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#121 (Permalink) | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo stas15,
ich denke, dass geht auch so, wie Du es hier veröffentlicht hast. Aber der letzte Absatz in Deinem Anfechtungs-Schreiben ist dann überflüssig, er schadet hier zwar nicht, nützt aber auch nicht. Ich persönlich würde Ventelo, die hier ganz offensichtlich betrügerische Absichten mit der Kennzahl 01011 haben (und die darum auch gesetzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz haben) keinen einzigen Cent freiwillig geben. Wenn Ventelo Gesetze bis zum Anschlag zu eigenen Gunsten auslegt, darf man soetwas auch für sich in Anspruch nehmen. Aber das muss jeder selbst entscheiden. Zitat:
Zitat:
FG |
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#122 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.12.2010
Beiträge: 3
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hallo spammemad (i.w. spam3),
bin neu bt, habe ein problem mit ventelo, wie andere lt. korrespondenz. Da sie sich offenbar auch comjuristisch auskennen, wäre ich ihnen verpflichtet, wenn sie zu einigen punkten stellung nehmen könnten, bevor ich mich für den rechtsweg entscheide. In aller kürze: Zum zweiten mal erhalte ich eine telekomrechnung mit einem cbc posten ventelo, diesmal ihv. ca 500 € für ca. 450 min. mobil türkei am 07.08.2010. Den einzug habe ich sperren lassen, bin aber sicher, dass die mahnung/inkasso schon unterwegs ist. 1. 450 min. an dem tag sind nicht nachvollziehbar - höchstens 200 min, wenn überhaupt. Der EVN führt jedoch uhrzeit und daueran. Ist hier widerspruch möglich, wenn ja mit welcher begründung? 2. Die telekomrechnung, die auch andere cbc enthält (i.ü.ohne grund zur beanstandung) nennt nur name und adresse der ventelo gmbh - keine cbc vorwahl nummer oder preis/min. obwohl das alle anderen anbieter tun. So weiß ich nicht einmal über welche cbc-nr das telefonat überhaupt statt gefunden haben soll.Ist die rechnung aufgrund mangelnder angaben anfechtbar? 3. Als vieltelefonierer überprüfe ich IMMER den jeweils gültige tarif. Allerdings über biallo, da ich bt bis dahin nicht kannte. Dort wurden wie üblich - so z.b. auch heute -die günstigen cbc türkei-vergleichstarife für den betreffenden tag und uhrzeit (07.08.10; zwischen 00.28) mit etwa 3-5 ct pro/min. angegeben. Wie ist dann ein sprung auf fast 1€ p/m möglich bzw. erlaubt? Wie hoch war der ventelo- tarif zu der zeit? 4.Ist in diesem fall ein widerspruch gem.119 bgb wie sie anderen vorschlagen, möglich bzw. zielführend? was ist mit 123bgb - zumal dies doch nicht weniger als irreführung ist. Sehe ich falsch? Alternative? 5. Wie schätzen sie den miss-/erfolg auf dem rechtsweg ein? (abgesehen von der tatsache dass er wahrscheinlich fast soviel kostet). Ddanke im voraus für die mühe (und gute arbeit) ihr neues bt-mitglied drb |
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#123 (Permalink) | ||||||||||
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo drb,
vorab ein Hinweis: Ratschläge zu individuellen rechtlichen Sachverhalten dürfen nur Rechtsanwälte und die Verbraucherzentralen erteilen. Hier kann nur ganz allgemein über Probleme und Vorgehensweisen beim CbC diskutiert werden. Zitat:
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FG Geändert von spammemad (17.12.2010 um 09:08 Uhr) |
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#124 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.12.2010
Beiträge: 3
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hallo spammemad (und admin),
danke für die prompte antwort. Demnach bleibt wohl nichts anderes übrig als zu zahlen. Bin ich dazu auch verpflichtet,evt. zusätzliche inkassogebühren zu zahlen? (ich hatte vorsorglich den telekom einzug sperren lassen, die rechnung ist von anfang dezember) 1. Zur vergewisserung: Habe ich das richtig verstanden, dass, wie sie schreiben ('marktwirtschaft') ventelo JEDERZEIT die preise festlegen kann - also auch, trotz bei gesprächsbeginn angekündigten tarifs, diesen tarif WÄHREND des gesprächs ändern? Das würde doch bedeuten, dass die bei vertragsabschluss geltenden bedingungen (=wahl der cbc vorwahl) während der vertragslaufzeit (=dauer des gesprächs) einseitig änderbar wären. Das wäre doch etwas zuviel der 'marktwirtschaftl. vertrtragsfreiheit',oder sehe ich das falsch? 2. Und: wie hoch war denn der tarif (mobil türkei ventelo 010090) am 07.08.2010 zwischen 00.25 und 14.00 tatsächlich? 3. Wie dem auch sei : Es bleibt immer noch die frage nach der seriosität (jur.:haftung) des telefonvergleichers BIALLO, den ich unmittelbar vor den og telefonaten konsultiert habe. Ohne dass ich die damalige auflistung dokumentiert habe (warum auch) bin ich sicher, freiwillig niemals al für mehr als 5 ct p/M telefoniert zu haben. Bei einem angkündigt höheren tarif wechsele ich IMMER zu einem anderen anbieter. Aus demselben grund wähle ich nur cbc mit ankündigung. Ist es möglich, die entspr. biallo- tarifangaben zu der betr. zeit zu überprüfen/abzufragen? Hat evt. bt diese möglichkeit? 4. Was mache ich in zukunft um solche tariffallen zu vermeiden - außer zu bt zu wechseln? Im voraus vielen dank für ihre bemühungen. mfg drb. |
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#125 (Permalink) | |||||||
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Gast
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Zitat:
Nach einem Widerspruch gegen eine Forderung sind Inkassokosten nach der gängigen Rechtsprechung nicht erstattungsfähig. Also kann man einfach nur die Hauptforderung begleichen und die (ohnehin fast immer fragwürdigen) Inkassokosten ignorieren. Es ist bisher kein Urteil bekannt geworden, in dem ein Inkassounternehmen dann seine Forderung einklagen konnte. Teilzahlungen werden aber regelmäßig nicht der Hauptforderung, sondern erst den Kosten angerechnet (§ 367 BGB Anrechnung auf Zinsen und Kosten). Die Zahlung eines gekürzten Betrags (hier des Rechnungsbetrages) muss deshalb immer zusammen mit einer genauen Erläuterung und Bestimmung des Betrages (z.B. "Zweckgebunden nur für die Hauptforderung") erfolgen (und vorzugsweise als Einschreiben Rückschein), sonst wird der Betrag nur als Teilzahlung auf die (jetztige) gesamte Forderung angesehen. Zitat:
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FG Geändert von spammemad (20.12.2010 um 17:18 Uhr) |
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#126 (Permalink) |
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Administrator
Registriert seit: 13.03.2009
Beiträge: 798
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Hallo drb,
formaljuristisch hat spammemad Recht, allerdings sieht die tägliche Praxis oft anders aus. Viele Call-by-Call-Anbieter ändern den Minutenpreis auch während eines Telefonats, wenn um die volle Stunde ein anderer Preis gilt. Deshalb geben wir im Schnellrechner auch immer aus, wie lange der derzeit abgefragte Tarif gültig ist. Wenn kein Endzeitpunkt angegeben ist, sind uns entweder keine Änderungen bekannt zum jetzigen Zeitpunkt, oder aber der Tarif gilt rund um die Uhr. Gruß, Verena |
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#127 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.12.2010
Beiträge: 3
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Hallo, bin neu hier, habe soeben mit Ventelo GmbH
Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln telefoniert und über Rechnung von EUR 1,67 (obwohl ich nicht telefoniert bzw. niemand geantwortet hat) Anfrage gestellt. Die Antwort lautet; im Moment wenn an der andere Seite der Telefon klingelt wird ein betrag von EUR 1,67 berechnen. Kann mir jemand von euch etwas berichten?Danke!
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#128 (Permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
das ist vielleicht sehr stark vereinfacht formuliert worden. Laut Ventelos AGB (Ventelo GmbH: Startseite) - "2.1 Der Vertragsschluss für by-call–Dienste der Ventelo kommt mit jeder erfolgreich hergestellten Verbindung mit dem Inhaber des Teilnehmer- oder Internetanschlusses ("Kunde") zustande, von welchem der Zugang zur Dienstleistung der Ventelo durch Anwahl der jeweiligen Betreiberkennzahl für call-by-call ... erfolgt ist." - beginnt der Vertrag schon, wenn man nur mit Ventelo verbunden wurde. Es gelten dazu jeweils die Preise, die auf der Webseite des genutzten Dienstes genannt werden. Laut ihren AGB kann Ventelo also auch für zwei Minuten Besetztton das gleiche Entgelt verlangen; das Entgelt ist unabhängig davon, ob eine Verbindung zu dem gewünschten Teilnehmer zustande gekommen ist oder nicht. Vielfach wird bei Anrufen in ein Mobilfunknetz im Ausland auch angeführt, dass schon für den Versuch, einen mobilen Anschluss zu erreichen, bereits "air-time" anfällt (der Mobilfunkprovider muss ja schon für das Klingeln senden) und das dem CbC-Anbieter als Roaming in Rechnung gestellt wird. Es wird auf allen Ebenen abgezockt. Und es gibt auch noch ISDN-Telefone und -Anlagen, die bei aktiviertem "busy on busy" (wenn der Teilnehmer bereits mit einem Kanal ein Gespräch führt, wird dann weiteren Anrufern "Besetzt" signalisiert) den Ruf nicht direkt über den D-Kanal abweisen, sondern kurz den Ruf annehmen und dann sofort wieder auflegen. Dann ist tatsächlich jeweils eine Verbindung zustande gekommen - obwohl es nicht erkennbar war - und dafür darf natürlich auch ein Entgelt berechnet werden. Ventelo hat (formaljuristisch) also tatsächlich einen Anspruch auf ein Entgelt, aber nur so viel wie für eine entsprechende erfolgreiche Verbindung. Ein fester Betrag von z.B. 1,67 Euro müsste hingegen jeweils irgendwo in den Tarifseiten angegeben sein, sonst darf der nicht berechnet werden. FG Nachtrag: Ich hatte die Überschrift "01011" von Deinem Beitrag übersehen. Alle Entgeltforderungen für Verbindungen (oder auch keine zustande gekommenen Verbindungen) von der 01011 kann man anfechten. Die Masche mit der 01011 ist ohnehin ein sehr fragwürdiges Geschäftsmodell. Hier klicken . Geändert von spammemad (22.12.2010 um 15:45 Uhr) |
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#129 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.12.2010
Beiträge: 3
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Hallo Spammemad,
bedanke mich für die rasche Antwort. Habe soeben Ventelo schriftlich aufgefordert mir das Geld zurück zu erstatten da ich ansonsten Juristisch vorgehen werde. Bin gespannt auf das Antwort. Werde mich danach wieder melden. FG |
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