|
|
#211 (Permalink) |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 20.04.2011
Beiträge: 1
|
Auch hier gilt: Es passiert schon einmal, dass man eine Null vergisst zu wählen.... Dann landet man statt bei 010018 bei 01018 - und das dann
gibt eine böse Überraschung: Ich wähnlte zweimal die 01018 irrtümlich - glücklicherweise dauerten beide Gespräche nur etwa 1 Minute. Preis: So um die EUR 1,80 per Minute. Unter 010018 hätte ich China Mobil für EUR 0,01 erreicht! Es kommt aber noch besser: Wir bekamen eine Telekom-Rechnung allein für Gespräche mit 01018 für etwa EUR 90,00! Wir haben einen Telephoncomputer. Dieser zeichnet alle ausgehenden Telephonate auf. Die beiden o.e. kurzen Telephonate waren aufgeführt, das ellenlange Gespräch für etwa 90 Euro jedoch nicht. Wir beschwerten uns bei 01018 und der Bundesnetzagentur. Die 01018 behaupteten, das teure Gespräch sei geführt worden, wir behaupten weiterhin, dass es nicht geführt wurde. Die Netzagentur wollte vermitteln, die 01018 Leute gingen auf den Vorschlag nicht ein. Inzwischen bekamen wir von einem Inkassobüro eine Rechnung über etwa EUR 170. Wir bezahlten diese "ohne Präjudiz für die Rechtslage", da wir gerichtlich gegen diese Leute vorgehen möchten. Falls irgendwelche Leute ähnliche Erfahrungen mit 01018 gemacht haben: Bitte Nachricht! - Wir können dann gemeinsam gegen diesen Verein vorgehen! Ich hoffe auf viele weiterführende Antworten Walther |
|
|
|
|
|
#212 (Permalink) |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 20.04.2011
Beiträge: 1
|
So, jetzt bin ich auch in die Falle des "Ameisenlöwen" geraten und durfte mich über eine Telefonrechnung im dreistelligen Bereich wundern/ärgern. Nun würde ich den Rechnungsbetrag von Ventelo auch gerne nach § 119 BGB anfechten, nur könnte die Frist von 2 Wochen in meinem Fall problematisch sein. Dummerweise war ich die ersten beiden Aprilwochen im Ausland und habe meine Telekomrechnung erst gestern abend geöffnet, das Rechnungsdatum der Online-Rechnung (welche ich ungünstigerweise nie überprüfe) ist der 01.04.2011, zwar ein Freitag aber spätestens am 04.04. wird auch die schriftliche Telefonrechnung in meinem Briefkasten gelandet sein, wehalb ich bereits heute einen Tag über einer etwaigen Frist wäre (?) Für mich stellt sich deshalb in erster Linie die Frage was eine Frist nach "Rechnungserhalt" konkret bedeutet, meine ich mich doch zu erinnern, dass diese möglicherweise erst nach der Abbuchung beginnt. Würde es sich im Falle einer knappen Fristverstreichung überhaupt noch anbieten sich auf § 119 zu berufen?
Freundliche Grüße |
|
|
|
|
|
#213 (Permalink) | ||||
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Walther,allerdings anscheinend leider nicht gemäß § 45i TKG.
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Bezahlen - womöglich auch noch irgendwelche phantastischen Inkassokosten gleich mit - und dann irgendwann mal und auf unbestimmte Art und Weise dagegen vorgehen wird wohl nicht gelingen. Sammelklagen gibt es in Deutschland übrigens auch nicht. Freundliche Grüße |
||||
|
|
|
#214 (Permalink) | |||
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Billmaik,
laut § 121 BGB muss die Anfechtung "ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat." Man darf sich allerdings z.B. mit einem Rechtsanwalt beraten und auch den ganzen Vorgang gründlich überdenken, das wird nicht als schuldhaftes Zögern angesehen. In der Praxis hat man also ca. zwei Wochen Frist. Zitat:
... Ich bin daher nach § 119 BGB berechtigt, meine diesbezüglichen Willenserklärungen anzufechten. Diese Anfechtung erfolgt auch gemäß § 121 BGB unverzüglich. Ich war zwei Wochen im Ausland und habe darum erst später vom Inhalt der letzten Telefonrechnung Kenntnis erlangen können. Zitat:
Zitat:
Freundliche Grüße Geändert von spammemad (20.04.2011 um 22:16 Uhr) |
|||
|
|
|
#215 (Permalink) |
|
Benutzer
Registriert seit: 22.10.2010
Beiträge: 63
|
Hallo Leidensgenossen und Helfende,
nach Wochen der Entspannung habe ich endlich wieder Post von der Acoreus Collection Services bekommen. Nachdem ich denen vor Wochen schon mitgeteilt hatte dass ich bei der Ventelo die Anfechtung nach §119 BGB zukommen lassen habe und diese auch den Eingang bestätigte, wobei sie der Meinung war ich hätte die Frist verstreichen lassen, kommt nun von der Acoreus die Anforderung von Belegen. Kopie des Schreibens incl. Sendenachweis. Angeblich um der Ventelo keine weiteren Kosten entstehen. Ich habe vor einem Monat das freundlicherweise von spammemad zur Verfügung gestellte, etwas abgemilderte Schreiben "Geldempfangsvollmacht gemäß § 174 BGB", mit Hinweis auf die Anfechtung+Datum derselben an das Inkassonunternehmen geschickt. Aber warum sollte ich denen jetzt auch noch die Anfechtung und den Sendenachweis in Kopie zukommen lassen? Muss ich oder "darf" ich ignorieren? :-) Vielen Dank an die freundlichen Hilfeleistenden MfG Andrew |
|
|
|
|
|
#216 (Permalink) | |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Andrew,
vergiss acoreus einfach. Die haben nichts zu fordern. Auch keine Unterlagen. Inkassogesellschaften sind ja nur spezielle Schreibbüros. Und acoreus ist ganz besonders speziell. Wenn die nicht mit ihren Auftraggebern kommunizieren wollen, ist das deren Problem. Schließlich wollen die ja etwas von Dir - und nicht umgekehrt. Außerdem verhalten sich viele Inkassogesellschaften gewissermaßen wie Hooligans. Die wollen keine netten Plaudereien. Lies mal von tom_a's Brieffreundschaft mit acoreus: 01056 Abzocke Zitat:
Man sollte einem stadtbekannten Einbrecher nicht die Unterlagen von seiner Alarmanlage zuschicken. Möglich, dass er denen entnehmen muss, dass ein Einbruchsversuch sinnlos ist. Viel wahrscheinlicher ist aber, dass er dann nach Schwachpunkten suchen wird. Das ist ja sein Beruf. Freundliche Grüße |
|
|
|
|
#218 (Permalink) |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 27.10.2010
Beiträge: 11
|
Bei mir hat sich wieder etwas getan, habe von ADIUVO Rechstanwälte / Düsseldorf ein Drohmanhkonstrukt erhalten, zu deutsch einen sogenannten "anwaltlichen Mahnbescheiden"
dieses Doofmannsgefratz geht also weiter Inhalt ist folgender: - Es ist eine Zahlungsfrist gesetzt weil ich auf die Zahlungsaufforderung der Intrum Justitia nicht nachkam - Kostenaufstellung bestehend aus Haubtforderung + Zinsen, Inkasso-Kosten + Zinsen, Rechtsanwaltskosten und Auslagen weiteres Dummgefratz: " bereits jetzt weisen wir Sie darauf hin, dass sich unsere Mandatin die Offenlegung einer etwaig vorhandenen Lohnabtretung vorbehält. " Jetzt würde ich gerne auf dieses Doofmansgelabere entsprechend reagieren, möchte natürlich keine Formfehler begehen. @ spammemad ob und wie kann ich hierauf reagieren? ist es besser wenn ich nun selbst juristische schritte einleiten, oder ist es besser abzuwarten, was kannst Du uns vorschlagen Danke vorab. |
|
|
|
|
|
#219 (Permalink) |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo ataf,
manche tapferen Rechtsanwälte versuchen seit Jahren mit dummen Standardschreiben Angst und Schrecken zu verbreiten, in der Hoffnung, dass dann jeder 10. eingeschüchtert ist und zahlt. Frei nach dem Motto "wer wagt, gewinnt" bzw. "den Tapferen steht das Glück bei". Oder lateinisch "Fortes fortuna adiuvat". Die ADIUVO Rechtsanwälte aus Düsseldorf ([lat.] adiuvare: helfen, unterstützen, gute Dienste leisten) unterstützen wohl auch die übelsten Abzocker. Das sind z.B. die Hausadvokaten von der Profiwin GmbH. Meines Erachtens unterste Schublade. Ganz hinten. "Anwaltliche Mahnbescheide" gibt es eigentlich nicht. Das ist nur eine weitere dumme Wortkonstruktion der Nutzlosbranche. Das ist tatsächlich doch nur eine weitere Mahnung. Die vielen tollen Namen für verschiedenen Drohmahndummfug kann man auch als Pyramide darstellen: 01056 Abzocke Und Zahlungfristen gehören zu jedem Drohmanhndummfug unbedingt dazu. Genau wie der Donner zum Blitz dazugehört. Ohne geht einfach nicht. Aber die Frist wird immer wieder verlängert. Jedesmal eine neue Zahlungsfrist ... Die Kostenaufstellungen von Drohmahnfuzzies sind wohl immer bemerkenswert. Auskunftskosten (die gar nicht angefallen sein können, weil der Auftraggeber ja alle Informationen geliefert hatte) und pauschalen Auslagen (die niemals belegt werden könnten) sind ja schon Standard. Hier werden nun Inkassokosten und Anwaltskosten obendrein gefordert. Das würde von jedem Gericht abgeschmettert werden. Inkassokosten und Anwaltskosten noch dazu gibbet nich. Sogar dann nicht, wenn eine Forderung vollkommen rechtmäßig sein sollte. Entweder oder. Das wissen die auch. Auch darum wollen die mit solchen Forderungen wohl gar nicht vor ein Gericht. Dem frühen Hinweis, "dass sich unsere Mandatin die Offenlegung einer etwaig vorhandenen Lohnabtretung vorbehält" kann man entnehmen, dass die gerne zu den Sternen greifen. Da kann ich mir auch vorbehalten, dass ich künftig inspizieren muss, ob die auch gesund essen. Oder mir gleich die Ergebnisse einer psychologischen Untersuchung ausbedingen. Gottseidank ist das alles nur dummes Geschwätz. So einfach geht soetwas nämlich nicht. Doofmänner können naturgemäß vernünftige Reaktionen gar nicht als solche erkennen. Da wird immer nur weiteres dummes Gelaber als Reaktion erfolgen. Ich persönlich würde auf deren Schwachsinn gar nicht reagieren. Und ich darf wegen dem RDG keine konkreten Ratschläge erteilen. Tue einfach, was Du für das Richtige hälst. Die Vollpfosten beantragen wahrscheinlich bald einen gerichtlichen Mahnbescheid (den einzigen "wahren" Mahnbescheid - in einem gelbem Umschlag und wirklich von einem Gericht). Da kannst Du dann auf dem roten Formblatt ein Kreuzchen machen (bei "ich widerspreche dem Anspruch insgesamt") und dieses Formblatt an das Gericht zurück schicken. Dann haben die 23,- Euro Gebühren versenkt - und man kann den Drohmahndummfug dann besser ertragen: 23,- Euro von den Abzockern für einen guten Zweck. Die Richter und Justizangestellten wollen ja schließlich auch von irgendetwas leben ... Die ADIUVO-RAe haben sich in vergleichbaren Fällen (bei Profwin-Opfern) nicht gescheut, sich so weit zu entblöden, dann eine Rücknahme des Widerspruchs zu fordern und Ratenzahlung anzubieten. Dummdreister geht's wohl nicht mehr. Vermutlich wäre eine Klageschrift von denen auch nicht so rühmlich. Wahrscheinlich lassen die das darum auch immer hübsch bleiben. Und natürlich auch wegen den Kosten. Auf denen die dann wohl auch noch sitzenbleiben würden ... Wenn die selbst daran glauben würden, dass die Forderung gerichtlich durchsetzbar ist, dann hätten die schon lange einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt oder gleich Klage eingereicht. Weiterhin nicht einschüchtern lassen und nicht zahlen (auch nicht in Raten (~_^). Freundliche Grüße |
|
|
|
#220 (Permalink) |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 12.05.2011
Beiträge: 3
|
Hallo,
erstmal Danke für die vielen informativen Beiträge. Das Standardschreiben hat meine Freundin auch am 09.04.2011 wegen der Anfechtung erhalten. Gestern kam nun ein schreiben vom Anwaltsbüro. Wie sollte man hier vorgehen? Danke im vorraus temoc http://www.silent-net.de/fax.tif |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|