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Alt 18.04.2010, 06:20   #1641 (Permalink)
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Hallo Leute,

weshalb ist eigentlich noch keiner auf die Idee gekommen einen CbC Gesellschaft auf EV- Basis anzubieten, mit registrierten Mitgliedern und so ?



Da könnte man diesen Machenschaften und der Telekom einen Riegel vorschieben und das bei unschlagbaren Preisen.

Der Hickhack mit Internet etc. geht mit der Zeit auch auf den Geist.

Ciao
cearense ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 18.04.2010, 11:42   #1642 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Sisko Beitrag anzeigen
Hallo !

Ich bin auch ein geschädigter.
Ich habe letztes Jahr per Mail widersprochen, wurde als Hinweis an der Telefonauskunft angeboten, da ja der Support per Telefon nicht erreichbar ist.
Habe auch das Geld zurückgeholt.

Während der Vorkommnisse letztes Jahr habe ich aber ein Videobeweis von der noch vorhandenen Tarifansage, dürfte ausreichen :-)
um nicht zahlen zu müssen.
Oder muss ich jetzt nochmals widersprechen ?

Mhh von welchem Datum ?? das klingt gut kanst du den irgenwo Hochladen
youtube oder so

Ich glaube Wiso wäre auch daran interessiert

MFG
pleitegeier ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 18.04.2010, 12:47   #1643 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von pleitegeier Beitrag anzeigen
Mhh von welchem Datum ?? das klingt gut kanst du den irgenwo Hochladen
youtube oder so

Ich glaube Wiso wäre auch daran interessiert

MFG
Auch ich wäre an einem solchen Beweismittel interessiert.
Gestern (17.04.) erschien übrigens anhängender Artikel in der Badischen Zeitung:
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg BZ_17042010.jpg (108,2 KB, 55x aufgerufen)
James ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 18.04.2010, 13:23   #1644 (Permalink)
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ICH ZITIERE HIER AUS DEN PM2 AGB,s

8.5
Ergibt die technische Prüfung nach Ziffer 8.2 Mängel, die sich auf die Berechnung des beanstandeten Entgelts zu Lasten des Kunden ausgewirkt haben können, oder wird die technische Prüfung
später als zwei Monate nach der Beanstandung durch den Kunden abgeschlossen,
wird widerleglich vermutet, dass das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen der PM² unrichtig ermittelt ist.

FRAGT MAL EUREN ANWALT und schreibt das an Acoreus


Zitat:
Zitat von Humorlos
Im Februar gab es in WISO nur ein kurzes Häppchen zu PM2, wir wollen am Thema dranbleiben - mit etwas mehr Zeit und den neuen Entwicklungen durch die Mahnungen.

Da kurzfristig ein Gesprächspartner abgesprungen ist, würde ich mich über einen hier engagierten und recherchierenden Betroffenen aus dem Raum Süddeutschland Stuttgart/Augsburg/München freuen, der kurzfristig Zeit und Lust hätte, mit uns zu sprechen.

Bitte per PM an diesen Account,
schöne Grüße
Michael Scheuch/Redaktion WISO

ALSO MELDET EUCH BEI WISO
Link
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!!!!!!LEUTE MACHT MIT HIER DIE MEDIEN NICHT VERGESSEN
!!!!!!!
unter Punkt 2 findet ihr vorschläge aber eure regionalen könnt Ihr auch informieren

1. Nützliches und Wissentswertes /Diskussionen bitte erst lesen und dann Eintragen in der Interessensgemeinschaft und Fragen stellen danke
HIER KLICKEN:
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2.HIER den Dampf ablassen medial
http://forum.billiger-telefonieren.de/912-post405.html
pleitegeier ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 18.04.2010, 14:38   #1645 (Permalink)
spammemad
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Zitat:
Zitat von pleitegeier Beitrag anzeigen
(...) und schreibt das an Acoreus
Nein, nichts an acoreus schreiben. Das ist sowieso sinnlos: 01056 Abzocke .

Alle Schreiben von acoreus am besten ungeöffnet mit Vermerk

"Zurück an Absender" in den nächsten Briefkasten oder gleich in die blaue Tonne.
.
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Alt 18.04.2010, 14:41   #1646 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von spammemad Beitrag anzeigen
Hallo blubb,

wenn Du bisher noch keinen Widerspruch eingelegt hast, hast Du jetzt nicht so viele Optionen zur Auswahl. Es wäre voraussichtlich nicht schlimm, weiterhin nur abzuwarten, weil eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung innerhalb eines Jahres erfolgen kann. Wenn bis zum Oktober kein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wurde, kannst Du dann immernoch einen Widerspruch einlegen bzw. Anfechtung erklären. Bei vergleichbaren Fällen, bei denen es um Forderungen von Internet by Call ging, haben viele Betroffene die ganze Abfolge von Mahnungen, Inkassoschreiben und Mahnverfahren erlebt. Wenn ein Mahnbescheid zugestellt wird, sollte man den umgehend mit Kreuzchen und Unterschrift zurück senden. Aber ansonsten hat sich die, auch von unserem schwergewichtigen Alt-Bundeskanzler bekannte, Methode mit dem Aussitzen bewährt.

Wenn Du nun gegen PM²'s Forderung einen Widerspruch einlegen möchtest, bist Du später zum Teil an Deine jetztige Argumentation gebunden. Deshalb musst Du dann auch jetzt schon Deine Strategie festlegen. Dafür kann es deswegen aber auch keine allgemeingültigen Musterschreiben geben. Und meines Erachtens kannst Du damit zur Zeit nicht viel gewinnen, aber eventuell andere Wege verbauen.

Jetzt noch einen Einzelverbindungsnachweis oder gar eine technische Prüfung gemäß § 45i TKG zu fordern erscheint mir aussichtslos, weil die gesetzlich bestimmten Fristen dafür bereits abgelaufen sind (acht Wochen nach Zugang der Rechnung). Du kannst natürlich gleichzeitig erst einmal bestreiten, das dir bisher eine Rechnung zu der/den Forderung(en) zugegangen ist. Aber wenn Du bei der DTAG der Abbuchung widersprochen hattest oder die Abbuchung rückgängig gemacht hattest, musstest Du ja von den Rechnungsbeträgen Kenntnis haben, um anschließend die Rechnungen der anderen Anbieter zu bezahlen. Zu behaupten, man habe die entsprechenden Rechnungen von PM² nie erhalten, ist also relativ gefährlich und könnte sich auch als fieser Bumerang erweisen.

Schließlich hast Du wahrscheinlich schon einen Widerspruch gegen die Forderung von PM² erklärt, indem Du die Abbuchung von dem Betrag verhindert/widerrufen hast.

Musterschreiben gibt es aber zu einem anderen Sachverhalt (ist ja nicht wie bei armen Leuten hier ...), nur noch Daten einsetzen und senden:
------------------------------------------------
E-Mail: mail@wettbewerbszentrale.de ; cc: poststelle@ag-duesseldorf.nrw.de (Registergericht)
Betreff: acoreus AG, falsche/fehlende Angaben zur Firma
------------------------------------------------
Vorname Name
Wohnort
E-Mail



Sehr geehrter Sachbearbeiter,

ich habe von der acoreus AG aus Düsseldorf eine Mahnung erhalten, die in einer Art gestaltet wurde, dass der wahre Absender verschleiert wird. Es soll offenkundig der Eindruck herbeigeführt werden, dass diese Mahnung direkt von der rechnungsstellenden PM² Telecommunication GmbH kommt. Von der PM² Telecommunication GmbH bin ich nie benachrichtigt worden, dass ein Dritter mit einem Forderungseinzug beauftragt wurde. Dem Mahnschreiben der acoreus AG ist keine Vollmacht beigefügt, aber dennoch wird eine Zahlung auf ein Konto der acoreus AG verlangt. Diese Mahnung muss ich deswegen als fragwürdig empfinden.

Wenn Sie meine Bedenken hinsichtlich der falschen Firmenangabe im Briefbogen teilen, bitte ich Sie, die acoreus AG zur Unterlassung solcher falschen Angaben aufzufordern.

Außerdem werden auch in den E-Mails von der acoreus AG die meines Wissens gemäß § 80 AktG erforderlichen Angaben nicht angegeben. Die E-Mails sind immer lediglich mit "Ihr acoreus-Kundenservice" signiert.

Eine Fotografie einer im Wortlaut gleichen Mahnung können Sie hier ansehen/laden:
Bild: mahnschreibenvonpm2jpyd.jpg - abload.de
und hier: Bild: acoreus_ag_23wlp.jpg - abload.de
Wenn es gewünscht wird, werde ich Ihnen selbstverständlich auch eine Kopie meiner persönlichen Mahnung zukommen lassen.


Mit freundlichen Grüßen

Name
------------------------------------------------
------------------------------------------------


Außerdem kann jeder einmal in jedem Kalenderjahr von beliebigen Firmen Auskunft über die eigenen personenbezogenen Daten verlangen. PM² ist sicher für viele Betroffene ein potentieller Kandidat.
------------------------------------------------

Vorname Name
Straße Nr.
PLZ Wohnort



Einschreiben Rückschein
PM² Telecommunication GmbH
Siemensstraße 12b
63263 Neu-Isenburg






Datum
Auskunft nach § 34 BDSG

Sehr geehrter Sachbearbeiter,

laut § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kann von Betroffenen über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, über die Herkunft dieser Daten, Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung Auskunft verlangt werden.

Ich verlange daher von Ihnen, dass Sie mir umgehend schriftlich mitteilen (§ 34 Abs. 3 BDSG), welche Daten Sie von mir - die durch oben mit Namen und Adresse
genannte Person - gespeichert haben und woher Sie jeweils sämtliche diese Person betreffenden Daten erhalten haben (§§ 6, 28 Abs. 4, 34 BDSG).

Außerdem verlange ich Auskunft, ob und, falls zutreffend, an wen diese Daten weitergegeben werden (§ 34 Abs. 1 BDSG).

Ferner verlange ich Auskunft über den jeweiligen Zweck der Speicherung dieser Daten (§ 34 Abs. 1 BDSG).

Ich gewähre Ihnen zur Erteilung dieser Auskünfte eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

Sollte ich bis zu diesem Termin keine Auskunft von Ihnen erhalten haben, bin ich gehalten, ohne weitere Ankündigung, zum Zwecke der Information den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten von der Unterlassung in Kenntnis zu setzen (§ 38 BDSG). Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten (§ 43 Abs. 3 BDSG).



Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift


------------------------------------------------
Selbstverständlich sollte nach zwei fruchtlosen Wochen tatsächlich der Landesdatenschutzbeauftragte informiert werden. Der wird dann seinerseits eine Stellungnahme von PM² dazu fordern. Also, damit der gesetzlich auferlegte Datenschutz auch eingehalten wird, sollte nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist z.B. eine E-Mail, in der der vorliegende Sachverhalt erläutert wird, an poststelle@bfdi.bund.de gesendet werden. Mehr dazu auch hier: Internetauftritt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Freundliche Grüße
.

Hallo,

zuerst danke für den Text. Das hilft mir schon weiter.
Den Forderungen habe ich aus einem Grund noch nicht widersprochen. Ich habe mich bei der Telekom informiert. Nach Ausbuchung der PM2 Beträge, habe ich von nur von der Telekom eine Mahnung gekriegt, weil ich IHR gegenüber widersprochen habe. Laut deren Auskunft sollte ich auf eine RECHNUNG (keine Mahnung) von PM2 warten, da diese ja nur gegenüber der Telekom mahnen könnten und nicht mir gegenüber, weil ich ja von ihnen noch nicht einmal eine direkte Rechnung bekommen habe.
Auch auf der seite von WISO ist erneut vermerkt, dass man dem Rechnungsbetrag innerhalb der Frist widersprechen muss, der auf Der RECHNUNG vermerkt ist. Aber wie gesagt, ich habe eine Rechnung von der Telekom erhalten und dieser auch fristgerecht widersprochen, nicht gegenüber PM"...
Zuerstmal, kann mir hierzu jemand einen rechtlichen Rat geben, inwiefern dieses Argument stimmt?

Soweit so gut. Jetzt habe ich die besagte MAHNUNG von PM2 aber am Tisch legen. Ich denke, ich werde dieser jetzt widersprechen. (Musterbriefe unter Verbraucherzentrale Baden-Württemberg : Telefonrechnung: Abrechnung, Mahnung und Reklamation ganz unten auf der Seite).
Im Musterbrief ist vermerkt, dass man anbietet, den nach eigener Rechnung korrekten Rechnungsbetrag zu überprüfen (man kann z.B. mit den üblichen 15 Cent/Minute nachrechnen, statt mit 1,40 €/Minute... Dann käme ich auf etwa ein Drittel des geforderten Betrags.
Was meint ihr hierzu?

Ich persönlich würde ja zu gerne mal einen Privatdetektiv engagieren, der sich mal bei PM2 einschläußt und Insiderinformationen bringt... Oder einen PM2 Mitarbeiter zum reden bringen, vielleicht einen der schon gekündigt hat oder so...
blubb ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 18.04.2010, 14:48   #1647 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von spammemad Beitrag anzeigen
Nein, nichts an acoreus schreiben. Das ist sowieso sinnlos: 01056 Abzocke .

Alle Schreiben von acoreus am besten ungeöffnet mit Vermerk

"Zurück an Absender" in den nächsten Briefkasten oder gleich in die blaue Tonne.
.
Ist es deswegen sinnlos, weil sie sowieso nicht darauf reagieren oder ist es deswegen sinnlos, weil WIR dadurch keinen rechtlich wichtigen Schritt gehen? Ich denke es ist wichtig hier den Unterschied zu finden und klarzustellen, dass WIR alle korrekten richtlichen Schritte gehen, ob DIE das machen kann uns ja egal sein... im Gegenteil, wenn bei uns alles korrekt läuft und bei ihnen nicht, stärkt das unsere Position noch mehr...
blubb ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 18.04.2010, 17:12   #1648 (Permalink)
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Standard Überall dieselbe Masche ...

Habe ebenfalls unaufgefordert von acoreus die Einzelverbindungsnachweise und das Formschreiben bekommen - jedes Teil als separaten Brief.
axolotti ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 18.04.2010, 17:17   #1649 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von spammemad Beitrag anzeigen

8.5
Ergibt die technische Prüfung nach Ziffer 8.2 Mängel, die sich auf die Berechnung des beanstandeten Entgelts zu Lasten des Kunden ausgewirkt haben können, oder wird die technische Prüfung
später als zwei Monate nach der Beanstandung durch den Kunden abgeschlossen,
wird widerleglich vermutet, dass das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen der PM² unrichtig ermittelt ist.


Nein, nichts an acoreus schreiben. Das ist sowieso sinnlos:
01056 Abzocke .

Alle Schreiben von acoreus am besten ungeöffnet mit Vermerk

"Zurück an Absender" in den nächsten Briefkasten oder gleich in die blaue Tonne.
.
Dann schreibt eben an Pm2 nach Neu Isenburg
oder an die Verbraucherzentralen und fragt eure Anwälte

Warten wir erst mal auf die Vollmacht von acoreus


Zitat:
Zitat von Sisko
Hallo !

Ich bin auch ein geschädigter.
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Während der Vorkommnisse letztes Jahr habe ich aber ein Videobeweis von der noch vorhandenen Tarifansage, dürfte ausreichen :-)
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Mhh von welchem Datum ?? das klingt gut kanst du den irgenwo Hochladen
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FG
pleitegeier ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 18.04.2010, 19:09   #1650 (Permalink)
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§ 45h TKG Rechnungsinhalt, Teilzahlungen



Gem. Abs. 1 S. 1 der Norm muss die gemeinsame Rechnung die Namen, ladungsfähigen Anschriften und kostenfreien Kundendiensttelefonnummern der einzelnen Anbieter von Netzdienstleistungen und zumindest die Gesamthöhe der auf sie entfallenden Entgelte erkennen lassen. Nach Sinn und Zweck der Norm muss unter der kostenfreien Telefonnummer der Kundendienst zur Annahme von Beanstandungen hinsichtlich des Dienstes auch erreichbar sein. Ebenso ist ein Verweis per Bandansage auf eine entgeltpflichtige Rufnummer zur Rechnungsbeanstandung unzulässig.

Acoreus verlangt geld für seine Hotline!!!!
Die ist in unserem Falle nicht möglich oder hat es jemand geschafft mit PM2 kontakt aufzunehmen???
pleitegeier ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
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