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Alt 22.08.2010, 21:47   #2911 (Permalink)
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Hallo !

Mich würde mal interessieren was mit den ganzen Anzeigen und Klagen passiert ?
Arcinum ist Rechtsnachfolger, bedeutet das auch, dass sie die Klagen an PM2 mitübernehmen müssen oder wird alles geschlossen und fängt von vorne an.
Das nächste ist, dass schon gegen die Forderung Widerspruch gab muss doch Arcinum erneut beweisen, dass eine Forderung besteht ? Wie soll das gehen, wenn es gar kein Prüfprotokoll mehr existiert ?
Der Regen ist nass und nonsens aufs Papier schreiben kann ich auch. Nachweisen können die doch nichts mehr.
Was geschieht mit der Anzeige gegen den A...nonsens Verein, die unter falscher Adresse von PM2 Briefe verschickten ?

Gruss
Sisko
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Alt 23.08.2010, 06:28   #2912 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Sisko Beitrag anzeigen
Hallo !

Mich würde mal interessieren was mit den ganzen Anzeigen und Klagen passiert ?
Arcinum ist Rechtsnachfolger, bedeutet das auch, dass sie die Klagen an PM2 mitübernehmen müssen oder wird alles geschlossen und fängt von vorne an.
Das nächste ist, dass schon gegen die Forderung Widerspruch gab muss doch Arcinum erneut beweisen, dass eine Forderung besteht ? Wie soll das gehen, wenn es gar kein Prüfprotokoll mehr existiert ?
Der Regen ist nass und nonsens aufs Papier schreiben kann ich auch. Nachweisen können die doch nichts mehr.
Was geschieht mit der Anzeige gegen den A...nonsens Verein, die unter falscher Adresse von PM2 Briefe verschickten ?

Gruss
Sisko

Hallo Sisko
Wie es weiter geht?
Siehe Beitrag 2892 und 2894.
Fazit: Es geht unverändert weiter; unter welchem Namen, wird sich herausstellen"
Gruss
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Alt 23.08.2010, 20:10   #2913 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Sisko Beitrag anzeigen
Hallo !

.......
Arcinum ist Rechtsnachfolger, bedeutet das auch, dass sie die Klagen an PM2 mitübernehmen müssen ......
Sisko
Nix Rechtsnachfolge. Reine Firmen- (= Namens-) Änderung. Das ist so, als wenn Du heiratest und den Namen Deiner Holden annimmst. Dann bist Du aber (meistens) immer noch derselbe. Nur, dass auch der Geschäftsführer gewechselt hat. Das soll´s in der Ehe aber auch geben....
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Alt 24.08.2010, 00:09   #2914 (Permalink)
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Standard Qualität Prüfprotokoll und Wer hat nun welche Forderung?

Hallo Mitstreiter,
gem. Benutzernamen bin ich sehr spät in dieses Forum eingetreten.

Den Widerspruch hatte ich seinerzeit aber rechtzeitig an PM_2 gesandt. Danke an die damals schon aktiven Mitglieder.

Was ich bislang nicht hier diskutiert sah, mir aber noch auffällt:

(1) Zum vorletzten Schreiben Ende Juli von acoreus mit Betreff "Kurzmitteilung" und angehängtem "Prüfprotokoll:
(a) es wird von einer "Forderung der Firma !! PM_2 !! über xxx.yy EUR" gesprochen. Aber die ursprüngl. Forderung von PM_2 gem Okt./Nov. 2009-Rechnungen war deutlich geringer. In der aktuellen Summe sind also die Mahngebühren von arcoreus versteckt enthalten. Juristisch ist das so falsch deklariert.
Da scheint nicht einmal ein Winkeladvokat involviert zu sein.

(b) zudem ist die Gesamtforderung stillschweigend ggü. der vorherigen von Ende Mai um mehr als 10 Euro gestiegen, ohne dass dies von arcoreus als zusätzliche Mahngebühr bzw. Spesen ausgewiesen/begründet wurde (vermutlich ebenso nicht korrekt). Im aktuellen Schreiben mit Titel "Gerichtliches Mahnverfahren" (nur Androhung, kein wirkliches solches!) sind es erneut 5 Euro mehr geworden, und erneut ohne Aufschlüsselung der Mehr"kosten".

Diese Unkorrektheiten hier nur am Rande, falls sich jemand von der sonstigen pseudojuristischen Drohkulisse eingeschüchtert fühlen sollte.

(2) Was mir eigentlich aufstößt und ich hier noch nicht diskutiert sah:
Form und Qualität des sog. Prüfberichtes.

Da ich mit ähnlichgelagerten Dingen beruflich zu tun habe, glaube ich nicht, dass dies ein zu §45i konformes "Ergebnis der technischen Prüfung" darstellt.
Wobei ich allerdings noch nichts über den folgenden Passus im §45i: "Die Bundesnetzagentur veröffentlicht, welche Verfahren zur Durchführung der technischen Prüfung geeignet sind.", etwa bei der BNetzA gefunden habe.

Frage an das Forum: hat dies schon jemand (z.B. im WWW der BNetzA) recherchiert und auch gefunden?

Es fehlen m.E. mindestens:

- die in derartigen Protokollen sonst mit vollem Namen und Funktion aufzuführenden Prüfer; unleserliche Kürzel gelten in einem derartigen Dokument nicht.
- Zeile 3, Spalte 2 der Tabelle: "Prüfung durch unabhängigen Sachverständigen": der ist hier mit Namen, Adresse und Datum anzugeben. Fehlt alles.
- der Firmenstempel unter der Unterschrift des Geschäftsführers.

Zudem entnehme ich der hier im Forum abgelegten Kopie eines solchen "Prüfprotokolls", dass die Zeiten und Prüfer (anhand der Kürzel) ziemlich deckungsgleich mit denen auf meinem "Protokoll" sind.

Sollte es jemals zu einem gerichtlichen Mahnverfahren und nachfolgend Gerichtsverfahren kommen (woran ich ebensowenig glaube, wie viele andere hier), dann wäre es dafür interessant zu wissen, wieviele derartige Prüfprotokolle es denn gibt, und ob die Prüfer alle diese in dem angeg. Zeitraum wirklich so sorgfältig hätten durchführen können. D.h.
wenn man alle derartigen Protokolle nebeneinander hinlegt, sich den erforderlichen Zeitbedarf für 1 solche Prüfung nachweisen läßt (bestellter Gutachter oder BNetzA), könnte ein schlüssiger Nachweis gelingen, dass da nicht wirklich etwas geprüft wurde, sondern vermutlich nur Formulare pro Forma (von Ferienjobblern o.ä) ausgefüllt worden sind. Das könnte dann schon strafrechtlich, u.a. für den letztlich Unterzeichnenden bewehrt sein.

Nur so als Gedanke und Hinweis,
für spätere Zeiten,
die aber eh nicht eintreten werden.

mfG
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Alt 24.08.2010, 11:11   #2915 (Permalink)
spammemad
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Zitat:
Zitat von Spätzuzügler Beitrag anzeigen
(...) es wird von einer "Forderung der Firma !! PM_2 !! über xxx.yy EUR" gesprochen. Aber die ursprüngl. Forderung von PM_2 gem Okt./Nov. 2009-Rechnungen war deutlich geringer. In der aktuellen Summe sind also die Mahngebühren von arcoreus versteckt enthalten. Juristisch ist das so falsch deklariert.
Da scheint nicht einmal ein Winkeladvokat involviert zu sein.
Hallo Spätzuzügler,

wie hat das nur wieder passieren können. acoreus ist doch für seine durch und durch korrekten, makellosen, ordnungsgemäßen, rechtschaffenden und peniblen Mahnungen hochgeschätzt und weltberühmt. Diese Mahnungen wurden ganz bestimmt auch an regelrechten Heerscharen von Winkeladvokaten, trivialen Anwälten, Notaren und Richtern vorbeigetragen. Da reicht aber ein kurzer Anruf oder ein Zweizeiler und die werden sich für ihren offenkundigen Tippfehler sofort überschwänglich entschuldigen: Es wurde schon berichtet, dass in solchen Fällen zur Entschuldigung mehrere acoreus-Angestellte im Büßergewand und auf den Knien rutschend Berge von Pralinenschachteln und Blumen zu den Betroffenen bringen. Da muss man sich also gar keine Sorgen machen.

Zitat:
zudem ist die Gesamtforderung stillschweigend ggü. der vorherigen von Ende Mai um mehr als 10 Euro gestiegen, ohne dass dies von arcoreus als zusätzliche Mahngebühr bzw. Spesen ausgewiesen/begründet wurde (vermutlich ebenso nicht korrekt).
Oder vielleicht wegen der derzeitigen schlimmen Inflation?

Zitat:
Im aktuellen Schreiben mit Titel "Gerichtliches Mahnverfahren" (nur Androhung, kein wirkliches solches!)
Nein, nein, das gerichtliche Mahnverfahren ist bestimmt schon beim europäischen Gerichtshof und beim Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur beantragt worden. Aber bis das zugestellt wird, dauert es nun mal ein paar Tage.

Zitat:
sind es erneut 5 Euro mehr geworden, und erneut ohne Aufschlüsselung der Mehr"kosten".
Da ist bei Dir aber auch wirklich "der Wurm" drin. acoreus ist doch sonst immer absolut korrekt.

Zitat:
Diese Unkorrektheiten hier nur am Rande, falls sich jemand von der sonstigen pseudojuristischen Drohkulisse eingeschüchtert fühlen sollte.
Hier im Forum sind doch sowieso nur Gewohnheits-Zahlungsverweigerer, Zechpreller, Hochstapler, Schwindler und Gauner. Die können solche läppischen Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht beeindrucken, geschweige denn einschüchtern.

Zitat:
Was mir eigentlich aufstößt und ich hier noch nicht diskutiert sah:
Form und Qualität des sog. Prüfberichtes.
Äh, welche Form und welche Qualität meinst Du denn? Sollen wir hier über schwarze Löcher diskutieren?

Zitat:
Wobei ich allerdings noch nichts über den folgenden Passus im §45i: "Die Bundesnetzagentur veröffentlicht, welche Verfahren zur Durchführung der technischen Prüfung geeignet sind.", etwa bei der BNetzA gefunden habe.

Frage an das Forum: hat dies schon jemand (z.B. im WWW der BNetzA) recherchiert und auch gefunden?
01011 und 010011(Ventelo)????, 01056 Abzocke und 01011 und 010011(Ventelo)????

Zitat:
Es fehlen m.E. mindestens:

- die in derartigen Protokollen sonst mit vollem Namen und Funktion aufzuführenden Prüfer; unleserliche Kürzel gelten in einem derartigen Dokument nicht.
Für alle Dokumente gilt, dass auch ein (notariell beglaubigtes) Zeichen gemäß BGB "den Aussteller erkennen lässt". Wie sollen den sonst die Analphabeten etwas unterzeichnen können? Vielleicht reichen von Primaten ja auch die Daumenabdrücke.

Zitat:
- Zeile 3, Spalte 2 der Tabelle: "Prüfung durch unabhängigen Sachverständigen": der ist hier mit Namen, Adresse und Datum anzugeben. Fehlt alles.
Unbedingt. Die Prüfung muss ja sowieso jährlich durchgeführt werden. Die ist darum hier besonders wichtig. Außerdem sollte auch noch die Gewerbeanmeldung und der Garantieschein von der Wanduhr in der Garage vorgelegt werden. (Diese Prüfung wird im § 45g TKG gefordert, hier geht es aber um "i", nicht "g"!)

Zitat:
- der Firmenstempel unter der Unterschrift des Geschäftsführers.
Nur die staatlich anerkannten Sachverständigen sowie die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind berechtigt einen Rundstempel zu führen. Woher soll der arme Mann denn nun so etwas hernehmen?

Zitat:
Zudem entnehme ich der hier im Forum abgelegten Kopie eines solchen "Prüfprotokolls", dass die Zeiten und Prüfer (anhand der Kürzel) ziemlich deckungsgleich mit denen auf meinem "Protokoll" sind.
Das sind halt "Spezialisten". Und deren "Prüfungen" (Gerät steht noch da, viele Lämpchen blinken = alles OK) gelten natürlich für alle Betroffenen. Ich glaube soetwas nennt man rationell oder so ähnlich ...

Zitat:
Sollte es jemals zu einem gerichtlichen Mahnverfahren und nachfolgend Gerichtsverfahren kommen (woran ich ebensowenig glaube, wie viele andere hier), dann wäre es dafür interessant zu wissen, wieviele derartige Prüfprotokolle es denn gibt, und ob die Prüfer alle diese in dem angeg. Zeitraum wirklich so sorgfältig hätten durchführen können. D.h.
wenn man alle derartigen Protokolle nebeneinander hinlegt, sich den erforderlichen Zeitbedarf für 1 solche Prüfung nachweisen läßt (bestellter Gutachter oder BNetzA), könnte ein schlüssiger Nachweis gelingen, dass da nicht wirklich etwas geprüft wurde, sondern vermutlich nur Formulare pro Forma (von Ferienjobblern o.ä) ausgefüllt worden sind. Das könnte dann schon strafrechtlich, u.a. für den letztlich Unterzeichnenden bewehrt sein.
Sollte, wenn und womöglich könnte das eventuell sein. Ich denke nicht - weil Kinderkram.

FG
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Alt 24.08.2010, 15:01   #2916 (Permalink)
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Standard Hilfe

Ich habe auch schon einige Mahnungen bekommen,gestern habe ich von ACOREUS Gerichtliches Mahnverfahren.Mein problem ist es das ich Angst habe wegen eintragung ins SCHUFA.Habe vor kurzen ein Kreditt bekommen fürs Haus und die Bank meinte das es probleme geben könnte.Was soll ich machen.Bezahlen oder zum Rechtsanwald.Acoreus konnte mir nicht nachweisen wo ich angerufen habe und wann.
goranaja ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 24.08.2010, 15:42   #2917 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von goranaja Beitrag anzeigen
Ich habe auch schon einige Mahnungen bekommen,gestern habe ich von ACOREUS Gerichtliches Mahnverfahren.Mein problem ist es das ich Angst habe wegen eintragung ins SCHUFA.Habe vor kurzen ein Kreditt bekommen fürs Haus und die Bank meinte das es probleme geben könnte.Was soll ich machen.Bezahlen oder zum Rechtsanwald.Acoreus konnte mir nicht nachweisen wo ich angerufen habe und wann.
E-Mail an ACS mit Kopie an Creditreform und den BDIU, in der darauf hingewiesen wird, daß der Forderung bei PM2 ordnungsgemäß widersprochen wurde und diese nicht fällig ist, mit Bitte um explizite Bestätigung, daß der Vorgang an PM2 zurückgegeben wird und kein Eintrag bei Schufa, Creditreform o.ä. erfolgt. Wenn innerhalb von ca. 2 Wochen keine Antwort mit entsprechender Bestätigung kommt, bei Creditreform und BDIU nachhaken.

P.S.: Mir ist nicht klar, wofür die Schufa-Eintragung überhaupt relevant ist, wenn der Kredit bereits ausgereicht wurde. Spielt doch nur eine Rolle für die Frage, ob die Bank den Kredit überhaupt ausreicht (was ja anscheinend schon passiert ist), und dann erst wieder, wenn er fällig wird und verlängert werden soll. Oder?

Geändert von tom_a (24.08.2010 um 16:15 Uhr)
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Alt 24.08.2010, 17:44   #2918 (Permalink)
spammemad
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Zitat:
Zitat von goranaja Beitrag anzeigen
(...) Mein problem ist es das ich Angst habe wegen eintragung ins SCHUFA.Habe vor kurzen ein Kreditt bekommen fürs Haus und die Bank meinte das es probleme geben könnte.
Hallo goranaja,

wenn das kein Inkassobüro wäre, könnte man sich fragen, ob dieses Vorgehen, dass von manchen als nötigend empfunden wird, auf moralische Defizite hinweist. Es ist aber ein Inkassobüro, also muss man nicht zweifeln.

Dieses Geschwätz ist nur widerwärtig, aber nicht wirklich gefährlich. Außer gediegen großmäuligem Geschwätz kann da nichts von acoreus unternommen werden. Dazu bestimmt nämlich § 824 BGB Kreditgefährdung, dass so eine unerlaubte Handlung zum Schadensersatz verpflichtet. Außerdem ist das unter Umständen nach § 187 StGB Verleumdung noch dazu strafbar (Verleumdung ? Wikipedia).

Das gehört immer noch zu der klassischen Drohkulisse. Manchen kleinen Kindern wird erzählt, dass die Sonne nicht scheint, wenn sie ihren Teller nicht leer essen. Anderen Kindern soll "der schwarze Mann" Angst machen. Dir soll ein Eintrag bei einer Auskunftei Angst machen.

Die Kinder mit den fast leeren Tellern werden zweifeln, wenn die Sonne trotzdem scheint. Wenn der schwarze Mann nie auftaucht, glauben die anderen irgendwann, dass es wahrscheinlich gar keinen schwarzen Mann gibt. acoreus droht seit einem halben Jahr mit gerichtlichen Mahnverfahren und Einträgen bei Auskunfteien. Das können nun auch viele einfach nicht mehr glauben. Dummes Geschwätz, Kinderkram.

Wenn eine Forderung berechtigt ist, erfolgen bei Nichtzahlung umgehend gerichtliche Mahnverfahren und Einträge bei Auskunfteien. Und immer ohne monatelange großartige Ankündigung.

FG
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Alt 24.08.2010, 20:36   #2919 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von goranaja Beitrag anzeigen
Ich habe auch schon einige Mahnungen bekommen,gestern habe ich von ACOREUS Gerichtliches Mahnverfahren.Mein problem ist es das ich Angst habe wegen eintragung ins SCHUFA.Habe vor kurzen ein Kreditt bekommen fürs Haus und die Bank meinte das es probleme geben könnte.Was soll ich machen.Bezahlen oder zum Rechtsanwald.Acoreus konnte mir nicht nachweisen wo ich angerufen habe und wann.
Hallo goranaja,
lies doch bitte hier im Forum, bes. #2470. Dann weißt du, dass du vor acoreus keine Angst haben mußt. Mein Beitrag #2879 solltest du vielleicht auch lesen. Wenn du dich nach dem Organigramm von "Spammemad" richtest, bist du auf der sicheren Seite.
Auch die Beiträge von "Vampirjäger", "Gerry aus Wuppi" und "Pleitegeier" lege ich dir neben denen von "Spammemad"ans Herz. Wenn du acoreus loswerden willst, verlangst du eine individuelle Vollmacht von acoreus.
Zwei bis max. drei Stunden hier im Forum lesen, dann weißt du, was abgeht.

NICHT VON ACOREUS EINSCHÜCHTERN LASSEN
NICHT ZAHLEN

FG
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Alt 25.08.2010, 19:53   #2920 (Permalink)
cbc
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