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Alt 28.06.2010, 21:48   #2441 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von alönka Beitrag anzeigen
Hallo. ich hab heute von acoreus Gerichtliches Mahnvervfaren bekommen
Sehr geehrte Frau...
bis zum heutigen Tage haben Sie die Forsderung unserer Auftraggeberin trotz eines unseres Erachtens eindeutigen Zahlungsanspruches nicht vollständig ausgeglichen. Wir werden nun die Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren aussprechen und alle weiteren, hierzu erforderlichen Schritt durch unseren Auftraggeber veranlassen.
Bereits jetzt weisen wier daraufhin,dass eine unwidersprochene Forderung im Falle der Nichtzahlung nach Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides tituliert ist. Auf Grundlage eines solches Titels wird es unserem Auftraggeber möglich sein die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Haben Zwangsvollstrekungsmaßnahmen, z.B. die Sach- und Kontopfändung, keinen Erfolg, behält sich unserer Auftraggeber vor, das Verfahren bis hin zur Beantragung einer eidesstattlichen Vesicherung und der Eintragung in das derichtliche Schuldnerverzeichnis fortzuführen. Nicht zuletzt dieser Schritt kann zu einer Verschlechterung der Bonität füren.
Noch können Sie die damit einhergehenden nicht unerheblichen Zusatzkosten verhindern. Zahlen Sie sofort........
Was soll ich machen? danke
einen Widerspruch nach § 45i TKG habe ich 2 mal abgeschkt
Hallo,
ein derartiges Schreiben haben wir fast alle bekommen. Das ist kein "Gerichtliches Mahnverfahren", sondern eines der einschüchternden Schreiben von Acoreus. Zitat"Was soll ich machen?" Also man sollte sich schon die Mühe machen und die Beiträge im Forum lesen(bes. von Spammemad und Pleitegeier) Danach werden alle Fragen beantwortet sein.
MfG Foerdewasser
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Alt 28.06.2010, 21:49   #2442 (Permalink)
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Danke euch,
habe mir überlegt Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft die zweite Anzeige zu erstaten. Mal sehen was die sagen.
Hätte gerne mehr über dem Richterurteil im Hamburg gewusst. Handlet es sich um ähnliche Arlistigkeit: 40 Mal mehr... ich will nicht glauben dass so etwas in D. durchgeht. Enweder gibt es keine Gesetze dafür und dann ist Justizministerium an zuge oder die Staatanwaltschaft. Die Frage ist warum zögernd die so. Ich habe meine erste Anzeige im Nov. 2009 gemacht.
cluj
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Alt 28.06.2010, 21:54   #2443 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von alönka Beitrag anzeigen
Hallo. ich hab heute von acoreus Gerichtliches Mahnvervfaren bekommen
Hallo alönka, Du bringst da etwas durcheinander. Du hast eine weitere Mahnung bekommen. Mehr nicht. acoreus kann keine Mahnbescheide verschicken. Außerdem sind die deren Auftraggeber anscheinend zu teuer.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid wird förmlich zugestellt, der kommt in einem gelben Umschlag und der Zusteller möchte dafür eine Unterschrift. Eventuell liegt eine Benachrichtigung im Briefkasten, darauf steht dann aber auch, dass ein Schreiben von einem Gericht zugestellt werden sollte.

Zitat:
Sehr geehrte Frau...
bis zum heutigen Tage haben Sie die Forsderung unserer Auftraggeberin trotz eines unseres Erachtens eindeutigen Zahlungsanspruches nicht vollständig ausgeglichen.
Das ist auch meines Erachtens gut so.

Zitat:
Wir werden nun die Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren aussprechen und alle weiteren, hierzu erforderlichen Schritt durch unseren Auftraggeber veranlassen.
Wir werden die Empfehlung aussprechen = Wir sagen tue das. PM² hört da aber wohl nicht drauf, weil PM² müsste die Mahnbescheide bezahlen. Das ist nur dummes Geschwätz.

Wenn tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte: Auf dem roten Formblatt ein Kreuzchen, unterschreiben und zurück an das Gericht. Fertig.


Zitat:
Bereits jetzt weisen wier daraufhin,dass eine unwidersprochene
DA STEHT DOCH: UNWIDERSPROCHENE - und außerdem wird nur darauf hingewiesen, was theoretisch passieren könnte.

Ich weise hier ausdrücklich daraufhin, dass man beim über-die Straße-Laufen überfahren werden kann und dann womöglich lange im Krankenhaus liegen muss oder sogar tot sein kann. Na und?

Zitat:
Forderung im Falle der Nichtzahlung nach Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides tituliert ist. Auf Grundlage eines solches Titels wird es unserem Auftraggeber möglich sein
So einen Titel bekommt der Auftraggeber nur, wenn er 1. einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt und Du 2. dem nicht widersprichst (unwahrscheinlich) oder er nach Deinem Widerspruch einen Zivilprozess gewinnen würde (auch unwahrscheinlich). Also beantragen wird PM² wohl kaum, weil zu teuer und Klage gewinnen ist auch unwahrscheinlich. Und dann wird das wohl nichts mit dem Titel ...

Zitat:
die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Haben Zwangsvollstrekungsmaßnahmen, z.B. die Sach- und Kontopfändung, keinen Erfolg, behält sich unserer Auftraggeber vor, das Verfahren bis hin zur Beantragung einer eidesstattlichen Vesicherung und der Eintragung in das derichtliche Schuldnerverzeichnis fortzuführen. Nicht zuletzt dieser Schritt kann zu einer Verschlechterung der Bonität füren.
Noch können Sie die damit einhergehenden nicht unerheblichen Zusatzkosten verhindern. Zahlen Sie sofort........
Das ist (siehe oben) also nur Blah. Forderungen die man vor Gericht durchsetzen kann, mahnt man nicht ein halbes Jahr lang.

Zitat:
Was soll ich machen? danke
Da hier nach geltendem deutschem Recht keine konkrete Rechtsberatung erteilt werden darf, kann Dir das hier niemand beantworten.

Wenn du nicht zahlen willst - zahle nicht. Wenn du doch zahlen willst - tu es doch. Schreiben würde ich denen gar nichts. Über welche anderen Möglichkeiten soll man noch nachdenken.

Zitat:
einen Widerspruch nach § 45i TKG habe ich 2 mal abgeschkt
Wenn Du davon einen (einer reicht schon) Rückschein hast, solltst Du vielleicht ein bisschen entspannen.

FG
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Alt 28.06.2010, 22:10   #2444 (Permalink)
spammemad
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Zitat:
Zitat von cluj Beitrag anzeigen
Hallo ihr Mitstreiter,
habe gerade von meinem RA ein Antwort der Firma acoreus erhalten mit den o.g. Urteil vom 21.4.2009 aus Hamburg.
Welches Urteil, bzw. welches Aktenzeichen?

Zitat:
Nett der Richter oder?
Der RA rät zu bezahlen,
Der RA ist offenkundig keinen Pfifferling wert.

Zitat:
ich würde aber gerne vor Gericht ziehen.
Weil PM² voraussichtlich nie Klage erheben wird, bleibt Dir dann wohl nur eine Feststellungsklage.

Zitat:
Da es so viele Geschädigte sind: eventuell Gemenischaftsklage oder Europäische Gerichtshof-da es viele Ausländer und EU betrifft?
Gemeinschaftsklagen gibt es in Deutschland nicht und Europa hat damit auch nichts zu tun.

Zitat:
Sind mehrere Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen aber die Erledigung wirde von einen zum anderen verschoben.
Den Staatsanwaltschaften sollte man da keinen Vorwurf machen. Der Gesetzgeber hat den CbC-Anbietern ausdrücklich einige Freiheiten zugestanden. Da können die Staatsanwälte nun nichts weiter ermitteln.

Zitat:
Warte auf Ideen
Zu was?

FG
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Alt 28.06.2010, 22:35   #2445 (Permalink)
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Amtsgericht Hamburg
Az. 18B C 273/o8
Mein RA hat mich diesmal überascht. vor ca. 8 Jahren gegen Dt. T bisschen anders, habe ich sogar ein gerichtlicher Mahnverfahren bekommen. Prozessieren wollte Dt. T. aber nicht. Danach kam nichts mehr.
Für mich gehört aber so ein Betrug in der Hände der Staatsanwaltschaft.
Aber leider hat spammemad recht. die halten sich zurück.
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Alt 28.06.2010, 23:07   #2446 (Permalink)
spammemad
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Hallo cluj,

dieses Urteil und noch einige andere kann man dankenswerterweise hier finden: Aktuelles zu call-by-call Telefonaten

Dort wird gleich ausgeführt: "Sittenwidrigkeit im Sinne des § 138 I BGB setzt voraus, dass der Inhalt oder der Gesamtcharakter eines Rechtsgeschäfts mit grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist und sich daraus ein Ungleichgewicht zwischen den vertragsschließenden Parteien ergibt, das durch die Rechtsfolge der Nichtigkeit aufzulösen ist."

Der Begriff "Sittenwidrig" ist nicht so leicht festzulegen wie z.B. "unterirdisch" oder mindestens 1,8 mal so viel. Sittenwidrigkeit ergibt sich eventuell aus der Gesamtschau aller einzelnen Aspekte.

In dem zitierten Urteil wird der klagende CbC-Anbieter aber natürlich nicht so viele Aspekte wie PM² zu bieten gehabt haben: Die ganze Handlung vor dem Hintergrund einer drohenden Insolvenz. Eine mehrere Jahre lang geschaltete Tarifansage abgeschaltet. Zweimal den Tarifportalen im Internet Tarifänderungen (Teuerungen) nicht mitgeteilt und damit den Ausschluss von mehreren Vergleichsportalen provoziert. Durchschnittlich 70-fach teurere Preise ...

PM² spielt hier ganz klar in einer anderen Liga. Deswegen besagt dieses Urteil hier gar nichts. Und die anderen Urteile, die auf der Seite der Schwarz-Anwälte aufgeführt werden, auch nicht. Man muss sich von solchen Urteilen nicht einschüchtern lassen. Man kann aber davon viel lernen. Manche Fehler, die so mancher Kunde schon gemacht hat, muss man nicht wiederholen. Dafür sind diese Urteile hervorragend geeignet.

PM² können allerdings wohl auch die Schwarz-Anwälte nicht helfen.

FG
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Alt 29.06.2010, 08:29   #2447 (Permalink)
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Interessant an den auf der Website im Detail aufgelisteten Urteilen ist: Soweit ich es überblicke, hatte der Beklagte in keinem einzigen Fall fristgerecht eine technische Prüfung eingefordert. Nur weil dies nicht geschehen ist, hielt das Gericht jeweils den Einzelverbindungsnachweis für ausreichend, um den Anspruch zu begründen.

Interessant ist des weiteren, daß die zitierten Fälle typischerweise über viele Monate hinweg (z.T. sogar länger als 1 Jahr) telefoniert und nicht gezahlt haben. Auch wurde von den Beklagten nie dargelegt, daß der Anbieter sein Verhalten plötzlich und unerwartet geändert hat, sondern nur pauschal "Sittenwidrigkeit" bzw. "Intransparenz" ins Feld geführt. Auch explizite Anfechtungen wg. Irrtum bzw. arglistiger Täuschung gab es anscheinend nicht (ob derartige Argumente während des Verfahrens noch - verspätet - vorgebracht wurden, ist z.T. schwer nachvollziehbar). Offen bleibt auch, wie hoch die berechneten Tarife denn nun im Einzelfall waren.

Geändert von tom_a (29.06.2010 um 08:54 Uhr)
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Alt 29.06.2010, 09:03   #2448 (Permalink)
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spammemad. danke. Alle Rückscheine habe ich
alönka ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 29.06.2010, 09:05   #2449 (Permalink)
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ich hatte glück, aus der morgendlichen Tombola von Acoreus gezogen zu werden.
Habe gestern eine mahnung bekommen (nach drei Monaten ruhe). Sind gleich knapp 120€ mehr, nur an Zinsen , inkassovergütungen und Auslagen.
Auslagen sind 5€: wenn ich jedemal 5€ verlangen würde, bräucht ich nicht mehr arbeiten gehen.
kathrin8583 ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 29.06.2010, 12:15   #2450 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von kathrin8583 Beitrag anzeigen
(...)
Auslagen sind 5€: wenn ich jedemal 5€ verlangen würde, bräucht ich nicht mehr arbeiten gehen.
Anscheinend denken die Leute von acoreus das auch. Obwohl - ob man das Arbeiten nennen kann ...

FG
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