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#41 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 6
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Hallo,
jetzt hat sich Ventelo doch noch gemeldet und wirft mit Paragraphen um sich. Ich muss mal schauen, ob ich einen Anwalt einschalte oder wie ich jetzt am Geschicktesten vorgehe. Das Schreiben habe ich mal angehängt. Hat vielleicht noch jemand einen guten Tipp parat? Viele Grüße Guss |
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#42 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo guss,
individuelle Rechtsberatungen dürfen nur von Rechtsanwälten oder den Verbraucherzentralen geleistet werden. Konkrete Tipps kann hier darum niemand geben. Aber ich kann Dir meine Meinung zu Ventelos Geschwätz mitteilen. Ventelo "wirft" nur den § 305a aus dem BGB. Damit soll deutlich gemacht werden, dass deren AGB wirksam einbezogen werden (= bei jeder Anwahl berücksichtigt werden müssen). Aber bei einer Anfechtung ist das vollkommen uninteressant. Man kann sich mit einbezogenen AGB oder ohne irren. Auch der daraus folgende Hinweis darauf, dass jeder Kunde verpflichtet sein soll, sich vor jedem Verbindungsaufbau über die aktuellen Preise auf irgendeiner Webseite zu informieren, ist unbedeutend. Man kann sich dort sogar mehrmals hintereinander irren und immer wieder z.B. mit der falschen Zeile oder Spalte, Festnetz statt mobil oder einer falschen Destination vertun. Trotzdem kann man dann wegen Inhaltsirrtum anfechten. Außerdem kann man sich auch schlicht bei der Eingabe der Netzbetreiberkennzahl vertun, so ein Irrtum kann auch total unabhängig von irgendwelchen Verpflichtungen in irgendwelchen AGB passieren. Macht aber nichts - genau dafür ist ja der § 119 BGB. Wenn man von einem Vetragsschluss versehentlich eine falsche Vorstellung hatte, kann man anfechten. Punkt. Der erste Absatz auf der zweiten Seite - also das Fazit (!) - ist schließlich besonders schwachsinnig: "... konnten Sie über den jeweils gültigen Tarif nicht im Irrtum sein." Auch Nachprüfungen können Irrtümer nicht sicher ausschließen. Außerdem könnte man auch die Netzbetreibervorwahl verwechselt oder falsch eingegeben haben. Irrtümer sind halt immer möglich. Die dummdreiste Argumentation von Ventelo besagt nichts anderes, als dass jeder Kunde wissentlich und willentlich viel mehr Geld für Telefonate ausgeben möchte als ohne deren Netzbetreibervorwahl. Die haben da wohl etwas Realitätsverlust erlitten. Aber so lebensfremd ist das BGB glücklicherweise nicht. Ventelo schreibt - für mich erwartungsgemäß - nur totalen Blödsinn. Hilfloses Gestammel könnte man das auch nennen. Abzocker probieren nunmal alles Mögliche, um ohne nennenswerte Leistungen an anderer Leute Geld zu kommen. Und die geben auch bestimmt nicht so schnell auf. Voraussichtlich wird nun irgendeine Inkasso-Klitsche eingeschaltet. Dann braucht man starke Nerven - aber keinen Rechtsanwalt. Nicht einschüchtern lassen. FG |
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#43 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 6
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Hallo spammemad,
natürlich tauschen wir hier nur ganz unverfänglich Meinungen aus und geben keine Rechtsberatung. Ich danke Dir für Deinen Kommentar. So sehe ich das auch. Ich kann irren wo ich will, schließlich behaupte ich nicht von mir unfehlbar zu sein. Wenn man Irrtum per AGB ausschließen könnte, wäre § 119 BGB ziemlich sinnfrei. Einen Rechtsanwalt einzuschalten habe ich verworfen, da der Streitwert viel zu lächerlich ist. Ich werde die Sache einfach aussitzen und mal schauen, was die noch so schreiben. Wurmen würde mich allerdings, wenn die mir irgendwie einen Schufa Eintrag reindrücken könnten. Wie das funktioniert, weiß ich nämlich nicht. Aber man kann ja jetzt einmal jährlich kostenlos eine Selbstauskuft von der Schufa erhalten. Muss ich mich dann mal drum kümmern. Viele Grüße Guss |
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#44 (Permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
FG |
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#45 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 26.07.2010
Beiträge: 6
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Hallo Verena+spammemad & Co.,
wie versprochen, melde ich mich hiermit nochmals. Ich wollte hier Euch einen frischen tech. Prüfbericht von Ventelo im Anhang tun, kann es aber nicht machen, weil zu groß…!? Es wären aber nur 2xpdf.: 550 KB + 2 MB Dazu dann die Frage: wie kann man dies anfechten ?! Es ist ein Wust… Gruß – rpava |
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#46 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo rpava,
Verena hatte mir feundlicherweise die Unterlagen zugeleitet. Dieser "Prüfbericht" von Ventelo ist das Papier nicht wert. Ich habe (von Ventelo) schon ältere so genannte "Prüfberichte" gesehen. Das waren Einzelverbindungsnachweise mit einer zusätzlich angehängten Spalte "Befund", in der jeweils "Kein" vermerkt wurde. Hier gibt es eine angehängte Spalte "OK", wo dann ein Häkchen gesetzt wurde. So etwas versendet Ventelo bei Beanstandungen schon seit Jahren. So etwas ist aber kein Prüfbericht, sondern nur Schwachsinn. Pauschale Behauptungen muss man nicht akzeptieren. Mit welchen Mitteln, von wem und was geprüft wurde und warum daraus Rückschlüsse möglich sein sollen, muss genau erläutert werden. Die sechs Seiten "Anlage 2 zum technischen Prüfbericht" (eigentlich sollten das doch 7 Seiten sein ?) ändern daran auch nichts. In diesen 6 (oder eventuell 7) Seiten Anlage werden blos die Systemkomponenten des Telekommunikationsnetzes und deren Funktionsweise (ausführlich) beschrieben. Das ist aber absolut uninteressant. Der so genannte "Prüfbericht" besteht trotzdem nur aus pauschalen Behauptungen. Funktionsbeschreibungen wären eventuell nützlich, wenn erläutert werden würde, warum bestimmte Messungen oder Tests Rückschlüsse auf den Zustand der Abrechnungstechnik ermöglichen können. Messungen oder Prüfverfahren werden hier aber gar nicht angegeben - voraussichtlich weil da auch niemand geprüft hat. Dazu hat das Amtsgericht Papenburg (Aktenzeichen 4 C 247/08, vom 30.10.2008) mal festgestellt: "... Hierbei handelt es sich um ein offenbar pauschal gehaltenes Schreiben für eine unbestimmte Vielzahl von Reklamationen, wie sie von Telefonkunden hinsichtlich der Rechnungsforderungen erhoben werden, ohne dass hieraus hervorgeht, wer, wann und mit welchen Mitteln die Richtigkeit der Erfassung und Berechnung überprüft hat. (...) Die Ausführungen (...) enthalten hierzu lediglich die pauschale Behauptung, es liege keineswegs ein Erfassungsfehler vor. Insgesamt kann daher auch aus dem so bezeichneten „Technischen Prüfbericht“ vorliegend kein Anscheinsbeweis für die Klägerin streiten (Anmerkung: = der vorgelegte so genannte "Prüfbericht" ist wertlos)." Volltext: Computerbetrug.de und Dialerschutz.de - Einzelnen Beitrag anzeigen - AG Papenburg: Mehrwertdienste+Prüfung nach § 45 i TKG Wenn ein Provider meint, mit so einem "Prüfbericht" wäre er seinen Verpflichtungen ausreichend nachgekommen, müsste er z.B. dann auch eine Liste akzeptieren, mit der - genau so pauschal - behauptet wird, dass man doch immer alle Rechnungen bezahlt hat: Januar (Betrag) bezahlt Februar (Betrag) bezahlt März (Betrag) bezahlt April (Betrag) bezahlt Mai (Betrag) bezahlt usw. Das wird der Provider aber bestimmt nicht akzeptieren. Und man sollte auch so einen Pseudo-Prüfbericht nicht akzeptieren. Wenn Ventelo hier Klage erheben würde, wäre der Richter zwar nicht an das Urteil des AG Papenburg gebunden, aber die Chancen, dass dieser "Prüfbericht" als technische Prüfung gemäß § 45i TKG anerkannt werden könnte, sind wohl äußerst gering. Grundsätzlich ist es bei einer Beanstandung gemäß § 45i TKG allerdings sehr wichtig, nicht den teuren Tarif, sondern nur das Verbindungsaufkommen (die Anzahl und die Dauer der Gespräche) zu bestreiten. Überteuerte Preise sind bestimmt kein technischer Mangel, aber wenn die Beanstandung nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist, muss keine technische Prüfung erfolgen (§ 45i TKG Beanstandungen). FG |
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#47 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 26.07.2010
Beiträge: 6
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Hallo spammemad,
nochmals herzlichen Dank für die Mühe und Details, Du hast wahrscheinlichst recht, ich hoffe all dieses wird hier anderen helfen. Mein Problem (bzw. mein Fehler) in diesem Fall war, daß ich mit der Beanstandung der Rechnung/des Vertrages an sich zu spät reagiert habe, nach ca. 4 statt jener 2 Wochen, danach bin ich die 2. Schiene gegangen, d.h. habe das Technische reklamiert, allerdings diesmal die Frist der 8 Wochen beachtend – somit kompliziert sich aber etwas das Ganze und wird grenzwertig, glaube ich. Beste Grüße allerseits! |
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#48 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 02.10.2010
Beiträge: 1
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SO jetzt hat es mich auch erwischt-
habe heute 2.10. Kontoauszüge geholt und einen am 25.09 abgebuchten Betrag von 170 Euro auf dem Kontoauszug gehabt, bin fast ohnmächtig zu Boden gegangen; davon 125 E von Venteleo auf der Telekomrechnung. Wahrscheinlich 1-2 Telefonate nach F von etwa 60 Minuten, und mit der Billig-Vorwahl die war paarmal besetzt; schaue immer nach den aktuellen Tarifen auf billiger-telefonieren.de, kann sein das die 010011 ganz oben stand... Die Rechnung ist vom 16.09., ich habe die erst heute nach dem Schock aufgemacht; Kenntnisnahme damit erst heute?! In jedem Fall will ich mich gegen diesen WUCHER wehren, habe den Blog aufmerksam gelesen und frage mich, ob ich noch eine Anfechtung nach §119 BGB durchkriegen kann?. Danke für eine Meinungsäußerung, vg Schneeweisschen |
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#49 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Schneeweisschen,
Gesetzestexte werden überwiegend so geschrieben, dass kein nennenswerter Spielraum für irgendwelche Interpretationen bleibt. In dem § 121 steht zu der Anfechtungsfrist, dass "(...) nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat", die Anfechtung unverzüglich erfolgen muss. Da steht nichts in dem Sinne von erlangen konnte. Kontoauszüge sind immer datiert, also kann man damit nachweisen, wann man - nämlich erst mit dem Kontoauszug - von dem horrenden Betrag Kenntnis erlangt hat. Es ist allgemein bekannt, dass regelmäßige Rechnungen nicht immer überprüft werden. In solchen Fällen müsste dieser Kontoauszug (wenn es denn tatsächlich zu einer Klage kommen sollte) unbedingt als Beweis dafür angeboten werden, dass von dem Anfechtungsgrund erst später Kenntnis erlangt wurde. FG |
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#50 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 14
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Zitat:
spammemad hat mir bestätigt, dass du von Ventelo den gleichen Brief bekommen hast wie ich, d.h. exakt der gleiche Wortlaut. Wir sollten über das Forum in Verbindung bleiben, da ich auch den von spammemad empfohlenen Weg gehen will und genau so wie du, abwarten werde. Viel Erfolg für uns alle! Viele Grüße von spitzpassauf! |
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