/09 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PM² Telecommunication GmbH, Siemensstr. 12b, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 40592), vertreten durch: Volker Prause, (Geschäftsführer), wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Masseverbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse für September 2009 bis zu 300.000,00 € und für Oktober 2009 bis zu 600.000,00 € zu begründen, und zwar für die zur Fortführung des Geschäftsbetriebs notwendigen Dienstleistungsaufträge an externe Telekommunikationsunternehmen, ferner für die Aufrechterhaltung von Energielieferungs- und Telekommunikationsverträgen.

Amtsgericht Offenbach am Main, 23.09.09
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Az.: 8 IN 537/09 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PM² Telecommunication GmbH, Siemensstr. 12b, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 40592), vertr. d.: Volker Prause, (Geschäftsführer) ist am 17.09.2009 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Lanio, (OF - Fach 30), Herrnstraße 53, D 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069 / 45 00 34 - 0, Fax: 069 / 45 00 34 - 333 bestellt worden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 17.09.2009
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Wenn das wahr ist, dann heißt dass, dass der vorläufige Insolvenzverwalter von den überzogenen Gebühren weiß oder hätte wissen können!

Ich werde morgen mal versuchen, mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu sprechen!

Neuigkeiten:

Nach Auskunft des Büros des vorläufigen Insolvenzverwalters befindet sich die Firma nicht im Insolvenzverfahren und es ist nicht damit zu rechnen, dass die Firma in Insolvenz geht.

Es handele sich nur um vorübergehende Zahlungschwierigkeiten...

Außerdem habe der vorläufige Insolvenzverwalter keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Firma.

Das Preiserhöhungen stattgefunden hätten, sei bekannt; diese hielten sich im marktüblichen Rahmen.


Grüsse
Gerry

Geändert von GerryAusWuppi (26.11.2009 um 10:23 Uhr)
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