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Alt 29.01.2012, 16:55   #521 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von terrarius Beitrag anzeigen
Wirklich?
Ventelo versucht in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, mein Vermögen dadurch zu beschädigen, daß es durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt:
Ja - WIRKLICH. Auch wenn Deine Interpretation durchaus nachvollziehbar ist - juristisch sieht das anders aus.

Ein Vermögensvorteil will sich jeder Geschäftsmann verschaffen - davon leben die.
Wäre also an Dir (oder der Staatsanwaltschaft), die Rechtswidrigkeit nachzuweisen.
Vorspiegelung falscher Tatsachen? Nööö. Nirgendwo behauptet Ventelo, es kostet 1 Ct./Min.
Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen? Auch nööö. Wer wissen will, was es bei Ventelo mit der 01011 kostet, kann sich davon auf deren Webseite überzeugen.

Wenn Du anderer Auffassung bist, versuch es mit einer Strafanzeige. Geht sogar online.
Ich gehe aber jede Wette ein, dass Du keinen Erfolg haben wirst.

Zitat:
Zitat von terrarius Beitrag anzeigen
1. Obgleich die Verwechslungsgefahr der Vorwahl Ventelo allerspätestens seit dem ersten Einspruch bekannt ist (und beabsichtigt), wurde nichts unternommen, deren Nutzer über die Identität des Betreibers und seine Konditionen zu informieren.
Müssen sie auch nicht. Die Tarifansage ist keine Pflicht. Und Ventelo kann doch nichts dafür, dass die Leute nicht aufpassen, wenn Sie eine Nummer wählen.

Zitat:
Zitat von terrarius Beitrag anzeigen
2. Ventelo behauptet in Mahnschreiben (um mein Vermögen zu beschädigen) die Unwahrheit: Ich wäre verpflichtet gewesen, mich über AGBs und Preise (einer mir unbekannten Firma, mit der ich nicht in Geschäftsbeziehung treten wollte) zu informieren. Ein Dienstleistungsvertrag sei 'konkludent zustande gekommen'.
Diese Aussage von Ventelo ist natürlich quatsch und wurde hier auch schon eingehend kommentiert.

Zitat:
Zitat von terrarius Beitrag anzeigen
Nö. Ein Vertrag kommt durch 'Angebot' und 'Annahme' zu Stande. Bin ich im Irrtum und kann deshalb den Anbieter und sein Angebot gar nicht kennen, dann kann ich es auch nicht annehmen. Auch dann nicht, wenn ich zugleich dem Angebot eines anderen, mir bekannten und von mir gewünschten Anbieters, zustimme.
Nicht nööö - DOCH.

Angebot: Ventelo bietet die Leistung (01011) an. Wie, wo und zu welchem Preis, ist dabei völlig schnurz.
Und Du hast die Leistung "angenommen", als Du (aus welchem Grund auch immer) die 01011 gewählt hast.

An der Stelle ist ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen. PUNKT.

ABER - weil es eben solche IRRTÜMLICHEN Annahmen geben kann, hat der Gesetzgeber den § 119 ins BGB geschrieben.
Diese, durch IRRTUM (rechtskräftig) zustande gekommenen Verträge können angefochten werden und sind nach einer (erfolgreichen) Anfechtung NICHTIG.
Aber nur nach der Anfechtung, die "unmittelbar" nach Kenntnisnahme des Irrtums erklärt werden muss.

So ist nun mal die Rechtslage. Ich kann es leider nicht ändern.

Gruß
Peter
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder
:-P
peter_pan ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 30.01.2012, 00:47   #522 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von peter_pan Beitrag anzeigen
Hallo Moni,

Ich meine auch von einem Fall gelesen zu haben, wo es auch eine Forderungsklage geben soll.
Jo, dat war ich.

Zitat:
Zitat von peter_pan Beitrag anzeigen
Aber nach der Mitteilung vom Amtsgericht Euskirchen, "dass der Fall jetzt an das zusträndige Amtsgericht abgegeben wurde" ist wohl nichts weiter passiert.
Stimmt. Die Warterei ist aber fast schlimmer als das Verklagtwerden ansich.


Zitat:
Zitat von peter_pan Beitrag anzeigen
Ventelo könnte die Klage ja auch im laufenden Verfahren wieder zurückziehen - was sie mit SICHERHEIT auch tun werden, wenn der Klage mit der Begründung "§ 119 BGB" entgegengetreten wird.
Naja, wenn die Forderung schon mit dem §119 angefochten wurde, erwarten die doch wohl nicht im Falle einer Klage eine Änderung des §§, oder?

Mal eine Frage zum Ablauf eines Mahnverfahrens: Nach Eingang des Widerspruchs hat der Kläger 6 Monate Zeit Klage einzureichen. Nach Ablauf der Frist ist die Sache ausgestanden? Wenn aber nun, wie bei mir, das zuständige Amtsgericht mit dem Fall beauftragt wird, ändert sich dann diese Frist? Muss das Gericht die Entscheidung, ob die Klage angenommen oder abgewiesen wird, innerhalb der 6 Monate fällen oder hat es dafür mehr Zeit?

Danke und mfG

Andrew
Andrews43 ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 30.01.2012, 08:54   #523 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von peter_pan Beitrag anzeigen
Ventelo bietet die Leistung (01011) an. Wie, wo und zu welchem Preis, ist dabei völlig schnurz.
Und Du hast die Leistung "angenommen", als Du (aus welchem Grund auch immer) die 01011 gewählt hast.

An der Stelle ist ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen. PUNKT.
Hmmm. Also falls dem so ist, dann konnte ich weder von der Existenz noch vom Inhalt dieses Vertrags etwas wissen, da ich ja 010011 gewählt zu haben glaubte.

Ventelo wusste dagegen, dass seine Verträge in jedem Fall anfechtbar sind, da sie ja ausschließlich durch Irrtum und äußerst selten durch ahnungslose Besucher ihrer Tarifseite zu Stande kommen können.

Während bei regulären CbC Telefonaten davon ausgegangen werden kann, dass sich der Anrufer zuvor informiert hat und er durch eine Ansage keine wesentlich neuen Informationen erhält, ist Ventelo bekannt, dass der Anrufer nicht über das absurde Mißverhältnis von Leistung und Preis informiert sein kann.

Damit wird vorsätzlich in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen beschädigt - und durch Unterdrückung wahrer Tatsachen ein Irrtum aufrecht erhalten. (oder sehen Juristen das anders?)

Zitat:
ABER - weil es eben solche IRRTÜMLICHEN Annahmen geben kann, hat der Gesetzgeber den § 119 ins BGB geschrieben.
Diese, durch IRRTUM (rechtskräftig) zustande gekommenen Verträge können angefochten werden und sind nach einer (erfolgreichen) Anfechtung NICHTIG.
Aber nur nach der Anfechtung, die "unmittelbar" nach Kenntnisnahme des Irrtums erklärt werden muss.
Der Irrtum ist also frühestens bei der Überprüfung der Telefonrechnung erkennbar. Sofern der Kunde den Betrug übersieht oder den Aufwand eines Einspruchs scheut, ist die Beute sicher. Ansonsten wird mit unwahren Behauptungen eine Drohkulisse aufgebaut.

Sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches Geschäftsmodell im Einklang mit BGB und StGB stehen soll...

Gruß
Tx
terrarius ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 03.02.2012, 14:49   #524 (Permalink)
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Hallöchen,

zu allererst freue ich mich mal ganz dolle, dieses Forum über "meinen Freund" Google gefunden zu haben

Ich habe heute meine Telefonrechnung per Email mit EVN bekommen.....öffne die Email......249,32 €......Schockzustand.....
Nachdem ich mich dann gesammelt hatte und wieder fähig war zu lesen, hab ich mir dann mal den EVN angeschaut. Mein Mann telefonierte am 04.01.2012 für 02:26:12 h in die Türkei und Ventelo berechnet dafür sage und schreibe

171,71 € zzgl. MwSt. = 204,33 €

......und mein Mann hat sich wirklich verwählt, er wollte die 010088 zu 1,19 Cent wählen und hat dann irrtümlicherweise Ventelo 01088 für günstige 1,39 Euro gewählt.
Ich werde nun die
Anfechtung wegen Irrtum nach § 119 BGB bei Ventelo einreichen und abwarten.....ich hoffe, dass ich aus dieser Sache unbeschadet raus komme.....
Ich möchte mich mal bei allen Leuten hier bedanken, die wirklich brauchbare Tips abgeben und sich die Mühe machen und Vordrucke zur Verfügung stellen und werde Euch mal auf dem Laufenden halten.






Dany ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 03.02.2012, 16:42   #525 (Permalink)
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Hallo Dany,

willkommen im "Club".

Zur 01088 / 010088-Problematik gibt es bereits ein eigenes Thema

Ventelo Abzocke 01088

Da gehört dein Beitrag eigentlich hin, obwohl daie "Masche" die Gleiche ist.

(Vielleicht kann Verena diesen Beitrag und meine Antwort dort hin verschieben?)

Hier liegt allerdings eine weitere "Perfektionierung" des Geschäftsmodells vor, weil Ventelo erst im August 2011 diese Nummer (010088) an den Start gebracht hat, um beim Auslegen der "Lockvögel" nicht mehr auf den Wettbewerb 010011 angewiesen zu sein.

010088 - Neue Call-by-Call-Nummer von Ventelo

Die werden sich bei der Erwiderung deiner Anfechtung (bekanntermassen) darauf berufen, dass 010088 eine Tarifansage hat und 01088 eben keine.

Dem kann man -meiner Meinung nach. aber mit Gelassenheit begegnen, da die Tarifansage KEIN verbindliches Anbieter- oder Tarifmerkmal ist.
Für viele Kunden ist die Ansage kein Auswahlkriterium für einen Anbieter. Zudem ist die Tarifansage auch weiterhin nicht Pflicht
(der Bundesrat hat die Novellierung des TKG erst einmal gekippt und an den Vermittlungsausschuß verwiesen)
und kann jederzeit abgeschaltet werden.

Jedes deutsche Gericht wird das (vermutlich) ähnlich sehen.
Mir ist bis heute auch noch nicht klar, wie Ventelo einem Gericht erklären will, ein Kunde (der Beklagte) habe bewusst ca. 100 mal teurer telefonieren wollen als unbedingt nötig. Deshalb habe er sich auch in einem Tarifvergleichsportal (z.B. BILLIGER-telefonieren.de) extra den teuersten Anbieter herausgesucht.
Ventelo scheint darüber ebenfalls noch nachzudenken und hat vermutlich deshalb auch noch keine einzige Klage nach einer Anfechtung eingereicht.

Es gab vereinzelt Mahnbescheide, denen die Betroffenen widersprochen haben. Und einige "Vergleichsangebote", bei denen Ventelo aber mit 40 - 50 Ct./Min. mehr als auf ihre Kosten gekommen wäre.

In Fall der 01088 / 010088 würde ich persönlich aber, anders als bei der 01011, Schadenersatz anbieten, der dem Tarif der 010088 entspricht.

Gruß
Peter
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peter_pan ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 03.02.2012, 18:36   #526 (Permalink)
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Hallo peter_pan und danke für Deine rasche Antwort.

Danke auch für den Tip mit dem Schadenersatz......ich werde dann in meinem Brief, den ich morgen verfassen und verschicken werde, den Schadenersatz so anbieten, wie das Gespräch tatsächlich bei 010088 gekostet hätte und dann sehen wir weiter....

Zu der Tarifansage möchte ich Dir noch folgendes sagen: mein Mann wusste ja gar nicht, ob die Nummern einen Ansage haben oder nicht, weil ich ihm die Nummer rausgesucht und gesagt habe, aber das wird sowieso niemand interessieren
Dany ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 08.02.2012, 02:18   #527 (Permalink)
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Einen wunderschönen guten Abend allerseits (oder ist es eher Nacht?).
Zunächst, ein riesen-Danke-Schön für dieses Forum und diesen Thread und natürlich allen, die dazu beigetragen haben!!

Ich habe mich in den letzten paar Stunden näher mit diesem Thread befasst, mit allen 53 Seiten davon, inklusive Musterschreiben, Verweisen auf die Stiftung Warentest, den Elixir Anwälten, sowie den ganzen Mahnschreiben und Antwortschreiben der Ventelo und der beauftragten Inkassounternehmen.
Eigentlich ist hier in dem Thread genug Information vorhanden, ich möchte jedoch trotzdem um Rat fragen. Hoffentlich stößt Spammemad noch irgendwie dazu (dem ich überaus dankbar bin für all die Ratschläge und die Mühe) oder aber peter_pan.

Mein Fall ist folgender:
Ich habe Mitte Januar 2012 eine DTAG Rechnung bekommen, bei der ca €150 für Ventelo berechnet worden sind. Tja, für einen armen Studenten ist das ein Haufen Geld.
Die in Frage kommende Vorwahlnummer ist die 01088. (Ich bin mir im Klaren, dass dies ein 01011 Thread ist, doch die anderen 01088 Threads verweisen auch hierhin).
Telefoniert habe ich damit nach Großbritannien (Mobilfunk), und bin eigentlich von der 010088 ausgegangen, die damals ca 4 cent die Minute berechnet hatte. Die entsprechende Tarifauskunft habe ich mir stets über billiger-telefonieren.de geholt, und im Zweifelsfall auch über die Website des Anbieters direkt.
Wie der Zufall es wohl so will, habe ich mich offenkunding bei meinem veralteten T-Com Telefon (Sinus) verwählt, bzw hat das Gerät eine 0 geschluckt.
Hinzu kommt, dass in der Rechnung *auch* die 010088 aufgeführt ist. Sprich, ich habe einen Beweis für meine Willenserklärung - ich wollte billig telefonieren, habe es in dem berechneten Zeitraum auch gemacht, nur ein Mal ist mir eben das Verschlucken der 0 passiert.

Nach Eingang der Rechnung habe ich es zeitbedingt nur bis zur Seite 9 des Threads geschafft, und deswegen auch (nur) das Musterschreiben der Anfechtung benutzt.
Ich habe bei der Telekom sofort die Zahlung an Ventelo geblockt, sowie dann die Anfechtung verfasst.
Ich berufe mich auf §119 BGB, fechte wegen Irrtums an, füge hinzu, dass ich mit der 010088 telefonieren wollte, und fordere Ventelo an, jegliche Ansprüche aus der Rechnung nicht mehr geltend zu machen.
Einschreiben + Rückschein = check.
Heute kam das Antwortschreiben, Standard - Verweise auf deren AGB, wesentliches Leistungsmerkmal der 010088 in Form einer Tarifansage usw.
Abgeschlossen durch:
"Zusammenfassend konnten Sie sich somit weder über die Höhe des Tarifs, noch über die gewählte Vorwahl im Irrtum befinden.
Folglich ist unsere Forderung vollumfänglich berechtigt"

Der weitere Verlauf ist mir eigentlich klar: Mahnungen, Inkasso usw, bis es dann zum gerichtlichen Mahnbescheid kommt.
ABER:
1. Gerne würde ich denen Schreiben, dass meine Anfechtung wirksam ist, den Vertrag nichtig macht, deren Forderung aus dem Vertrag daher erlischt, und das Ganze am Besten mit irgendeinem Urteil unterstützen - zB dass zu einem Erklärungsirrtum auch ein Versprechen oder Vertippen dazugehört und foglich zur Anfechtung berechtigt. Die Frage ist nur: lohnt sich sowas überhaupt? Denen quasi nochmal klarzumachen, dass ich Recht habe, und dann auf die Mahnungen etc warten?
2. Ich bin u.A. auf folgendes gestoßen:
Zitat:
“1. Anbieter von Telekommunikationsdiensten können Telekommunikationsentgeltforderungen nicht wirksam an Inkassounternehmen abtreten (vergleiche OLG München, NJW-RR 1998, 758; AG Hamburg-Altona, MMR 2006, 834).

2. Das Fernmeldegeheimnis schützt nicht nur die veränderlichen Umstände einzelner Kommunikationsverbindungen (‘Verkehrsdaten’), sondern auch Informationen, welche der Kunde dem Diensteanbieter für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste dauerhaft anvertraut (‘Bestandsdaten’; vergleiche BVerfGE 67, 157, 172; entgegen OVG Münster, MMR 2009, 424; LG Frankfurt/Oder, MMR 2002, 249).”

Die zentrale Argumentation des Amtsgerichts Meldorf lautet: Die Abtretung der Forderungen aus Telekommunikationsdienstvertrag ist wegen des Verstosses gegen die §§ 88 TKG, 134 BGB nichtig, denn das Fernmeldegeheimnis gewährleistet die Vertraulichkeit der Information, wer bei welchem Diensteanbieter wann einen Telekommunikationsanschluss unterhält oder unterhalten hat und welche Entgelte dafür angefallen sind, weil es sich dabei um einen näheren Umstand der Telekommunikation handelt. So heißt es weiter in dem Urteil:

“Ziel des Fernmeldegeheimnisses ist es, eine freie und unbefangene Telekommunikation zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 113, 348, 364 f.). Das Grundrecht soll die Bedingungen einer freien Telekommunikation aufrechterhalten (BVerfGE 107, 299, Abs. 47). Die Bereitschaft zu vertraulicher Fernkommunikation wäre gefährdet, wenn die dem Kommunikationsmittler zur Ermöglichung von Telekommunikation anvertrauten Bestandsdaten nicht dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses unterlägen. Nur, wenn die Anmeldung und Unterhaltung eines Telekommunikationszugangs in allem vertraulich möglich ist, kann darüber auch frei und unbefangen kommuniziert werden.”
Heisst das jetzt, dass wenn mir von der Inkasso irgendwas zukommt, ich nicht nur die Vollmacht von denen verlangen kann, sondern denen auch noch diesen Ausdruck vorzeigen kann um zu sagen, "hey, dürft ihr nicht, lasst mich in Ruhe" ?

3. Ich werde Morgen früh auf jeden Fall noch einen EVN beantragen. Die Frage hierzu lautet: wie soll ich das machen, sodass das EVN schnellstmöglich bei mir ist? Per e-Mail anfragen, sodass mir dieses Datenschutzformular elektronisch zugesandt wird, und dies dann per Fax abschicken, oder gilt es bei Faxgeräten nicht und muss auf normalem Postwege erfolgen?

Eins ist sicher, solange kein EVN vorliegt, kann ich ja nicht wissen, wofür ich eigentlich zahlen muss, und werde jegliche Zahlung auch verweigern bevor ich dies erfahre.

4. Ich werde höchstwahrscheinlich mal der Verbraucherzentrale einen Besuch abstatten, mal gucken, was die dazu sagen. Dazu berichte ich dann gerne.

5. Es ist mir klar, dass sich das Alles zeitlich in die Länge ziehen wird (höchstwahrscheinlich). Für mich die wichtigere Frage aber: wie kostenspielig kann das Ganze werden, sollte es tatsächlich zu einem Verfahren kommen? Wann ist der Zeitpunkt gekommen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen?

6. Ich werde ferner mich mit den Anwälten von Elixir mal in Verbindung setzen - die haben ja eine kostenlose Erstberatung per Telefon angeboten gehabt. Mal gucken, was deren Meinung hierzu ist.

Ich weiss, es ist ziemlich viel Text, vor Allem so spät Nachts, aber ich hoffe auf Euer Verständnis und natürlich Eure Ratschläge zu dem oben aufgeführten Sachverhalt.
Ich wollte mich nur absichern. Ich will mich nicht auf irgendwas einlassen (zB Ignorierung der Zahlung), was in 3-9 Monaten so richtig kick-my-ass machen könnte.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und im Voraus für die Hilfe und Ratschläge
maxxie ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 08.02.2012, 16:36   #528 (Permalink)
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Standard Ventelo - Wir sollten uns wehren!!

Hallo, wenn Leute aus Sachsen, Thüringen oder Sachsen-Anhalt hier sind und Opfer von Ventelo GmbH, dann schreibt doch mal eine private Nachricht an mich.
Ich will gegen die vorgehen, weil mir das einfach zu krass ist und würde mich über ein paar mutige Verbündete freuen.

LG Pauline.
ratgeber 123 ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 08.02.2012, 17:08   #529 (Permalink)
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Zitat von ratgeber 123 Beitrag anzeigen
Hallo, wenn Leute aus Sachsen, Thüringen oder Sachsen-Anhalt hier sind und Opfer von Ventelo GmbH, dann schreibt doch mal eine private Nachricht an mich.
Ich will gegen die vorgehen, weil mir das einfach zu krass ist und würde mich über ein paar mutige Verbündete freuen.

LG Pauline.
Wieso? Ist das jetzt eine Länderangelegenheit??
hobbes99 ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 08.02.2012, 17:18   #530 (Permalink)
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Zitat von hobbes99 Beitrag anzeigen
Wieso? Ist das jetzt eine Länderangelegenheit??
Nein, aber ich bin aus Leipzig und suche Leute aus der Umgebung.
ratgeber 123 ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
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