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#2281 (Permalink) | ||||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
§ 13 ZPO Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes § 29 ZPO Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts § 269 BGB Leistungsort Aber ein vereinfachtes Vefahren wird nur nach Schriftsätzen "verhandelt". Dazu muss niemand zu dem Amtsgericht extra hinfahren. Zitat:
Zitat:
Zitat:
FG |
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#2282 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 3
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Hallo Ihr lieben!
habe auch schon Mahnungen erhalten von der besagten Firma,und gleich an meinen Anwalt übergeben.Er sagt "abwarten und machen lassen". Von der Firma habe ich eine Frist bis mitte des Monats bekommen, und dann...
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#2283 (Permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Einem Mahnbescheid kann jeder ganz leicht widersprechen, dazu reicht ein Kreuzchen und eine Unterschrift und der nächste Briefkasten oder Postfiliale. Dafür braucht man wirklich keinen Anwalt. Wenn der sagt, wo man das Kreuzchen machen soll (auf dem roten Formular mit dem Titel "Widerspruch", vor dem Satz "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt") kostet das nur unnötig Geld. Außerdem erfolgt dann noch lange kein Gerichtsverfahren. Das muss nämlich auch wieder beantragt werden und kostet PM² mindestens 75,- Euro. 23,- Euronen für den Mahnbescheid und noch einmal 75,- für eine Klage - auf solchen Beträgen möchte niemand gerne sitzenbleiben. Macht Euch nicht verrückt. acoreus kann sowieso in fast gar keinem Fall seine dummdreisten Forderungen vor Gericht durchsetzen. Nach einer fristgerechten Beanstandung kann PM² mit Gerichtsprozessen voraussichtlich auch nur Verlust machen. Einer Anfechtung nach § 123 BGB hat PM² nach dem gerade erstrittenen Urteil noch weniger entgegenzusetzen. Nicht einschüchtern lassen. FG |
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#2284 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 238
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NEWS:
GRATULATION! Wir haben von 300 registrierten Menschen Wortmeldungen hier im Thread erhalten !!!! Schön dass es dieses öffentliche Forum gibt, in dem sich Gleichbetroffene austauschen können! Wenn Du das auch so siehst, dann melde Dich auch zu Wort!!!! Jede Wortmeldung ist wichtig und bringt zusätzliche Motivation ! Darum hochmals an alle noch nicht registrierten stillen Mitleser: Ruhig mal hier posten und mitteilen, dass es Euch gibt! Evtl. auch kurz berichten, was AC und PM2 unternommen haben. Auch Berichte über Kontakte mit Rechtsanwälten können unserer Sache dienlich sein! Keine Angst, wenn es mit der Sprache nicht so klappen sollte !!! Je mehr mitmachen, desto stärker wird unserer Position ! NEE - ich zahle NICHT!!!! Grüße Gerry[/quote] |
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#2285 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 20.05.2010
Ort: Essen
Beiträge: 11
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Hallo,
das ist in der Tat beeindruckend. Ich habe Kontakt zu der VZ Hessen aufgenommen und bemühe mich, das Urteil des LG Darmstadt zu bekommen. Ich gehe nicht davon aus, dass eine stillschweigende Erhöhung der Gebühren um das 9,9-fache bei Gericht durchgehen würde. Gerichte haben sich schon häufiger mit sittenwidrigen Preiserhöhungen beschäftigt. Da hat häufig der Faktor 2 eine Rolle gespielt, ohne dass man sagen könnte, ab Faktor 2,x wäre man auf der sicheren (sittenwidrigen) Seite. Es mag auch sein, dass bei sehr niedrigpreisigen Gütern/Dienstleistungen die Gerichte anders urteilen. Dennoch kann ich mir gut vorstellen, dass spätetens bei Faktor 5 Feierabend ist. In unserer Konstellation kommt aber hinzu, dass die Tarifansage nicht Pflicht ist. Das könnte sich als Schein-Vorteil für die Telefonanbieter erweisen. Wenn nämlich diese Gesestzeslage ausgenutzt wird, um Preiserhöhungen "durchzusetzen", steht diesem Vorgang die Arglist und die Sittwidrigkeit auf die Stirn geschrieben. Dann dürfte schon in dem Bereich von Faktor 3 Sittenwidrigkeit im Raume stehen. Allgemeine Hinweise: Es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Anfechtung nur binnen Jahresfrist möglich ist. Das sollte bitte jeder beachten, der noch nicht angefochten hat. Anfechtung muss nachgewiesen werden - funktioniert also nur mit Einschreiben/Rückschein. Bitte keine Post von acs wegschmeißen, sondern sorgfältig aufbewahren. acs ist über das Verhalten von pm2 vollständig informiert. Wenn dennoch weiter gemahnt wird, halte ich das für bedenklich. Ggfls. wird dem nächer nachzugehen sein. Für diesen Fall wäre es gut, wenn zumindest ab heute alle Post von acs zu Beweiszwecken vorgelegt werden kann. Aus demselben Grund - wenn es geht - bitte auch alle Anrufe von acs protokollieren (Datum, Uhrzeit, Name des Anrufers). So viel für den Moment. KanMac |
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#2286 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 238
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@KanMac
Schön, dass Du Dich an der Diskussion beteiligst! Stellt sich die Frage nach der Bezugsgröße. Die Preise wurde in mehreren Schritten angehoben. Ich würde davon ausgehen, dass das Gericht als Bezugsgröße einen Durchschnittswert nimmt oder einen gewichteten Mittelwert, der in der Zeit vor den einschneidenden Preisanhebungen liegt (also vor dem 15.8.2009) Beispiel einer Tarifentwicklung aus dem Archiv von PM2 (ob die Angaben der Wahrheit entsprechen, wurde allerdings nicht überprüft!): 23.6.2009 - 14.8.2009: 1,68 Cent/min. 15.8.2009 - 31.8.2009: 4,45 Cent/min. 1.9.2009 - 6.9.2009: 6,79 Cent/min. 7.9.2009 - 16.9.2009: 19,9 Cent/min. 17.9.2009 - 1.10.2009:23,9 Cent/min. 2.10.2009 - 31.11.2009: 142 Cent/min. 1.12.2009 - 31.1.2010: 5,42 Cent/min. Preisfaktoren für den Preis von 142 Cent/min bezogen auf verschiedene Tarife: 1,68 Cent/min; Faktor: 84,5 4,45 Cent/min; Faktor: 31,9 6,79 Cent/min; Faktor: 20,9 19,9 Cent/min; Faktor: 7,1 23,9 Cent/min; Faktor: 5,9 Zwischen den einzelnen Tarifanhebungen bestehen Faktoren, die deutlich unter 10 liegen. Jedoch sollte dies für die Beurteilung, ob die Preise sittenwidrig sind, keine ausschlaggebende Rolle spielen? Ein Lutscher, der sonst 1,- € kostet, für 84,- € zu verkaufen, sollte doch wohl auch sittenwidrig sein. Ein Rechtsgeschäft, das sittenwidrig ist, ist wohl auch nichtig!? D. h., der überhöhte Preis kann von einem Gericht als sittenwidrig angesehen werden und damit würde auch der Vertrag mit dem CallByCall-Anbieter nichtig sein. Anspruch auf den überhöhten Preis hätte er dann nicht. Evtl. kann er vielleicht den üblichen Marktpreis bekommen? Grüsse Gerry Geändert von GerryAusWuppi (10.06.2010 um 12:19 Uhr) |
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#2287 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 20.05.2010
Ort: Essen
Beiträge: 11
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Ein Rechtsgeschäft, das sittenwidrig ist, ist wohl auch nichtig!? D. h., der überhöhte Preis kann von einem Gericht als sittenwidrig angesehen werden und damit würde auch der Vertrag mit dem CallByCall-Anbieter nichtig sein. Anspruch auf den überhöhten Preis hätte er dann nicht. Evtl. kann er vielleicht den üblichen Marktpreis bekommen?
Grüsse Gerry[/quote] Hallo Gerry, ja, Rechtsfolge der Sittenwidrigkeit ist Nichtigkeit. ja, dann besteht kein Anspruch auf die überhöhte Vergütung grds. ja, ein Anspruch auf die übliche Vergütung dürfte bestehen - allerdins würde ich - wie im Forum schon geschrieben - versuchen, den eigenen Aufwand an Zeit, Porto etc. gegenzurechnen; das dürfte in den allermeisten Fällen genügen, um einen Anspruch von PM2, sollte er denn je gerichtlich erhoben werden, vollständig zu Fall zu bringen (gelingt natürlich nur, wenn der Aufwand auch mit Quittungen belegt werden kann). Gruß Kai |
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#2288 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 371
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Dann nehme ich Die Anwaltskosten dazu
![]() Bei einigen muss man die schlaflosen Nächte berücksichtigen NATÜRLICH SOLLEN DIE AUCH WIDERSPRECHEN "SIITENWIDRIGKEIT" DIE SCHON BEZAHLT HABEN AN PM2!!! HOLT EUCHER ABZOCKGELD ZURÜCK!!!! Im moment hat Acoreus Pm2 echt viel zu tun da scheint eine Flut von Einsprüchen angekommen zu sein ![]() ![]() ![]() ![]() Durch PM2 01056 Geschädigte Betrogene link: Forum Billiger-Telefonieren.de HIER KÖNNT IHR BEITRETEN JEDER IST WILLKOMMEN Geändert von pleitegeier (10.06.2010 um 14:45 Uhr) |
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#2289 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 10.12.2009
Beiträge: 1
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Hallo,
Ich lese seit einige Monaten hier mit und heute wollte ich auch meinen Fall darstellen. Auch ich bin ein geschädigter vom 01056. Ich habe auch im Dez. ein Wiederspruch an PM² gesendet, natürlich wie bei fast allen hab keine Antwort von PM² bekommen. Habe 2 Mahnungen von arcoreus bekommen, die 2.te sollte die letzte außergerichtliche Mahnung sein, aber hab inzwischen 4 Anrufe (02131-xxx) von arcoreus bekommen zum Glück war nie zu Hause oder nicht bewußt daran gegangen, aber zu letzt hat eine Frau oder Mann, kann die Stimme nicht genau anordnen auf mein Anrufbeantwirter gesprochen und mich gebeten "dringend" anzurufen, es wäre in meinem Interesse und ich sollte eine der 2 Mahnung zur Hand haben, also Spur auf mein AB hinterlassen. Klar, dass ich nie anrufen werde, weil sie nicht wissen können was mein Interesse ist oder nicht. Ich werde bin soweit, dass ich das Geld nur nach einer Gericht Verhandlung bezahlen werde, ansonsten werde KEIN Cent zahlen, schon gar nicht an arcoreus, nur wenn ein Richter mich für schuldig findet. PS: sehr tolle informative Berichte und Kommentare. Lob an Euch allen. Danke für das Lesn. bolitam |
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#2290 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 371
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Hallo
das sind die üblichen Inkassodrohungen Die wollen DrucK aufbauen und Dir ein schlechtes Gewissen machen Einfach ignorieren und nicht zurückrufen EINFACH DIE RUHE BEWAREN NICHT UNTER DRUCK SETZTEN LASSEN WIR SIND IM RECHT UND KÄMPFEN MITEINANDER FÜR EINANDER wenn Sie dich mal erwischen einfach fragen ob das Gespräch aufgezeichnet werden darf naturlich Datum Uhrzeit und Gesprächspartner notieren man kan selbstverständlich auch einfach auflegen Reden bringt übrigens nicht viel nur übers Wetter und dergleichen ist i.o MFG |
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