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Alt 10.04.2010, 13:23   #1521 (Permalink)
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Ich verstehe auch nicht, warum hier jeder so viel Angst vor einem etwaigen Gerichtsverfahren hat. Zivilprozesse dieser Größenordnung werden über schriftliche Stellungnahmen beider Parteien geführt, und die Gerichtskosten (die man im Fall einer Niederlage tragen müßte) halten sich in Grenzen. Ruinieren kann einen das höchstens dann, wenn man so knapp bei Kasse ist, daß man sich jeden Morgen beim Bäcker überlegen muß, ob man die Breze mit oder ohne Butter kauft. Beklagt zu werden ist kein Weltuntergang. Wenn man gewinnt ist fein, wenn man verliert, dann zahlt man halt was man zahlen muß, und damit ist es dann auch erledigt.
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Alt 10.04.2010, 14:42   #1522 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von tom_a Beitrag anzeigen
und jetzt kam also diese Nachfolgemail von Arcoreus (ohne jeden Verweis auf PM2, einfach nur "Arcoreus").
Interessant ..Ihre Mails zu verschleiern mit PM2 Logo ist wohl zu viel arbeit

Zitat:
Zitat von monxx77 Beitrag anzeigen
Jetzt melden sich die panisch ängstlichen Gemüter zu Wort und machen sich gegenseitig verrückt! Warum habt ihr damals überhaupt widersprochen, im Wissen im Recht zu sein, wenn ihr bei der ersten Mahnung einknickt und euch um Gerichtsprozesse Sorgen macht? Auf diese Ängste setzt Acoreus. Lest Leute, lest was schon zigmal zum Thema Mahnung geschrieben wurde und steigert euch nicht gegenseitig hoch im Angstgejammer! Brieffreunschaften mit Acoreus eingehen? Was soll dabei herauskommen, diese Mahnprofis werden eure Ängste schüren und euch eure Worte im Munde herumdrehen!
Zitat:
Zitat von tom_a Beitrag anzeigen
Ich verstehe auch nicht, warum hier jeder so viel Angst vor einem etwaigen Gerichtsverfahren hat. Zivilprozesse dieser Größenordnung werden über schriftliche Stellungnahmen beider Parteien geführt, und die Gerichtskosten (die man im Fall einer Niederlage tragen müßte) halten sich in Grenzen. Ruinieren kann einen das höchstens dann, wenn man so knapp bei Kasse ist, daß man sich jeden Morgen beim Bäcker überlegen muß, ob man die Breze mit oder ohne Butter kauft. Beklagt zu werden ist kein Weltuntergang. Wenn man gewinnt ist fein, wenn man verliert, dann zahlt man halt was man zahlen muß, und damit ist es dann auch erledigt.


Hier beantwortet Ihr eure Fragen selbst gut so

und nochmal wir wollen erst ein technisches Prüfprotokoll nach §45iTKG
vorgelegt haben und Keinen Einzelverbindungsnachweis
(den haben wir selber)
und danach kommt die Klage wegen Irreführung,Wucher, Wettbewerbsverstoß


Geändert von pleitegeier (10.04.2010 um 14:52 Uhr)
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Alt 10.04.2010, 15:05   #1523 (Permalink)
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Und noch eine Spitzfindigkeit:

Ich dachte eigentlich, daß gewerbliche Unternehmen ihre Mails mit einer offiziellen Signatur versehen müssen (Firmenname, Firmensitz, Verantwortliche Personen, etc.).

Arcoreus tut das nicht: Da "unterschreibt" man einfach als "Ihr Arcoreus Kundenservice", und sonst steht da schlicht gar nichts.

Wenn ich mich nicht irre, könnte man die Jungs dafür abmahnen...
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Alt 10.04.2010, 15:32   #1524 (Permalink)
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habe gestern von denen eine "technische Überprüffung" erhalten...
die sah aus: das geschwetzt von dennen, dass sie alles ordentlich überprüfft haben und natürlich keinen fehler festgestellt..
also musste ich schon lachen
an alle, die auf eine technische überprüffung wartet, seid nicht "entäuscht" wenn ihr so ein dummes geschwätzt bekommt..
im übrigen ist es nicht verkehrt eine aussergerichtliche einigung zu erzielen..habe mit einem richter gesprochen und der meinte man soll "alles mögliche versuchen" um eine einigung zu erzielen..also damit die richter selbst nicht soviel arbeit haben und es sieht ja gut aus..
villeicht je nach betrag zwischen 5-20% als angebot zu unterbreiten
wenn sie es annehmen, dass ist es ok..jedoch wenn nicht, so könnt ihr dann vor gericht behaupten, dass ihr es versucht habt..die ausgelastete richter werden es euch zumindest wohlgesonnener sein

so jetzt an alle!!!!!!!!!
haltet durch und verlangt eine ordentliche überprüffung nach §45i..
setzt immer eine frist und telefoniert nicht mit inkasso..verlangt alles per brief und einschreiben..(natürlich kostenlos für euch)
wenn ihr die mahnung erhalten habt, so ist sie nicht wirklich was wert, denn nach einem wiederspruch muss es ein WIEDERSPRUCHSVERFAHREN eingeleitet werden..es sind ja noch offene forderung ihrersets im raum und die zu ignorieren kann es teuer für inkasso und 01056 kommen.
warum 01056 alls ignoriert hat ist einfach...sie wollen zuerst die "kriegen" die schon bei einem wort MAHNUNG kalte füsse kriegen..
jetzt aber muss inkasso auf eure forderung antworten, und dass bitte nicht per e-mail sondern alles schrifftlich(man hat was man hat)
also entspannen und warten was die gerichte bezüglich der klage der verbraucherzentrale sagen werden..
schönes wochenende euch alle.
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Alt 10.04.2010, 15:36   #1525 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von tom_a Beitrag anzeigen
Und noch eine Spitzfindigkeit:

Ich dachte eigentlich, daß gewerbliche Unternehmen ihre Mails mit einer offiziellen Signatur versehen müssen (Firmenname, Firmensitz, Verantwortliche Personen, etc.).

Arcoreus tut das nicht: Da "unterschreibt" man einfach als "Ihr Arcoreus Kundenservice", und sonst steht da schlicht gar nichts.

Wenn ich mich nicht irre, könnte man die Jungs dafür abmahnen...

das minimalistische prinzip halt..
mit dem wenigen das meiste zu erhalten..
so würde es ja jeder tun..deshalb e-mail "geschwetzt" unterlassen und alles per brief einfordern
das kostet und nervt die
hat das unternehmen dir schon eine vollmacht von 01056 zukommenlassen?
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Alt 10.04.2010, 15:43   #1526 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von tom_a Beitrag anzeigen
Habe gestern eine Mail von Arcoreus bekommen, in der kommentarlos ein Einzelverbindungsnachweis enthalten war. Kein Wort dazu, ob man der Meinung ist, damit eine technische Prüfung erbracht zu haben.

Habe zurückgemailt und um Klärung gebeten, und außerdem darauf verwiesen, daß ich angesichts der Preispolitik (Verstoß gegen PM2s AGB und Verdacht auf Sittenwidrigkeit) vorschlage, auf Mahn/Inkassoverfahren zu verzichten, und direkt den Rechtsweg einzuschlagen. Etwaige Mahn/Inkassokosten sind damit m.W. nicht mehr von mir zu tragen, selbst wenn PM2 später vor Gericht zieht und wider Erwarten gewinnen sollte.

hallo..
die werden dir schreiben dass sie alles überprüfft haben und es in bester ordnung sei und es keine beanstandung bezüglich der technische verbindung sowie der abrechnug gibt..jedoch was handfestes wirst du nicht haben..
verweise sie auf das schriftlich und stelle die kommunikation per e-mail ein (so habe ich es gemacht)
sie sollen sich schriftlich äußern und lasse dich nicht von dem kramm verunsichern, den sie dir schreiben werden...setzte zur allem eine frist ein die min. 7 tage sin muss........fristen, wie meine prof. zu pflegen sagte, sind immer guuuut
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Alt 10.04.2010, 15:47   #1527 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von pleitegeier Beitrag anzeigen
Interessant ..Ihre Mails zu verschleiern mit PM2 Logo ist wohl zu viel arbeit







Hier beantwortet Ihr eure Fragen selbst gut so

und nochmal wir wollen erst ein technisches Prüfprotokoll nach §45iTKG
vorgelegt haben und Keinen Einzelverbindungsnachweis
(den haben wir selber)
und danach kommt die Klage wegen Irreführung,Wucher, Wettbewerbsverstoß


auch ein einzelverbindungsnachweis kann sehr nützlich sein ,vorallem wenn die zeiten oder die preise abweichen
verlangt alles mögliche und setzt immer frist ein...ein verfahren kann wegen fristen gekippt werden!!!!!!!
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Alt 10.04.2010, 16:52   #1528 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von schenia80 Beitrag anzeigen
das minimalistische prinzip halt..
so würde es ja jeder tun..deshalb e-mail "geschwetzt" unterlassen und alles per brief einfordern
das kostet und nervt die
hat das unternehmen dir schon eine vollmacht von 01056 zukommenlassen?
Dann müßte ich ja selber auch Briefe schreiben. E-Mail geht schneller, und dann hat man sich wieder abreagiert...

Vollmacht oder anderweitige angemessene Klärung habe ich erbeten. Genauso wie die ausdrückliche Bestätigung, daß man sich bei Arcoreus auch wirklich sicher ist, daß der übersandte Einzelverbindungsnachweis das gleiche ist wie ein Prüfprotokoll laut §45 TKG...
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Alt 10.04.2010, 18:14   #1529 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von schenia80 Beitrag anzeigen
habe gestern von denen eine "technische Überprüffung" erhalten...
die sah aus: das geschwetzt von dennen, dass sie alles ordentlich überprüfft haben und natürlich keinen fehler festgestellt..
also musste ich schon lachen

an alle, die auf eine technische überprüffung wartet, seid nicht "entäuscht" wenn ihr so ein dummes geschwätzt bekommt..
Ach wirklich? Du willst die erste sein, die das hat? Von wem bekommen, PM2 oder Accoreus? Was bekommen, etwa einen Einzelverbindungsnachweis den du für das technische Überprüfungsprotokoll hälst? Wieso soll sich ein technisches Überprüfungsprotokoll wie dummes Geschwätz lesen? Es enthält kurze technische Angaben, aber kein ellenlanges Geschwätz?

Zitat:
im übrigen ist es nicht verkehrt eine aussergerichtliche einigung zu erzielen..habe mit einem richter gesprochen und der meinte man soll "alles mögliche versuchen" um eine einigung zu erzielen..also damit die richter selbst nicht soviel arbeit haben und es sieht ja gut aus..
Ja klar du kennst einen Richter und der meint...

Zitat:
villeicht je nach betrag zwischen 5-20% als angebot zu unterbreiten
wenn sie es annehmen, dass ist es ok..jedoch wenn nicht, so könnt ihr dann vor gericht behaupten, dass ihr es versucht habt..die ausgelastete richter werden es euch zumindest wohlgesonnener sein
PM2 wird ein angemessenes Entgeld zugestanden für tatsächlich stattgefundene Telefonate. 20% von 1000% Wucherpreis sind immer noch 200% Wucherpreis!

Zitat:
so jetzt an alle!!!!!!!!!
haltet durch und verlangt eine ordentliche überprüffung nach §45i..
setzt immer eine frist und telefoniert nicht mit inkasso..verlangt alles per brief und einschreiben..(natürlich kostenlos für euch)
Das haben wir in über 100 Seiten schon zigfach durchgekaut, warum wiederholst du uns das ? Seit wann sind Einschreiben kostenlos?

Zitat:
wenn ihr die mahnung erhalten habt, so ist sie nicht wirklich was wert, denn nach einem wiederspruch muss es ein WIEDERSPRUCHSVERFAHREN eingeleitet werden..es sind ja noch offene forderung ihrersets im raum und die zu ignorieren kann es teuer für inkasso und 01056 kommen.
Was ist das für ein Blödsinn: Nach einem Widerspruch muß ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden? Das soll ein Richter gesagt haben?


Zitat:
warum 01056 alls ignoriert hat ist einfach...sie wollen zuerst die "kriegen" die schon bei einem wort MAHNUNG kalte füsse kriegen..
jetzt aber muss inkasso auf eure forderung antworten, und dass bitte nicht per e-mail sondern alles schrifftlich(man hat was man hat)
Au weia jedes kommende Mahnschreiben von Accoreu aufs neue mit einem Einschreiben bedienen, das aufs neue Fristen setzt und die technische Überprüfung fordert. Das ist dann eine fortwährende Fristverlängerung und PM2 käme nie in Verzug durch Nichtbeantwortung! Böser Rat!



Zitat:
also entspannen und warten was die gerichte bezüglich der klage der verbraucherzentrale sagen werden..
Nur das nehme ich ernst!
monxx77 ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 10.04.2010, 18:37   #1530 (Permalink)
spammemad
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Standard § 80 AktG

Zitat:
Zitat von tom_a Beitrag anzeigen
Und noch eine Spitzfindigkeit:

Ich dachte eigentlich, daß gewerbliche Unternehmen ihre Mails mit einer offiziellen Signatur versehen müssen (Firmenname, Firmensitz, Verantwortliche Personen, etc.).

Arcoreus tut das nicht: Da "unterschreibt" man einfach als "Ihr Arcoreus Kundenservice", und sonst steht da schlicht gar nichts.

Wenn ich mich nicht irre, könnte man die Jungs dafür abmahnen...
Hallo tom_a,

interessanter Hinweis. Hätte ich selber sehen sollen. Leider sind wir keine Mitbewerber und können deshalb nicht selbst abmahnen. Sehr Schade. Aber die Verbraucherzentralen können das - und die sollen so etwas für uns tun.

Bei Aktiengesellschaften müssen in allen Schreiben - auch in den E-Mails - die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden. Der Vorsitzende des Vorstands ist als solcher zu bezeichnen. Werden Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht, so müssen in jedem Fall das Grundkapital sowie, wenn auf die Aktien der Ausgabebetrag nicht vollständig eingezahlt ist, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen angegeben werden. (§ 80 AktG)

Da ist also noch ein hübscher Ansatzpunkt für uns. Die kreative Briefbogengestaltung der acoreus AG verstößt ganz klar gegen bestehende Gesetze. Die Verbraucherzentralen werden da sicher schnell tätig werden.

Den Leuten, die sich die ganze Zeit gefragt haben, was man denn nach dieser Mahnung unternehmen soll, kann nun geholfen werden: Jeder, der diese ominöse Mahnung von PM²/acoreus erhalten hat, sollte sich sofort bei seiner Verbraucherzentrale über die fehlenden Angaben nach § 80 AktG beschweren.

Und zum elfzigsten Mal: acoreus hat nur Interesse daran, dass eine Zahlung erfolgt - ob berechtigte Forderung oder nicht ist denen egal - Hauptsache Zahlungseingang. Brieffreundschaften - oder Gott bewahre, Telefonate - mit denen sind deshalb nach wie vor nicht empfehlenswert. Die dadurch verlorene Zeit hätte man anderweitig sicher besser nutzen können.

Freundliche Grüße
.

Geändert von spammemad (10.04.2010 um 18:43 Uhr)
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