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#311 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 20.06.2011
Beiträge: 11
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Hallo Leidensgenossen, ich wollte mich mal eben zurückmelden. Es kommen ja täglich neue Beiträge hinzu, das ganze nimmt mittlerweile ausufernde Formen an. Aber vielleicht ändert das auch etwas für die Firma Ventelo, irgendwann.
Was ich Unsinn finde, ist, einfach zu zahlen und es als "Lehrgeld zu verbuchen", denn: solchen Einstellungen halten derartige Abzocker am Markt. Wir sollten versuchen, alle an einem Strang zu ziehen und- soweit möglich- versuchen, denen das Handwerk zu legen! Bei uns ist aktuell folgende Situation: dem ersten Standardschreiben seitens Ventelo ist noch kein zweites gefolgt. Dafür aber die nächste Telekom-Rechnung, wieder mit Ventelo-Forderungen. Ich kann mir zwar absolut nicht erklären, dass mir zwei Mal hintereinander der absolut gleiche Fehler passiert sein soll (Wahlwiederholung kann auch nicht sein, da es diesmal ein anderes Ziel war) und ich fordere auch den EVN an, denke aber nicht, dass dort draufsteht, dass ich die 010011 angerufen hab - das wäre viel zu offensichtlich. Somit gehen wir davon aus, dass mir tatsächlich der Irrtum ein zweites Mal passiert ist. Gehe ich auf die gleiche Argumentation wie beim ersten Mal? Also das standardisierte Schreiben aus dem Forum an Ventelo, an die Telekom und abwarten, was passiert? Danke!!! |
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#312 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 20.06.2011
Beiträge: 11
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...ich finde mich auf der Telefonsparbuch-Seite nicht so richtig zurecht und bitte an dieser Stelle jemanden, mir mal bitte die Tarife nach Russland am 9.03.2011 und die nach Singapur vom 13.04.-15.04.2011 herauszufiltern. Will mir zur Sicherheit mal einen Screenshot machen. Vielen lieben Dank.
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#313 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Sophia,
eventuell klemmt bei Deinem Telefon die "0"-Taste. Und Irrtümer können sich auch häufen. Auch mehrfache gleiche Irrtümer sind möglich. Ventelo legt es mit seiner "01011"-Kennzahl ja auch offenkundig darauf an. Ich würde hier erst einmal den EVN (von der Telekom) abwarten. Rätselraten bringt hier voraussichtlich nichts. Manchmal liegen die Abrechnungszeiträume auch ziemlich weit zurück. Und bei ungewöhnlich hohen Forderungen bemerkenswert oft. Also erst einmal nicht bezahlen, damit man seinen Euronen im Fall der Fälle nicht hinterher laufen muss. Aber noch nichts an die Ventelos schreiben. Freundliche Grüße |
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#314 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Denke mal, die 010011 war gemeint.
Russland (Festnetz): + Telefonsparbuch.de + 010011 Call by Call / Nachrichten Tarifänderungen Singapur (Festnetz): + Telefonsparbuch.de + 010011 Call by Call / Nachrichten Tarifänderungen FG |
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#315 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 06.07.2011
Beiträge: 3
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@Sophia:
falls dein Telefon in einem Router eingesteckt ist, kannst du ggf. auch dort mal schauen, ob dort über das entsprechende Menü (der Router ist ja konfigurierbar) die gewählten Rufnummern aufgelistet werden. In meinem Router konnte ich unter Status>Details>Telefonielisten>Gesprächsdaten die genauen Daten sehen (also rausgewählte Nummer incl. der Vorwahlnummer (01011 statt der gewünschten 010011.. ) und auch die Dauer und Datum des Telefonat).
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#316 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 20.06.2011
Beiträge: 11
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...für die guten ideen. das mit dem router werde ich probieren. ich habe gestern auch die evn von der telekom angefordert, die dauern aber paar tage. das heißt ich muss den einspruch bei ventelo ohne evn einlegen. ich möchte wieder das standardschreiben anfechtung wegen irrtum nach §119 bgb nutzen. dort sollte ja aber ein konkretes datum für das telefonat angegeben werden. auf der telekomabrechnung habe ich aber nur einen abrechnungszeitraum, nämlich den 13.-15.04 (!). frage: kann ich auch diesen angeben oder muss es wirklich der genaue tag sein. weiß natürlich, dass ich das schreiben binnen zwei wochen einreichen muss. danke euch.
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#317 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 4
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Hallo,
bei uns flatterte heute auch ein gelber Brief mit der Aufschrift "förmliche Zustellung" drauf. Ebenfalls vom Amtsgericht EUSKIRCHEN!!! Wenn ich das richtig verstanden habe, einfach Kreuz bei Widerspruch machen und zurückschicken!? Muß ich sonst noch etwas beachten? Mfg Telror |
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#318 (Permalink) | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Sophia,
warum denn das? Du musst erst Kenntnis von dem Anfechtungsgrund haben - ohne EVN hast Du hier aber keine Kenntnis, Du kannst nur schätzen. Aber erst dann beginnt die Uhr zu ticken. Entspanne Dich wieder. Zitat:
Zitat:
Freundliche Grüße |
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#319 (Permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
nein, da ist nicht viel zu beachten. Einfach ein Kreuz bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt", oben das Datum eintragen und unterschreiben, in einen Umschlag und frankiert in den nächsten Breifkasten - fertig. Das muss auch nicht unbedingt als Einschreiben verschickt werden. Die Post verliert nur sehr wenige Briefe und das Gericht wird wohl nie fälschlich behaupten, dass ein Brief nicht zugestellt wurde. FG |
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#320 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 13.07.2011
Beiträge: 2
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Hallo
ich verfolge den Thread hier seit einem halben Jahr als interessierter Leser. Erst mal danke für die wertvollen Infos. Meine Story: Im November Ventelo Telefonrechnung über ca. 120€ und meinerseits Anfechtung nach §119 BGB. Dann im Mai/Juni die Schreiben von Intrum Justitia und Adiuvo. Und gestern dann ein Mahnbescheid von Amtsgericht Euskirchen über inzwischen ca. 250€ Da bin ich wohl nicht der einzige wie ich hier gerade sehe. Werde widersprechen und sehen was passiert. viel Grüße |
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