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#531 (Permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Zitat:
ist tatsächlich eine Menge, was Du hier geschrieben hast. Das Alles im Einzelnen zu beantworten, ist mir zu viel Arbeit, weshalb ich mal ganz allgemein meine persönlichen Ansichten dazu kundgeben will - ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und unter dem Hinweis, dass es sich dabei um KEINE Rechtsberatung im Sinne des RBerG handelt. ![]() spammemad ist leider nicht mehr dabei - allenfalls noch "stiller Teilhaber". Mit Deiner Anfechtung nach § 119 BGB hast Du zunächst erst einmal den Grundstein gelegt, die Forderung der Ventelo abzuwehren. Ob die Anfechtung rechtswirksam ist, müsste in letzter Instanz aber ein deutsches Gericht feststellen. Aber dazu wird es nach der allgemeinen (bisherigen) Erfahrung nicht kommen. Was Ventelo bzgl. der Anfechtung schreibt, ist natürlich blanker Unsinn. Wer nicht mit der 01088 telefonieren will, informiert sich natürlich auch nicht über die Kosten. Und die Tarifansage ist natürlich auch kein Tarif- oder Anbietermerkmal (s. dazu meinen Beitrag zu Dany's "Problem"). Die Besonderheit bei der 010088 ist ja, das Ventelo sich diese Nummer erst Mitte letzten Jahres gesichert hat, um nicht mehr auf die Angebote anderer Anbieter (010011) "angewiesen" zu sein. Es lohnt sich nicht, Ventelo weitere Briefe zu schreiben, da das Ganze meiner Meinung nach System hat. Allenfalls solltest Du denen Schadensersatz in Höhe der Kosten für die Nutzung der 010088 anbieten - mit der Du ja telefonieren wolltest. Denke zwar, dass die darauf nicht eingehen - aber damit hast Du wenigstens Deinen guten Willen gezeigt und deutlich gemacht, dass Du Dir keine Leistung "für lau" genehmigen willst. Das Urteil des AG Meldorf ist mit Vorsicht zu "geniessen". Grundsätzlich ist es richtig, dass Verbindungsdaten nicht an "Inkasso-Buden" weitergegeben werden dürfen. Ob es allerdings - wie im Urteil ausgeführt - bereits unzulässig ist, generell Forderungen aus Telekommunikationsleistungen an Inkasso-Klitzschen weiterzugeben, bezweifele ich. I.d.R. treten Ventelo u.A. ihre Forderungen auch nicht an die Inkassos ab sondern beauftragen die nur mit der Beitreibung ihrer Forderungen. Aber das könnten die sich nach einer Anfechtung nach § 119 BGB sparen und gleich klagen. Tun sie aber erfahrungsgemäß nicht, da genug Geschädigte bei hartnäckiger Mahnmasche doch genervt zahlen. Schaden kann es aber m.M.n. nicht, wenn Du Ventelo auf das Urteil des AG Meldorf hinweist und bei Nichtbeachtung ggfs, Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis erstattest. Also bis hierhin hast Du m.M.n. alles richtig gemacht und kannst Dich erst einmal entspannt zurücklehnen. Spannend wird es erst wieder, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Nicht sehr wahrscheinlich - aber auch nicht ausgeschlossen. Gruß Peter
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder :-P |
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#532 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 6
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Hallo....ich wieder.... :-)
so, heute kam dann die Antwort von Ventelo.....und natürlcih steht im letzten Satz: Zusammenfassend könnten Sie sich somit weder über die Höhe des Tarifs (nein, der war echt Klasse für 1,39 Euro pro Minute), noch über die gewählte Vorwahl im Irrtum befinden. Folglich ist unsere Fordering vollumfängich berechtigt. (ja klar) Wenn ich richtig gelesen hatte, dann soll ich jetzt nicht mehr reagieren und zurück schreiben, einfach abwarten??? Ich danke schon mal für die Hilfe und wünsche allen ein tolles Faschings-Wochenende
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#533 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 19.02.2012
Beiträge: 2
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Hallo Leidesgenossen,
ich bin neu hier und würde gern eine Frage stellen. irgendwo hier im Forum hat jemand die Anwaltskanzlei Martens & Partner erwänt. Meineb Frage: hat schon jemand hier diese Kanzlei beauftragt ? Habt ihr gute Erfahrung mit ihnen gemacht ? Ich habe dort angerufen, die verlangen pauschal 29 Euro. Danke Margarida |
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#534 (Permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Zitat:
Nur dass sie schwer zu erreichen sind - und damit keine große Hilfe, wenn "es brennt" Wofür verlangen die 29 EURO?
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder :-P |
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#535 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 07.02.2012
Beiträge: 6
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Zitat:
Die Verbraucherzentrale hat knallhart für 15 Minuten Rechtsberatung 20 (oder 25) Euro verlangt - dies war mir zu teuer, dafür dass es nur eine Beratung ist und sie die Sache nichtmal an sich nehmen würden, sondern mich an eine Kanzlei weiterleiten würden. Ich war an der Uni bei der Rechtsberatung (wird durch geführt von einer Anwältin am OLG). Die hat mich nur kurz ausreden lassen und hat mir dann ins Gesicht gelacht. Hat gemeint, es ist mein eigener Fehler wenn ich mich verwähle; sollte es zum Gericht kommen, wird keiner meine Willenserklärung auslegen wollen (bzgl. der Irrtums über den Anbieter) und der Richter wird mich einfach die ganzen Kosten tragen lassen. Da hab ich mich schon irgendwie dick verarscht gefühlt. Meine einzige Erklärung dazu: sie macht das Ganze ehrenamtlich und will sich nicht länger als 5 Minuten um einen Fall kümmern. Ich warte jetzt noch den EVN ab von Ventelo, und dann werde ich mich wohl ans Gericht wenden: mir wurde von denen versichert, dass man als Geringverdiener €10 zahlt (einmalig) und das Gericht dann das Ganze übernimmt. Naja, schauen wir mal. |
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#536 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 30.01.2012
Beiträge: 2
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Meine Telefonrechnung im Mai betrug 322,41€ !!!
Davon 275,52 von 01011 Ventelo..... Dank der vielen hilfreichen Kommentare, vor allem von spammemad und peter_pan, wusste ich was zu tun war. Vielen Dank für die vielen Infos. Hab die Musterschreiben von spammemad als Vorlage genommen(01011 und 010011(Ventelo)????), das Geld per Lastschriftrückbuchung zurückgeholt und der Telekom den Telekom-Teilbetrag überwiesen. Hab auch den Lastschriftauftrag gekündigt. Dem Schreiben an Ventelo hab ich noch einen Ausdruck der Seite von Test.de beigelegt (http://www.test.de/themen/computer-t...71763-4271766/) Von Ventelo kam zwei Wochen später auch schon das Standardschreiben und sogar gleich das Angebot, die Forderung kulanzhalber um 133,53 zu kürzen. D.h. die wollen jetzt 142€. Laut dem Schreiben wird der Betrag in der nächsten Rechnung auftauchen. Werd ich natürlich nicht zahlen, sondern um den Betrag kürzen, der der Gesprächsdauer angemessen ist. grüße Fma |
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#538 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 19.03.2011
Beiträge: 9
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Hallo an alle,
hier ist mal wieder die Tanni! Ich hab euch ja versprochen, dass ich euch auf dem Laufenden halte. Mein Fall läuft hier jetzt seit einem Jahr im Thread. Momentaner Stand: Nach ein paar Schreiben von Arcoreus (Neuss) kam jetzt ein Schreiben von einer neuen Inkassobude Coeo (Duisburger Adresse). Interessanterweise ist der Komplementär im Handelsregister von Neuss gemeldet. Ist wohl kein Zufall. Beide Unternehmen stecken wahrsch unter einer Decke. Coeo bietet mir jetzt an die 150 EURO (ursprünglich waren es mal 80,-) in Raten zu zahlen. Liebe Grüße Tanni! Nachtrag: Coeo ist das Nachfolgeunternehmen von Arcoreus! Ganz offiziell! Geändert von tick31 (15.03.2012 um 18:19 Uhr) |
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#539 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 19.03.2011
Beiträge: 9
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#540 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 27.02.2012
Beiträge: 5
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Hatte Ende 2010 ebensfalls Probleme mit Verbindungen (01011 bzw. 010011) nach Thailand. Passe immer sehr genau auf die Tarifansage auf.
Habe dann angebliche mit der teureren Nummer telefoniert. Lapidare Auskunft von Ventelo "Ich muss mich wohl vertippt haben". Wie beweist man das Gegenteil wenn ein Anbieter eine falsche Nr. verwendet.
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