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#1 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 18.09.2010
Beiträge: 6
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Ich nutze einen LCR „Low Cost Router“ trotz dieser Software die Stündlich den Günstigsten Tarif auswählt. Stellt Ventelo 010018 mir für Gespräche vom 22.04. bis 10.06.2010 aus dem Deutschen Festnetz in das Slowakische Mobilnetz eine Minutenpreis von 1,59Euro in Rechnung. (dieser Preis ist auch bei Ventelo im Internet hinterlegt)
Auf nachfragen beim Macher der Software bekam ich keine Antwort! Dieser Preis gilt laut Ventelo seit 13.09.2008. Hat jemand Kenntnis oder Beweise das dies nicht so ist? Wem ist das gleiche widerfahren? Wie kommt das? Geändert von traktion3000 (21.09.2010 um 12:53 Uhr) |
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#2 (Permalink) | |||||
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Gast
Beiträge: n/a
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Hier wurde doch wohl eher WEGEN dieser Software die Netzbetreiberkennzahl gewählt.
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Zitat:
FG Nachtrag: Wenn Vergleichbares in Zukunft noch einmal passiert: 01011 und 010011(Ventelo)???? Geändert von spammemad (18.09.2010 um 22:43 Uhr) |
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#3 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 18.09.2010
Beiträge: 6
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Danke für die Antwort Spammemad
Zitat Spammemad: „Fraglos durch eine zweifelhafte Software. Und durch ein zu großes Vertrauen zu so einer Technik.“ Antwort Traktion3000: Ich möchte LCR im Moment nicht ganz schlecht machen! Es lässt sich einstelle mit oder ohne Gebührenansage, der Haken war bei „Mit Gebührenansage bevorzugt“. Dieses habe ich jetzt geändert! Zitat Spammemad: „Nachtrag: Wenn Vergleichbares in Zukunft noch einmal passiert: 01011 und 010011(Ventelo)????“ Antwort Traktion3000: Guter Hinweis auf den § 119! Die Telekomrechnung ist vom 25.07.2010 mit der Ventelo 488,35Euro fordert. Macht eine Anfechtung laut § 119 jetzt noch Sinn? Ich habe Ventelo am 15.09.2010 als Vergleich übrigens 80Euro angeboten, hat diese auf die Anfechtung Auswirkung? Geändert von traktion3000 (21.09.2010 um 12:58 Uhr) |
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#4 (Permalink) | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Die Anfechtung muss ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte (Kunde) von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat (§ 121 BGB Anfechtungsfrist). Deshalb sollte die Anfechtung innerhalb weniger Tage (höchstens zwei Wochen!) nach Zugang der Rechnung als Einschreiben Rückschein an den Anbieter geschickt werden. Zitat:
Es tut mir leid, dass ich nichts wirklich erfreuliches dazu sagen kann. Diese CbC-Abzockerei ist aber allseits bekannt und offenkundig politisch gewollt. Beim nächsten mal möglichst früh reagieren - das ist wohl die einzige Möglichkeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen. FG |
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#5 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 20.07.2011
Beiträge: 23
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@traktion3000
Du hast vermutlich auch den bekannten LCR für die FritzBox benutzt. Die Demo (man hat die Demo, solange man dem Herrn nicht einen kleinen Betrag überweist) hört irgendwann auf, die Tarife zu aktualisieren. So ist mir das selbe widerfahren... Die Anfechtung nach § 119 macht kein Sinn, hieß es laut spammemad damals. Geändert von fly (24.11.2011 um 00:52 Uhr) |
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| 010018, lcr, low cost router, ventelo |
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