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#141 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 4
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Hallo,
ich habe auch ein problem mit ventelo bzw. habe ich eine Vorwahl von den fälschlicherweise gewählt. der fehler entstand aber folgendermassen: ich lasse mir immer eine tagesübersicht bei billiger-telefonieren anzeigen. für polen laß ich mir neben festnetz auch mobiltarife anzeigen. nun habe ich an zwei tagen eine festnetznummer in polen angerufen, dabei aber irrtümlich die vorwahl für mobilfunk (ventelo 010018 mit 4,7ct/m) benutzt. ventelo verlangt aber mit der 010018 1,49€/min für festnatztelefonie nach polen, ein horrender unterschied nebenbei gesagt!!! nun meine frage: kann ich mich hier auch auf diesen §119 berufen und wegen irrtums widerspruch einlegen? die rechnung ist schon vor über zwei wochen per email eingegangen, aber den EVN habe ich jetzt erst eingesehen. vielen dank im voraus mfg telror |
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#142 (Permalink) | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Telror,
das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet hier Antworten wie "das geht, das geht nicht", entscheiden muss jeder selbst. Im Internet kann man viele Erläuterungen zu allen Gesetzen finden (anfechtung 119 - Google-Suche), auch zu § 119 BGB, z.B. hier: Anfechtung und speziell auch Inhalt Grundsätzlich darf man nach § 119 BGB immer anfechten, wenn man etwas erklärt hatte, was man so nicht erklären wollte, weil man sich verschrieben, versprochen oder vergriffen hat. Ob hier die Verwechselung von Festnetz- und Mobilfunktarif zu einer Anfechtung berechtigt, ist auch eine Frage der Auslegung. Es gibt aber sowieso keine 100 %-ige Sicherheit in unserem Rechtssystem, einzelne Richter könnten eine Anfechtung nach dem vorliegenden Geschehensablauf für rechtmäßig halten, sie müssen das aber nicht - ein gewisses Risiko verbleibt immer. Anhand der normalen Telefonrechnung kann man überwiegend nicht erkennen, ob man irrtümlich eine (teure) Netzbetreiberkennzahl gewählt hatte, dort werden ja nur die einzelnen Beträge aufgelistet. Wenn man vorher keine Kenntnis von seinem Irrtum haben konnte, kann die Frist für eine Anfechtung dann auch erst nach der Vorlage eines EVN beginnen. Statt Zitat:
Zitat:
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#143 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 4
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Vielen dank erst mal für die schnelle antwort.
ich werde es auf jeden fall versuchen. ein problem habe ich aber noch. die DTAG hat den betrag für die gesamte rechnung bereits abgebucht. kann ich es mir irgendwie zurückholen? mfg telror |
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#144 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Telror,
bei Abbuchungsverfahren hat der Zahlungspflichtige eine Widerspruchsfrist von mindestens acht Wochen seit Belastung (§ 675x Abs. 4 BGB). Entweder geht man zu seinem kontoführenden Institut und regelt das mündlich vor Ort, oder man schreibt denen formlos, dass man der Abbuchung vom Soundsovielten mit dem Betrag X widerspricht. Siehe auch: Lastschrift ? Wikipedia Anschließend muss aber der entsprechend gekürzte Rechnungsbetrag wieder an die Telekom überwiesen werden - möglichst auch noch mit dem Hinweis: OHNE ENTGELT FÜR [NAME DES ANBIETERS]. FG |
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#145 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 08.01.2011
Beiträge: 3
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Grüsse Sie Spammemad,
besten Dank für Ihre Antwort! Nun werden wir mal schauen, wie wir aus diese "Klebefalle" rauskommen. Auf jeden Fall haben wir diesen "Verein" aud unserer Telefonliste gestrichen und werden auch in unserem Umkreis eine Warnung aussprechen. Wenn die so weiter machen, werden sie hoffentlich eine Menge Klientel verlieren. Carla1 |
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#146 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 7
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Hallo zusammen,
der Fred ist ja ganz schön angewachsen, seit ich das letzte Mal hier rein geschaut habe. Gestern habe ich eine PM erhalten, weshalb ich mich mal wieder eingeloggt habe. Daher heute ein Update von meiner Seite, die ja schon eine ganze Weile her ist: Posts01011 und 010011(Ventelo)???? und 01011 und 010011(Ventelo)???? Ich hatte die Sache schon völlig vergessen und dachte das Ganze sei erledigt nachdem sich Ventelo Monate lang nicht mehr gemeldet hat. Doch kürzlich haben sie nochmals ein Schreiben geschickt, dass sie meine Berufung auf § 119 BGB nicht anerkennen. Einen Tag später kam dann eine Mahnung und die Androhung, das Ganze an eine Inkassofirma weiter zu geben. Mein Plan ist nun, alle Schreiben von Ventelo abzuheften und nicht mehr zu reagieren. Ventelo ist der Auffassung, dass ich mich nicht irren konnte und sie mein Irrtumsrecht per AGB ausgeschlossen hätten. Ich bin zwar absoluter Laie, was Rechtsfragen angehen, aber dass eine Firma einen Paragraphen des BGB per AGB ausschließen kann, halte ich für lächerlich. Tja, leider kann ich bisher nicht sagen, dass das Ganze für mich zum guten Ende gekommen ist. Ich werde diesen schrägen Vögeln bei Ventelo jedoch keinen Pfennig zahlen, es sei denn ein deutsches Gericht verurteilt mich dazu. Dass es dazu kommt bezweifle ich allerdings sehr. Ich glaube nicht, dass es Ventelo letztendlich auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. § 119 BGB steht ja nicht aus Spass im Gesetz. Ich wünsche allen Betroffenen ein gutes Durchhaltevermögen und einen längeren Atem als Ventelo. Viele Grüsse Guss |
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#147 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 12.01.2011
Beiträge: 1
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Aus all diesen Angaben kann man ja nur den Schluss ziehen :
Auch bei Call by Call Anrufen : AUFPASSEN und Nummer Kontrollieren Ich wähle immer bei aufgelegtem Höhrer, so ist eine Rufnummernkontrolle einfach. Pflorry |
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#148 (Permalink) | |||||
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo guss,
vielen Dank für die Mitteilung. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Freundliche Grüße |
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#149 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 30.12.2010
Beiträge: 3
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Zitat:
Nochmal ein update von mir. Die zweifelhafte Nummern mit 8h Verbindungsdauer hat sich nach Zusendung des EVNs als eine Menge Verbindungen über 010090 und entsprechende Abzocke mit Hilfe des Kundenfreundlichen 5-Minuten-Takts. Wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als zu zahlen. |
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#150 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.01.2011
Beiträge: 1
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Hallo allerseits,
die Dreistigkeit dieser Klitsche ist kaum zu überbieten. Dabei bin ich schon einiges gewohnt. Sie haben Ihren Tarif kurzfristig hochgesetzt. Auf einen 5 Minuten Takt, für den sie dann 1,49 berechnen wollten. Selbst diese dreiste Erhöhung war Ihnen anscheinend nicht genug und sie wollten dann 2,99 für ein 6-Sekunden-Gespräch vom Festnetz ins Handy! Hatte jetzt eine Telefonrechnung von insgesamt 132 Euro. Sobald es erst mal abgebucht ist, ist es sehr schwierig zurück zu kriegen. Antworten bleiben aus. Also, am besten gleich die Finger weg! |
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