|
|
#2361 (Permalink) |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 31.05.2010
Beiträge: 3
|
Hallo, Leute!
Einen interessanten Brief habe ich gestern von acs bekommen.. Sehr geehrte... wir bedanken uns für Ihr Schcreiben, in dem Sie Informationen zu der Mahnung, die Sie von der acoreus Collektion Services erhalten haben, anfordern. Eine kurze Information für Sie, zum besseren Verständnis dieser Mahnung. Die acoreus AG hat sich mit einem Spezialisten im Bereich Forderungsmanagement, dem Verband der Vereine Creditform, zusammengeschlossen und die acorus Collection Services GmbH*aCS( gegründet.Die aCS arbeitet rechtlich und organisatorisch unabhängig von der acoreus AG und ist ein eigenständiges Unternehmen, das sich ausschlieslich auf Inkasso dienstleistungen konzentriert. Und bla/bla/bla... Wir hoffen, Ihnen mit disen Informationen weiter geholfen zu haben acoreus Kundenservice Das bescheuerte daran ist, dass Ich niemals ein Brief an acoreus geschickt habe!!! Von meiner Seite bestand absolüt kein Kontakt mit aCS. Ich habe bloß vor zwei Wochen die Anfechtung direkt an PM-2 geschrieben. Vielleicht haben die mich mit jemandem verwechselt oder sind die Leute da einfach nicht ganz bei Trost? Ach ja, der Brief hatte natürlich keine Unterschrift...
|
|
|
|
|
|
#2362 (Permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 238
|
Hallo Annika,
daran sieht man, dass es für Acoreus ein Massengeschäft ist, bei dem die individuelle Betrachtung und Bearbeitung des Einzelfalls nicht wirklich interessiert. Man möchte ja so wenig Arbeit wie möglich in den einzelnen Vorgang "investieren". PM2 wird den Briefverkehr in der Sache an Acoreus gleich weitergeben oder wegwerfen??? Die schmeißen die Briefe dann in die Verarbeitungsprozedur und dann kommen solche "Antwortschreiben" heraus. War bei mir ähnlich... Mein Vorgehen: 1. Mein Widerspruch an PM2 hat PM2 nachweißlich erhalten. 2. Auf die Mahnung von Acoreus habe ich einen Widerspruch verfasst, in dem ich die Forderung bestreite und zusätzlich die Legitimation zur Forderungsstellung von Acoreus einfordere. 3. Sollte Acoreus diese Vollmacht von PM2 nicht form- und fristgerecht vorlegen, dann erfolgt eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs. Also, liebe Leutchen von Acoreus: Ihr habt noch ca. 4 Tage Zeit, bis der Countdown abgelaufen ist! Ansonsten empfehle ich Mitarbeitern von dubiosen Inkassofirmen: Denkt mal über das nach, womit diese Firmen Geld machen und auf welche Art und Weise sie dies tun. Sucht Euch doch bitte einen ordentlichen Job bei einer seriösen Firma! Dann könnt ihr euch auch wieder morgens in den Spiegel sehen - ohne von Brechreiz geplagt zu werden! Grüsse Gerry |
|
|
|
|
|
#2363 (Permalink) | ||||||||
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Annika,
das ist eines von den unsäglich blöden Standard-Schreiben von acoreus. Individuelle (und vernünftige oder gar verständige) Formulierungen wären vermutlich viel zu teuer. Sollte man von solchen Firmen wohl auch nicht erwarten. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
FG |
||||||||
|
|
|
#2364 (Permalink) |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 18.06.2010
Beiträge: 2
|
Guten Morgen!
Auch ich bin auf PM2 reingefallen, habe von acs die letzte außergerichtliche Aufforderung bekommen zu zahlen, ich lasse es aber auf ein gerichtliches Verfahren ankommen. Genauere Details kann ich nicht preisgeben, damit evtl Mitleser von acs nicht auf meine Identität schließen können. Was mir aufgefallen ist, dass in meinem Fall eine falsche Berechnung zu Grunde gelegt worden ist und auf Mitteilung hin, dass ich einen Kleinbetrag gezahlt hatte, dieser Posten in den Mahnungen weiterhin aufgetaucht ist. Desweiteren würde ich allen empfehlen, die einen EVN von acs bekommen haben, dort zu überprüfen, ob die Berechnung stimmt(ob Mobilfunkpreis nur für eine Mobilfunknummer berechnet wurde oder auch für Festnetz), so wie es aussieht, sind die Preise auf dem EVN ohne Mehrwertssteuer, denn ansonsten würden sie nicht mit der jeweiligen Tarifliste von PM 2 übereinstimmen. Auch die Inkassokostenaufstellung lässt Fragen offen, diese wurden auch nicht beantwortet, ein Posten wurde aufgelistet, es ist unerklärlich wie dieser sich zusammensetzt, habe auch geschrieben, dass ich die Kosten nicht trage, da anhand der vielen Ungereimtheiten eine gerichtliche Auseinandersetzung gewünscht ist. Ich habe angefochten wegen § 123 und mich zusätzlich als Nichtigkeitsgrund auf Sittenwidrigkeit berufen nach § 138. Die Leute von acs meinten mir daraufhin zu schreiben und mitzuteilen, dass keine arglistige Täuschung im Sinne von § 123 BGBG vorliegt und § 138 II auch nicht gegeben wäre, wenn sollte ich doch bitte entsprechende Nachweise einreichen, sie haben dann noch erklärt, wann der Tatbestand von § 123 bzw § 138 II vorliegen würde. Auf §138 I sind sie gar nicht eingegangen, wurde mit keinem Wort erwähnt. Auf meine Anmerkungen hin, dass ich noch keine Vollmacht vorliegen habe und auch keinerlei Infos preisgebe, habe ich keine Reaktion erhalten, die Vollmacht liegt bis heute nicht vor. |
|
|
|
|
|
#2365 (Permalink) |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 4
|
Hallo liebe Mitstreiter,
jetzt haben bei uns die dreisten Anrufe von acoreus angefangen,dank euch hatte ich mir die telefonNr.gemerkt,hatte aber keine Lust mich mit denen zu unterhalten. Ich bin echt gespannt was noch alles passiert.. Trotz allem wir halten durch Gruß Goni |
|
|
|
|
|
#2367 (Permalink) |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 18.06.2010
Beiträge: 3
|
Hallo liebe Leute,
ich bin langzeitiger stiller Mitleser des Forums und, fast muss ich sagen, PM2 "geschedigter" (fast - weill ich sinngemäss nichts bezahlt habe und nichts bezahlen werde). Nun zum Sachlichen. Heute habe ich von ACS folgendes in Empfang nehmen dürfte. Frage: ist so eine "Erklärung" überhaupt ein Vollmacht in Sinne §174 BGB oder nur ein weiteres "Fake"? -------------------------------------------------------------------------- Inkassoregistrierung und Vollmacht Sehr geehrter Herr Pupkin, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir gemäß § 10 Abs 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetzt (RDG) unter Aktenzeichen 3712 E 1 - 6.6 bei Oberlandesgericht Düsseldorf als Inkassounternehmen registriert sind. bla .. bla .. bla.... Eine Kopie der Vollmacht unseres Auftragsgebers haben wir als Anlage beigefügt. Da an der Rechtsmäßigkeit unserer Beaftragung und unseres Handels ebenso wenig Zweifel bestehen wie an der Berechtigung der Forderung, dürfen wir Sie nunmehr letztmalig um volständigen Ausgleich der offenen Restforderung in Höhe von 543,21 EUR bitten, damit die Angelegenheit endgültig außergerichtlich erledigt werden kann. --------------------------------------------------------------- Anlage: --------------------------------------------------------------- PM2 www.pm2tele.com Erklärung zur Beauftragung der acoreus AG Hiermit bestätigen wir die Beauftragung der acoreus AG, sowie der acoreus Collection Services GmbH, mit der Betreibung der offenen Forderungen aus erbrachten Call by Call Dienstleistungen in unserem Namen. Neu-Isenburg 19.02.2010 <Unterschrift> Volker Prause Geschäftsführer Managing Director: Volker Prause Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40592 St-Nr. 044 241 31472 Int. USt-ID: DE2314 38999 Postbank Frankfurt: Swift/BIC: PBNKDEFF Global Account: 116 522 606 BLZ 500 100 60 Carrier Account: 1 339 607 BLZ 500 100 60 -------------------------------------------------------------- |
|
|
|
|
|
#2368 (Permalink) | |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 5
|
Zitat:
Ich wünsche noch ein schönes Wochenende |
|
|
|
|
|
|
#2369 (Permalink) | |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 371
|
Zitat:
Hast Du eine Angefordert??? Wiso hat die noch kein anderer?? Die angebliche Vollmacht ist vom Februar Hier steht weder der Geschäftführer noch die Adresse von den zwei Acoreusläden Seit Anfang Juni ist Hr. Boberschmitt Geschäftsführer ganz wichtig ist die Vollmacht im original Unterschrieben oder nur als Kopie??? Oder kommt der Beitrag hier von Acoreus selbst.......... Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt werden.!!!!! Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt nicht. BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10Die detailierte Forderung muß dabei sein (Dein name - genaue Forderung - usw )!!!!!!!! LG Geändert von pleitegeier (18.06.2010 um 14:21 Uhr) |
|
|
|
|
|
|
#2370 (Permalink) | |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 238
|
Zitat:
Dieses Geschreibsel würde ich umgangssprachlich als eine Generalvollmacht bezeichnen und ich würde mich dagegen wehren, wenn ich so ein Ding von ihnen bekomme würde! Also erst gar nicht wegschicken! Verlängert doch nur den ganzen Vorgang bis zum Gerichtsverfahren... :-) Ich werde dies nicht akzeptieren und die korrekte Einzelvollmacht verlangen, in der mein Name steht und sie beauftragt werden, angebl. Forderungen von PM2 gegen mich einzutreiben. Natürlich nur im Original mit Unterschrift ! Mal sehen, wieviele Tricks die Jungs und Mädels aus dieser etwas anrüchigen Szene noch so auf Lager haben... Aber was soll man machen, wenn man nichts gelernt hat und sonst nur blond im Kopf ist und sein Geld auf diese Art verdienen muß. Wahrscheinlich sind zudem alle Stehplätze auf dem Straßenstrich schon vergeben! Grüsse Gerry |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| *adresse* |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|