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#61 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 27.10.2010
Beiträge: 11
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hallo,
mich hat es auch erwischt habe den Musterbrief von Spammend benutzt um mein Widerspruch einzulegen Die Antwort kam heute, es ist absolut Wortgleich mit dem Antwortschreiben von guss jetzt meine Frage, soll ich auf den Brief reagieren? wenn ja , wie? |
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#62 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Eindeutige Antwort: GAR NICHT.
Du hast formell die Anfechtung wegen Irrtum erklärt. Das reicht. Jetzt ist Ventelo am Zug. Wie es weitergeht? Du wirst als nächstes vielleicht noch eine Mahnung von Ventolo bekommen. Dann werden sie eine Inkassobude beauftragen, die mehr der weniger penetrant "mahnt". Auf das Schreiben der Inkassobude würde ich - je nach Gestatung des Schreibens - so reagieren. Sie sollen erst mal ein auf dir gegenüber geltend gemachte Forderung eine Vollmacht vorlegen. Portokosten würde ich dabei keine mehr investieren. Email reicht, auch darauf reagieren sie. Auch zur Anforderung der Vollmacht gibt es ein Musterschreiben. Wenn nicht: Ich schicke dir gerne eine Kopie meiner Vollmachtanforderung. I.d.R. werden sie eine Kopie einer Pauschalvollmacht schicken, die lange vor dem Entstehen der Forderung gegen dich von Irgendwem (wohlmöglich der Putzfrau) unterschrieben wurde. Die zählt nicht. Übrigens: Kosten dieser Inkassobuden werden vor Gericht nicht anerkannt - also keine Angst, alles heisse Luft, was die schreiben. Vielleicht werden sie dich auch anrufen und wüste Drohungen aussprechen. Nicht einschüchtern lassen - alles heisse Luft. Das Netz ist voll davon. Alles rechtswidrig. Vielleicht wird Ventolo dann irgendwann einen Mahnbescheid beantragen. Das kann Jeder - mittlerweile sogar online. Der kommt dann zwar vom Amtsgericht - die Berechtigung der Forderung ist aber NICHT vom Gericht geprüft. Hier MUSST du reagieren. Kreuz bei "Ich widerspreche der Forderung insgesamt" und (am besten) per Einschreiben zurück ans AG. Oder persönlich hinbringen. Sollten Sie dann tatsächlcih - was völlig unwahrscheinlich ist - Klage einreichen, bekommst du eine Klageschrift. Darauf antwortest du dem Gericht: Ich beantrage die Klage abzuweisen. Der Vertrag wurde wegen Irrtum nach § 119 BGB angefochten. Ich habe mich vertippt. Ich wollte 010011 wählen und habe 01011 gewählt. Erkärungsirrtum. Es besteht auch kein Anspruch auf Schadensersatz.... (siehe dein Anfechtungsschreiben). Im Grunde genommen musst du das nur kopieren und anpassen. Das Ganze musst du aber immer in dreifacher Ausfertigung schicken - so schreibt es die Prozeßordnung vor. Einen Anwalt brauchst du dafür aber nicht, das darfst du alles selbst machen. Am Besten einfach regelmäßig hier posten, wie Ventelo agiert. Oder eine PN schicken. Dann können wir dir unsere Meinungen mitteilen. Denn es sind nur nur unsere Meinungen - alles andere wäre eine unzulässige Rechtsberatung. Sowas machen wir aber nicht. ![]() ![]()
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder :-P Geändert von peter_pan (28.10.2010 um 14:10 Uhr) |
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#64 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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P N = Private Nachricht . Sorry, hab nicht dran gedacht, dass nicht alle Nutzer diese Computerkürzel kennen. Wie private Nachrichten verschicken ? Profilname anklicken und entsprechendes Menü wählen. Gruß Peter
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
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#65 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 27.10.2010
Beiträge: 11
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vielen Dank erstmal
ich halte das Forum über den Fortlauf aktuel, dies ist sehr wichtig für Leute die das selbe problem haben, so hab ich euch gefunden, wenn alles per PN liefe, wären ja keine info's online nochmals besten Dank an Alle die sich mit ihrem Wissen hier beteiligen Geändert von ataf (28.10.2010 um 15:39 Uhr) |
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#66 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Grundsätzlich richtig.
Die allgemein wichtigen Dinge sollten möglichst oft und in möglichst vielen Foren diskutiert werden. Wenn es allerdings um persönliche Dinge geht, sollten diese erst mal per privater Nachricht geklärt werden und können danach verallgemeinert und nicht mehr auf Personen bezogen dargestellt werden. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
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#67 (Permalink) | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo ataf,
willkommen im Forum. Zitat:
Zitat:
Erst einmal sollte man sich freuen, dass der Anbieter den Erhalt des eigenen Schreibens bestätigt. Alles weitere hängt davon ab, wie man solche Schreiben darüberhinaus bewerten will. Und manche Leute können erst wieder gut schlafen, wenn sie auf alle (auch auf vollkommen unsinnige) Schreiben geantwortet haben. Ich wüsste allerdings nicht, was ich antworten soll, wenn mir jemand absoluten Dummfug ohne konkreten Bezug schreibt. Und ich würde dann auch keine Zeit und Geld für Papier und Porto verschwenden wollen. Vernünftige Reaktionen sind dann ja wohl sowieso nicht zu erwarten. FG |
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#68 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 28.10.2010
Beiträge: 4
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Hallo Leute,
heute bekam ich Online meine DTAG-Rechnung als PDF, bin beinahe umgefallen als ich lesen mußte, dass der Rechnungsbetrag über 120 Euro betrug, davon allein 50,19 € (netto) 59,74 € (brutto) nur für 010017 Telecom GmbH. Die Telefonate gingen alle nach Moskau zu ein und derselben Rufnummer.... Das wir dahin anrufen wollten stimmt ja, aber nicht zu den Inrechnung gestellten Minuten-Preisen oder muß jetzt ja wohl sagen: Sekunden-Preisen! Ich habe mir die Schreibvorlagen aus dem Forum §119 BGB schon mal zurecht gespeichert und werde die morgen früh auf den eingeschriebenen Postweg bringen. Vorher nochmal die DTAG anrufen, vllt. läßt sich so ja ein Schreiben einsparen. Gruß, Wallieser |
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#69 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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010017 ???? War da nicht was ? Sind das nicht die freundlichen Damen und Herren, die zu 85 % ihrer Ziele auch weiterhin eine Tarifansage anbieten? 010017 bietet für Mehrzahl der Länder Tarifansage Oder waren das die, die zu 60 Zielen die Tarifansage abgeschaltet und gleichzeitig die Tarife auf 29 oder 49 Ct./Min angehoben haben ? Oder gar Beides ? Welche Wohltäter ... ![]() Genau: 010017 drastische Preiserhöhung Hey - das Ganze ohne Glaskugel. Werde mir demnächst mal eine zuelegen. Bin schon ganz gespannt, was ich da erst sehen werde ![]() Glückwunsch zu deiner Entscheidung, den Damen und Herren mit dem § 119 BGB zu antworten. Deinen Irrtum kannst du mit einem Screenshot oder einem Ausdruck von folgender Seite untermauern: + Telefonsparbuch.de + 010017 Telecom Call by Call / Nachrichten Tarifänderungen Ups - Moskau gehört ja auch zu den Zielen, wo man die Tarifansage abgeschaltet hat: 010017 - Willkommen Am besten auch hier ein paar Screenshots anfertigen ![]() P.S.: Damit kein falscher Eindruck entsteht: billiger-telefonieren.de macht alles, was sie tun können. Sie listen 010017 generell als Anbieter ohne Tarifansage, obwohl diese teilweise noch angeboten wird. Wichtig wäre trotzdem die Antwort auf die offenen Fragen: - Wann wurden die Tarifansagen abgeschaltet ? - Wurden die Tarifprotale über die Ansagen von 010017 informiert ?
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
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#70 (Permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Zitat:
Das Schreiben - an 010017 lässt sich NICHT einsparen. Versäumst du das Schreiben unmittebar nach Erkenntnis der Abzocke, kannst du den Irrtum nach 119 BGB später NICHT mehr nachschieben. Dann kannst du auch gleich zahlen und dir die ganze Arbeit und weitere Telefonate sparen.
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
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