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#2441 (Permalink) | |
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Benutzer
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 48
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Zitat:
ein derartiges Schreiben haben wir fast alle bekommen. Das ist kein "Gerichtliches Mahnverfahren", sondern eines der einschüchternden Schreiben von Acoreus. Zitat"Was soll ich machen?" Also man sollte sich schon die Mühe machen und die Beiträge im Forum lesen(bes. von Spammemad und Pleitegeier) Danach werden alle Fragen beantwortet sein. MfG Foerdewasser |
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#2442 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 28.11.2009
Beiträge: 3
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Danke euch,
habe mir überlegt Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft die zweite Anzeige zu erstaten. Mal sehen was die sagen. Hätte gerne mehr über dem Richterurteil im Hamburg gewusst. Handlet es sich um ähnliche Arlistigkeit: 40 Mal mehr... ich will nicht glauben dass so etwas in D. durchgeht. Enweder gibt es keine Gesetze dafür und dann ist Justizministerium an zuge oder die Staatanwaltschaft. Die Frage ist warum zögernd die so. Ich habe meine erste Anzeige im Nov. 2009 gemacht. cluj |
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#2443 (Permalink) | |||||||
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo alönka, Du bringst da etwas durcheinander. Du hast eine weitere Mahnung bekommen. Mehr nicht. acoreus kann keine Mahnbescheide verschicken. Außerdem sind die deren Auftraggeber anscheinend zu teuer.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid wird förmlich zugestellt, der kommt in einem gelben Umschlag und der Zusteller möchte dafür eine Unterschrift. Eventuell liegt eine Benachrichtigung im Briefkasten, darauf steht dann aber auch, dass ein Schreiben von einem Gericht zugestellt werden sollte. Zitat:
Zitat:
Wenn tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte: Auf dem roten Formblatt ein Kreuzchen, unterschreiben und zurück an das Gericht. Fertig. Zitat:
Ich weise hier ausdrücklich daraufhin, dass man beim über-die Straße-Laufen überfahren werden kann und dann womöglich lange im Krankenhaus liegen muss oder sogar tot sein kann. Na und? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn du nicht zahlen willst - zahle nicht. Wenn du doch zahlen willst - tu es doch. Schreiben würde ich denen gar nichts. Über welche anderen Möglichkeiten soll man noch nachdenken. Zitat:
FG |
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#2444 (Permalink) | ||||||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
FG |
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#2445 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 28.11.2009
Beiträge: 3
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Amtsgericht Hamburg
Az. 18B C 273/o8 Mein RA hat mich diesmal überascht. vor ca. 8 Jahren gegen Dt. T bisschen anders, habe ich sogar ein gerichtlicher Mahnverfahren bekommen. Prozessieren wollte Dt. T. aber nicht. Danach kam nichts mehr. Für mich gehört aber so ein Betrug in der Hände der Staatsanwaltschaft. Aber leider hat spammemad recht. die halten sich zurück. |
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#2446 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo cluj,
dieses Urteil und noch einige andere kann man dankenswerterweise hier finden: Aktuelles zu call-by-call Telefonaten Dort wird gleich ausgeführt: "Sittenwidrigkeit im Sinne des § 138 I BGB setzt voraus, dass der Inhalt oder der Gesamtcharakter eines Rechtsgeschäfts mit grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist und sich daraus ein Ungleichgewicht zwischen den vertragsschließenden Parteien ergibt, das durch die Rechtsfolge der Nichtigkeit aufzulösen ist." Der Begriff "Sittenwidrig" ist nicht so leicht festzulegen wie z.B. "unterirdisch" oder mindestens 1,8 mal so viel. Sittenwidrigkeit ergibt sich eventuell aus der Gesamtschau aller einzelnen Aspekte. In dem zitierten Urteil wird der klagende CbC-Anbieter aber natürlich nicht so viele Aspekte wie PM² zu bieten gehabt haben: Die ganze Handlung vor dem Hintergrund einer drohenden Insolvenz. Eine mehrere Jahre lang geschaltete Tarifansage abgeschaltet. Zweimal den Tarifportalen im Internet Tarifänderungen (Teuerungen) nicht mitgeteilt und damit den Ausschluss von mehreren Vergleichsportalen provoziert. Durchschnittlich 70-fach teurere Preise ... PM² spielt hier ganz klar in einer anderen Liga. Deswegen besagt dieses Urteil hier gar nichts. Und die anderen Urteile, die auf der Seite der Schwarz-Anwälte aufgeführt werden, auch nicht. Man muss sich von solchen Urteilen nicht einschüchtern lassen. Man kann aber davon viel lernen. Manche Fehler, die so mancher Kunde schon gemacht hat, muss man nicht wiederholen. Dafür sind diese Urteile hervorragend geeignet. PM² können allerdings wohl auch die Schwarz-Anwälte nicht helfen. FG |
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#2447 (Permalink) |
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Benutzer
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 89
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Interessant an den auf der Website im Detail aufgelisteten Urteilen ist: Soweit ich es überblicke, hatte der Beklagte in keinem einzigen Fall fristgerecht eine technische Prüfung eingefordert. Nur weil dies nicht geschehen ist, hielt das Gericht jeweils den Einzelverbindungsnachweis für ausreichend, um den Anspruch zu begründen.
Interessant ist des weiteren, daß die zitierten Fälle typischerweise über viele Monate hinweg (z.T. sogar länger als 1 Jahr) telefoniert und nicht gezahlt haben. Auch wurde von den Beklagten nie dargelegt, daß der Anbieter sein Verhalten plötzlich und unerwartet geändert hat, sondern nur pauschal "Sittenwidrigkeit" bzw. "Intransparenz" ins Feld geführt. Auch explizite Anfechtungen wg. Irrtum bzw. arglistiger Täuschung gab es anscheinend nicht (ob derartige Argumente während des Verfahrens noch - verspätet - vorgebracht wurden, ist z.T. schwer nachvollziehbar). Offen bleibt auch, wie hoch die berechneten Tarife denn nun im Einzelfall waren. Geändert von tom_a (29.06.2010 um 08:54 Uhr) |
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#2449 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 25.03.2010
Beiträge: 22
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ich hatte glück, aus der morgendlichen Tombola von Acoreus gezogen zu werden.
![]() Habe gestern eine mahnung bekommen (nach drei Monaten ruhe). Sind gleich knapp 120€ mehr, nur an Zinsen , inkassovergütungen und Auslagen. Auslagen sind 5€: wenn ich jedemal 5€ verlangen würde, bräucht ich nicht mehr arbeiten gehen. |
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