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Alt 15.10.2010, 21:06   #11 (Permalink)
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Standard Ventelo ...

Guten Abend an Alle,
heute kam der Rückschein des Einschreibens an Ventelo (§119 BGB). Im unteren Abschnitt ist die 1. Zeile der Empfangsbestätigung leer. Name und Vorname in GROSSBUCHSTABEN wurden nicht ausgefüllt. In der Zeile darunter ist das Empfangsdatum sowie eine Unterschrift i.A. "Thurmanns" oder ähnlich, jedenfalls nicht eindeutig entzifferbar.
Kann ich das so akzeptieren oder muss ich da bei der Post wegen Schlampigkeit reklamieren?
Gruß von Spitzpassauf!
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Alt 16.10.2010, 12:07   #12 (Permalink)
spammemad
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Standard

Hallo spitzpassauf,

der Rückschein ist in aller Regel auch mit Kreuzchen (statt einer Unterschrift) ein ausreichender Nachweis dafür, dass Dein Schreiben zugegangen ist. (Die sichere Zustellung von Willenserklärungen)

Voraussichtlich wird Dein Provider darauf nun mit einem Universal-Dummfug-Schreiben antworten und die Zulässigkeit einer Anfechtung bestreiten. Dieses Schreiben wird wahrscheinlich inhaltlich nur Blödsinn sein. Das ist dann aber eine wasserdichte Bestätigung für den Zugang.

Abwarten. Nicht einschüchtern lassen. Nicht bezahlen.

FG
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Alt 16.10.2010, 15:40   #13 (Permalink)
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Beiträge: 14
Standard ventelo ...

danke spammemad für die prompte Antwort. Das macht dieses Forum so hilf- und unseren Kampf gegen die "legale" Abzockerei aussichtsreich! Aber es gibt noch viel zu viel Menschen, die klein beigeben und zahlen. spammemad hat alles bestens vorbereitet. Du brauchst in den Musterbrief nur deine Daten einzusetzen und ab geht die Post. Das Porto für Einschreiben mit Rückschein kostet 4,40 Euro. Du brauchst (und sollst auch) keine unangenehme (und überflüssige) Telefonate führen. Alles ober-easy!
(Bitte spammemad, kannst du die Verlinkung zu deinem Musterbrief 119 BGB herstellen? Ich weiß nicht, wie das geht.)

Nur Mut - schönes Wochenende - spitzpassauf!
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Alt 16.10.2010, 18:08   #14 (Permalink)
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Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 14
Standard ventelo ...

Hallo Alle!
Eben ist der Brief von Ventelo gekommen. Ich will euch nicht langweilen und denke außerdem, dass wahrscheinlich der gleiche Text schon in diesem Forum veröffentlicht wurde. Deswegen nur den Schluss:
"....
Die Preisgestaltung unterliegt jedem Wettbewerbsunternehmen in diesem Markt selbst und der Kunde hat vor Aufbau der gewünschten Verbindung durch einen Blick auf die Tarifübersicht auf der Webseite seines gewählten Anbieters zu entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht.
Aufgrund der oben näher ausgeführten vertraglichen Nachprüfungspflicht gemäß Ziffer 2.3 AGB konnten Sie über den jeweils gültigen Tarif nicht im Irrtum sein. Der Dienstleistungsvertrag ist somit konkludent mit der Nutzung zustande gekommen.
Ihrer Einwendung können wir daher nicht folgen. Wir bitten daher diesbezüglich um Ausgleich der Rechnung ohne Kürzung.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Servicenummer 0800-2244552 ...."
Ich werde, wie es spammemad empfohlen hat, nicht auf das Schreiben reagieren und euch auf dem Laufenden halten.
Schöne Wochenendgrüße - spitzpassauf!
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Alt 16.10.2010, 19:19   #15 (Permalink)
spammemad
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

es handelt sich wahrscheinlich um den gleichen Text, den auch der User guss bekommen hat. Dieses Schreiben: http://forum.billiger-telefonieren.d...o-ventelo1.pdf aus dem Beitrag 01011 und 010011(Ventelo)???? - ist vollkommen schwachsinnig und hat mit dem Thema Anfechtung eigentlich nichts zu tun. Das ist eben nur das entsprechende Universal-Dummfug-Schreiben von diesem Provider. Deren Kunden können und dürfen sich trotzdem irren.

Dass da jemand allen Ernstes die Ansicht vertreten will, ein Kunde würde bewusst und willentlich eine Extra-Vorwahl wählen, um damit 20-mal teurer zu telefonieren, finde ich aber schon bemerkenswert. -> Realitätsverlust ? Wiktionary

FG
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