Zitat:
Zitat von peter_pan
Vergiss das mit dem "BETRUG". Das wird keiner. Lies bitte mal genau den Paragraphen. Da ist kein Faktor wirklich erfüllt.
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Wirklich?
Ventelo versucht
in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, mein Vermögen dadurch zu beschädigen, daß es durch
Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt:
1. Obgleich die Verwechslungsgefahr der Vorwahl Ventelo allerspätestens seit dem ersten Einspruch bekannt ist (und beabsichtigt), wurde nichts unternommen, deren Nutzer über die Identität des Betreibers und seine Konditionen zu informieren.
2. Ventelo behauptet in Mahnschreiben (um mein Vermögen zu beschädigen) die Unwahrheit: Ich wäre verpflichtet gewesen, mich über AGBs und Preise (einer mir unbekannten Firma, mit der ich nicht in Geschäftsbeziehung treten wollte) zu informieren. Ein Dienstleistungsvertrag sei 'konkludent zustande gekommen'.
Zitat:
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Es ist IMMER ein Vertragsverhältnis zustande gekommen.
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Nö. Ein Vertrag kommt durch 'Angebot' und 'Annahme' zu Stande. Bin ich im Irrtum und kann deshalb den Anbieter und sein Angebot gar nicht kennen, dann kann ich es auch nicht annehmen. Auch dann nicht, wenn ich zugleich dem Angebot eines anderen, mir bekannten und von mir gewünschten Anbieters, zustimme.