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#511 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 13.11.2011
Beiträge: 11
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Ja das mit der Mehrwertsteuer habe ich mir auch gedacht...ich verstehe das trotzdem irgendwie nicht. Wenn sie es mir jetzt schon überwiesen haben, dann kann ich ihnen ja tatsächlich jetzt einfach den Gesamtbetrag überweisen. Oder die 99,87€ plus 8,30€ oder so??
Deren Summe stand jedoch schon in der Rechnung von Dezember...ich habe der Telekom dann nur deren Summe überwiesen, und das Geld von Ventelo außen vor gelassen. Für deine ganzen Bemühungen, hast du es dir wohl verdient Ich werde es mal einscannen, dann schicke ich es dir...
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#512 (Permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 185
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Zitat:
Du müsstest den Betrag aus der Einzelaufstellung nehmen und die Mehrwertsteuer addieren. Dann müsste ein Betrag von mal umgekehrt rechnen: 118,79 + 8,30 = 127,09 EUR rauskommen. Kurze Email und fragen, ob Ventelo den Betrag mit der nächsten Telekomrechnung einziehen will. Ansonsten mögen sie (Ventelo) bitte eine Bankverbindung angeben. Und den kurzen Hinweis, dass Deine Zahlung ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, damit alle Forderungen (einschl. ALLER Nebenforderungen) aus der Telekomrechnung vom Dezember ausgelichen sind und eine Anrechnung nach § 367 Abs. 1 BGB unzulässig ist. Damit solltest Du auf der sicheren Seite sein. Gruß Peter
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder :-P |
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#514 (Permalink) |
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Benutzer
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 35
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Ein gutes Neues Jahr allseits!
Jetzt haben mir die Burschen von Ventelo doch tatsächlich einen Mahnbescheid übersenden lassen. Also nochmal Briefmarke für den Widerspruch. Sollte man den vielleicht besser per Einschreiben schicken? So langsam verdrießen die mich. Echt! Ob es Sinn hat, denen eine Strafanzeige wegen schwerem Betrug zukommen zu lassen - und vielleicht auch den Inkassoheinis wegen Beihilfe dazu? § 263 BetrugDie 'Unterdrückung wahrer Tatsachen' - und damit das Geschäftsmodell dieser *** - besteht im Verzicht auf eine Preisansage, obwohl Ventelo bekannt ist, dass die 01011 nicht von CbC Vergleichsportalen gelistet ist und daher keinem Nutzer bekannt sein kann. Jener kann ja nicht einmal wissen, dass das Telefonat über Ventelo läuft. Da dem Nutzer durch das Telefonat über Ventelo ein nicht gewollter Vermögensschaden entsteht, wäre es die Pflicht zur Schadensminderung von Seiten des Anbieters, davor zu warnen. Gipfel der Dreistigkeit ist der Hinweis von Ventelo, man hätte doch vor dem Wählen auf ihrer Homepage nachlesen können, dass ihre Tarife überteuert sind. Grüße - Sternchen aus rechtlichen Gründen gesetzt vom Admin - |
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#515 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 6
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hallo an alle betroffenen,
habe seit meinem schreiben " anfechtung wegen irrtums..."vom februar 2011 entsprechend der hier von spammemad reingestellten vorlage, diverse mahnschreiben von ventelo, später dann von acoreus bekommen. seit november 2011 bis heute hat sich die forderung von ehemals 119,40€ auf 183,14€ erhöht. kurz vor weihnachten haben sie mir eine "letzte aussergerichtliche mahnung" geschickt, es folgten zwei weitere (wieder "normale" mahnugen), die letzte am 18.01.2012. hat jemand schon mal eine forderung übers amtsgericht von denen bekommem? was tut man in so einem fall? widerpruch einlegen? irgendwie nervt es schon...aber genau das wollen sie auch, diese gauner. ich halte euch auf dem laufenden... |
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#516 (Permalink) |
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Benutzer
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 35
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Ich - siehe oben!
was tut man in so einem fall? widerpruch einlegen! Logo! Bei Telefonaten über 01011 können IMHO in keinem Fall rechtsgültige Vertragsverhältnisse zu Stande kommen, wie dies von Ventelo durch widerrechtliche Abbuchungen, sowie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen in Mahnschreiben suggeriert wird: Entweder (Immer!) wurde statt 010011 irrtümlich 01011 gewählt und der Vertrag wäre deshalb nach §119/142 BGB anfechtbar/nichtig. Anderenfalls (Ventelo behauptet, ein Irrtum sei unmöglich, weil man sich auf der Homepage der einem unbekannten Firma vor einem allfälligen Irrtum ja informiert habe ) wäre er nach § 138 BGB anfechtbar/nichtig, da zwingend von der Ausbeutung der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen des Kunden auszugehen wäre, weil ein gegenüber dem Marktüblichen etwa hundertfacher Preis in jedem Fall in auffälligem Missverhältnis zur Leistung steht.Wie's aussieht, haben die etwas zu hoch gepokert... |
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#517 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 6
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oh...ich dachte du meinst die mahnschreiben von dem inkassoladen...wie hast du das schreiben formuliert? einfach gegen die forderung widerspruch einlegen? ich will nur vorbereitet sein...
grusse monie |
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#518 (Permalink) | |
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Benutzer
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 35
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Zitat:
Falls irgendein Gericht zu der Auffassung gelangt, beim Geschäftsmodell von Ventelo handele es sich um schweren Betrug nach §263 StGB, dann sind 0,5-10 Jahre 'persönliche Bedenkzeit' angesagt. |
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#519 (Permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 185
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Zitat:
es gibt im Forum einige Fälle, wo ein gerichtlicher Mahnbescheid von Ventelo beantragt wurde. Dieser Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht Euskirchen. AUFPASSEN - es soll Inkasso-Buden geben, die verschicken Briefe, die so aussehen, als kommen sie von einem Amtsgericht. Also immer genau schauen, was da ins Haus flattert. Sollte tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, UNBEDINGT auf dem beiliegend Vordruck "Ich widerspreche der Forderung insgesamt" ankreuzen und innerhalb von 14 Tagen an das Amtsgericht zurück schicken! Ich meine auch von einem Fall gelesen zu haben, wo es auch eine Forderungsklage geben soll. Aber nach der Mitteilung vom Amtsgericht Euskirchen, "dass der Fall jetzt an das zusträndige Amtsgericht abgegeben wurde" ist wohl nichts weiter passiert. Ventelo könnte die Klage ja auch im laufenden Verfahren wieder zurückziehen - was sie mit SICHERHEIT auch tun werden, wenn der Klage mit der Begründung "§ 119 BGB" entgegengetreten wird. Die wollen keinen verlorenen Prozess - die wollen Kohle. Es gibt weitere Fälle, wo Ventelo einen "Vergleich" angeboten hat. Ob allerdings rund 50 Ct./Min. wirklich ein "Vergleich sind, bezweifel ich sehr stark. Ich jedenfalls würde die NICHT zahlen und es auf einen Prozess ankommen lassen. @ terrarius: Vergiss das mit dem "BETRUG". Das wird keiner. Lies bitte mal genau den Paragraphen. Da ist kein Faktor wirklich erfüllt. No Chance. Auch mit deiner übrigen Beurteilung liegst du völlig falsch. Es ist IMMER ein Vertragsverhältnis zustande gekommen. Erst durch die ANFECHTUNG wird der Vertrag NICHTIG. Wird der Vertrag nicht angefochten, gibt es keinen Automatismus. Wer nicht fristgemäß nach § 119 BGB angefochten hat, wird jeden Prozess verlieren - und Ventelo wird in diesen Fällen die Prozesse führen. Hat sie bereits mehrfach und immer gewonnen. Bitte halt dich mit deinen Veröffentlichungen zurück - du hilfst damit den Betroffenen nicht wirklich. Gruß Peter
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder :-P |
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#520 (Permalink) | ||
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Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 35
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Zitat:
Ventelo versucht in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, mein Vermögen dadurch zu beschädigen, daß es durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt: 1. Obgleich die Verwechslungsgefahr der Vorwahl Ventelo allerspätestens seit dem ersten Einspruch bekannt ist (und beabsichtigt), wurde nichts unternommen, deren Nutzer über die Identität des Betreibers und seine Konditionen zu informieren. 2. Ventelo behauptet in Mahnschreiben (um mein Vermögen zu beschädigen) die Unwahrheit: Ich wäre verpflichtet gewesen, mich über AGBs und Preise (einer mir unbekannten Firma, mit der ich nicht in Geschäftsbeziehung treten wollte) zu informieren. Ein Dienstleistungsvertrag sei 'konkludent zustande gekommen'. Zitat:
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