|
|
#1521 (Permalink) |
|
Benutzer
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 89
|
Ich verstehe auch nicht, warum hier jeder so viel Angst vor einem etwaigen Gerichtsverfahren hat. Zivilprozesse dieser Größenordnung werden über schriftliche Stellungnahmen beider Parteien geführt, und die Gerichtskosten (die man im Fall einer Niederlage tragen müßte) halten sich in Grenzen. Ruinieren kann einen das höchstens dann, wenn man so knapp bei Kasse ist, daß man sich jeden Morgen beim Bäcker überlegen muß, ob man die Breze mit oder ohne Butter kauft. Beklagt zu werden ist kein Weltuntergang. Wenn man gewinnt ist fein, wenn man verliert, dann zahlt man halt was man zahlen muß, und damit ist es dann auch erledigt.
|
|
|
|
|
|
#1522 (Permalink) | |||
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 371
|
Zitat:
Ihre Mails zu verschleiern mit PM2 Logo ist wohl zu viel arbeitZitat:
Zitat:
Hier beantwortet Ihr eure Fragen selbst gut so ![]() und nochmal wir wollen erst ein technisches Prüfprotokoll nach §45iTKG vorgelegt haben und Keinen Einzelverbindungsnachweis(den haben wir selber) und danach kommt die Klage wegen Irreführung,Wucher, Wettbewerbsverstoß Geändert von pleitegeier (10.04.2010 um 14:52 Uhr) |
|||
|
|
|
|
|
#1523 (Permalink) |
|
Benutzer
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 89
|
Und noch eine Spitzfindigkeit:
Ich dachte eigentlich, daß gewerbliche Unternehmen ihre Mails mit einer offiziellen Signatur versehen müssen (Firmenname, Firmensitz, Verantwortliche Personen, etc.). Arcoreus tut das nicht: Da "unterschreibt" man einfach als "Ihr Arcoreus Kundenservice", und sonst steht da schlicht gar nichts. Wenn ich mich nicht irre, könnte man die Jungs dafür abmahnen... |
|
|
|
|
|
#1524 (Permalink) |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 11
|
habe gestern von denen eine "technische Überprüffung" erhalten...
die sah aus: das geschwetzt von dennen, dass sie alles ordentlich überprüfft haben und natürlich keinen fehler festgestellt.. also musste ich schon lachen ![]() an alle, die auf eine technische überprüffung wartet, seid nicht "entäuscht" wenn ihr so ein dummes geschwätzt bekommt.. im übrigen ist es nicht verkehrt eine aussergerichtliche einigung zu erzielen..habe mit einem richter gesprochen und der meinte man soll "alles mögliche versuchen" um eine einigung zu erzielen..also damit die richter selbst nicht soviel arbeit haben und es sieht ja gut aus.. villeicht je nach betrag zwischen 5-20% als angebot zu unterbreiten ![]() wenn sie es annehmen, dass ist es ok..jedoch wenn nicht, so könnt ihr dann vor gericht behaupten, dass ihr es versucht habt..die ausgelastete richter werden es euch zumindest wohlgesonnener sein ![]() so jetzt an alle!!!!!!!!! haltet durch und verlangt eine ordentliche überprüffung nach §45i.. setzt immer eine frist und telefoniert nicht mit inkasso..verlangt alles per brief und einschreiben..(natürlich kostenlos für euch) wenn ihr die mahnung erhalten habt, so ist sie nicht wirklich was wert, denn nach einem wiederspruch muss es ein WIEDERSPRUCHSVERFAHREN eingeleitet werden..es sind ja noch offene forderung ihrersets im raum und die zu ignorieren kann es teuer für inkasso und 01056 kommen. warum 01056 alls ignoriert hat ist einfach...sie wollen zuerst die "kriegen" die schon bei einem wort MAHNUNG kalte füsse kriegen.. jetzt aber muss inkasso auf eure forderung antworten, und dass bitte nicht per e-mail sondern alles schrifftlich(man hat was man hat) also entspannen und warten was die gerichte bezüglich der klage der verbraucherzentrale sagen werden.. schönes wochenende euch alle.
|
|
|
|
|
|
#1525 (Permalink) | |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 11
|
Zitat:
das minimalistische prinzip halt.. mit dem wenigen das meiste zu erhalten.. so würde es ja jeder tun..deshalb e-mail "geschwetzt" unterlassen und alles per brief einfordern ![]() das kostet und nervt die ![]() hat das unternehmen dir schon eine vollmacht von 01056 zukommenlassen? |
|
|
|
|
|
|
#1526 (Permalink) | |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 11
|
Zitat:
hallo.. die werden dir schreiben dass sie alles überprüfft haben und es in bester ordnung sei und es keine beanstandung bezüglich der technische verbindung sowie der abrechnug gibt..jedoch was handfestes wirst du nicht haben.. verweise sie auf das schriftlich und stelle die kommunikation per e-mail ein (so habe ich es gemacht) sie sollen sich schriftlich äußern und lasse dich nicht von dem kramm verunsichern, den sie dir schreiben werden...setzte zur allem eine frist ein die min. 7 tage sin muss........fristen, wie meine prof. zu pflegen sagte, sind immer guuuut
|
|
|
|
|
|
|
#1527 (Permalink) | |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 11
|
Zitat:
auch ein einzelverbindungsnachweis kann sehr nützlich sein ,vorallem wenn die zeiten oder die preise abweichen ![]() verlangt alles mögliche und setzt immer frist ein...ein verfahren kann wegen fristen gekippt werden!!!!!!! |
|
|
|
|
|
|
#1528 (Permalink) | |
|
Benutzer
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 89
|
Zitat:
Vollmacht oder anderweitige angemessene Klärung habe ich erbeten. Genauso wie die ausdrückliche Bestätigung, daß man sich bei Arcoreus auch wirklich sicher ist, daß der übersandte Einzelverbindungsnachweis das gleiche ist wie ein Prüfprotokoll laut §45 TKG... |
|
|
|
|
|
|
#1529 (Permalink) | |||||||
|
Benutzer
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 85
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
|||||||
|
|
|
|
|
#1530 (Permalink) | |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
interessanter Hinweis. Hätte ich selber sehen sollen. Leider sind wir keine Mitbewerber und können deshalb nicht selbst abmahnen. Sehr Schade. Aber die Verbraucherzentralen können das - und die sollen so etwas für uns tun. Bei Aktiengesellschaften müssen in allen Schreiben - auch in den E-Mails - die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden. Der Vorsitzende des Vorstands ist als solcher zu bezeichnen. Werden Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht, so müssen in jedem Fall das Grundkapital sowie, wenn auf die Aktien der Ausgabebetrag nicht vollständig eingezahlt ist, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen angegeben werden. (§ 80 AktG) Da ist also noch ein hübscher Ansatzpunkt für uns. Die kreative Briefbogengestaltung der acoreus AG verstößt ganz klar gegen bestehende Gesetze. Die Verbraucherzentralen werden da sicher schnell tätig werden. Den Leuten, die sich die ganze Zeit gefragt haben, was man denn nach dieser Mahnung unternehmen soll, kann nun geholfen werden: Jeder, der diese ominöse Mahnung von PM²/acoreus erhalten hat, sollte sich sofort bei seiner Verbraucherzentrale über die fehlenden Angaben nach § 80 AktG beschweren. Und zum elfzigsten Mal: acoreus hat nur Interesse daran, dass eine Zahlung erfolgt - ob berechtigte Forderung oder nicht ist denen egal - Hauptsache Zahlungseingang. Brieffreundschaften - oder Gott bewahre, Telefonate - mit denen sind deshalb nach wie vor nicht empfehlenswert. Die dadurch verlorene Zeit hätte man anderweitig sicher besser nutzen können. Freundliche Grüße . Geändert von spammemad (10.04.2010 um 18:43 Uhr) |
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| *adresse* |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|