|
|
#622 (Permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 237
|
Meine Strategie:
Bei einer Rechnung unter 100,- € würde ich widersprechen und einen Einzelverbindungsnachweis und eine techn. Prüfung nach $45i TKG verlangen und nichts zahlen, sondern vom Rückbehaltungsrecht nach §... BGB Gebrauch machen. Bei Vorlage einer tech. Prüfung, die den Erfordernissen auch standhält, würde ich weiter überlegen, was zu tun ist. ----------------------- Bei einer Rechnung über 100,- € würde ich widersprechen und einen Einzelverbindungsnachweis und eine techn. Prüfung nach $45i TKG verlangen und nichts zahlen, sondern vom Rückbehaltungsrecht nach §... BGB Gebrauch machen. Je nach Höhe der geforderten Zahlung würde ich einen Rechtsanwalt einschalten und mit ihm überlegen, ob zusätzlich - wegen arglistiger Täuschung (plötzlich keine Tarifansage mehr) - Verstoß gegen Treu und Glauben (seriöser Anbieter seit langem, s. entspr. Beiträge im Internet und eigene Erfahrung mit dem Anbieter) - Sittenwidrigkeit des Preises auf Grundlage des normal üblichen Preises (10-40 fache Ehöhung; 3-5 fach teurer als Telekom; je nach Einzelfall natürlich!) vorgegangen werden kann, evtl. unter Bezug auf das Wiesbadener Urteil. Bei mehr als 300,- € (nicht deutschpsrachige Webseiten) bzw. 600,- € (deutschsprachige Webseiten) (oder mehr als 2 Std. Telefongespräche am Tag) würde ich zusätzlich mit dem Rechtsanwalt beraten, ob die FAQ's der Firma Vertragsbestandteil sind und etwaige Ansprüche max. auf diese Beträge gedeckelt sind. Natürlich juristisch entsprechend formuliert. Wenn der Rechtsanwalt dann noch weitere Vorschläge hat, um so besser! Grüsse Gerry Geändert von GerryAusWuppi (08.12.2009 um 23:04 Uhr) |
|
|
|
|
|
#623 (Permalink) |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Muss noch mal nerven. Kann mir doch jemand konkret sagen, bez. den Preisen auf der Seite 01056tele.com In der Impressum steht die besagte Firma PM2 Telecommunication GmbH als Inhaber. Die angegebenen Preise für Call-by-Call sind i.O.
Wenn die Firma jetzt mit anderen Preisen abbuch ist doch ein Betrug. Oder? Geändert von uhu777 (09.12.2009 um 10:58 Uhr) |
|
|
|
#624 (Permalink) |
|
Benutzer
Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 33
|
Zitat:
Gibts aber auch unklare Sachen. Z.b. Kommentar eines Anwaltes zu der TKV: Clemens D. Schlotter, Die neuen Endkunden schützenden Regelungen des "Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" v. 18.02.2007 *?* ein detaillierter Überblick <A CLASS="sdfootnoteanc" NAME="sdfootnote1anc" HREF="#sdfootn ------- 12. § 45i TKG Beanstandungen Von der Pflicht des Telekommunikationsanbieters im Falle der Rechnungsbeanstandung eine technische Prüfung durchzuführen, werden die Fälle ausgenommen, in denen die Beanstandung nicht nachweislich auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist. Nach der Begründung ist dies z.B. der Fall, wenn die Anwendung eines bestimmten Tarifs strittig ist. Damit wird einer Hauptforderung der Anbieter entsprochen.(75) Dagegen bleibt die Pflicht zur Erstellung eines Einzelentgeltnachweises auch dann erhalten, wenn die Beanstandung nicht nachweislich auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist. -------- Wenn ich es richtig interpretiere- dann ist es nicht zu unseren Gunsten, oder? Ist ja die Anwendung eines bestimmten Tarifs strittig, oder? Wir meinen es sind 3 cent die Minute und die Betrüger meinen es sind mehr als 1,40 Euro die Minute. Wenn es so ist- dann müssen die mir ja gar keine technische Prüfung durchführen. Oder? |
|
|
|
|
|
#625 (Permalink) | |
|
Benutzer
Registriert seit: 27.11.2009
Beiträge: 32
|
Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#626 (Permalink) |
|
Benutzer
Registriert seit: 27.11.2009
Beiträge: 32
|
Weiss ich nicht, ob jemand schon dass geschrieben hatte, habe nicht die 60 Seiten gelesen..und mit sicherheit die neuen werden auch nicht (oder mindestens die Mehrheit)
Also noch mal für die neuen Die Call by Call Firma hatte einfach ohne Ankündigung im laufenden Monat die Kosten um ein 40faches erhöht. Die bisher übliche Tarifansage blieb ab dem Zeitpunkt der Erhöhung einfach weg Du kannst Dich auf den Rechtsstandpunkt stellen, daß alle die einzelnen Call-by-Call-Verträge, die Pm2 Telecommunication GmbH mit Dir nach dem Wegfall der Tarifansage und der exorbitanten Preisanhebung geschlossenhatte, von vorneherein NICHTIG gewesen seien wegen WUchers, § 138 Absatz 2 BGB - dann könnte die PM2 von Dir bloß die "normalen" Netto-Kosten ( abzüglich ihres Gewinns u. Steuern ) ersetzt verlangen. § 138 BGB "1. Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. 2. Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen." Die Wucherfirmafirma könnte versuchen zu argumentieren, daß die von ihr verlangten Gesprächsgebühren NICHT in einem auffälligen Mißverhältnis zur Leistung stehen, (weil sie nicht deutlich über den üblichen Marktpreisen liegen - wirklich?????), und daß sie bloß Dein blauäugiges Vertrauen in die geschäftliche Redlichkeit der Firma schamlos ausgebeutet hat, aber weder Deine Zwangslage, noch Deine Unerfahrenheit in geschäftlichen Angelegenheiten, noch Deine Idíotie oder Deine fehlende Selbstbeherrschung. Du müßtest also nachweisen: - die Wucherpreise von PM2 übersteigen den marktüblichen Rahmen deutlich - daß Deine "Unerfahrenheit" ausgebeutet wurde ( nämlich Deine fehlende Erfahrung, daß es bei Telefon-Call-by-Call-Verträgen a) erstens KEINERLEI staatliche Preiskontrolle gibt, und b) daß es gemäß § 305a BGB für die Gültigkeit von heimlich erhöhten Telefontarifen genügt, wenn die für Dich NIRGENDWO einsehbar sind, außer im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und in den Geschäftsstellen des Call-By-Call-Anbieters. ) Du müßtest auch belegen, daß mit der in § 138 BGB gemeinten "Unerfahrenheit", deren Schutz vor wucherischer Ausbeutung vom Gesetz bezweckt wird, solche Unerfahrenheiten wie Deine erfaßt sind, und nicht etwa bloß eine durch geringes Lebensalter und Unreife bedingte Unerfahrenheit. Oder Du könntest einfach meinen, daß es gegen die guten Sitten verstößt, $ 138 Absatz 1 BGB, die langgeübte Praxis einer Call-by-Call-Tarifansage aufzugeben, um eine heimliche exorbitante Preiserhöhung noch besser verschleiern zu können, als dies Telekommunikations-Anbietern über die Regelung zur Erleichterung der Einbeziehung von Tarif-AGBs in § 305a BGB ohnehin schon möglich ist. ....... Oder Du könntest Dich auf den Standpunkt stellen, Du seist berechtigt, sämtliche Call-by-Call-Verträge rückwirkend wegen "arglistiger Täuschung" gemäß § 123 BGB anfechten zu dürfen ( dann bräuchtest Du nur Gesprächskosten in "normaler" Höhe zu tragen ): § 123 BGB "Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten." Du könntest argumentieren, daß die arglistige Täuschung in der Vortäuschung einer Fortführung der bisher geübten transparanten Geschäftsgebahrens liegt, bzw. im arglistigen Verschweigen JEDES Hinweises (weder an Dich, noch an Preisvergleichs-Systeme) auf drastisch erhöhte Tarife Zitat: Im Internet fand sie die Information, dass die Firma kurz vor der Pleite steht und so nochmal ordentlich Geld in die Kasse gespült werden soll Der Insolvenzverwalter ist gewiß heilfroh, wenn die Firma in der Lage ist/bleibt, seine deftigen Insolvezverwalter-Gebürenrechnungen bezahlen zu können! Zitat: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Lanio, (OF - Fach 30), Herrnstraße 53, D 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069 / 45 00 34 - 0, Fax: 069 / 45 00 34 - 333 bestellt worden. Amtsgericht Offenbach am Main, 17.09.2009 ----------- Wenn das wahr ist, dann heißt dass, dass der vorläufige Insolvenzverwalter von den überzogenen Gebühren weiß oder hätte wissen können! Neuigkeiten: Nach Auskunft des Büros des vorläufigen Insolvenzverwalters befindet sich die Firma nicht im Insolvenzverfahren und es ist nicht damit zu rechnen, dass die Firma in Insolvenz geht. Es handele sich nur um vorübergehende Zahlungschwierigkeiten... Außerdem habe der vorläufige Insolvenzverwalter keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Firma. Das Preiserhöhungen stattgefunden hätten, sei bekannt; diese hielten sich im marktüblichen Rahmen http://forum.billiger-telefonieren....abzocke-22.html " Preiserhöhungen ... hielten sich im marktüblichen Rahmen. " -- Diese fragwürdige Meinung des Insolvenzverwalters dürfte wenig wert sein ... Geändert von itzehoe11 (09.12.2009 um 11:31 Uhr) |
|
|
|
|
|
#627 (Permalink) |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo,
ich schließe mich den Geschädigten auch einmal an... Heute morgen habe ich meine Telefonrechnung bekommen und bin fast vom Stuhl gefallen. Habe wie im Forum beschrieben bei der Telekom angerufen, die zeigten sich direkt sehr verständnisvoll und wir haben vereinbart, dass sie den Posten der pm2 gmbh von der Rechnung nehmen und erstmal nur die "normal" Posten abrechnen. Meine frage ist nun wie ich am besten ein Widerrufsschreiben formulieren kann bzw. was da alles drin stehen sollte. Habe etwas von verschiedenen § gelesen die dort am besten mit hineinsollen, konnte mir darauf aber keinen Reim bilden. Wenn ihr mir nocheinmal Tips und Erklärungen hier reinschrieben könnten auch gerne per PM, wäre das echt super. Danke im Vorraus Dominik |
|
|
|
#628 (Permalink) |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 17
|
Noch ein Opfer
Mit der letzten Telekom Rechnung 400 Euro 01056 Gebühren. 1.) Betrag bei der Telekom storniert. 2.) nur die Telekom Gebühren überwiesen mit Hinweis “NUR TELEKOM“ 3.) UND JETZT ABWARTEN DIE können ruhig kommen “INKASSO, PM2…, wer auch immer“ ICH BIN DA. |
|
|
|
|
|
#629 (Permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 237
|
@Paoblo
Da werden Gesetze von angebl. Fachleuten vorbereitet und im nachhinein interpretieren Juristen die Gestze wieder um. Im TKG gibt es eine Reihe solcher unklaren Stellen. Die Sache mit dem Widerspruch nach 45i (techn. Prüfung) hat ja u. a. den Hintergrund, dass aufgrund der Kosten für die Prüfung (in Diskussionen sind Kosten um 100,- €), die nicht vom Anbieter selber gemacht werden kann, dieser darauf verzichtet oder einen selbstgestrikten Prfüngsbereicht vorlegt, der aber u. U. vor Gericht nicht akzeptiert wird. Somit ist man aus dem Schneider. Wenn nun er Anbieter trotz hoher eigener Kosten, für die der Kunde nicht aufkommen muß, einen ordentlichen gerichtstauglichen Prüfungsbericht erstellen läßt, dann stellt sich die Frage, ob und wie man dann noch gegen den überzogenen Preis angehen kann. Auf jeden Fall würde ich im Widerspruch deutlich machen, dass bestritten wird, dass in der fraglichen Zeit vom Anschluß die abgerechneten Gespräche geführt worden sind und daher ein Nachweis in Form der techn. Prüfung nach §45i TKG verlangt wird. Es soll Politiker gegeben haben, die sich z. B. an bestimmte 6 stellige Zahlungsvorgänge und Namen nicht mehr erinnern konnten. Betrug war das nicht! Ob und wie man evtl. zusätzlich die Sache mit argl. Täuschung, Wucher, etc. so im Widerspruch einbauen kann oder sollte, müßte Dir ein Rechtsanwalt sagen können. Die Gefahr, dass dies vielleicht mal vor einem Gericht Probleme macht, weil die dann z. B. keine techn. Prüfung verlangen, sondern mit dem Einzelverbindungsnachweis der Telekom zufrieden sind, ist vielleicht gar nicht so abwegig. Aber in diesen Fällen würden ja diese anderen Gründe im Widerspruch bewertet werden. Wie bereits gesagt, je nach Höhe der Rechnungsposten würde ich zu einem Fach-Rechtsanwalt raten. Grüsse Gerry |
|
|
|
|
|
#630 (Permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 237
|
Neu hier und keine Lust alle Seiten durch zu ackern?
Dann findest de vielleicht in unserer Interessengemeinschaft ein paar konzentrierte Hinweise. Voraussetzung: Mitglied werden! s. http://forum.billiger-telefonieren.de/group.php?cat=1 und Durch PM2 01056 Geschädigte Betrogene beitreten. und gleich in die Liste der Geschädigten eintragen, damit wir einen Eindruck der Dimensionen bekommen Hier der Link Forum Billiger-Telefonieren.de Übrigens ist das mitwirken an der Interessengemeinschaft durchaus willkommen! |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| *adresse* |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|