Nun mal nicht gleich klein beigeben!
Denn das hätten die gerne so. Zunächst bei der Telekom stornieren, evtl. nur den Betrag bezahlen, der sonst bezahlt worden wäre. Dann mit dem Musterschreiben s. o. die Verbindung erst mal nachweisen lassen. Das kostet denen Geld und macht Arbeit! Dann kann man immer noch entscheiden, was man machen soll!
Das Wiesbadener Urteil ist zwar kein Präzidenzurteil, aber es macht Mut, das es auch einige Richtterinnen gibt, die den Schmarrn durchschauen und ihn nicht mitmachen!
Kleine Randnotiz:
Übrigens klang meine Gesprächpartnerin des Büros recht nervös und gestreßt (hatte dafür aber eine schöne Stimme ;-) ).
Grüsse
Gerry
|