Billiger-Telefonieren.de Impressum
Alt 23.11.2009, 21:03   #191 (Permalink)
marks123
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wettbewerbszentrale

Zitat:
Zitat von GerryAusWuppi Beitrag anzeigen
wenn es darum geht, diesen miesen Abzockern ein wenig ins Handwerk zu pfuschen!

Mein Liebelein hat am 8.11.und 15.11 nach Moskau telefoniert und für 45 min. um die 52 €,- verquasselt. Vor der Umstellung durch PM2 waren es vielleicht 1,50 €.

Ich habe heute mit mehreren Abteilungen der Regulierungsbehörde gesprochen, die fühlen sich nicht zuständig. Der Sachbearbeiter, der die Nummer 01056 betreut, kann angeblich auch nichts machen.

Auch die Wettbewerbszentrale Dortmund http://www.wettbewerbszentrale.de/de/ fühlte sich zunächst nicht zuständig. Beim 2. Anruf von mir teilte man mir jedoch mit, dass die Sache bekannt sei und Material zusammengestellt werden würde.

Aktenzeichen DO11264-09

Vielleicht wendet sich der eine oder andere an diese Stelle, um von da aus Druck zu machen.

Hier mein Mail an die Wettbewerbszentrale:
...
wie bereits mit ihrer Mitarbeiterin besprochen, scheint mir die Firma PM² Telecommunication GmbH mit unlauteren Mitteln zu operieren, indem sie gegen die guten Sitten verstößt.

Sachverhalt:
Mein Frau ruft aus privaten Gründen öfters nach Moskau an. Hierbei nutzt sie die call by call - Angebote diverser Firmen, um preiswert telefonieren zu können. Eine dieser Firmen ist PM² Telecommunication GmbH. Unter der call by call Nummer 01056 bot die Firma einen Tarif nach Mokau über 3,75 Cent je Minute an. Dieser Tarif wurde auch immer kurz nach dem Wählvorgang angesagt.

Nun rief meine Frau am 8.11 und 15.11 wieder über 01056 nach Moskau an. Diesmal war jedoch keine Tarifanzeige zu hören, was meine Frau nicht beunruhigte, da bisher unter 01056 ein seröser Anbieter vermutet worden war. Auf der Telekomrechnung vom 23.11.2009 stellt sich nun heraus, dass die besagte Firma den Tarif deutlich auf 1,19 € je Minute erhöht hat. D. h., eine Erhöhung um den Faktor 27! (s. Anlage PN2-Betrug.jpg anbei)

Es geht hier nicht darum, dass eine Firma frei den Tarif bestimmen kann oder nicht. Es geht darum, dass diese Firma zunächst Billigangebote mit entsprechender Werbung angepriesen hat, dieses Angebot dann für einige Zeit aufrecht erhält und schließlich den Preis für dasselbe Produkt auf das 27 fache erhöht, ohne den Kunden in einer Tarifansage zu informieren. Aufgrund dieser exorbitanten Erhöhung für ein Produkt wäre dies wohl nötig gewesen. Außerdem bewegt sich das Angebot der Firma jenseits der üblichen Angebote anderer vergleichbarer Firmen, sodass evtl. auch der Tatbestand der Wucherei erfüllt ist. In der Anlage habe ich mit einem grünen Kasten die vergleichsweise normalen Angebote anderer Firmen für Gespräche nach Rußland gekennzeichnet. Die Praxis der Firma verstößt m. E. vorsätzlich gegen Treu und Glauben und ist daher unlauter im Sinne des Artikel 2 UWG,
"/jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst/" (UWG, Art. 2).

Dass dies kein Einzelfall ist, beweisen die vielen neuerlichen Einträge von Menschen im Internet, denen es genauso ergangen ist. (Stichwort: 1056 Abzocke)

Ich bitte Sie daher zu prüfen, ob die Firma wettbewerbsrechtliche Verstöße begangen hat und mir das Ergebnis ihrer Untersuchungen mitzuteilen.
...

Das Amtsgericht Offennbach, wo die Firma angemeldet ist, konnte ich nicht erreichen. Weiß jemand etwas über diese Firma?

Laßt uns diese Sauerei nicht so einfach durchgehen!

An wen könnte man sich noch wenden, um Druck zu machen?


Grüsse
Gerry

Hallo Gerry,
es wurde schon einmal etwas früher im Forum ein link veröffentlicht und zwar von einem Rechtsanwalts und Beraterkonsortium, welches sich mit der Abwicklung bei Insolvenzen beschäftigt und hier ist auch PM2 eingetragen. Es liegt also sehr nahe, dass die kurz vor der Pleite stehen, oder vielleicht schon insolvent sind. Also, wer bezahlt hat, sieht sein Geld nie wieder. Des weiteren sind die Geschäftsführer von PM2 nicht unbekannt in diesem Geschäft, die haben schon mehr Pleiten hinter sich wie z.B. Onetel...
Übrigens dein Link funktioniert nicht ich stell den nochmal ein vielleicht funktioniert es dann....

Verstehen kann ichnicht die Betroffenen die unbedingt die Kontodaten von PM2 zum überweisen haben wollen, wenn man den Widerspruch richtig macht und das zertifizierte Prüfprotokoll einfordert ist PM2 aufgefordert den Nachweis beizubringen und bezahlen muß man bis dahin nichts.

Wettbewerbszentrale: Wettbewerbszentrale

viele Grüße
  Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 23.11.2009, 21:36   #192 (Permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 238
Standard

Hallöchen,
ist am folgenden Widerspruch etwas auszusetzen?

Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben aufgeführter Telefonrechnung werden mir Verbindungsentgelte in Rechnung gestellt, die ich nicht nachvollziehen kann. Es handelt sich um Verbindungsentgelte für Verbindungen mit 01056/00749994XXX und 01056/00749561XXXX.
Diese Verbindungen sollen
am 8.11.2009 um 14:13:50 Uhr mit einer Gesprächsdauer von 00:43:40
und
am 15.11.2009 um 09:57:49 Uhr mit einer Gesprächsdauer von 00:01:10
bestanden haben.
Hiermit erhebe ich Einwendungen gegen diesen Rechnungsbetrag.
Gleichzeitig fordere ich Sie auf, unverzüglich einen Entgeltnachweis sowie die Dokumentation der technischen Prüfung nach § 45i TKG vorzulegen.
Ich habe den Rechnungsbetrag um die strittigen Verbindungsentgelte gekürzt und werde den neu errechneten Betrag in Höhe von 1,72 € Netto + U.St. unverzüglich überweisen. Teilen Sie mir bitte hierzu ihre Bankverbindung mit.
Vorsorglich weise ich daraufhin, dass die vorgebrachten Einwendungen begründete im Sinne des § 45k Abs. 2 TKG sind und eine Sperre daher nicht berechtigt ist. Sollten Sie dennoch eine Sperre durchführen, bleiben Schadensersatzansprüche vorbehalten.
Für die Beantwortung meines Schreibens habe ich mir eine Frist bis zum 3.12.2009notiert.
Mit freundlichen Grüßen
Gerry
GerryAusWuppi ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 23.11.2009, 22:38   #193 (Permalink)
marks123
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Widerspruch

Zitat:
Zitat von GerryAusWuppi Beitrag anzeigen
Hallöchen,
ist am folgenden Widerspruch etwas auszusetzen?

Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben aufgeführter Telefonrechnung werden mir Verbindungsentgelte in Rechnung gestellt, die ich nicht nachvollziehen kann. Es handelt sich um Verbindungsentgelte für Verbindungen mit 01056/00749994XXX und 01056/00749561XXXX.
Diese Verbindungen sollen
am 8.11.2009 um 14:13:50 Uhr mit einer Gesprächsdauer von 00:43:40
und
am 15.11.2009 um 09:57:49 Uhr mit einer Gesprächsdauer von 00:01:10
bestanden haben.
Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen diesen Rechnungsbetrag.
Gleichzeitig fordere ich Sie auf, unverzüglich einen Entgeltnachweis sowie die Dokumentation der technischen Prüfung nach § 45i TKG vorzulegen(ganz wichtig!)
Ich habe den Rechnungsbetrag um die strittigen Verbindungsentgelte gekürzt und werde den neu errechneten Betrag in Höhe von 1,72 € Netto + U.St. unverzüglich überweisen. Teilen Sie mir bitte hierzu ihre Bankverbindung mit.(würde ich ersteinmal rausnehmen, die müssen die Nachweise ja beibringen.....und dann erst einmal abwarten was da kommt und ob die gerichtsverwertbarte Dokumente liefern)
(Vorsorglich weise ich daraufhin, dass die vorgebrachten Einwendungen begründete im Sinne des § 45k Abs. 2 TKG sind und eine Sperre daher nicht berechtigt ist. Sollten Sie dennoch eine Sperre durchführen, bleiben Schadensersatzansprüche vorbehalten).(Sperren können die dich nur für ihre eigene CBC Vorwahl 01056, aber die wirst du eh nie mehr benutzen..)
Für die Beantwortung meines Schreibens habe ich mir eine Frist bis zum 3.12.2009 (wichtig!) notiert.
Mit freundlichen Grüßen
Gerry
Das wäre aus meiner pers. Sicht, was ich ändern würde. Bei so einem Widerspruch würde ich mich immer kurz + knapp halten.
Das ganze per Einschreiben mit Rückschein und fertig....
Ich hoffe es hat vielleicht ein bißchen weitergeholfen..
  Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 23.11.2009, 23:04   #194 (Permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 238
Standard Änderungen kann ich

nachvollziehen und ich denke, ich werde sie übernehmen. Sobald ich für meinen Drucker wieder die sündhaft teure Tinte (auch so ein Thema um Abzocke) besorgt habe, geht der Widerspruch raus!

Danke und Grüsse
Gerry
GerryAusWuppi ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 23.11.2009, 23:07   #195 (Permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 39
Standard

hallo marks,

mein widerspruch ist so in etwa per einschreiben raus. Allerdings ohne den Satz:
Gleichzeitig fordere ich Sie auf, unverzüglich einen Entgeltnachweis sowie die Dokumentation der technischen Prüfung nach § 45i TKG vorzulegen(ganz wichtig!)

Soll ich ein Einschreiben hinterherschicken oder erstmal auf die Reaktion warten.

Habe mir die Seite zum Verkauf der Firma pm 2 angesehen. Bin der Meinung, hier sollen auf Kosten des Verbrauchers die Bilanzzahlen beschönigt werden. Denn mit den Zusatzeinnahmen der letzten Wochen hat die Firma natürlich eine anderen Marktwert.
leslie59 ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 24.11.2009, 12:27   #196 (Permalink)
BerghoffG
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von leslie59 Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe die Zahlung bei der Telekom gestoppt und per Einschreiben Widerspruch gegen die Rechnung erhoben. Wer kann mir sagen, wo ich die Bankverbindung der PM2 finde um die Summe nach dem alten Tarif zu überweisen (wie hier geraten wird).
Danke

Hallo Leslie

die Bankverbindung ist Postbank Essen
Konto 595800439
  Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 24.11.2009, 18:00   #197 (Permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von marks123 Beitrag anzeigen
Das wäre aus meiner pers. Sicht, was ich ändern würde. Bei so einem Widerspruch würde ich mich immer kurz + knapp halten.
Das ganze per Einschreiben mit Rückschein und fertig....
Ich hoffe es hat vielleicht ein bißchen weitergeholfen..

Hi marks 123

Ist den Einwendungen statt, Widerspruch nicht richtig?
Ich habe den Brief so ähnlich geschrieben und schon abgeschickt.
Aber mit dem Wort "Einwendungen"


Guss
Zocko
Zocko ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 24.11.2009, 19:21   #198 (Permalink)
TrapperKeeper
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hab bei mir reingeschrieben, das ich aufgrund der heimlichen preiserhöhung Wiederspreche, und mich auf das gewohnheitsrecht berufen+ vergleich mit anderen Anbietern unverhältsnissmäsig teuer. Der Musterbrief ging mir das zu wenig auf den aktuellen Fall ein. Letztentlich isses aber egal denke wichtig ist das man Widerspricht.
Bin mal gespannt was passiert wen es in die 2 Runde geht...
  Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 24.11.2009, 19:31   #199 (Permalink)
marks123
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Formulierung....

Hallo Leslie,
ich würde empfehlen noch einmal ein Einschreiben mit dem Hinweis auf die Einforderung des Prüfprotokolls zu versenden, da es schon wichtig ist, auch hinsichtlich des Rechnungseinbehaltes, da die Nachweispflicht damit bei PM2 liegt und ob die überhaupt in der Lage sind ein gerichtlich verwertbares Prüfprotokoll zu beschaffen, kann ich mir bei dem "Laden" kaum vorstellen, zumal ein zertifiziertes Dokument auch mit nicht unerheblichen Kosten für PM2 verbunden ist (und die sind eigentlich schon Pleite was man so liest..). Es gibt auch schon Gerichtsurteile zu Gunsten des Verbrauchers bei denen selbstangefertigte Protokolle der Provider abgewiesen wurden.

Hallo Zocko,
Einwand oder Einwendung ist sachlich auch völlig OK, ich persönlich finde nur das "Widerspruch" Direkter bzw. Eindeutiger ist. Also kein Problem...

viele Grüße
  Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 24.11.2009, 20:22   #200 (Permalink)
Wolfgang
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Auch geleimt worden!

Liebe Geschädigte,

heute habe ich mir wieder meinen Kontoauszug angesehen und dabei einen Abbuchungsbetrag von der Telekom
in Höhe von € 260.- regiestriert.
Bei der Telekomserviceline wurde mir mitgeteilt, daß ein Betrag von € 190.- auf die 1056 fallen würde. Da die Richterin in Wiesbaden dem Geprellten zu seinem Recht verholfen hat, bin ich gerne bereit, mich einer Sammelklage anzuschliessen. Noch leben wir nicht in einer Bananenrepublik.
Wer von Euch weiß, wie das Prozedere für eine Sammelklage funktioniert?
Ich bin auf jeden Fall dabei, diesem schändlichen Treiben ein Endezu setzen.
  Mit Zitat antworten An Facebook senden
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
*adresse*

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks sind an
PingBacks sind an
RefBacks sind an


Alle Tarif- und Preisangaben brutto. Trotz sorgfältiger Erstellung kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.
Beachten Sie Preise und AGB der Anbieter. Alle Angaben ohne Gewähr.