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Alt 23.03.2010, 21:17   #1261 (Permalink)
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Zitat von spammemad Beitrag anzeigen
Und es besteht kein Anlass zur Panik, diese Entwicklung war vorauszusehen.

acoreus ist für fragwürdige Forderungen einschlägig bekannt. Bitte jeder mal bei Google "acoreus" eintippen und dann ein paar Zeilen lesen.

Inkassobüros sind aber nur spezielle Schreibbüros. Weil Inkassobüros regelmäßig Daten von vielen Personen bearbeiten und auch Einblick in deren finanzielle Lage haben, müssen Inkassobüros eine Zulassung von dem örtlich zuständigen Amtsgericht haben. Andernfalls darf der Zusatz „Inkasso“ nicht geführt werden. Rechtlich haben Inkassobüros keinen Stellenwert und keine nennenswerten Befugnisse. Aber bei ungerechtfertigten Forderungen ist der Absender ohnehin egal, ob es nun der Papst oder jemand von der Nutzlos-Branche ist.

Grundsätzlich: Nicht mit egal von welchem Verein Inkassomitarbeitern am Telefon sprechen. Niemals und auf keinen Fall. Dadurch können sich nur Nachteile ergeben. Die Mitarbeiter solcher Firmen sind darin geschult andere Leute auf's Kreuz zu legen. Und möglicherweise günstige Zusagen werden die im Zweifelsfall einfach bestreiten. Für solche Firmen hat man am Telefon (höflich aber bestimmt) gerade keine Zeit. Gegebenenfalls das für die acoreus AG zuständige Amtsgericht über unerwünschte Anrufe informieren. Und auch nicht auf E-Mails reagieren (E-Mails ohne digitale Signatur haben rechtlich keinen Wert).

Außerdem wollen auch Inkassobüros ihre Ziele nur mit möglichst wenig Aufwand erreichen. Deswegen sollte jede Zahlungsaufforderung als allererstes kontrolliert werden, ob sie einige Grundvoraussetzungen erfüllt:
- der Rechnungsersteller muss mit ladungsfähiger Adresse (kein Postfach) angegeben werden
- die übliche Beschreibung der Ware oder Leistung muss angegeben werden
- wann die Ware oder Leistung bestellt bzw. geliefert wurde muss angegeben werden (hier der Abrechnungszeitraum)
- das Datum der Rechnungserstellung und das Datum der Fälligkeit muss angegeben werden
- eine Rechnungsnummer muss angegeben werden

Wenn eine der hier aufgeführten Angaben fehlt, kann die Zahlungsaufforderung gleich in den Müll geworfen werden. Ohne diese Angaben wird kein Gericht ein Mahnverfahren oder eine Klage zulassen.

Einer Zahlungsaufforderung von einem dritten (hier der acoreus AG) muss eine Inkassovollmacht gem. § 174 BGB beigefügt sein. Mit Originalunterschrift eines Zeichnungsberechtigten des rechnungsstellenden Unternehmens, Kopien einer Unterschrift sind unzureichend.

Wenn die Forderung an das Inkassobüro abgetreten wurde, muss dem Inkassoschreiben die Abtretungserklärung des ursprünglichen Forderungsstellers gem. § 410 I BGB, wiederum mit Originalunterschrift eines Zeichnungsberechtigten des ursprünglichen Forderungsstellers - keine Kopie, beigefügt sein. Eine Abtretung erkennt man daran, dass abgetretene Forderungen in dem Schreiben auch so genannt werden.

Eine Inkassovollmacht gem. § 174 BGB oder eine Abtretungserklärung gem. § 410 I BGB wird den Inkassoschreiben allerdings so gut wie nie beigefügt. Ohne die ist ein Inkassoschreiben aber nur heiße Luft, denn da könnte ja sonst jeder kommen und behaupten, er dürfe für andere offene Beträge einziehen.

Deswegen sollte man/frau Inkassoschreiben ohne Vollmacht oder Abtretungserklärung erst einmal formlos zurückweisen:

Sehr geehrter Sachbearbeiter,

Ihrem Schreiben vom [Datum] war keine Inkassovollmacht gem. § 174 BGB oder Abtretungserklärung gem. § 410 I BGB beigefügt. Für mich ist nicht ersichtlich, dass Sie tatsächlich zu dem Inkassoauftrag von Ihrem vorgeblichen Mandanten bevollmächtigt wurden oder Ihnen eine Forderung von Ihrem vorgeblichen Mandanten tatsächlich abgetreten wurde. Deswegen muss ich dieses Schreiben als gegenstandlos ansehen.


Mit freundlichen Grüßen

-----

Oft wird dann eine Kopie einer Vollmacht oder Abtretungserklärung zugeschickt, die man/frau wiederum wegen der vorliegenden Form (Kopien einer Unterschrift sind unzulänglich) als unzureichend zurückweisen sollte. Inkassobüros wissen sehr gut, dass sie eigentlich dazu verpflichtet sind, eine Vollmacht oder Abtretungserklärung mit Originalunterschrift beizubringen. Und gerade bei Massen-Forderungen macht das natürlich eine Menge Arbeit. Aber nenne mir bitte jemand einen vernünftigen Grund, warum man/frau Inkassobüros die Arbeit erleichtern sollte.

Auch dann gilt wieder: Nie mit Inkassomitarbeitern am Telefon sprechen. Niemand ist verpflichtet sich mit denen am Telefon zu unterhalten. Die sollen gefälligst schreiben. Aber selbstverständlich nur mit Vollmacht oder Abtretungserklärung.

Soviel für's erste. In den nächsten Tagen bekomme ich sicher ein sehr ähnliches Schreiben von meinem Kollegen zu sehen, dann kann ich auch noch auf viele Einzelheiten weiter eingehen.

Freundliche Grüße und Kopf hoch ...
Danke für die umfassende Antwort und fürs Mutmachen
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Alt 23.03.2010, 21:47   #1262 (Permalink)
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c./o acoreus Kundenservice
Postfach 19 00 50
40110 Düsseldorf

ES ist nicht von acoreus, sondern direkt von PM2 mit Kopf und Fuss.
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Alt 23.03.2010, 21:59   #1263 (Permalink)
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Schreib:

"Sollten wir bis zu diesem Termin keinen Zahlungseingang feststellen können, sind wir gehalten, unsere Dienstleistung gemäß §45 k TKG einzustellen und unsere Forderung ohne weitere Ankündigung zum Zwecke der Bearbeitung an ein Inkassounternehmen weiterzuleiten, was für Sie mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre".

Inkasso kommt später. Und es wird offensichtlich acoreus.

Habe Einzelverbindungsnachweis im Nov2009 gefordet:
"Die Einzelpositionen, aus denen sich die Forderung zusammensetzt, entnehmen Sie der unten aufgeführten Auflistung":
Rechnungs Nr., Rechnungsdatum, Fällig seit, Zahlungsziel, Rechnungsbetrag.

Aber keine Verbindungsziel(TelefonNr.), keine Verbindungsdauer, keiner Preis pro Minute oder Vertragskonditionen.

Habe ich falsche Wiederspruch gesendet?
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Alt 23.03.2010, 22:09   #1264 (Permalink)
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Wenn schon 60 EUR fällig werden, dann zahle ich es in 6000 Transaktionen (1 Cent pro eine). Online-Banking kostet nichts, aber die sollen es zusammen kratzen.

Und selbstverständlich kein Mahnspesen. Auf menen Wiederspruch ist so wieso zu spät reagiert. RS habe ich bereits von Nov2009.
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Alt 23.03.2010, 22:12   #1265 (Permalink)
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Standard Mahnung

Hallo,

auch ich habe heute eine Mahnung direkt von PM² (!) erhalten.
Mit der Aufforderung zu zahlen bis zum 29.03., es wird auf die offenen Rechnungsbeträge vom Okt. & Nov. 2009 verwiesen. Sollte ich nicht bis dahin gezahlt haben wird die Forderung an ein Inkassounternehmen weitergeleitet. In SUmme sind es bei mir über 200€!

Auf meine Anschreiben (Einschreiben inkl. Rückschein) hat PM² nicht reagiert! Hiermal ein Bsp. Schreiben vonmir an PM² ... wie gesagt ohne Reaktion ... bis heute mit dem Mahnschreiben.

Einschreiben mit Rückschein
PM2 Telecommunication GmbH
Siemensstr. 12b
63263 Neu-Isenburg
xxxx, 05.11.2009
Einwendungen gegen die Telefonrechnung vom November 2009 (Rechnungsdatum 30.10.09) Kundennummer: xxxxxxxxxxxxx, Rechnungsnummer: xxxxxxxxxx, Buchungskonto: xxxxxxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben aufgeführter Telefonrechnung werden mir Verbindungsentgelte in Rechnung gestellt, die ich nicht nachvollziehen kann. Es handelt sich um Verbindungsentgelte für eine Verbindung mit/zu 00xxxxxxxxxxxxxx bzw. 00xxxxxxxxxxxxxx. Diese Verbindung soll am xx.10. bzw. am xx.09. und am xx.09. um 20:xx:xx bzw. xx:08:xx und 11:xx:xxUhr mit einer Gesprächsdauer von 1x:07 bzw. 1:xx und 1:xx bestanden haben.
Hiermit erhebe ich Einwendungen gegen diesen Rechnungsbetrag.
Meiner Meinung nach hat PM2 mich hier vorsätzlich getäuscht, indem die bei dieser Vorwahlnummer sonst übliche „Tarifansage“ abgestellt und gleichzeitig die bisher relativ günstigen Tarife um ein Vielfaches erhöht wurden (z.B. um das 40-Fache). Mit dieser arglistigen Täuschungstaktik wurden unermesslich hohe Telefongebühren mir als Verbraucher in Rechnung gestellt, von welchen erst in der Abrechnung Kenntnis genommen werden konnte, da die Tarifansage, wie schon erwähnt, im gleichen Zuge abgestellt wurde.
Da vor den Telefonaten keine Preisansage erfolgte, einige Preselection-Gesellschaften bieten eine derartige Ansage an (Sie in der Vergangenheit auch), ist nach der Auffassung meiner Rechtsberatung in diesen Fall ein normaler Dienstleistungsvertrag zustande gekommen. Das keine Preisabsprache getroffen wurde, ist gem. § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
Daher habe ich recherchiert, wie viel üblicherweise für solche Gespräche gezahlt wird. Hierzu habe ich den Tarifen einige Anbieter einen Durchschnittsbetrag errechnet. In Summe habe ich 14 Anbieter berücksichtigt, um ein faires und genaues Ergebnis zu ermitteln.
Für Festnetzgespräche nach xxx komme ich auf durchschnittliche Kosten von 6,36 ct/min.


Für Mobilfunkgespräche nach xxx komme ich auf durchschnittliche Kosten von 13,21 ct/min.
In meinem konkreten Fall bedeutet dies das folgende Kosten aufgelaufen sein sollten:
Für die Mobilfunkgespräche nach xxx
=> 26,42 ct.
Sowie das Festnetzgespräch nach xxx
=> 1,0812
In Summe komme ich damit auf einen Betrag von 1,6096!
Inkl. 19% Umsatzsteuer auf einen Betrag von aufgerundet 1,92.

Diesen Betrag von 1,92 habe ich bei meiner Überweisung an die Dt. Telekom gezahlt, um meiner Verpflichtung Ihnen gegenüber nachzukommen.

Gleichzeitig fordere ich Sie auf, unverzüglich einen Entgeltnachweis sowie die Dokumentation der technischen Prüfung nach § 45i TKG vorzulegen.Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Nachweis zu erbringen, dass und zu welchen Bedingungen ein Vertrag geschlossen wurde. Höchst vorsorglich bestreite ich das Zustandekommen eines Vertrages.
Ich habe den Rechnungsbetrag um die strittigen Verbindungsentgelte gekürzt, die Telekom entsprechend Informiert und werde den neu errechneten überweisen.
Vorsorglich weise ich daraufhin, dass die vorgebrachten Einwendungen begründete im Sinne des § 45k Abs. 2 TKG sind und eine Sperre daher nicht berechtigt ist. Sollten Sie dennoch eine Sperre durchführen, bleiben Schadensersatzansprüche vorbehalten.

Zudem bitte ich ab sofort um die regelmäßige Zusendung eines ungekürzten Einzelverbindungsnachweises. Für die Beantwortung meines Schreibens habe ich mir eine Frist bis zum 20.11.2009 notiert.

Mit freundlichen Grüßen



Wie sollte man nun vorgehen ... noch einmal ein Einschreiben mit Rückschein? und noch einmal mit der Aufforderung nach Einzelentgeltnachweis und das Prüfprotokoll der technischen Prüfung nach Pargaph 45i TKG? Meiner ersten Aufforderung ist PM² ja nicht nachgekommen.
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Alt 23.03.2010, 22:16   #1266 (Permalink)
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Hallo
Wie es ausschaut kommen jetzt erst mal die Mahnungen von PM2
natürlich in zusammenarbeit Mit acoreus.
Damit die Inkassoboys dann behaupten können eine Mahnung verschickt zu haben

jetzt Ruhe bewahren und einen kühlen Kopf
jetzt habt Ihr was in der Hand und könnt die Anwälte arbeiten lassen
keine Panik die Anwaltskosten gehen nach Streitwert
könnt Ihr erfragen

Kommen die Mahnungen per Einschreiben????
oder
vielleicht erhalten wir diese ja gar nicht


desweiteren
sollten Inkassoforderungen kommen


Die Kosten des Inkassoverfahren werden an den Schuldner weitergegeben. Der muss sie allerdings nicht tragen, wenn ein Unternehmen ein Inkassobüro einschaltet, ohne den Verbraucher jemals gemahnt zu haben. Wie hoch die Gebühren ansonsten ausfallen, hängt von der Höhe der Forderung ab. Als Orientierung dient die Vergütung von Rechtsanwälten.


Für jede Form der Vollstreckung müsste der Gläubiger bzw. das Inkassoinstitut sich erst einen "Titel" besorgen, also einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Im Laufe eines solchen Verfahrens (Mahnverfahren oder Klage)



Reagieren müssen Sie nur (dann aber sehr zügig), wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Merken sollten Sie sich eines: Fast immer sind die Inkassokosten zu hoch angesetzt! Unberechtigte Inkassokosten müssen nicht bezahlt werden, auch, wenn die eigentliche Forderung stimmt.



ES liegt die Beweispflicht bei den Inkassobüros.

Solange keine Mahnung per Einschreiben oder sonstigen Zugangsnachweisen bei Ihnen ankommt, können Sie so tun, als ob nichts angekommen ist. Das Inkassobüro ist beweispflichtig!


!!!KEINE DATEN WEITERGEBEN:

Erhalten Sie die Aufforderung, Unterlagen oder sonstige Beweise an das Inkassobüro zu schicken, sollten Sie dies unterlassen. Die Aufforderung, Vertragskopien einzusenden, dient lediglich dazu, Material für die Akten und für ein späteres Gerichtsverfahren zu sammeln.

!!!!VORSICHT NEUE MASCHE:

Die neueste Masche der Inkassobüros: Man fordert Sie auf, sich online in das Forderungskonto einzuloggen. Das sollten Sie auf keinen Fall tun! Sie zeigen damit, dass Sie zumindest eine Mahnung erhalten haben, da Sie sich andernfalls nicht hätten einloggen können.

wie schon gesagt:

Für ihre angeblichen Forderungen sind sie darlegungs- und beweispflichtig. Ein lapidarer Hinweis auf alte x-beliebige Zahlenkolonnen und Rechnungsnummern der Telekom ist kein Beleg für die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung.
Ich fordere:
- Vorlage der Original-Rechnungen und Mahnungen/Zahlungserinnerung von PM2
- Vorlage eines Prüfungsprotokolls nach §45i TKG
- Abtretungsurkunde nach §174 BGB bzw. §410BGB



Geändert von pleitegeier (23.03.2010 um 22:36 Uhr)
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Alt 23.03.2010, 22:34   #1267 (Permalink)
spammemad
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Standard care of

Zitat:
Zitat von kont Beitrag anzeigen
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ES ist nicht von acoreus, sondern direkt von PM2 mit Kopf und Fuss.
Hallo kont,

Du liegst hier falsch, dieses Schreiben kommt von acoreus.

c/o oder das Zeichen dafür: ℅ (kann leicht mit dem Prozent-Zeichen verwechselt werden) stammt ursprünglich vom englischen care of (wörtlich „in der Obhut von“, sinngemäß „wohnhaft bei“). ? ? Wikipedia

Wenn es von Pm² kommen würde, müsste dort stehen:

PM² Telecommunication GmbH
Siemensstraße 12b
63263 Neu-Isenburg

Und PM2 hat nicht genügend Leute und auch sicher keine Räumlichkeiten, um mehrere Hunderttausend Kunden zu mahnen. Und nach dieser Aktion hätten die keine Verwendung mehr für die Leute und die Räume und und und ...

Interessant ist hier allerdings, dass acoreus auf harmlos macht und anscheinend erst mal die ganz unbedarften "verarzten" will. Warum muss ich jetzt an das Rotkäppchen und den bösen Wolf denken...

Liebe Leute, lasst euch nicht fressen! Gebt dem Wolf ein paar nette Steine. Und telefoniert nicht mit acoreus. Ich weiß nicht, ob die dort Kreide essen, aber möglich wär's ja ...

FG
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Alt 23.03.2010, 22:44   #1268 (Permalink)
spammemad
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pleitegeier beschreibt hier drüber auch noch ein paar üble Tricks.

Nochmal: Nicht mit acoreus telefonieren.

E-Mails ignorieren.

Keinesfalls irgendwelche Links in E-Mails von acoreus klicken.

Keine Daten angeben, nirgendwo.

Ihr sollt alle nur abgezockt werden.
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Alt 24.03.2010, 08:56   #1269 (Permalink)
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Unglücklich 01056 - die wievielte?

Hallo liebe Forianer,

nachdem ich hier schon viel gelesen habe, da ich selbst eine Forderung von über 500 € auf dem Tisch habe, bewegt mich noch folgende Frage.

November letzten Jahres habe ich meinen Einwand gegen die horrende Summe geltend gemacht - keine Antwort.

Nun habe ich die Mahnung von PM2/acoreus auf dem Tisch (Briefkopf immer noch 01056 - weltweit billig telefonieren - purer Hohn )
und werde langsam nervös, vor allem auch aus dem Grund, da ich ja den gesamten Rechnungsbetrag einbehalten habe und ja durchaus bereit bin, einen "üblichen" Betrag zu zahlen, bisher aber nicht wußte, wohin (Abbuchung sonst immer über Telekom).

Auf der Mahnung steht jetzt eine Kontonummer von PM 2 - Frage nun:

Ist es ratsam, vorsorglich einen selbst ermittelten üblichen Betrag zu überweisen??? Mit einem begleitenden erklärenden Schreiben?? Das wären in meinem Fall etwa 10% der geforderten Summe... Oder weiter abwarten und Tee trinken...
Dass ich aber nicht kostenlos telefonieren kann, ist mir schon klar.
Nur abzocken lassen will ich mich nicht.

Gruß in die Runde

flamingo
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Alt 24.03.2010, 09:41   #1270 (Permalink)
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Ausrufezeichen Betrug!!!!

Was sagt die Frau Ilse Aigner dazu? Weißt ihr schon was, oder immer noch nicht.
Mirka ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
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