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Neuer Benutzer
Registriert seit: 27.08.2010
Beiträge: 1
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Liebe User,
die hier vielfach aufgezählten Beispiele belegen eindeutig, dass Ventelo durch betrügerische Lockangebote die Kunden mächtig abzockt. Statt 2 bis 3 Cent wie veröffentlicht, werden immer öfter den Kunden 1,99 € in Rechnung gestellt. Oder würde jemand von Euch statt für 0,75 Cent (01045) oder sogar 24 Cent (Telekom) bewusst und freiwillig ins Ausland für 1,99 € telefonieren? Niemand- außer die durch Ventelo arglistig getäuschte und irregeleitete Nutzer. Es wird höchste Zeit, dass sowohl die Verbraucherzentrale als auch die Bundesnetzagentur endlich Ventelo und andere ähnliche Abzocker ins Visier nimmt. Ich stimme vielen Usern zu, dass es ein Fall für die Staatsanwaltschaft ist. Bis dahin Finger weg von Ventelo. Auch die Telekom sollte im Interesse ihres Image die Zusammenarbeit mit dieser "Firma" abrechen. Seid gegrüßt Kaszub |
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#2 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 182
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Dazu sollte man auch wissen, welche CbC-Vorwahlnummern von VENTOLO genutzt werden - das ist nämlich den meisten gar nicht so klar: 01012 01019 01040 01052 01079 01097 01098 010018 010052 010090 UND ..... die "berühmte" 01011 Hier sollte Jeder für sich entscheiden, ob er bewusst die (nicht kostendeckenden) Lockvogelangebote nutzt oder diesen Anbieter konsequent meidet. Ich für mich habe mittlerweile drei Anbieter gefunden, die zwar preiswert sind, aber nicht ständig mit stark schwankenden Tarifen versuchen, die Nutzer zu täuschen und abzuzocken. Alle haben darüber hinaus eine Tarifansage. So muss ich nicht vor jedem Gespräch nachschauen, ob mal wieder der Tarif geändert wurde. Meine Favoriten: 01086 010010 010040
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder :-P |
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#3 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Allen, die wegen CbC-Anbietern mit fragwürdigem Geschäftsmodell eine horrende Telefonrechnung erhalten haben, empfehle ich hier mal zu lesen: 01011 und 010011(Ventelo)????
FG |
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#4 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 14
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Guten Tag,
ich bin neu in dieser Runde. Ich habe für ein Gespräch ins englische Festnetz 1,69 Euro pro Minute gezahlt. Da das Gespräch mehr als 1 Stunde dauerte stellt jetzt Ventelo mehr als 100 Euro in Rechnung. Welche Billig-Vorwahl ich damals vor 3 Wochen benutzt habe, weiß ich nicht mehr. Ich hatte sie mir aber bei teltarif rausgesucht. Ich möchte den von Spammemad am 02.08.2010 hier veröffentlichten Brief zum § 119 BGB - Anfechtung wegen Irrtum benutzen. Frage: Wird die von Spammemad sehr anschaulich beschriebene Vorgehensweise immer noch empfohlen? Ich bin gespannt, wie es weiter geht! Gruß - spitzpassauf |
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#5 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo spitzpassauf,
"Empfehlungen" sind in diesem Zusammenhang so eine Sache - die Grenze zu einer unerlaubten Rechtsberatung wäre da wohl schnell überschritten. Tue was Du für richtig hälst, hier können nur Anregungen und Informationen veröffentlicht werden. Der § 119 BGB ist erstaunlicherweise auch vielen Anwälten nicht geläufig, dabei kann besonders den Bestimmungen zum Schadenersatz (§ 122 BGB Schadensersatzpflicht des Anfechtenden, Absatz 2) leicht entnommen werden, dass dieser Paragraph ausdrücklich für (bzw. gegen) Abzockereien geschrieben wurde. Normalerweise muss nach einer Anfechtung dem Geschädigten (Anfechtungsgegner) sein Schaden komplett ersetzt werden - nur in diesem speziellen Fall, wenn er nämlich den Grund der Anfechtbarkeit wusste oder wissen musste, tritt die Schadensersatzpflicht nicht ein (quasi arglistige Täuschung). Damit kann man sich hervorragend gegen viele unseriöse Angebote wehren: Wer erkennbar hoffnungslos überteuerte Angebote macht, muss wegen dem § 119 damit rechnen, dass er für seine Waren oder Dienstleistungen letztendlich keine Bezahlung erhält. Wenn dieser Paragraph allgemein bekannt wäre und regelmäßig angewendet würde, könnten etliche Abzocker einpacken. Und es gäbe wohl viel weniger CbC-Anbieter. Eine Anfechtung gemäß § 119 BGB ist bei überteuerten Call-by-Call-Entgelten im Streitfall besonders einfach zu beweisen: Der von dem Anbieter verlangte Tarif (den würde er selbst beweisen oder zumindest kaum bestreiten können, weil er ja entsprechendes Entgeld fordert) und der entsprechende Tarif von der Deutschen Telekom AG (müsste vorgelegt werden). Fertig. Wenn man hier die Anfechtungsfrist einhält, hat man voraussichtlich doch noch ganz besonders billig telefoniert ... !00%-ige Sicherheit kann es natürlich nicht geben. Unser Rechtssystem ist halt auch nicht unfehlbar. Aber die Chancen, dass ein CbC-Anbieter hier Klage erhebt, sind wohl schon sehr gering - weil er einen Gerichtsprozess gegen eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtum (bei überteuerten Tarifen und rechtzeitiger Anfechtung) nahezu nicht gewinnen kann. FG |
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#6 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 14
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Hallo Spammemad,
vielen Dank für deine schnelle und ermutigende Antwort. Jetzt habe ich zwei Fragen: 1. Wo/wie bekomme ich den zu diesem Zeitpunkt gültigen Vergleichstarif der Telekom? 2. Wer aus dieser Runde hat mit §119 BGB widersprochen und kann über seine/ihre Erfahrungen berichten? Vielen Dank für alle Antworten! Gruß - spitzpassauf |
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#7 (Permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 182
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Zitat:
Es gibt hier schon einen Beitrag, wo Jemand unter Berufung auf §119 Ventolo widersprochen hat und Antwort von Ventolo bekommen hat. Nutz mal die Suchfunktion ![]() Die Begründung von Ventolo, warum er doch zahlen müsse und der § 119 nicht greift, war schon zum Schmunzeln und wurde von spammemad ausführlich kommentiert. Wie die Sache dann weitergegangen ist, weiß ich nicht.
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder :-P |
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#8 (Permalink) | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat:
2. Die Beiträge mit den Erläuterungen und Musterschreiben zum § 119 sind gerade mal zwei Monate alt. Nach so einer kurzen Zeit können überhaupt noch keine großartigen Erfahrungen oder gar juristische Auseinandersetzungen stattgefunden haben. 1 + 2 = 3 3. Wahrscheinlich haben bisher neben guss auch noch nicht viele andere gemäß § 119 BGB angefochten (nicht widersprochen, da ist ein bedeutsamer Unterschied!) und obendrein werden dann nur die wenigsten irgendetwas berichten wollen und können. Ich rechne vorerst nicht mit ausführlichen Berichten. Zu dem Risiko einer Klage habe ich schon geschrieben, das finanzielle Prozessrisiko kann hier berechnet werden: Prozesskosten berechnen Ich bin schon jetzt neugierig, ob wir von einem gewissermaßen "Hütchenspieler" hier demnächst Erfahrungsberichte lesen können ... FG |
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#9 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 14
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Zitat:
Zur Klarstellung und Erläuterung, was Spammemad meint: Es gab ganz früher mal, vor dem Computer- und Handyzeitalter, ein Spiel, das hieß "Spitz pass auf!" Das war ein Reaktionsspiel, das Kinder auch mit ihren - oft langsameren Eltern - spielten. Ansonsten möchte ich gern die Runde, bzw. diejenigen die sich so aktiv beteiligen wie Spanmemad, an meinen Erfahrungen beteiligen. (Es ist für mich das erste Mal in diesem Medium.) Wir müssen noch mehr Leuten Mut machen, sich zu wehren! Danke an Peter_Pan und an Spamemad! |
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