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#391 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.09.2011
Beiträge: 19
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Nabend, nun hat es mich auch erwischt. Allerdings nicht mit 010011, sondern mit 010040 und 01040 (Ventelo). Ich recherchiere vor jedem Gespräch in die USA nach den Top10. Dass ich dann eine Vorwahl mit 1,29 EUR/min in die USA verwende, ist eher unwahrscheinlich. Also vertippt. Heute kam die Rechnung für ein Gespräch im Juni! (wieso eigentlich erst jetzt, gibt es da keine Fristen?). Knapp 100 EUR soll ich zahlen. Das Gespräch an sich ist unstrittig. Dann ist das Formschreiben (Irrtum) eigentlich optimal für mich, oder? Oder macht ein Widerspruch nach §45 i TKG mehr Sinn? Kann man beides auch kreuzen, z.B den Widerspruch nach §45 i TKG als Antwort auf die Worthülsen, die ich nach dem Schreiben mit §119 dann bekomme? Ich weiss, dass ich keine rechtlichen Auskünfte hier bekomme, allerdings wäre ein Tip ganz hilfreich. Bezahlen möchte ich eigentlich nicht...
Danke und gute Nacht. OEM |
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#392 (Permalink) | ||||||||
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo axel,
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Freundliche Grüße |
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#393 (Permalink) | |||||
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Einäugiger,
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Und Antworten auf dummes Geschwätz aus Textbausteinen kann man sich eigentlich immer ruhig sparen. Und das Porto dann gleich mit. Freundliche Grüße |
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#394 (Permalink) | ||||
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.09.2011
Beiträge: 19
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Hallo spammemad,
erst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort, auf die ich gerne reagieren möchte. Zitat:
Zitat:
Nein, wohl nicht, da hast du Recht. Die Anzahl und die Dauer des Gesprächs treffen zu. Zitat:
Zitat:
Grüße OEM Geändert von OneEyedMan (18.09.2011 um 09:15 Uhr) |
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#395 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 1
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Hallo allerseits und vor allem spammemad,
habe mit großem Interesse viele Seiten dieses Forums gelesen und hoffe nun auch auf Unterstützung. Wir hatten einen französischen Austauschschüler und ich habe für die Nummer seiner Eltern und eine weitere französische Nummer versehentlich die 01011 statt der 010011 in unserem Apparat eingespeichert. Die letzte Telefonrechnung kam online unmittelbarvor unserem Urlaub und wurde nicht weiter beachtet. Nach unserer Rückkehr aus dem Urlaub vor einer Woche dann der Schock: 175 Euro für die die erste Rechnung (Mitte April bis Anfang Juni!!!!) bzw. den ersten von fast vier Monaten, in denen wir mit dieser Nummer telefoniert haben, bevor uns der Fehler aufgefallen ist. Meine Frage: Kann ich nun trotzdem noch gemaäß § 119 anfechten? Und wenn nicht, welche Möglichkeiten bleiben dann noch? Wir sind in der glücklichen Lage, eine Rechtsschutzversicherung zu haben - hilft das? Vielen Dank und beste Grüße Francine |
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#396 (Permalink) | |||
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo OneEyedMan,
noch einmal zu der ursprünglichen Frage: Zitat:
Zitat:
And now for something completely different: Zitat:
Die Telekom stellt so oder so regelmäßig Rechnungen aus. Die CbC-Anbieter müssen nur die Daten übermitteln. Und verzögerte Rechnungen bedeuten für Normalsterbliche Zinskosten. Darum stellen alle seriösen Firmen, die knapp kalkulieren, umgehend ihre Leistungen in Rechnung. Dabei zahlen die auch noch das Briefpapier, den Umschlag und das Porto selbst. Das ist hier das gleiche Spielchen wie bei der Tarifansage: Keine Tarifansage - natürlich aus Kostengründen ... Freundliche Grüße |
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#397 (Permalink) | ||||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
das Thema, irrtümlich falsche Kennzahl gespeichert, gab es hier auch schon mal: 01011 und 010011(Ventelo)???? Und zu der Anfechtungsfrist, besonders nach einem Urlaub: 01011 und 010011(Ventelo)???? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Für den nächsten Austauschschüler (Primordial pour la CbC): Die Tarife können sich von Stunde zu Stunde ändern, darum vor jedem Gespräch den Tarif kontrollieren. Sofort auflegen, wenn keine Tarifansage erfolgt. CbC-Kennzahlen nicht im Kurzwahlspeicher programmieren. Freundliche Grüße |
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#398 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 10
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Danke Spammemad,
so suggestiv wollte ich nicht sein,gewisse Unsicherheiten bestehen bei mir schon... jetzt mit wahrscheinlich 250 Euronen klein beigeben oder nach evtl. verlorenem Pozess mit dem doppelten oder dreifachen Betrag den ersten Prozess zu verlieren ist dann auch ein Spass,der eben halt seinen Preis hat.... dickes fell und "abheften" ist wohl die nächste Zeit angesagt... LG Axel Zitat:
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#399 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 2
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Hallo,
ich lese hier seit einer Weile mit und gebe mal meinen Senf bei zum Thema Rechtschutzversicherung (Quelle: eigene Erfahrung): die Rechschutzversicherung zahlt dann, wenn „Aussicht auf Erfolg“ nicht zu gering ist (Versicherungs-Pol.de - Rechtsschutzversicherung. Alles wichtige zu Versicherungen). Das soll man der Versicherung klar machen. Das Problem, das man dabei hat, ist, dass man dort oft auf inkompetente Verwaltungsangestellte stößt, die gar nicht wissen, wie man „Internet“ buchstabiert, geschweige denn, was der Unterschied zwischen 01011 und 010011 ist. Ruft bei der Versicherung an und schildert euren Fall. Meint der Sachbearbeiter, die Versicherung könne nicht für euch aufkommen, weil ihr im Rechtsstreit wahrscheinlich verlieren würdet, somit keine Aussicht auf Erfolg besteht, und sie den Schaden nicht übernehmen wollen, verweist unbedingt auf die Verbraucherzentrale, die dieselbe Vorgehensweise empfohlen hat (z.B. hier oder so: Oberndorf a. N.: Falsche Ziffer kann böse Folgen haben - Oberndorf a. N. - Schwarzwälder Bote ) oder bietet sie „01011 abzocke“ zu googeln, die sitzen ja vorm Rechner. Bei mir war es so, dass sie nur dadurch überhaupt das Problem verstanden haben. Oft verweisen sie dann auf ihre Rechtsberatung, wenn ihr dort anruft, fragt gleich entschlossen nach einem Anwalt, der sich im Internet- und Telekommunikationsrecht auskennt. Sollte es aus irgendwelchen exorbitanten Gründen zur Klage kommen und man sich einen Anwalt nehmen, kann dieser selber beantragen, dass die Versicherung den Fall übernimmt, indem er begründet, warum der Fall Aussichten auf Erfolg hat. Viel Erfolg! Geändert von Jing (19.09.2011 um 12:47 Uhr) |
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