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#2941 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 02.06.2010
Beiträge: 15
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Hallo Ricco 175 und alle Mitstreiter,
ich habe Mitte Juli Anzeige gegen PM2 und acoreus wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis erstattet. Diesen Schritt empfehle ich jeden, der einen Einzelverbindungsnachweis von acoreus erhalten hat. Seit dieser Zeit sind unsere Sportsfreunde von acoreus abgetaucht und lassen einfach nichts mehr hören, was natürlich nichts bedeuten muß. Schade, das Geschreibsel von acoreus hatte eigentlich schon einen gewissen Unterhaltungswert. Also, hier im Forum den Musterbrief von spammemad raussuchen (war ungefähr im Zeitraum Ende Juni bis Ende erster Julihälfte), abtippen, vielleicht ein wenig individuell gestalten und dann zusammen mit Beweismaterial (Kopie des Einzelverbindungsnachweises und dem Schreiben von acoreus) per Einschreiben an die Staatsanwaltschaft Darmstadt schicken. Standhafter Kein Geld für Gauner |
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#2943 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 23
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Nach einem neuerlichen Mahnschreiben von acs - die Forderungen werden immer abstruser mit Zinsen, Inkassovergütung, Auslagen und Auskunfstkosten und alles natürlich begründet mit etlichen §§ BGB - habe ich jetzt die Faxen dicke. Ich habe mich nunmehr auch hingesetzt und wie bereits andere vor mir den BDIU angeschrieben, damit dieser bei acs in meiner Sache vorstellig wird und den Fall an PM2 zurückgibt. Vor allen Dingen ist acs jetzt bei einem Betrag angelangt, der mit der eigentlichen Forderung überhaupt nichts mehr zu tun hat.
Es wäre wirklich wünschenwert, wenn dieser Verein eine diesbezügliche Klage an den Hals bekommen würde. Gruss an Euch alle, James |
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#2944 (Permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Siehe auch hier in der Urteilsbegründung (AG Hamburg-Altona, Urteil vom 08.08.2006 – 316 C 59/06): "Darüber hinaus schränkt § 97 Abs. 1 Satz 3 TKG die Zulässigkeit der Datenübermittlung ausdrücklich dadurch ein, dass diese nur dann erlaubt ist, "soweit" es zum Einzug des Entgelts und der Erstellung einer detaillierten Rechnung erforderlich ist. Auch hieraus ergibt sich, dass eine Abtretung von Forderungen, die zuvor schon vom Diensteanbieter oder einem Dritten unter Angabe der erforderlichen Daten in Rechnung gestellt worden sind, ausgeschlossen ist. Denn unter Berücksichtigung der Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist es unter keinen Umständen erforderlich, einem Dritten Daten zum Einzug von Forderungen weiterzuübermitteln, wenn der Diensteanbieter selbst bereits unter Verwendung dieser Daten seine Forderung gegenüber dem Kunden geltend gemacht hat." Volltext: [ LawCommunity.de - AG Hamburg-Altona: Unwirksame Forderungsabtretung von Netzbetreiber an Inkassobüro ] FG |
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#2945 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 03.06.2010
Beiträge: 1
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Hallo zusammen,
seit Jahresbeginn verfolge ich schon die Beiträge im Forum und möchte mich mal bei allen, besonders bei spammemad, für die wertvolle Aufklärungsarbeit bedanken, die hier geleistet wurde. Nach der letzten außergerichtlichen Mahnung, die ich Anfang Juni erhielt, habe ich acoreus in einem Schreiben informiert, dass ich seinerzeit gegen die Forderung von PM2 fristgerecht Widerspruch eingelegt habe und dass ich daher keine Veranlassung sehe, mich mit ihren Mahnungen zu beschäftigen. Und seitdem herrscht Ruhe, eine Antwort bekam ich zwar nicht, aber auch keine weiteren Mahnungen mehr. Allein der bloße Hinweis auf die bestrittene Forderung war in meinem Fall ausreichend. Einen EVN und das Prüfprotokoll schickten mir übrigens bislang weder PM2 noch acoreus. Nun sehe ich dem weiteren Geschehen mit Gelassenheit entgegen. MfG nemesis |
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#2946 (Permalink) | |
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Benutzer
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 31
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Zitat:
Guten Morgen, deshalb sind weitere Mahnungen, nach schriftlichem Widerspruch, nach meinem Erachten, SINNLOS. Ebenso SINNLOS sind weitere Forderungen eines Dritten, wenn der Schuldner rechtzeitig und nachweisbar "WIDERSPROCHEN" hat. Daher wird die Firma ....(Name vergessen)... vor Gericht innerhalb der ersten 15 Minuten unter den Tisch fallen und verlieren (das ist meine persönliche Meinung). Aus diesem Grund wäre ein solcher Schritt ein Desaster für ....(Name vergessen)... Ich werde auch keine 55 Cent verschwenden um irgendeinem Skatclub irgendeine Nachricht zu schicken, da dies völlig SINNLOS ist. Das einzige was hier hilft sind Anzeigen bei der Polizei und hoffentlich schw.... Gard..... für Beteiligte oder zumindest satte Geldstrafen. Also Herrschaften = Kopf hoch und nicht einschüchtern lassen. Bis bald ![]() (Name vergessen=erste Anzeichen von Demenz) |
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#2947 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 06.08.2010
Beiträge: 11
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Hallo Mitstreiter,
habe Anfang August von acs eine Vollmacht im Original angefordert, aus der ersichtlich ist, daß sie berechtigt sind, bei mir für nicht erbrachte Leistungen Geld einzutreiben. Ich glaube, die können nicht richtig lesen. Die haben mir doch tatsächlich eine Vollmacht geschickt. Aber nicht im Original, sondern wie bei denen üblich eine Kopie. Datiert vom 08.07.2010, obwohl die schon seit März nerven. Und unterschrieben hat wahrscheinlich die Putzfrau von Irgendwem. Die können sich frisch machen, langsam reicht es mir. Bis zum nächsten Mal Gruß Micki
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#2948 (Permalink) |
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Benutzer
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 85
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Accoreus, ganz dreist:
Rechtsfreie Zone Kassel: Acoreus Collection Services (Inkassobude) und das Persönlichkeitsrecht http://www.konsumer.info/?p=12583 Geändert von monxx77 (04.09.2010 um 21:45 Uhr) |
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#2949 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 10.06.2010
Beiträge: 9
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hallo spamemad/ pleitegeier / gerry und alle anderen, die sich per email bei BDIU ueber ACS beschwert haben
koennt ihr bitte zum x. mal euren text zur verfuegung stellen. habe versucht euren verweis zu finden, aber es gibt inzwischen viele seiten, so das mal den ueberblick verlieret bzw. man viel zeit investieren muss. danke euch sehr a. |
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#2950 (Permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Egal, hier ein paar Links: 01056 Abzocke 01056 Abzocke 01056 Abzocke 01056 Abzocke FG |
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