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#281 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Vermutlich wenigstens ein halbes Jahr lang regelmäßig Grillanzünder frei Haus. Danach wohl nur noch alle sechs Monate. Die Marke kann wechseln.
Wenn irgendwann dazu irgendwem (in einem gelbem Umschlag und von einem Gericht) ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte (höchst unwahrscheinlich, aber eben möglich), sollte darin auf dem roten Vordruck ein Kreuz bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" gemacht werden und dieses Formblatt umgehend zurück an das Gericht geschickt werden. Das war's dann auch. Eine Klage ist meines Erachtens derart unwahrscheinlich, dass ich sonst auch hier erklären müsste, was man bei Schneesturm in der Wüste tun sollte. Nicht einschüchtern lassen und nicht bezahlen. Freundliche Grüße |
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#282 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.06.2011
Beiträge: 5
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Zitat:
Ein Restrisiko das ich am Ende verklagt werde und verliere habe ich auf jeden Fall. OK Du sagst dieses ist gering. Ich weiss noch nicht ob ich den relativ kleinen Betrag zahle um Ruhe zu haben oder mich auf die Sache einlasse. Ähnlich gelagert ist doch das: Macht man z.B. eine Überweisung mit falscher Kontonummer ist es aber doch so, dass man beim Vertippen keinen Anspruch auf Rückbuchung des Geldes hat. Gabs erst kürzlich ne Entscheidung. |
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#283 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 4
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Tag,
wir haben auch mittlerweile das ganze bis zum ersten schreiben von intrum justitia durchgemacht. die haben auch bei uns angerufen, aber nur auf anrufbeantworter gesprochen. wir haben sie natürlich nicht zurückgerufen!!! nun bin richtig traurig, weil es nur bei einem schreiben geblieben ist! dafür flatterte ein brief von adiuvo rechtsanwälte aus düsseldorf heute bei uns ein. hat schon jemand von den was gehört? und kann ich an die auch dieses nette schreiben von spammemad schicken?danke noch mal für die großartige hilfe gruß an alle Telror |
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#284 (Permalink) | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat:
Freundliche Grüße |
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#285 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.06.2011
Beiträge: 6
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Hallo,
nach dem Ärger mit Ventelo und Intrum Justitia habe ich jetzt ein Schreiben von Adiuvo Rechtsanwälte in Düsseldorf erhalten. Die schreiben, ich soll den fälligen Betrag bis zum 05.07.11 bezahlen und teilen mir mit, dass ihre Mandantin (Ventelo oder Intrum Justitia?) die Offenlegung einer etwaig vorhandenen Lohnabtretung vorbehält. Was heisst das genau? Die wissen doch gar nicht, wo ich arbeite. Kann jemand helfen. Ich hatte meinen Fall schon im Forum beschrieben. Danke für jede Hilfe, werde aber auch noch mal mit unserer Rechtsschutzversicherung Kontakt aufnehmen. Monika |
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#286 (Permalink) |
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Administrator
Registriert seit: 13.03.2009
Beiträge: 797
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Hallo Monika,
ich habe deinen Beitrag verschoben, weil du erneut einen eigenen Thread aufgemacht hast. Das ist nicht so sinnvoll, weil sich das Forum sonst total zersplittert und tausend ähnliche Threads nebeneinander existieren. Besser ist es, einen neuen Beitrag in einem schon bestehenden Thread zu posten. Gruß, Verena |
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#287 (Permalink) | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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So ist es aber viel besser für die Umwelt ...
Zitat:
Zitat:
Die Adiuvo RAe haben auch schon erfolgreich für Ventelo Forderungen erstritten, aber die Kunden haben in den Fällen auch immer nur jämmerliche Argumente vorgebracht. Wenn die Chancen sehen, reichen die Klage ein - ob die dann gewinnen steht ntürlich immernoch auf einem anderen Blatt ... Eine Erwiderung auf deren Schreiben würde daran wohl nicht viel ändern. Aber wenn nicht wenige Wochen nach deren Frist wenigstens ein Mahnbescheid zugestellt wird, darf man sich fragen, ob die selbst daran glauben, dass Ventelos Forderung durchsetzbar ist. Freundliche Grüße |
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#288 (Permalink) | |||
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Gast
Beiträge: n/a
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@Verena: Die Beiträge hier gehören in den 01011 / 010011-Thread!
Zitat:
Zitat:
Allerdings haben die Ventelos oder die Adiuvo-Vollpfosten nie irgendwelche Kredite gewährt und nicht zuletzt deswegen keinen Anspruch auf irgendwelche Sicherheiten. Eine Offenlegung (=Forderung der vereinbarten Sicherheit) einer Lohnabtretung ist hier nur ein lächerliches Phantasiegebilde. Die greifen wohl gerne nach den Sternen. Solche markanten Sprüche finde ich allerdings sehr hilfreich, um den Stellenwert der Behauptungen und Ankündigungen der Adiuvo RAe richtig einzuschätzen. Zitat:
Freundliche Grüße |
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#289 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.06.2011
Beiträge: 5
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@Spammemad
Das ist mein Problem, dass ich derzeit nicht weiß ob meine Argumentation nicht auch lächerlich ist. Was sind denn lächerliche und was stichhaltige Argumente? Reicht es zu sagen die 01011 kann man nicht mutwillig wählen, da nicht beworben? Bzw. stimmt das überhaupt so? Ist das Argument, Sinn von CBC ist gegenüber der Telekom zu sparen ausreichend, wenn man bedenkt das Ventelo das 50 fache des Telekomtarifs kostet und somit das wählen der 01011 unsinnig wäre? P.S. Danke für die Aufklärung bzgl. falsche Kontonummern! ![]() Gruß Babylon |
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#290 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.06.2011
Beiträge: 6
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Vielen Dank für die Antwort. Diese Schreiben von Intrum Justitia und Adiuvo (plus ein Anruf von Intrum Justitia) verunsichern mich sehr. Bislang war ich eine unbescholtene Bürgerin ohne jeglichen Schulden und so soll es auch bleiben. Ich vertraue jetzt auf die Antwort und hoffe, dass nichts Schlimmes passieren wird. Bin jetzt gespannt, ob ich einen gerichtlichen Mahnbescheid bekomme. Der ursprüngliche Betrag von 235,45 ist jetzt auf 397,41 gestiegen. Bei Google habe ich herausgefunden, dass Adiuvo schon unter "Abzocke" bekannt ist und auch schon einmal Thema bei der SAT 1-Akte war.
Vielen Dank noch einmal! Grüße Monika |
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