|
|
#191 (Permalink) | |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
Hallo Gerry, es wurde schon einmal etwas früher im Forum ein link veröffentlicht und zwar von einem Rechtsanwalts und Beraterkonsortium, welches sich mit der Abwicklung bei Insolvenzen beschäftigt und hier ist auch PM2 eingetragen. Es liegt also sehr nahe, dass die kurz vor der Pleite stehen, oder vielleicht schon insolvent sind. Also, wer bezahlt hat, sieht sein Geld nie wieder. Des weiteren sind die Geschäftsführer von PM2 nicht unbekannt in diesem Geschäft, die haben schon mehr Pleiten hinter sich wie z.B. Onetel... Übrigens dein Link funktioniert nicht ich stell den nochmal ein vielleicht funktioniert es dann.... Verstehen kann ichnicht die Betroffenen die unbedingt die Kontodaten von PM2 zum überweisen haben wollen, wenn man den Widerspruch richtig macht und das zertifizierte Prüfprotokoll einfordert ist PM2 aufgefordert den Nachweis beizubringen und bezahlen muß man bis dahin nichts. Wettbewerbszentrale: Wettbewerbszentrale viele Grüße |
|
|
|
|
#192 (Permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 238
|
Hallöchen,
ist am folgenden Widerspruch etwas auszusetzen? Sehr geehrte Damen und Herren, in oben aufgeführter Telefonrechnung werden mir Verbindungsentgelte in Rechnung gestellt, die ich nicht nachvollziehen kann. Es handelt sich um Verbindungsentgelte für Verbindungen mit 01056/00749994XXX und 01056/00749561XXXX. Diese Verbindungen sollen am 8.11.2009 um 14:13:50 Uhr mit einer Gesprächsdauer von 00:43:40 und am 15.11.2009 um 09:57:49 Uhr mit einer Gesprächsdauer von 00:01:10 bestanden haben. Hiermit erhebe ich Einwendungen gegen diesen Rechnungsbetrag. Gleichzeitig fordere ich Sie auf, unverzüglich einen Entgeltnachweis sowie die Dokumentation der technischen Prüfung nach § 45i TKG vorzulegen. Ich habe den Rechnungsbetrag um die strittigen Verbindungsentgelte gekürzt und werde den neu errechneten Betrag in Höhe von 1,72 € Netto + U.St. unverzüglich überweisen. Teilen Sie mir bitte hierzu ihre Bankverbindung mit. Vorsorglich weise ich daraufhin, dass die vorgebrachten Einwendungen begründete im Sinne des § 45k Abs. 2 TKG sind und eine Sperre daher nicht berechtigt ist. Sollten Sie dennoch eine Sperre durchführen, bleiben Schadensersatzansprüche vorbehalten. Für die Beantwortung meines Schreibens habe ich mir eine Frist bis zum 3.12.2009notiert. Mit freundlichen Grüßen Gerry |
|
|
|
|
|
#193 (Permalink) | |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
Das ganze per Einschreiben mit Rückschein und fertig.... Ich hoffe es hat vielleicht ein bißchen weitergeholfen.. |
|
|
|
|
#194 (Permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 238
|
nachvollziehen und ich denke, ich werde sie übernehmen. Sobald ich für meinen Drucker wieder die sündhaft teure Tinte (auch so ein Thema um Abzocke) besorgt habe, geht der Widerspruch raus!
Danke und Grüsse Gerry |
|
|
|
|
|
#195 (Permalink) |
|
Benutzer
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 39
|
hallo marks,
mein widerspruch ist so in etwa per einschreiben raus. Allerdings ohne den Satz: Gleichzeitig fordere ich Sie auf, unverzüglich einen Entgeltnachweis sowie die Dokumentation der technischen Prüfung nach § 45i TKG vorzulegen(ganz wichtig!) Soll ich ein Einschreiben hinterherschicken oder erstmal auf die Reaktion warten. Habe mir die Seite zum Verkauf der Firma pm 2 angesehen. Bin der Meinung, hier sollen auf Kosten des Verbrauchers die Bilanzzahlen beschönigt werden. Denn mit den Zusatzeinnahmen der letzten Wochen hat die Firma natürlich eine anderen Marktwert. |
|
|
|
|
|
#196 (Permalink) | |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
Hallo Leslie die Bankverbindung ist Postbank Essen Konto 595800439 |
|
|
|
|
#197 (Permalink) | |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 5
|
Zitat:
Hi marks 123 Ist den Einwendungen statt, Widerspruch nicht richtig? Ich habe den Brief so ähnlich geschrieben und schon abgeschickt. Aber mit dem Wort "Einwendungen" Guss Zocko |
|
|
|
|
|
|
#198 (Permalink) |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Hab bei mir reingeschrieben, das ich aufgrund der heimlichen preiserhöhung Wiederspreche, und mich auf das gewohnheitsrecht berufen+ vergleich mit anderen Anbietern unverhältsnissmäsig teuer. Der Musterbrief ging mir das zu wenig auf den aktuellen Fall ein. Letztentlich isses aber egal denke wichtig ist das man Widerspricht.
Bin mal gespannt was passiert wen es in die 2 Runde geht... |
|
|
|
#199 (Permalink) |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Leslie,
ich würde empfehlen noch einmal ein Einschreiben mit dem Hinweis auf die Einforderung des Prüfprotokolls zu versenden, da es schon wichtig ist, auch hinsichtlich des Rechnungseinbehaltes, da die Nachweispflicht damit bei PM2 liegt und ob die überhaupt in der Lage sind ein gerichtlich verwertbares Prüfprotokoll zu beschaffen, kann ich mir bei dem "Laden" kaum vorstellen, zumal ein zertifiziertes Dokument auch mit nicht unerheblichen Kosten für PM2 verbunden ist (und die sind eigentlich schon Pleite was man so liest..). Es gibt auch schon Gerichtsurteile zu Gunsten des Verbrauchers bei denen selbstangefertigte Protokolle der Provider abgewiesen wurden. Hallo Zocko, Einwand oder Einwendung ist sachlich auch völlig OK, ich persönlich finde nur das "Widerspruch" Direkter bzw. Eindeutiger ist. Also kein Problem... viele Grüße |
|
|
|
#200 (Permalink) |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Liebe Geschädigte,
heute habe ich mir wieder meinen Kontoauszug angesehen und dabei einen Abbuchungsbetrag von der Telekom in Höhe von € 260.- regiestriert. Bei der Telekomserviceline wurde mir mitgeteilt, daß ein Betrag von € 190.- auf die 1056 fallen würde. Da die Richterin in Wiesbaden dem Geprellten zu seinem Recht verholfen hat, bin ich gerne bereit, mich einer Sammelklage anzuschliessen. Noch leben wir nicht in einer Bananenrepublik. Wer von Euch weiß, wie das Prozedere für eine Sammelklage funktioniert? Ich bin auf jeden Fall dabei, diesem schändlichen Treiben ein Endezu setzen. |
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| *adresse* |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|