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#11 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 26
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Zitat:
Eine zusätzliche Variante ist die daß nicht zustande gekommene Anwählversuche in Rechnung gestellt werden in Höhe der Zeitdauer des Anwählversuches !! |
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#12 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 28.08.2011
Beiträge: 4
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Ich werde wohl mal einen genauen Blick auf meine Rechnungne werfen müssen. Glücklicherweise kann ich ja jedes Telefonat noch über die Anruflisten meines Routers abrufen. Ich werde mal einen Cross-Check machen und sehen, ob ich das bestätigen kann.
Ich habe vor etwa 3 Monaten von meinem Uralt-Anschluss auf die neue Technologie (IP5 o.ä.) umgestellt. Bedingende Voraussetzung für mich für diese Umstellung war, dass ich weiterhin Call-by-Call nützen könne, was mir explizit zugesagt wurde. Ich habe die Hotline bemüht und auf Anweisung einige Umstellungen in meinem Router (Speedport W503 Typ A) vorgenommen. Das Problem besteht weiterhin, mal funktioniert es, mal nicht. Nach Aussage des technischen Kundendienstes soll Call-by-Call bei Internet-Telefonie überhaupt nicht möglich sein. Es ist alles irgendwie widersprüchlich und ich habe den Eindruck, dass bei der Telekom die Linke nicht weiß, was die Rechte tut. Und natürlich geht wieder einmal alles zu Lasten des Kunden, der wieder einmal zwischen zwei Stühlen sitzt. |
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#13 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 26
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Bestätige, was KingPing so erzählt. Unter der Voraussetzung daß Standard-Telefonie betrieben wird liegt Meinem Gefühl nach das Problem aber nicht am heimischen Router oder irgedwelchen Einstellungen sondern in den technischen Untiefen der nationalen und internationalen Netzbetreiber. Aber einige CallbyCall Vorwahlen scheinen schon den Zeitraum des Aufbauversuches in die Zeitberechnung mit einzubeziehen - vermutlich deshalb weil sie fälschlicherweise vom Netz des Angewählten ein Signal erhalten daß eine Verbindung zustande kam. Daher sollte man eine genaue Analyse der Einzelverbindungsübersicht vornehmen und hierbei auf kurze ( ( bis c.a. 3 Minuten ?!) Anrufe hintereinander achten.
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#14 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 28.08.2011
Beiträge: 4
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Es gibt noch eine weitere Sache, die mit in die Analyse einfließen sollte. Es gibt zwei Unterscheidungskriterien bei Call-by-Call Anbietern, diejenigen mit und diejenigen ohne Tarifansage. Ich habe in beiden Fällen einen Abbruch der Verbindung gehabt. Teilweise schon vor der Tarifansage, teilweise aber auch schon bei dem Freizeichen des Angerufenen. Die Abrechnung darf definitiv erst nach dem Zustandekommen der Verbindung über den CbC-Provider berechnet werden.
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#15 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 26
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1. Es sollten nur CbC-Anbieter gewählt werden mit Tarifansage da das Überraschungsrisiko bei den anderen zu hoch ist.
2. "Abbrüche" sind ja nun erstmal nichts sooooooo schlimmes; das kommt bei vielen Anwählversuchen vor . Fies wird es aber dann wenn der Anrufer glaubt, sich noch in der Warteschlange bzw. beim Anklopfen zu befinden während der CbC-Anbieter dies schon als Anruf wertet und in Höhe der laufenden Zeit berechnet ! Das ist das was ich in meinen vorherigen mails zu erklären versuchte. |
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#16 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Lumi,
es ist durchaus möglich, dass vergebliche Verbindungsversuche (nur Freizeichen oder Besetzt oder eventuell auch nur Knacken und Rauschen) dennoch berechnet werden. Wir sind in Deutschland gewissermaßen verwöhnt durch die Bundespost. Der war es vorgegeben, dass nur die Dauer einer erfolgreichen Verbindung berechnet werden durfte. In den AGB mancher Anbieter wird aber - überwiegend schön verklausuliert - bestimmt, dass ein Vertrag schon mit der Verbindung zu dem Anbieter zustande kommt. Es kann dann schon die Zeit, die man nur mit diesen Anbietern verbunden ist, berechnet werden. Und das auch bei fruchtlosen Wählversuchen. Und das ist auch rechtmäßig, weil es keine Bestimmung gibt, nach der ein Entgelt nur für erfolgreiche Verbindungen zum gewünschten Teilnehmer verlangt werden darf. Geiz ist dann oftmals blöd. Denn gerade die unfassbar billigen Anbieter schöpfen natürlich alle verbleibenden Möglichkeiten, um den Kunden doch noch Geld abzuknöpfen, gerne aus. Freundliche Grüße |
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#17 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 26
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Hallo spammemad,
danke für die Info. Deine Erläuterung schildert eine andere Geschäftsgrundlage. Die Unterscheidung in den AGB's kann ich nicht nachvollziehen. Daher wäre ich an Aufklärung interessiert wie die Formulierungen in den AGB's denn genau lauten die erlauben sollen das schon die Verbindung zum CBC-Anbieter in Rechnung gestellt werden darf. |
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#18 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 28.08.2011
Beiträge: 4
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Ich habe es bis jetzt noch nicht erlebt, dass schon ab Verbindungsaufbau berechnet wird. Ich denke mal, dass gerade in der Sparte der CbC-Anbieter solch ein Gebaren sehr schnell zu einem Eigentor wird. Die dann zu erwartenden Einbußen dürften sich bei den engen Verdienstspannen nicht rechnen. Ich denke mal eher, um auf das eigentliche Problem zurückzukommen, dass der Fehler mit der Umstellung auf IP zu tun hat. Ich hatte auch bei der analogen Telefonie ab und an das Problem, dass Verbindungen nicht zustande gekommen sind, allerdings nicht in dieser Häufigkeit. Und eigentlich dürfte das nicht passieren, wenn der Verbindungsaufbau über den CbC-Provider schon erfolgt ist. DAs Problem liegt bei der Telekom.
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#19 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Lumi, hallo KingPing,
ein paar Beispiele: "Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn der Sie die VNB-Kennziffer "01018" vorwählen (Angebot) und wir die Verbindung aufbauen (Annahme)." (Anm.: "wenn der Sie ..." = original Schreibfehler - 01018.net / AGB) "Der Vertragsschluss für by-call–Dienste der Ventelo kommt mit jeder erfolgreich hergestellten Verbindung mit dem Inhaber des Teilnehmer- oder Internetanschlusses ("Kunde") zustande, (...)" (Ventelo GmbH: Startseite) "(...) kommt ein Vertrag zwischen der 01058 und dem Kunden für jede einzelne Verbindung zustande, sobald 01058 die Verbindung nach Wahl der jeweiligen Verbindungsnetzbetreiberkennziffer, Auskunfts- oder Einwahlnummer durch den Anrufer erfolgreich herstellt." (01058 Telecom GmbH - Die preisbewußte Telefongesellschaft für ganz Deutschland) "Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn der Kunde die Betreiberkennzahl der 010011 GmbH vorwählt und die 010011 GmbH die Verbindung aufbaut." (AGB) "Bei Erfüllung der vorgenannten Voraussetzung entsteht das Vertragsverhältnis durch Vorwahl der Verbindungsnetzkennziffer „01028“ durch den Kunden und dem Zustandekommen der jeweiligen Verbindung." (sparcall.com -Allgemeine Geschäftsbedingungen) Und nun bitte kein Wunschdenken. Da steht nichts von einer Verbindung mit einem anderen/gewünschten Teilnehmer. Laut diesen AGB bedeutet eine erfolgreiche Verbindung zu dem Anbieter (!) den Vertragsschluss. Und im TKG wird auch nirgendwo bestimmt, dass nur erfolgreiche Verbindungen zum gewünschten Teilnehmer berechnet werden dürfen. Die Anbieter können sehr weitgehend selbst bestimmen, was sie wie berechnen. Und es gibt auch bereits eine Menge nicht nachvollziehbarer "Tarife". Es gibt z.B. CbC-Tarife extra zum Mobilfunk in den USA - obwohl da eine Unterscheidung zwischen Festnetz und Handy gar nicht möglich ist. Für den Mobilfunk werden die gleichen Nummern wie für das Festnetz vergeben, die Kosten für einen Anruf sind natürlich auch identisch. Die Besitzer von den Handys zahlen für jedes Gespräch (Airtime), egal ob eingehend oder abgehend. Außerdem enstehen ja tatsächlich bereits beim Verbindungsaufbau in ausländische Telefonnetze vielfach beträchtliche Kosten (Terminierungsentgelt ? Wikipedia). In z.B. Österreich und Dänemark wird seit je her schon der Verbindungsaufbau und ebenso bei Besetztzeichen berechnet. Hierzulande durfte die Bundespost dergleichen nicht und die daraus hervorgegangene Telekom und deren Mitbewerber haben das bisher auch überwiegend unterlassen. Sie könnten aber statt dem "Erfolgshonorar" auch ihre tatsächlichen Kosten stärker berücksichtigen. Und die Mobilfunkbetreiber haben schon Mittel und Wege gefunden, trotz herkömmlicher Abrechnung auch mit vergeblichen Anrufen Geld zu verdienen. Sie bieten schon seit langem sogenannte "Komfortdienste", die bei erfolglosen Anrufen dem Angerufenen die Nummern der Anrufer via SMS mitteilen. Der Anrufer hört dann eine (entbehrliche) Ansage und muss trotz vergeblichem Anruf dafür zahlen. @KingPing: Das CbC ist in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Und zwar kräftig. Quasi: Alles rennet, rettet, flüchtet ... An Kundenbindung haben anscheinend nur noch die wenigsten Interesse. Wegen der "engen Verdienstspannen", die den wenigen seriösen Anbietern verbleiben, stellen eben immer mehr Anbieter auf andere, anscheinend einträglichere Geschäftsmodelle ab. Denen ist dann ein weiteres Eigentor egal. Die warten lieber an den Ausgängen auf die arglosen Zuschauer und spielen dann ganz spezielle Spielchen. Freundliche Grüße |
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