|
|
#1621 (Permalink) | |
|
Benutzer
Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 35
|
Zitat:
dort steht das wir Widerschpruch machen müssen, wenn wir eine Mahnung erhalten! Stimmt das? |
|
|
|
|
|
|
#1622 (Permalink) |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 1
|
Hat jemand hier einen Fachanwalt, der vielleicht mit der 01056-Sache schon vertraut ist?
Tendenziell wäre es wahrscheinlich gut und einfacher, wenn jemand damit betraut würde und es für mehrere Personen in Angriff nimmt (ansonsten müssen sich zig Anwälte immer neu in die Thematik einarbeiten). Auch wenn eine Sammelklage nicht geht. Hat jemand schon Mal die Herren durch einen Anwalt anschreiben lassen? Wie war das Feedback? Gibt es hier Anwaltsmeinungen zu dem Fall? Grüße an alle Mitleidenden |
|
|
|
|
|
#1623 (Permalink) | |
|
Benutzer
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 57
|
Zitat:
hallo , die verbraucherzentrale hat eine klage gegen pm2 eingereicht . die verhandlung wird vor dem landgericht geführt. ich denke es ist möglich herauszufinden ,welche RA Kanzl. ,hier für die vbz tätig ist. ![]() lg |
|
|
|
|
|
|
#1624 (Permalink) |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 1
|
Hallo alle zusammen, bin die neue im bunde der betroffenen.
Beziehe Harz 4 und hab' keine rechtschutzversicherung. Mahnung von acoreus am 16.04 erhalten, frist bis 24.04.2010, summe 130 euro plus 5,- mahnkosten. Wie soll ich auf forderung reagieren? Da ich Harz4 beziehe -ist bei mir nichts zu holen. Kommt die inkassofirma trotzdem auf mich zu? Hab' versucht hier alles zu lesen-wurde aber nicht schlauer dadurch. ![]() Danke für jeder meldung.. |
|
|
|
|
|
#1626 (Permalink) | |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
So eine aus dem Zusammenhang gerissene Darstellung ist aber gewissermaßen typisch für Inkassodienstleister. Ich sage immer: Frage Dr. Marlboro, der wird dir gerne erklären, warum das Rauchen doch nicht so schädlich ist. Siehe auch: Mahnverfahren ? Wikipedia und http://www.nordrheinwestfalendirekt....hnbescheid.pdf FG . |
|
|
|
|
#1627 (Permalink) | |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
Nur wenn Du bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hast: Teile PM² formlos mit (mit Einschreiben Rückschein, Kopie gut aufbewahren), dass Du deren Forderung widersprichst, dass Du eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hast und dass Du von Hartz 4 leben musst. Dann musst Du sicher keine Angst mehr vor Inkassokosten haben, weil die dann nicht erstattungsfähig sind. Grundsätzlich: Du solltest besser nicht auf Fragen von Inkassodienstleistern antworten und keine Telefongespräche mit denen führen. Wenn Du tatsächlich einen Mahnbescheid bekommen solltest, machst Du darauf umgehend ein Kreuz und unterschreibst den und sendest ihn zurück. Wenn dann (noch unwahrscheinlicher, aber immerhin vorstellbar) eine Klageschrift kommt, kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen ( Prozesskostenhilfe ? Wikipedia ). Lass Dich nicht einschüchtern. FG |
|
|
|
|
#1628 (Permalink) |
|
Benutzer
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 89
|
Ihr habt recht, Brieffreundschaften mit Arcoreus sind sinnlos:
Hatte vor einer Woche eine Mailantwort geschrieben, und um Nachweis gebeten, daß Arcoreus wirklich durch PM2 bevollmächtigt ist, sowie auf das Fehlen des vor vielen Monaten angeforderten Prüfprotokolls hingewiesen, und außerdem ausdrücklich erklärt, daß ich entweder eine ausführliche Stellungnahme zu meinem Schreiben vom Dezember 2009 wünsche (und natürlich das noch fehlende Prüfprotokoll), oder ansonsten eine direkte gerichtliche Klärung vorschlage. Was kam jetzt? Eine Standardmail, die praktisch deckungsgleich schon von jemand anders hier veröffentlicht wurde, in der man mich informiert, daß man berechtigt sei (als bloße Behauptung), daß generell alles korrekt berechnet wurde, Telefonunternehmen beliebige Preise verlangen können, und die Tarife auf der Website stehen, bitte bis 24.4. Rechnung zahlen. Lächerlicher geht's nicht. Geändert von tom_a (17.04.2010 um 16:56 Uhr) |
|
|
|
|
|
#1629 (Permalink) |
|
Benutzer
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 89
|
Wurde per Private Message um mehr Details gebeten, also beschreibe ich hier nochmal den bisherigen Gang meiner Korrespondenz mit Pm2/Arcoreus:
1. Nach Rechnungserhalt im Dezember habe ich zunächst eine E-Mail an PM2 geschickt. Diese wurde nie beantwortet. Auch ein Anrufversuch und der Faxversand scheiterten. 2. Da mir nach nochmaliger Überlegung klar wurde, daß eine bloße E-Mail in diesem Fall etwas zu dünn ist, habe ich am nächsten Tag ein ausführlich formuliertes Einschreiben (mit Rückschein) abgeschickt, welches PM2 am Folgetag zuging. Dort habe ich u.a. erläutert, warum ich den Rechnungsbetrag aus verschiedenen Gründen für unangemessen halte (und u.a. erläutert, warum man m.E. Sittenwidrigkeit und arglistige Irreführung vermuten könne, sowie ganz offensichtlich von Seiten des Kunden Irrtum vorliegen muß, da wohl jeder Kunde die Vermutung hatte, zu einem günstigeren Tarif zu telefonieren), und außerdem um angemessene technische Prüfung gebeten, ob die Gespräche wirklich in der berechneten Weise geführt wurden, sowie um Nachweis, daß die Tarifansage tatsächlich abgeschaltet war (mit dem Vermerk, daß wir uns nicht sicher sind, ob eine Ansage erfolgt war, oder nicht, und daß in Internetforen wiederholt die Behauptung aufgestellt wurde, daß es fehlerhafte Ansagen gegeben hätte). Außerdem hatte ich meine grundsätzliche Bereitschaft kundgetan, ein angemessenes Entgelt zu leisten, wenn die Gespräche tatsächlich nachgewiesen werden können. 3. Ende März kam dann die Standardmahnung per Post. 4. Darauf habe ich per E-Mail auf mein Einschreiben verwiesen, insbes. auf die aus berechtigtem Grund angeforderten technischen Nachweise. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, daß bis zu einer angemessenen Reaktion m.W. keine Fälligkeit eintritt (wegen Versäumen der 2-Monatsfrist durch PM2), d.h. u.a. auch Mahngebühren und Inkassoverfahren unzulässig sind. 5. Eine Woche später kam kommentarlos ein Einzelverbindungsnachweis (ohne Bezugnahme auf meine Mail, aber mit einer von arcoreus vergebenen "Ticketnummer", versandt vom "arcoreus Kundenservice", an den ich ja gar nicht gemailt hatte) 6. Meine Antwort: Bitte um angemessenen Nachweis , daß arcoreus tatsächlich von PM2 autorisiert ist. Bitte um eindeutige Bestätigung, daß Arcoreus sich sicher ist, daß ein bloßer Einzelverbindungsnachweis die Anforderung der Rechtsprechung an eine technische Prüfung nach §45 TKG erfüllt und die Forderung damit fällig gestellt ist. Bitte um angemessene Stellungnahme zu den anderen Punkten in meinem Schreiben vom Dezember 2009. Sofern keine angemessene Stellungnahme kommt, schlage ich ausdrücklich den Rechtsweg vor. Die Kosten eines sinnlosen Mahn- und Inkassoverfahrens sind daher unabhängig vom Ausgang eines Gerichtsverfahrens nicht mir zuzurechnen. 7. Antwort von Arcoreus: Sehr geehrte xxxxxxxxxxx, wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom xxxxxxx zu der Zahlungserinnerung xxxxxxxxx, in der Sie um Informationen zur Preisgestaltung für Call-by-Call-Verbindungen der PM2 Telecommunication GmbH (PM2) bitten. Zunächst ein Wort über uns, den acoreus Kundenservice. Seit März 2010 sind wir betraut mit der Beantwortung von Fragen zu Zahlungserinnerungen für Verbindungen über das offene Call-by-Call mit der 01056. Der Anbieter einer Call-by-Call-Nummer, in Ihrem Fall PM2, hat grundsätzlich ein Preisgestaltungsrecht. Er darf die Höhe seiner Tarife frei gestalten und sie auch ändern. Sie finden sowohl die aktuellen als auch die alten Preise im Internet auf der Homepage Welcome* www.01056tele.com. Somit hatten und haben Sie die Möglichkeit, sich vor der Nutzung dieses Dienstes über die geltenden Tarife zu informieren. Die von Ihnen beanstandeten Verbindungsentgelte wurden korrekt berechnet; somit ist die Forderung werthaltig. Wir fordern Sie daher auf, den offenen Betrag bis zum 24.04.2010 auszugleichen. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Erklärungen weiterhelfen. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unseren telefonischen Kundenservice unter der Rufnummer 0180 5 00 41 76 (14 ct/Min aus dem dt. Festnetz, für Anrufe aus dem Mobilfunknetz höchstens 42 ct/Min). Mit freundlichen Grüßen Ihr acoreus Kundenservice Geändert von tom_a (17.04.2010 um 16:44 Uhr) |
|
|
|
|
|
#1630 (Permalink) |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 9
|
Hallo,
habe folgendes Problem: Meine 75-jährige Schwiegermutter ist ebenfalls PM2-Opfer. (ca. 150€) Ich hatte ihr im Dezember ein Musterschreiben mit Widerspruch und Verlangen der Prüfung nach §45i TKG gesendet, dass sie unterschrieben und per Einschreiben fristgerecht an PM2 geschickt hat. Nun hat sie die allgemein bekannte Standard-Mahnung bekommen. Ich selbst hätte nun überhaupt kein Problem damit, diesen Fall durchzufechten - aber der alten Dame jagen Worte wie "Gericht" und "Anwalt" einen Riesen-Schrecken ein. Daher meine Frage: Wie weit kann ich die Sache treiben, ohne dass erhebliche Mehrkosten beim "Rückzieher" entstehen und ohne dass der Gang zum Gericht zwingend wird? Wenn PM2 sich wirklich traut, müsste ja erst ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen? Was kostet das, wenn man dann "einknickt"? Kann der überhaupt kommen ohne Prüfung nach §45i? Viele Grüße Samweis Geändert von Samweis (17.04.2010 um 20:16 Uhr) |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| *adresse* |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|