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Alt 08.12.2009, 20:18   #611 (Permalink)
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Auszug aus dem


TKG

§ 149 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

13a.entgegen § 66a Satz 1, 2, 6, 7 oder 8 eine Preisangabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,


Wie seht Ihr das??
pleitegeier ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 08.12.2009, 20:46   #612 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von pleitegeier Beitrag anzeigen
Auszug aus dem


TKG

§ 149 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

13a.entgegen § 66a Satz 1, 2, 6, 7 oder 8 eine Preisangabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,


Wie seht Ihr das??
Einfach: Für CallbyCall gilt §66a nicht.

§ 66a Preisangabe

Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Geteilte-Kosten-Dienste, Neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt
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Alt 08.12.2009, 21:20   #613 (Permalink)
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Ich bin jetzt durch mit TKG.
Mein Ergebnis:
1. Anbieter von CallByCall muss nicht seine Preise auf seine Webseite veröffentlichen. Das muss er auch nicht "rechtzeitig" machen.
2. Anbieter von CallbyCall muss nicht seine Preise auf Billiger-telefonieren.de, Fonerechner, Teletarif.de, Zeitungen, Teletext im Fernsehen und wo auch immer veröffentlichen. Schon gar nicht "rechtzeitig".
2. Anbieter von CallbyCall muss wohl seine Preise im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlichen. Diese Veröffentlichung muss auch rechtzeitig erfolgen.

Wenn ich Recht habe- dann sind unsere Ausführungen "zu spät veröffentlicht" o.ä.- für den Katz. Allein entscheidend, dass es im Amtsballt veröffentlich wird.
Wird es aber nicht im Amtsblatt veröffentlicht- dann hat uns der Anbieter nicht über die preisliche Gestaltung des Vertrages informiert. Somit ist auch kein Vertrag zustande gekommen ist.

Eine Möglichkeit hat der Anbieter:
Er nennt der Bundesagentur wo er seine Preise veröffentlicht. Dann muss er es dort auch veröffentlichen. Und das - rechtzeitig.

Wenn jemand mich verbessern will und meint dass ich den TKG nicht verstanden habe- den bitte ich mich zu berichtigen.

Andere Frage: wissen wir ob 01056 seine Preise in diesem Amtsblatt veröffentlicht hat oder wurde bei Bundesnetzagentur eine andere Veröffentlichungsstelle angegeben? Falls ja- welche?

Noch mal: alle diese Aussagen von Verbraucherzentrale, Presse u.ä., dass wir vor jedem Telefonat die Preise im Internet prüfen sollen- sind schlicht und ergreifend zu pauschal. Nur wenn 01056 bei der Bundesnetzagentur die Veröffentlichungsstelle geändert hat- ist diese neue Stelle gültig. Das kann dann auch die Webseite des Anbieters sein. Hat der Anbieter eine neue Veröffentlichungsstelle bei der Bundesnetzagentur nicht angezeigt- dann ist er an die rechtzeitigen Veröffentlichungen im Amtsblatt (was auch immer das für ein Tier ist)- gebunden.

Im TKG steht nicht mal, dass ein CallbyCall Anbieter eine Webseite haben muss. Warum auch. Über die Preise soll man sich im Amtsbalt informieren.

TKG – ist für den Arsch (bewusst gewählte Fekaliensprache, soll mich die Bundesnetzagentur doch verklagen und wir werden genüsslich vor dem Richter die Frage diskutieren ist denn TKG für den Arsch oder ist TKG nicht für den Arsch, stimmt meine Behauptung oder stimmt die nicht).
Laut TKG (das ja zusammen mit der ganzen Bundesnetzagentur für den Arsch ist)- müssen wir mit jedem Anruf die Preise stillschweigend akzeptieren und andererseits erlaubt es die Preise nur im Amtsblatt zu veröffentlichen.



Geändert von Paoblo (08.12.2009 um 21:24 Uhr)
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Alt 08.12.2009, 21:21   #614 (Permalink)
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Aktuelle Schadensbilanz:
(von den gemeldeten Schadensfällen habe ich mal 10% abgezogen, die man evtl. sonst bezahlt hätte - ist ein bißchen viel, aber wir wollen ja schließlich anständig bleiben )

gemeldeter Schaden: 19.820,- €

Schaden je Meldung: 279,- €


Bitte hier klicken und in die Liste der Geschädigten (http://forum.billiger-telefonieren.d...discussionid=2 ) eintragen oder um Hinweise in konzentrierter Form zu bekommen (Mitarbeit übrigens erwünscht!) : Forum Billiger-Telefonieren.de
GerryAusWuppi ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 08.12.2009, 21:51   #615 (Permalink)
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@Paoblo:
Ja, hinsichtlich Verbraucherschutz, wie in unserem Fall, ist die Bundesnetzagentur m. Meinung nach auch für den Allerwertesten!

Sie bietet ja auch eine Schlichtungsstelle an, an die man sich wenden kann. Die Gegenseite ist aber nicht verpflichtet, daran teilzunehmen. Und etwaige Entscheidungen einer Schlichtung müssen schon erst recht nicht akzeptiert werden. Lächerlich! Freie Fahrt für die Abzocker und Betrüger in der Branche - die Agentur wurde diesbzgl. kastriert und darf nur wie ein Eunuch zusehen, anstatt denen mal ordentlich ... !

Da beklagt die Justiz, dass sie mit Bagatellsachen zugeworfen wird und läßt sich u. a. daher von der Politik ein Beschleunigungsgesetz machen, anstatt klare Bedingungen schaffen zu lassen, sodass es in den meisten Fällen erst gar nicht zum Verfahren kommt (z. B. durch Zwangsschaltung einer Tarifansage). Aber nein, der Markt wird es schon regeln!

Deinen Hinweis Paoblo sollte man noch überprüfen, ob die PM2 bzgl. der Stelle für die Veröffentlichung evtl. einen Fehler gemacht hat, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, so wie die ihre AGB's formuliert haben. Aber wer weiß!

Grüsse
Gerry
GerryAusWuppi ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 08.12.2009, 21:58   #616 (Permalink)
uhu777
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Standard 01056tele.com

Bin gerade auf der Seite www.01056tele.com. In der Impressum steht die besagte Firma PM2 Telecommunication GmbH als Inhaber. Die angegebenen Preise für Call-by-Call sind i.O.
Ist das nicht DER BEWEIS, dass die Rechnung – eine Abzocke ist, da die Preise weit über den Angaben liegen.

2. Es gibt doch so was wie Wucherpreise. Und die sind „Sittenwidrig“. Also anfechtbar. Was sagt ihr?
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Alt 08.12.2009, 22:13   #617 (Permalink)
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Ich belästige alle noch mal.

Ich habe ja, wie wohl alle anderen hier im meinem Einwand gegen Rechnungen eine technische Prüfung nach §45i verlangt. Vorlage habe ich, wie alle anderen wohl hier, von der Verbraucherzentrale Hannover bekommen.
Verbraucherzentrale hat aber offensichtlich auch keine Ahnung und hat TKG selbst nicht gelesen.
TKG §45i:
„bla-bla-bla

und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen.

Bla-bla-bla“.
Nun unsere Beanstandungen führen ja nicht auf einen technischen Mangel zurück. Und das- nachweislich. Wir beanstanden ja die Preise, nicht die Technik.

Wenn wir aber in dem Einwand nicht über die Preise spechen, sondern uns dumm stellen und sagen: habe nie telefoniert, muss bei Ihnen ein technischer Defekt vorliegen, machen Sie mal die technische Prüfung nach 45i- dann, sollte 01056 sich innerhalb von 8 Wochen nicht gemeldet haben- müssen wir Garnichts zahlen. Aber hier sei anzumerken, dass wenn jemand doch telefoniert hat und sich jetzt dumm stellt- der begeht ganz klar Betrug.

Ich kann mich nicht mehr dumm stellen und versuchen meinerseits die 01056 zu betrügen, weil ich in meinem Einwand bereits auf die Preise einging und somit wohl den Nachweis geliefert habe, dass es sich nicht um technische Probleme handelt.
Das Problem dürfte auch alle anderen betreffen, die sich bereit erklärt haben die Telefonate zu einem durchschnittlichen Marktpreis zu bezahlen. Somit hat man ja zugegeben, dass es sich nicht um technisches Problem handelt, sondern rein preisliches.
Ich kann also nicht mehr auf 45i hoffen und muss weiterhin die Linien verfolgen, dass es keine Preisveröffentlichung gegeben hat (wo auch immer die Preise veröffentlicht werden müssen).

Zum Wucher.
Jeder Anbieter darf seine Preise ändern. Jeder Anbieter darf seine Strategie ändern. Insbesondere wenn er mit seiner alten Strategie ja schon mal Pleite ist. Daher uns ist wichtig nicht nur, dass 01056 seine Preise „stark“ angehoben hat (es darf auch ruhig über den Marktdurchschnitt sein, Maibach von Mercedes kostet auch über den Marktdurchschnitt, ist aber kein Wucher), sondern dass 01056 weit über den teuersten liegt. Zweifach. Dreifach.
Hier im Forum hat sich Verena gemeldet. Die Verena ist von Billiger-telefonieren.de . Also DIE Expertin für Preise.
Liebe Verena, können Sie mir, bitte, helfen. Wie sah es nach der Preiserhöhung aus? War 01056 zweifach- dreifach teurerer als der teuerste Anbieter? War er überhaupt plötzlich der teuerste? Waren bei Ihnen andere, die noch teurer waren?
Ist mit klar, dass Ihre Meinung nicht abschließende ist und es durchaus möglich ist, dass die anderen, die noch teurerer sind, deren Preise gar nicht bei Ihnen veröffentlichen, aber Ihre Expertenaussage wäre als Ansatzpunkt für die Strategielegung sehr hilfreich.
Sollte es sich herausstellen, dass 01056 nicht wesentlich teurerer als die teuersten waren- war das überhaupt kein Wucher.

Sitte bleibt nach meiner Meinung auf jeden Fall. Ein Verbraucher hat hier sehr gute Chancen. Ist zwar nicht genau definiert wann was unsittlich ist- aber in diesem Fall gibt es gute Chancen mit gutem Anwalt sich zu währen.


Betrug bleibt auch. Dabei ist wohl völlig irrelevant wie stark sich die Preise geändert haben. Wenn man in betrügerischen Absicht die Preise auch nur um ein halbes Cent erhöht und mit dem selben betrügerischen Absicht die Preisansage abschaltet- dann ist es absolut klarer Betrug. Die Höhe der Preiserhöhung spielt dabei überhaupt keine Rolle. Betrug ist auch dann ein Betrug wenn man einem auch nur ein halbes Cent aus der Tasche zieht.
Daher beim Betrug, im Gegenteil zu Wucher und Sitte, ist uns uninteressant wie stark sich die Preise geändert haben. Wir müssen nur eins Beweisen: betrügerischen Absicht. Kein Zufall, keine Dummheit, kein technisches Problem, kein Versehen, kein Vergessen, sondern ganz klar betrügerische Absicht. Darauf muss man sich konzentrieren.
Allerdings wie es zu beweisen- stehe ich auf dem Schlauch. Ein Indiz (Zeitliches Zusammenhang)- ist gegeben. Aber ist es ein klarer Beweis?

Geändert von Paoblo (08.12.2009 um 22:28 Uhr)
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Alt 08.12.2009, 22:17   #618 (Permalink)
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Sehr geehrte Damen und Herren der PM2,


dieses Geschäftsmodel wird bei mir nicht funktionieren, ich werde mich mit allen Rechtmitteln gegen dieses Geschäftsgebaren zur Wehr setzen!

Mit freundlichen Grüßen

Rambo
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Alt 08.12.2009, 22:26   #619 (Permalink)
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BGB § 305
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(3) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 2 bezeichneten Erfordernisse im Voraus vereinbaren.






Hier steckt Interresantes drin


LG
pleitegeier ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 08.12.2009, 23:00   #620 (Permalink)
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Bezüglich Einzelverbindungsnachweise

Bitte sammelt eure EVN von der T-com (speichert nur 80 Tage)Ausdrucken oder auf eurem Rechner speichern.

Die Deutsche Telekom ist leider nicht verpflichtet verbindungen aufzuschlüsseln. Dies ist zwar richtig, jedoch scheinen die Abzocker vor allem selbst kein Interesse an einer Aufschlüsselung per Telekom-Rechnung und damit einem Mehr an Transparenz zu haben.
Müssen Sie aber.
Bis hier denken Die wird aber nur ein Bruchteil der dummen Kunden gelangen
die sich ja gerade nicht mit Tariffragen auseinandersetzen wollen.
Ganz zu schweigen von jenem großen Teil der Leute, die nach einer gewissen Zahl , bedrohlich klingender automatischer Mahnungen der
Call by Call NetzAnbieter und ihrer Inkassogehilfen entnervt doch zahlt. Dabei können die Inkassobüros in aller Regel nicht in der Lage nicht die Spur eines Nachweises zu führen, dass der Anbieter die Preise gegenüber den Kunden (nicht gegenüber dem Netzbetreiber) rechtzeitig bekannt gegeben hat, was aber zwingende Voraussetzung für deren Geltung wäre...

Hier ein passender LINK:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/13444.pdf

Lg
pleitegeier ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
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