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Alt 12.12.2009, 15:01   #731 (Permalink)
teldoc
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Standard 01056 Der Kunde bezahlt ...

Das kann ja wohl nicht wahr sein, was 01056 hier macht. Schon länger über 01056 in Ausland telefoniert und jetzt eine Tariferhöhung um mehr als ca. 5.000 % !!!. Bisher im Bereich von Mitbewerbern bis ca. 1,5 c/min und jetzt bei teilw. weit über 1,50 €/min. Schaden bis jetzt bei 200 € und Dezember noch ausstehend. Sehr sonderbar auch, daß die Anrufe ab 13.10.09 von der Telekom erst mit Rechnung vom 09.12.09 abgerechnet werden. Nach Durchsicht diverser Beiträge hier im Forum bin ich ganz schön frustiert, da es wohl seitens keiner Institution wie Telekom, Bundesnetz, Verbraucherschutz eine rechtlich abgestimmte, nachvollziehbare und einfache Möglichkeit gibt, sich ohne drohender rechtlicher Schritte von 01056 der letztendlichen Bezahlung der "überhöhten" Tarife zu entziehen. Dass hier im Empfinden von inzwischen wohl schon tausenden von Kunden, in einem Zeitraum von vielen Wochen, Abzocke betrieben wird und auch seitens der Behörden scheinbar kaum Handlungsbedarf besteht Kunden zu schützen ist schockierend. Wünschenswert wäre hier viell. eine zentrale internet/Adresse die offiziell die Beschwerden bündelt, rechlich/anwaltlich weiterleitet und die Betroffenen vor Inkassomaßnahmen nach gekürzten/stornierten Rechnungen schützt und berät.
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Alt 12.12.2009, 15:24   #732 (Permalink)
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Hallo teldoc,

Du hast leider in vielen Dingen Recht! Aber ganz wehrlos ist man nicht. Es gibt u. a. das Wiesbadener Urteil, dann ein Urteil aus Papenburg bzgl. Anforderungen an § 45i TKG und die Sachlage, wie hier eine Position zum Nachteil der Kunden offensichtlich vorsätzlich ausgenutzt worden ist.

Eine zentrale Stelle, die für die betroffenen Kunden alles regelt, gibt es leider nicht. Man müßte evtl. einen fachkundigen Rechtsanwalt finden, der sowas übernimmt. Nur will der natürlich zunächst mal Geld sehen... Aber im Auge behalten sollten man diesen Punkt sehr wohl und nach praktikablen Möglichkeiten suchen (vielleicht über eine Art rechtl. Interessengemeinschaft ...) !

Der Punkt der Rechnungsverschleierung mag ein weiterer Indiz für den o.g. geäußerten Vorwurf sein.

Alle, die hier konkrete Angaben machen können zu Rechnungen, die im Vergleich zu alten Rechnungen verzögert worden sind, sollten dies in unserer Interessengemeinschaft unter dem Diskussionspunkt
http://forum.billiger-telefonieren.d...iscussionid=10
veröffentlchen.
Evtl. könnte man dann darauf zurückgreifen und ggf. in einem Gerichtsverfahren verwenden oder zumindest eingeschalteten Rechtsanwälten Material liefern.

Grüsse
Gerry

Geändert von GerryAusWuppi (12.12.2009 um 15:29 Uhr)
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Alt 12.12.2009, 15:32   #733 (Permalink)
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Wer wissen möchte, wie hoch der Preis für 59 Tage ins Ausland vom 2.10.2009 bis 1.12.2009 war, der kann sich hier informieren:

+ Telefonsparbuch.de + 01056 Telecom Call by Call / Nachrichten Tarifänderungen

Grüsse
Gerry
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Alt 12.12.2009, 16:07   #734 (Permalink)
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Standard Hallo Leidensgenossen,

auch ich bin einer der offenbar schon in die dreistellige Zahl gehenden Geschädigten. Nach Durchsicht des üppigen Forums und einer ersten Beratung beim Rechtsanwalt denke ich, dass die Argumentation über Sittenwidrigkeit des zustandegekommenen Vertrags die einzige Möglichkeit ist, für die zumindest eine Chance vor Gericht gegeben sein könnte. Wucher greift wohl nicht und alle anderen Beanstandungen können mit Vorlage eines EVN und dem Argument der grundsätzlichen Informationspflicht pariert werden. Ich meinerseits habe dennoch die Zahlung an PM2 sperren lassen und werde einen entsprechenden Einspruch formulieren. Selbst bei einer <50% Wahrscheinlichkeit lohnt es sich für mich Widerstand zu leisten und letztlich ist die richterliche Entscheidung immer eine Einzelfallentscheidung. Das rechtfertigt für mich auch die noch höheren entstehenden Kosten nach einem verlorenen Prozess.

Was mich interessieren würde: Hat einer der Geschädigten, die schon zu einem frühen Zeitpunkt Widerspruch eingelegt haben, bereits irgendeine Reaktion von PM2 erhalten ? Darüber war im Forum noch nichts zu lesen oder ich habe es übersehen...

Gruß
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Alt 12.12.2009, 16:55   #735 (Permalink)
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Hallo Leute

Auch ein Hallo von mir an die vielen neuen Leidgeplagten

DER VORLÄUFIGE Insolvenzverwalter h
at serwohl das Recht in die Geschäftspolitik einzugreifen!!!
ER kann sogar den Geschaftsführer seines Amtes entheben.
(macht er natürlich seltens davon Gebrauch wer soll Ihm denn sonnst
die Spiel regeln in der Firma erklären und auch den Umgang mit den Geschäftpartnern)

Zitat:
So haben wir z. B. die Befugnisse des Insolvenzverwalters, der weitgehende Auslegungsrechte hat und sich im Normalfall an einer „sauberen“ Abwicklung der ihm übertragenen Pflichten orientieren sollte. Hier liegt das Augenmerk auf „Sollte“, denn nicht immer läuft alles glatt. Das hat manchmal persönliche Aspekte derart, dass ein Insolvenzverwalter eine Regelung schon mal etwas ins Negative ausreizt. Oftmals ist es aber auch so, dass die Insolvenzverwalter schlicht überfordert sind, weil sie für ihre Handlungen und Fehler haftbar gemacht werden können.

Ich gehe einmal davon aus, dass der Insolvenzverwalter ein starker ist, der für seine Entscheidungen nicht die Zustimmung des Gerichts einholen muss.
Juristen unter sich fällt es leichter einen für beide Seiten tragfähigen Konsens zu finden.Devise: Mach Du mir keine Probleme, dann mach ich Dir keine Probleme.

§ 22 InsO
Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters


Zweiter Teil (Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfasstes Vermögen und Verfahrensbeteiligte)
Erster Abschnitt (Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren)



(1) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. In diesem Fall hat der vorläufige Insolvenzverwalter: 1. das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten;
2. ein Unternehmen, das der Schuldner betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden;
3. zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird; das Gericht kann ihn zusätzlich beauftragen, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens des Schuldners bestehen.

(2) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, ohne dass dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird, so bestimmt das Gericht die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters. Sie dürfen nicht über die Pflichten nach Absatz 1 Satz 2 hinausgehen.
(3) Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume des Schuldners zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. Er hat ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen; die §§ 97, 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 gelten entsprechend.




vorläufiger Insolvenzverwalter :

http://www.conscienta.de/index.php/de/team/offenbach/66-dr-thomas-lanio

ALSO SOLLTEN WIR HIER UNSEREM ARGER LUFT MACHEN UND EINE ANTWORT ERBITTEN/ERZWINGEN

ALSO AN DIE ARBEIT

Geändert von pleitegeier (12.12.2009 um 17:08 Uhr)
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Alt 12.12.2009, 17:51   #736 (Permalink)
Farshid
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Standard o1056 Rechnung

Hi Leute ich habe auch das gleiche Problem und habe mit telekom telefoniert . wie mir vorgeschlagen wurde , werde ich mein geld zurück holen und nur die Rechnung von der Telekom ausgleichen. Das ist eindeutig Betrug am bestens holt Ihr auch Eures Geld zurück und werde ich vorschlagen dass wir gemeinsam die Firma anzeigen.
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Alt 12.12.2009, 20:48   #737 (Permalink)
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Ausrufezeichen

Zitat:
Zitat von Farshid Beitrag anzeigen
Hi Leute ich habe auch das gleiche Problem und habe mit telekom telefoniert . wie mir vorgeschlagen wurde , werde ich mein geld zurück holen und nur die Rechnung von der Telekom ausgleichen. Das ist eindeutig Betrug am bestens holt Ihr auch Eures Geld zurück und werde ich vorschlagen dass wir gemeinsam die Firma anzeigen.
Hi Farshid,
wie stellst du dir das vor Firma zusammen anzeigen? Sollen wir alle hier vor Gericht nach Offenbach kommen eines tages zusammen?
Oder machen wir Streik vor Gericht?
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Alt 12.12.2009, 20:53   #738 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von pleitegeier Beitrag anzeigen
Hallo Leute

Auch ein Hallo von mir an die vielen neuen Leidgeplagten

DER VORLÄUFIGE Insolvenzverwalter h
at serwohl das Recht in die Geschäftspolitik einzugreifen!!!
ER kann sogar den Geschaftsführer seines Amtes entheben.
(macht er natürlich seltens davon Gebrauch wer soll Ihm denn sonnst
die Spiel regeln in der Firma erklären und auch den Umgang mit den Geschäftpartnern)

Zitat:
So haben wir z. B. die Befugnisse des Insolvenzverwalters, der weitgehende Auslegungsrechte hat und sich im Normalfall an einer „sauberen“ Abwicklung der ihm übertragenen Pflichten orientieren sollte. Hier liegt das Augenmerk auf „Sollte“, denn nicht immer läuft alles glatt. Das hat manchmal persönliche Aspekte derart, dass ein Insolvenzverwalter eine Regelung schon mal etwas ins Negative ausreizt. Oftmals ist es aber auch so, dass die Insolvenzverwalter schlicht überfordert sind, weil sie für ihre Handlungen und Fehler haftbar gemacht werden können.

Ich gehe einmal davon aus, dass der Insolvenzverwalter ein starker ist, der für seine Entscheidungen nicht die Zustimmung des Gerichts einholen muss.
Juristen unter sich fällt es leichter einen für beide Seiten tragfähigen Konsens zu finden.Devise: Mach Du mir keine Probleme, dann mach ich Dir keine Probleme.

§ 22 InsO
Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters


Zweiter Teil (Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfasstes Vermögen und Verfahrensbeteiligte)
Erster Abschnitt (Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren)



(1) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. In diesem Fall hat der vorläufige Insolvenzverwalter: 1. das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten;
2. ein Unternehmen, das der Schuldner betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden;
3. zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird; das Gericht kann ihn zusätzlich beauftragen, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens des Schuldners bestehen.

(2) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, ohne dass dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird, so bestimmt das Gericht die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters. Sie dürfen nicht über die Pflichten nach Absatz 1 Satz 2 hinausgehen.
(3) Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume des Schuldners zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. Er hat ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen; die §§ 97, 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 gelten entsprechend.




vorläufiger Insolvenzverwalter :

http://www.conscienta.de/index.php/de/team/offenbach/66-dr-thomas-lanio

ALSO SOLLTEN WIR HIER UNSEREM ARGER LUFT MACHEN UND EINE ANTWORT ERBITTEN/ERZWINGEN

ALSO AN DIE ARBEIT
Überhaupt nicht. Leider. Nicht im entferntestem. Spreche aus Wissen.
Es gibt zwei Arten von vorläufigen: mit und ohne Vertretungsbefugnis. Die ersten heißen dann die "starken" die zweiten- die "schwachen".
Auch in deinem Gesetztesauszug ist nur die Rede von einem "starkem". Lies mal:
"Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. In diesem Fall hat der vorläufige Insolvenzverwalter: 1. das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten;"
An die 01056 wurde unumstritten kein Verfügungsverbot auferlegt.
In hier zitierten Auszügen aus Gerichtsveröffentlichungen ist nirgendwo die Rede, dass vorläufiger hat Vertretungsverfugung bekommen hat und das 01056 "ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt" bekommen hat.
Also kann er Garnichts. Rein Garnichts. Er kann nur sehen (aber nicht anfassen), dass die Herren und Frauen das Geld nicht klauen.
sieht Ihr dass die Klauen- kann er immer noch nichts. Er läuft dann schnell zum Gericht und schreit "Gefahr im Verzug!! Gefahr im Verzug!! ich brauche Vertretungsbefugnis!!!". Sonst kann er rein Garnichts. Das ist ja auch klar in den zitierten punkt 2 beschrieben:
(2) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, ohne dass dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird, so bestimmt das Gericht die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters. Sie dürfen nicht über die Pflichten nach Absatz 1 Satz 2 hinausgehen.

Ganz anderes ist der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung der Insolvenzverfahren. Dann ist er und nur er der einziger Herr im Haus. Aber 01056 hat ja noch nicht eröffnet sondern lediglich ein Antrag auf Eröffnung gestellt.

Leute, noch mal, bitte, lasst uns ruhig bleiben. Lasst uns nicht hundert Nebenkriegsplätze aufmachen. Jetzt wollen wir doch nicht uns selbst und noch die anderen dazu verleiten an den vorläufigen Insolvenzverwalter Druck machen. Wozu? Damit er sauer wird und beschließt schnell die Schulden einzutreiben (also uns zu belästigen)?
Wollte oder konnte er eingreifen zu unseren Gunsten- hätte er doch schon hundert Mal eingegriffen.
Lasst uns konzentrieren. Technischer Mangel. Wucher. Sittenwidrigkeit. Eventuell Betrug überlegen. Aber doch jetzt nicht anfangen Intel oder IBM anzuschreiben, weil PM2 womöglich deren Hardware einsetzt.
Paoblo ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 12.12.2009, 21:05   #739 (Permalink)
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Standard

Hallo,

die Aktion mit einer DEMOMSTRATION VOR DEM FIRMENSITZ
ODER BEI INSOLVENZVERWALTER wäre eine tolle Sache...
ABER AM BESTEN WÄRE VOR DER NETZAGENTUR!!!
Nur leider lassen sich die vielen Interessen der einzelnen Teilnehmer
in sache Termin nicht vereinbaren.
Und selbst wenn 120 Leute zusagen konmmen dann nur 30
Auch Organisatorisch ist da eine Mege dabei Anmeldung /Genehmigung/Anfahrtsorganisation/Presseinfo usw.

Natürlich wäre eine Gesetzesänderung bei Call by Call eine gute sache aber das hilft und in unserem Fall nur bedingt.

Wir haben also nur die Möglichkeit Medialen DRUCK aufzubauen und Anzeige gegen die Firma zu erstatten
und abzuwarten welche Reaktion seites PM2 01056 erfolgt. Leider

Dies ist momentan Stand der Dinge
Naturlich hoffen wir alle gegenseitig auf Unterstützung

Wir kommen eben in kleinen Schritten

HIER für den Dampf
http://forum.billiger-telefonieren.de/912-post405.html

und hier klicken für die Unterstützung
und in die Liste der Geschädigten eintragen
Hier der Link
Forum Billiger-Telefonieren.de

Bitte jeden Forumsteilnehmer diesen Link in seinen Beitrag zu kopieren und darauf hinzuweisen. Vielen Dank nocheinm
al an Alle Die Hier mitmachen

Geändert von pleitegeier (12.12.2009 um 21:07 Uhr)
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Alt 12.12.2009, 21:17   #740 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Paoblo Beitrag anzeigen
Überhaupt nicht. Leider. Nicht im entferntestem. Spreche aus Wissen.
Es gibt zwei Arten von vorläufigen: mit und ohne Vertretungsbefugnis. Die ersten heißen dann die "starken" die zweiten- die "schwachen".
Auch in deinem Gesetztesauszug ist nur die Rede von einem "starkem". Lies mal:
"Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. In diesem Fall hat der vorläufige Insolvenzverwalter: 1. das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten;"
An die 01056 wurde unumstritten kein Verfügungsverbot auferlegt.
In hier zitierten Auszügen aus Gerichtsveröffentlichungen ist nirgendwo die Rede, dass vorläufiger hat Vertretungsverfugung bekommen hat und das 01056 "ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt" bekommen hat.
Also kann er Garnichts. Rein Garnichts. Er kann nur sehen (aber nicht anfassen), dass die Herren und Frauen das Geld nicht klauen.
sieht Ihr dass die Klauen- kann er immer noch nichts. Er läuft dann schnell zum Gericht und schreit "Gefahr im Verzug!! Gefahr im Verzug!! ich brauche Vertretungsbefugnis!!!". Sonst kann er rein Garnichts. Das ist ja auch klar in den zitierten punkt 2 beschrieben:
(2) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, ohne dass dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird, so bestimmt das Gericht die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters. Sie dürfen nicht über die Pflichten nach Absatz 1 Satz 2 hinausgehen.

Ganz anderes ist der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung der Insolvenzverfahren. Dann ist er und nur er der einziger Herr im Haus. Aber 01056 hat ja noch nicht eröffnet sondern lediglich ein Antrag auf Eröffnung gestellt.

Leute, noch mal, bitte, lasst uns ruhig bleiben. Lasst uns nicht hundert Nebenkriegsplätze aufmachen. Jetzt wollen wir doch nicht uns selbst und noch die anderen dazu verleiten an den vorläufigen Insolvenzverwalter Druck machen. Wozu? Damit er sauer wird und beschließt schnell die Schulden einzutreiben (also uns zu belästigen)?
Wollte oder konnte er eingreifen zu unseren Gunsten- hätte er doch schon hundert Mal eingegriffen.
Lasst uns konzentrieren. Technischer Mangel. Wucher. Sittenwidrigkeit. Eventuell Betrug überlegen. Aber doch jetzt nicht anfangen Intel oder IBM anzuschreiben, weil PM2 womöglich deren Hardware einsetzt.
Hallo Paoblo

DAnke fur Deine Anmerkungen
Aber weißt Du das alles oder spekulierst Du auch nur??
Oder weißt du mehr uber das Gericht von Offenbach??

Der 1te Rechsanwalt aus Appenweiler hat auch behauptet das die Firma aus der Insolvenz raus ist.....
Kurz danach kam die Pressemeldung von der Vorläufigen Insolvenz
und 2te Hr Rechtsanwalt aus Offenbach bestellt.



Wir kommen eben in kleinen Schritten


HIER für den Dampf
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