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#1022 (Permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo alle, die von 01056 betrogen sind. Habe auch statt 60 Euro 300 Rechnung bekommen. Die hatten günstigen Tarif 2,95 Cent pro min.angesagt, dann später gar keine Tarifansage, und ein Schok war für mich, als die auf einmal " nur 22,9 Cent p.min." sagten. 300 Euro habe ich nicht überwiesen, nur Telecom und andere günstige habe ich bezahlt, 01056 habe ich einfach nicht bezahlt ( In der Verbrauchercentrale in Bremen hat mir der Herr gesagt einfach nicht bezahlen). Was gescheht weiter weiss ich nicht, welche Probleme warten damit auf mich? |
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#1023 (Permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
hier eine kurze Antwort für "einfach nicht bezahlen ... welche Probleme warten damit auf mich" (quasi Vogel-Strauß-Technik): Mahnung(en), Festnetzanschluss wird von Telekom gesperrt, gerichtliche Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid für PM², Telekom und andere Anbieter, Zwangsvollstreckung/Pfändung. Nur Mist. Einfach nicht bezahlen geht nicht. Du musste der Telekom und Pm² jeweils einen Brief schicken. Der Abrechnung von PM² muss mit Einschreiben Rückschein widersprochen werden und die Telekom muss darüber informiert werden. Innerhalb von acht Wochen nach dem Rechnungszugang. Vorlagen/Muster z.B. hier: 01056 Abzocke Wenn PM² die Annahme verweigert, sollte die gleiche Beanstandung umgehend noch einmal per Einschreiben Rückschein versendet werden. Siehe dazu auch hier: http://forum.billiger-telefonieren.d...4&#gmessage207 Die Telekom muss, am besten schriftlich, von einem Widerspruch gegen die Abrechnung eines Anbieters Kenntnis erhalten, weil sie andernfalls nach 30 Tagen die eingegangenen Zahlungen gleichmäßig an alle in der Rechnung aufgeführten Firmen verteilen muss. Es könnten also sonst alle Anbieter zu wenig Geld erhalten. Dann könnten auch viele Mahnungen geschrieben werden und dafür hohe Kosten entstehen. Deswegen einen Brief an die Telekom und auf einer Überweisung unter Verwendungszweck >> R.-NR. [Rechnungsnummer], B.KTO [Buchungskonto] OHNE PM2-ENTGELT << angegeben. Außerdem kannst Du das Telekommunikationsgesetz ausnützen und dich erst einmal gewissermaßen dumm stellen: Es sollte nur dem Verbindungsaufkommen (= die Menge/Dauer der Gespräche) widersprochen werden. Die hohen Preise sollten erst später, wenn eventuell tatsächlich ein Gerichtsverfahren angestrengt wird, angesprochen werden. Denn nur wenn das abgerechnete Verbindungsaufkommen beanstandet wird, muss PM² eine aufwändige technische Prüfung durchführen lassen, wenn aber die Tarife beanstandet werden, hingegen nicht. Bis ein Protokoll der geforderten Prüfung von PM² vorgelegt wird, kann PM² keine Verzugszinsen berechnen. Und wenn dieses Protokoll nicht innerhalb acht Wochen vorgelegt wird, kann PM² nur noch einen Betrag in einer Höhe, wie er in den vorangegangenen sechs Monaten durchschnittlich abgerechnet wurde, verlangen. Dann lohnt sich für PM² ein Gerichtsverfahren voraussichtlich überhaupt nicht mehr. Deswegen sollte unbedingt nur die Menge, bzw. die Dauer von den mittels PM² geführten Gespräche beanstandet werden. Also vorerst besser immer nur: So viel habe ich nicht telefoniert. Danach muss eben abgewartet werden. Wenn acht Wochen nach (formal korrekter) Beanstandung des Verbindungsaufkommens kein Prüfprotokoll vorgelegt wird, muss nur der durschnittliche Betrag aus den vorherigen sechs Monaten bezahlt werden. Dann gäbe es keine nennenswerten Probleme mehr. Wenn innerhalb der Frist ein Prüfprotokoll vorgelegt wird, muss geprüft werden, ob das Protokoll, bzw. die zugrunde liegende technische Prüfung, einwandfrei ausgeführt wurden. Wenn nicht, muss das Protokoll zurückgewiesen werden. Wenn ein einwandfreies Prüfprotokoll vorgelegt wird, kann ein weiterer neuer Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt werden. Dieser zweite Widerspruch ist dann die Grundlage für eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung mit PM². Er kann dann mit den fragwürdigen Tariferhöhungen und eventuell auch mit der nicht oder falsch erfolgten Tarifansage und den späten und für einen verkürzten Zeitraum erstellten Rechnungen begründet werden. Die Begründung muss jeweils individuell und sorgfältig formuliert werden, je nach tatsächlichem Hergang und gewählter Strategie. Es gewinnt nämlich vor Gericht überwiegend nicht derjenige, der Recht hat, sondern wer die besseren Argumente hat. Wenn es dann wirklich zu einem Gerichtsverfahren kommt: Hier wird vor einem Amtsgericht verhandelt werden (weil Streitwert weniger als 5.000 EUR) und ein Anwaltszwang besteht dann nicht, man kann sich also selbst vertreten (beträchtlich geringeres Kostenrisiko). Zum Thema Rechtsanwalt siehe auch hier: 01056 Abzocke Und wenn es wirklich soweit kommen sollte, werden hier im Forum sicher die empfehlenswerten Anwälte genannt, bzw. diskutiert werden. Und denen, die sich selbst vertreten wollen, wird dann wohl auch ein bisschen geholfen werden. Bis das alles genauer absehbar wird, werden aber noch einige Wochen vergehen. Freundliche Grüße |
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#1024 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 371
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T2009-12- Anfrage zu Regelmentierung/Call by Call
Hallo hier mal ein Auszug aus meinem Schriftverkehr mit der Netzagentur: Auf den Umstand, dass die Tarife und Preise von Anbietern von TK-Dienstleistungen, die nicht über eine beträchtliche Marktmacht verfügen derzeit nicht der Genehmigung durch mein Haus unterliegen, hatte ich bereits hingewiesen. Diese unterfallen allein dem Preis- und Produktgestaltungsrecht der Anbieter. Inwieweit sich aus der Preisangabenverordnung hier Pflichten der Anbieter ergeben, kann ich mangels Zuständigkeit nicht beurteilen. Ggf. müssten Sie sich an die zuständigen Preisprüfungsstellen der Länder/Städte wenden, die die Vorgaben z. B. der Preisangabenverordnung prüfen können. Ist doch interessant die Netzagentur ist nicht für die Preise zuständig.... Preisprüfungstelle welche ist hier für PM2 zuständig das sind doch Relikte aus des Kaisers Zeiten(Gesetzeslücke) LG §§§HIER DIE 3 GOLDENEN REGELN§§§ 1. Nützliches und Wissentswertes /Diskussionen bitte erst lesen und dann Eintragen und Fragen stellen danke HIER KLICKEN: Forum Billiger-Telefonieren.de 2. Preishistorie Für Alle, die genau wissen wollen, wie sich die Preise für ihr Zielland entwickelt haben: 1. Anklicken: http://www.telefonsparbuch.de/tmpl/n...day=1259664916 2. In der Spalte "Zone" einfach das interessierende Land anklicken! 3. HIER den Dampf ablassen http://forum.billiger-telefonieren.de/912-post405.html §§§HIER DIE 3 GOLDENEN REGELN§§§ Geändert von pleitegeier (06.01.2010 um 20:56 Uhr) |
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#1025 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 371
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Wir gegrüßen mitlerweile unser 200 Mitglied in unserer Interessensgemeinschaft
![]() ![]() Wie sieht es denn mit euren Rückscheinen Aus sind die bei allen beantwortet worden?? Bei einigen scheint die Post ja angekommen zu sein Bei meinem ersten Widerspruch vom 18.11.09 warte ich immer noch auf eine Antwort leider nur per Einschreiben ohne Rückschein. Ist das die Taktik von PM2? LG |
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#1026 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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200 angemeldete Geschädigte,
aber die Tarifansage-Umfrage hat bisher nur 26 Teilnehmer. Gerade mal 13%. Die Teilnahme an der Umfrage ist schnell erledigt. Die Betroffenen, die immer eine möglicherweise falsche Tarifansage gehört haben, können jeweils allein bei gerichtlichen Auseinandersetzungen das nicht glaubwürdig vorbringen. Eine Aussage von vielen Teilnehmern kann aber deren Möglichkeiten/Chancen beträchtlich erhöhen. Also bitte an der Umfrage teilnehmen: 01056-Tarifansage: war an oder aus, Umfrage (Roten Link klicken) |
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#1027 (Permalink) |
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Benutzer
Registriert seit: 26.11.2009
Beiträge: 30
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@ pleitegeier
Meine beiden Widersprüche an PM2 (jeweils Einschreiben mit Rückschein) von Ende Nov. und Ende Dez. 2009 sind beide betätigt worden. Der letzte wider Erwarten-trotz der Feiertage-relativ schnell. Im Übrigen: Alles Gute im neuen Jahr an alle Mitleidenden. Die Wünsche an PM2 möchte ich hier nicht veröffentlichen! Gruß Walter |
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#1028 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 371
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Neu Isenburg gehört doch zum Regierungsbezirk Darmstadt oder Kreisfreie Stadt Offenbach?
also musste das zuständige Gewerbeaufsichtsamt doch für PM2 zuständig seinbzl. der Antwort von der Netzagentur Inwieweit sich aus der Preisangabenverordnung hier Pflichten der Anbieter ergeben, kann ich mangels Zuständigkeit nicht beurteilen. Ggf. müssten Sie sich an die zuständigen Preisprüfungsstellen der Länder/Städte wenden, die die Vorgaben z. B. der Preisangabenverordnung prüfen können. Bitte macht euch mal schlau oder besser an die Arbeit ![]() Melden Beschweren Anzeigen |
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#1029 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 371
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01056 Abzocke - Top Begriff
Der Suchbegriff "01056 abzocke" generierte seit August 2009 am 24.12.2009 sein höchstes Suchvolumen in der Kategorie Telekommunikationsunternehmen. Der Anstieg an diesem Tag betrug mehr als 5000% gegenüber der Vorwoche. Hier wers ganz genau wissen müss Google Insights for Search §§§ HIER DIE 3 GOLDENEN REGELN §§§ 1. Nützliches und Wissentswertes /Diskussionen bitte erst lesen und dann Eintragen und Fragen stellen danke HIER KLICKEN: Forum Billiger-Telefonieren.de 2. Preishistorie Für Alle, die genau wissen wollen, wie sich die Preise für ihr Zielland entwickelt haben: 1. Anklicken: http://www.telefonsparbuch.de/tmpl/n...day=1259664916 2. In der Spalte "Zone" einfach das interessierende Land anklicken! 3. HIER den Dampf ablassen http://forum.billiger-telefonieren.de/912-post405.html Geändert von pleitegeier (06.01.2010 um 22:25 Uhr) |
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#1030 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 26
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Zitat:
Hallo Leute! 200 Mitgleider! Über 100 Seiten Beiträge! Wow, da bin ich mächtig stolz! Und ich habe die ganze Sache ins rollen gebracht! Ohne mich gäbe es keine Beiträge hier! Gruß haykocity ![]() |
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