|
|
#2532 (Permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 371
|
Hallo Gerry,
mal sehen welche Inkassobude als nächstes auf uns zukommt bzw. ob Pm2 selbst das Inkasso macht ![]() Spass bei seite wer will sich hier noch die Finger verbrennen bitte melden ![]() Schönes sonniges Wochenende an alle hier und Ihr seht in der Ruhe liegt die Kraft |
|
|
|
|
|
#2533 (Permalink) | |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 27.12.2009
Beiträge: 26
|
Zitat:
Mich würde mal interessieren, ob Gerry`s Fall nur im Einzelnen von acs "aufgegeben" wird oder ob sich diese Aussage auf den gesamten Forderungseinzug bezieht. Seitens acs heisst es hier: "In der Sache selbst können wir Ihnen mitteilen, dass wir den Inkassoauftrag zwischenzeitlich an unseren Auftraggeber zurückgegeben haben." Diese Aussage deute ich subjektiv als "kompletten Rückzug". Hat jemand von Euch einen ähnlichen Brief erhalten? leander wünscht ein sonniges WE ![]() ... und tausend Dank an alle Mitglieder hier aus dem Forum für unzählig hilfreiche Beiträge! Geändert von leander (09.07.2010 um 18:33 Uhr) |
|
|
|
|
|
|
#2534 (Permalink) | |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
Und zu einer Kostenerstattung: Da gibt es leider gar nichts. Es gehört nach ständiger Rechtsprechung zum allgemeinen Lebensrisiko, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Dein außergerichtlicher Aufwand würde auch nach z.B. einer Feststellungsklage nicht bewertet werden. FG |
|
|
|
|
#2535 (Permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 238
|
Hallo an Alle,
die sich für meine Schreiben an Acoreus Collection interessieren: Wie bereits gesagt, kann ich den Schriftverkehr von mir und von der Gegenseite gerne ungeschwärzt zur Verfügung stellen, falls dies z. B. für einem von Euch beauftragten RA hilfreich sein würde... Grüsse Gerry Geändert von GerryAusWuppi (09.07.2010 um 19:57 Uhr) |
|
|
|
|
|
#2536 (Permalink) | |||
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
Zitat:
Aber wenn man für andere Geld oder Leistungen fordert, muss man auf Verlangen auch eine entsprechende Vollmacht vorlegen oder der Vollmachtgeber hatte auf die Bevollmächtigung hingewiesen. Andernfalls kann die Forderung einfach zurückgewiesen werden (§ 174 BGB). Das hast Du ja getan: Legen Sie mir unverzüglich eine ordentliche Vollmacht vor, oder erzählen Sie den ganzen Unsinn Ihrem Friseur. Und hier ist der geforderte Betrag im Verhältnis zum Aufwand anscheinend zu gering (ca. 65,- € brutto). Zitat:
Aber alle, die von acoreus (acorus AG oder aCS aus Neuss, aber eben NICHT von PM²) Einzelverbindungsnachweise erhalten haben, können PM² und acoreus anzeigen. Weil das gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Die näheren Umstände der Telekommunikation, insbesondere ob und zwischen welchen Personen ein Fernmeldeverkehr stattgefunden hat und welche Zeit und Dauer dieser hatte, unterliegen dem Fernmeldegeheimnis. Diese Daten darf PM² nicht weitergeben und acoreus darf die auch nicht annehmen. Da macht auch eine Anzeige Sinn und da ist auch ein Bußgeld möglich. FG |
|||
|
|
|
#2537 (Permalink) |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.11.2009
Beiträge: 26
|
Ich habe neuen Brief von acoreus bekommen. % gewachsen und Kosten auch. Macht ein 10 EUR Aufschlag. Wieder 10 Tage für eine Zahlung. Bis jetzt habe ganze Post ignoriert und telefonisch haben die mich nicht belästigt. Also sitze ich weiter aus.
|
|
|
|
|
|
#2539 (Permalink) |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Gerry hat doch schon Musterschreiben zur Verfügung gestellt. -> 01056 Abzocke
Brauchst Du noch ein spezielles Musterschreiben (Anforderung einer ordentlichen Vollmacht)? FG |
|
|
|
#2540 (Permalink) | |
|
Benutzer
Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 35
|
Zitat:
![]() Mirka |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| *adresse* |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|