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#1 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Kleiner Hinweis an alle CbC-Kunden - und die Admins hier.
Die Wahl eines Anbieters MIT Tarifansage schützt auch nicht vor bösen Überraschungen. Im Zusammenhang mit dem Studium der AGBs einiger unseriöser Anbieter ist mir folgende Klausel aufgefallen: fon4U - Allgemeine Geschäftsbedingungen "..... 3.5 fon4U wird ggf. für einzelne Destinationen eine kostenlose Tarifansage schalten, die dem Kunden die Kosten für die aktuelle Gesprächsminute mitteilt. Dieser Service ist ausdrücklich kein Vertragsbestandteil und kann technisch bedingt eingeschränkt zur Verfügung stehen, von der geltenden Preisliste abweichen oder entfallen. Daraus ergeben sich keine Ersatzansprüche für den Kunden. Die Zahlungsverpflichtung für den Kunden auf Grundlage von Ziffer 5.1 bleibt auch in diesem Falle fortbestehen. ....... 5.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus den von fon4U veröffentlichten und dem Kunden bei Vertragsschluss bekannt gegebenen Tarifen ergeben. Grundlage des Entgeltanspruches für fon4U ist ausschließlich die im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlichte und jederzeit unter www.XXXX oder direkt in den Geschäftsräumen von fon4U einsehbare Preisliste." Ob diese Formularklausel rechtlich haltbar ist, müsste in einem Gerichtsverfahren festgestellt werden. Beruft sich allerdings ein Kunde in einem Prozess auf die Tarifansage, wird er diesen Prozess aufgrund dieser AGB-Klausel IMMER verlieren. Abgesehen davon, dass er kaum beweisen könnte, welcher Tarif tatsächlich angesagt wurde. Diesen Fall hatten wir hier schon, wenn ich mich richtig erinnere. Besser gleich die Einrede des Irrtums: 01011 und 010011(Ventelo)???? ALSO AUFPASSEN! Der Tip, nur Anbieter mit Tarifansage zu wählen, ist kein wirklich guter Tip.
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder :-P |
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#2 (Permalink) |
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Administrator
Registriert seit: 13.03.2009
Beiträge: 602
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Hallo Peter,
trotz aller einschränkenden Formulierungen (und die AGB von Telefonanbietern weisen noch viel mehr Fragwürdigkeiten auf) ist eine Tarifansage ein sehr sinnvolles Instrument und sehr sicher für den Nutzer. Es kommt äußerst selten vor, dass die Ansage nicht stimmt, und wenn doch, habe ich es in den letzten Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Nutzer dann nicht den korrekten Tarif gezahlt hat, der in der Liste ausgewiesen war. So sinnvoll ich es finde, dass du immer wieder auf die vielen Fallstricke in diesem Markt hinweist, doch an dieser Stelle verunsicherst du aus meiner Sicht mehr als dass du aufklärst. Zwar ist eine Tarifansage kein 100%iger Schutz (wo gibt es den schon), aber gleichwohl äußerst sinnvoll - zumal die Tarifpolitik der Anbieter mit Ansage im Regelfall auch eine verbraucherfreundlichere ist. Gruß, Verena |
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#3 (Permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Zitat:
auch wenn es Dir erneut nicht gefällt, möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass eine Tarifansage nicht immer vor bösen Überraschungen schützt - zumal Niemand vor Gericht beweisen können wird, was tatsächlich angesagt wurde. Zur Erinnerung: Tarifansage schützt vor Zahlung nicht In diesem Beitrag sind nur die AGBs zweier Anbieter wiedergegeben. Ich denke, bei anderen Anbietern dürfte es ähnlich sein. Und ich bin auch davon überzeugt, dass einige Anbieter auch vor falschen Ansagen nicht zurückschrecken, wenn die Gewinne aufgund schlechter Bewertungen in diversen Foren einbrechen. Die Tarifansage ist ein Indiz - aber leider keine Garantie für günstige Gespräche.
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder :-P |
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#4 (Permalink) |
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Administrator
Registriert seit: 13.03.2009
Beiträge: 602
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Hallo Peter,
ich kann nichts anderes tun als noch mal mein Posting von neulich zu wiederholen: So sinnvoll ich es finde, dass du immer wieder auf die vielen Fallstricke in diesem Markt hinweist, doch an dieser Stelle verunsicherst du aus meiner Sicht mehr als dass du aufklärst. Zwar ist eine Tarifansage kein 100%iger Schutz (wo gibt es den schon), aber gleichwohl äußerst sinnvoll - zumal die Tarifpolitik der Anbieter mit Ansage im Regelfall auch eine verbraucherfreundlichere ist. Trotz aller einschränkenden Formulierungen (und die AGB von Telefonanbietern weisen noch viel mehr Fragwürdigkeiten auf) ist eine Tarifansage ein sehr sinnvolles Instrument und sehr sicher für den Nutzer. Es kommt äußerst selten vor, dass die Ansage nicht stimmt, und wenn doch, habe ich es in den letzten Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Nutzer dann nicht den korrekten Tarif gezahlt hat, der in der Liste ausgewiesen war. Gruß, Verena |
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#5 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 26
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Zitat:
Es gibt die Rechtspraxis im Einzelhandel, daß der an der Ware ausgewiesene Preis ( vergleichbar mit der Tarifansage ) gültig ist und nicht der im Kassensystem gespeicherte - das dürfte auch für diese Branche gelten. Wenn nun noch zusätzlich über eine gewissen Zeitraum die Praxis des "Canyon-pricing" nachgewiesen werden kann möchte ich den Richter sehen der nicht die AGB-Klausel 3.5 verwerfen wird. Wenn nun der Anbieter einmaligen technischen/administrativen Irrtum geltend macht sollte er auch nachweisen, was denn sein "Normal"-Preis ist. Wenn aber der Anbieter andauerend technischen/administrativen Irrtum begeht ist die Befähigung zur Ausübung des Geschäftes zu prüfen und ggf. zu entziehen. |
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#6 (Permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Zitat:
Liebe Verena, mir geht es keinesfalls darum, die Nutzer des Forums zu verunsichern. Ich möchte nur darauf hinweisen, was gängige Praxis ist. Es gibt sehr wohl Fälle, dass Nutzer mit falschen Tarifansagen abgezockt wurden - auch hier im Forum. Ich erinnere mich an einen Beitrag, wo ein Tarif von 1,8 Ct./Min angesagt wurde und 1,79 EUR/Min. kassiert wurden (Ventolo). Bei Bedarf suche ich Dir den Beitrag gerne noch mal raus. Und auch zu oben zitierter Aussage gibt es Ausnahmen - auch ganz frisch hier im Forum. Die Tarifansage wird abgeschaltet und der Preis gewaltig angehoben. Und was ihr in euren Tarifübersichten angebt, ist vor Gericht völlig irrelevant. Dazu ein Auszug aus einem aktuellen Urteil, was mir ein anderes Forenmitglied zukommen liess. Kostenloser Bilder Upload Service - Gratis Bilder hochladen / uploaden ohne Anmeldung Insofern sind auch die Aussagen von Lumi als mehr als blauäugig zu bezeichnen
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
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#8 (Permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Zitat:
![]() http://forum.billiger-telefonieren.de/call-call/315-01011-und-010011-ventelo.html#post3822
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
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#9 (Permalink) |
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Administrator
Registriert seit: 13.03.2009
Beiträge: 602
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Hallo Peter,
danke dafür. Es ist allerdings schwer vorstellbar, dass der Nutzer eine Ansage gehört hat, denn 01011 hat gar keine Tarifansage. Das ist es, was ich meine: Die Anbieter versuchen viel, sie stellen teilweise fragwürdige Tarifmodelle auf - aber sie tricksen nicht mit der Ansage. Es gab ganz selten mal technische Fehler bei den Ansagen, aber mir ist kein Fall bekannt, wo jemand deshalb falsch abgerechnet wurde. Man kann sich auf die Ansage wirklich verlassen - mit ganz, ganz wenigen Ausnahmen. Wenn ein Anbieter die Ansage abschaltet, sollten allerdings alle Alarmglocken läuten. Gruß, Verena |
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#10 (Permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Zitat:
Zitat:
Letztendlich auch unerheblich. Ich wollte auch nur zum Ausdruck bringen, dass eine Tarifansage NIEMALS vor Gericht zu beweisen sein wird - und man sich deshalb nicht darauf verlassen kann. Und selbst wenn man Sie beweisen könnte - deren Gültigkeit wird durch die AGBs ausgeschlossen. Es mag sicher die Ausnahme sein, dass mit falschen Ansagen gearbeitet wird - aber auszuschließen ist es auch nicht. Mir ist aus eigener Erfahrung auch ein Fall von falscher Ansage bekannt, ich kann mich aber nicht mehr daran erinnern, welcher Anbieter es war. Anfang des Jahres hatte ich eine Haushaltshilfe aus Litauen, weshalb ich vermehrt CbC-Anbieter nutzen musste. Sie hatte von einer Freundin den Tip für einen besonders günstigen Anbieter bekommen. Als ich den Tarif auf eurem Tarifrechner und auf der Webseite des Anbieters überprüft habe, kam ein ganz anderer, viel höherer Tarif heraus. Und tatsächlich, die Tarifansage war definitiv falsch. Und deshalb auch noch mal mein Hinweis - insbesondere vor längeren Auslandsgesprächen. Nicht alleine auf die Ansage verlassen - ruhig auch mal einen zusätzlichen Blick auf die Webseite des Anbieters werfen.
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
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