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Alt 06.07.2011, 15:40   #21 (Permalink)
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Ich bin mal so auf 01056 reingefallen... Seitdem nutze ich nur Call-through, da man da die volle Kostenkontrolle hat. D.h. man kann nur das vertelefonieren, was man eingezahlt hat. Ich persönlich habe früher rumprobiert und meistens Toolani genutzt, bin aber bei Bolid Mobile aus verschiedenen Gründen geblieben.
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Alt 18.07.2011, 17:27   #22 (Permalink)
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Standard 01040

Hallo,

kann mir jemand den Tarif von Ventelo am 06.07.11 um
07:30 Uhr für ein Gespräch vom Festnetz nach Ungarn
Mobilfunk sagen ?

Schaue vor jedem Gespräch immer hier nach, mir wurde
aber 1,19 € pro Minute berechnet.

Waren jetzt hier die Daten nicht aktuell oder ist es Abzocke.

Vielen Dank für Eure Unterstützung schon mal im Voraus.

Gruß

heiqu
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Alt 19.07.2011, 08:15   #23 (Permalink)
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Hallo heiqu,

ich habe deinen Beitrag in einen bereits existenten Thread zu 01040 verschoben.

Zu deiner Frage: Laut unseren Unterlagen betrug der Tarif tatsächlich 1,19 Euro - sowohl für Festnetz als auch für Budapest sowie für Mobilfunk.

Gruß, Verena
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Alt 19.07.2011, 17:57   #24 (Permalink)
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Standard 01040

Hallo Verena,

vielen Dank für die Info, hab mich dann wohl geirrt oder
hatte die Augen so früh noch nicht richtig offen.

Super dieses Forum hier, vielen Dank

L.G.

heiqu
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Alt 25.02.2012, 12:26   #25 (Permalink)
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Standard 01040 Abzocke

Habe Anfang Januar nach Australien telefoniert mit 01040.

Nun habe ich eine Rechnung bekommen über 130,00 Euro, obwohl die Angaben 1,37 Cent pro Minute waren.

Ich telefoniere seit Jahren nach Australien, sowas ist mir noch nicht passiert.

Nun habe ich die Rechung angefochten wegen Irrtum.

Ventelo besteht jedoch nach wie vor auf die Forderung, obwohl ich Ihnen angeboten habe, den Preis für die üblichen Telekompreise zu begleichen.

Wie soll ich denn nun weiter verfahren?? Hat jemand damit bereits Erfahrung??

Im Forum finde ich zum weiteren Agieren nach der Anfechtung keine Angaben.
utiflo ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 26.02.2012, 00:34   #26 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von utiflo Beitrag anzeigen
....
Im Forum finde ich zum weiteren Agieren nach der Anfechtung keine Angaben.
In welchem Forum? Dieses Forum hier kannst Du ja nicht meinen, da es genug Informationen zur Anfechtung wegen Irrtum (§119 BGB) gibt.

Gerade zu Ventelo (Betreiber der 01040 ist hier sehr stark vertreten: Stichwort 01011 / 010011
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder
:-P
peter_pan ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 26.02.2012, 14:26   #27 (Permalink)
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Soll ich denn das Schreiben von Ventelo nun einfach ignorieren oder Widerspruch einlegen?? Ich habe konkrete Angaben leider nicht gefunden, es tut mir leid :-(
utiflo ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 27.02.2012, 08:00   #28 (Permalink)
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Hallo utiflo,

ich habe deinen Beitrag und Peters Antwort in einen bereits bestehenden Thread zu 01040 verschoben.

Wie Peter dir schon schrieb, gibt es hier im Forum unzählige Hinweise darauf, was sich in deiner Situation als sinnvoll erweisen könnte. Es kostet halt ein bisschen Zeit, sich durchzulesen. Der liebe Gott hat nun mal vor den Ertrag ein bisschen Arbeit und Schweiß gesetzt...

Gruß, Verena
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Alt 14.05.2012, 17:48   #29 (Permalink)
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Beiträge: 8
Standard immer wieder Ventelo 01040

Hallo,

wollte mal fragen:

Habe bisher von Ventelo eine Rechnung bekommen,
Widerspruch eingelegt (Einschreiben Rücksch.) , den Standard
7-seitigen "Prüfbericht" bekommen, wieder Widerspruch (s.o.), jetzt nach langem eine Zahlungsfrist sonst Inkassobüro o.ä.
Wieder Widerspruch erhoben (s.o.)
(Jeder Widerspruch- wie hier im Forum im Musterschreiben. Also auch, dass ich 'nach § ... von meinem Rückbehaltungsrecht Gebrauch mache' und Bezug auf das Urteil..., dass im Prüfbericht stehen muss wer, wann, was geprüft hat. )
Jetzt schreiben sie mir, dass ihr Prüfbericht §45i TKG entspricht u. ich diesen ja schon erhalten hätte und bitten die Forderungen zu bezahlen.

Was soll ich denn davon halten ?
Nach mehreren Widersprüchen müssten doch sogar die es verstanden haben.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen ?
Wenn ja, wie ging es bei euch weiter?
Habt ihr nochmal geantwortet und wenn ja was?
Machen die jetzt Ernst (Inkasso/ Gericht o.ä.)?
Muss ich mir jetzt Sorgen machen ?

Für Antworten wäre ich dankbar.
Grüße

phonefalle
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Alt 15.05.2012, 10:16   #30 (Permalink)
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Hallo phonefalle,

die Ventelos sind an Kundenbindung oder guten Bewertungen nicht interessiert, das ist in deren Geschäftsmodell nicht vorgesehen. Und darum muss man sich auch nicht fragen, ob die Beanstandungen vielleicht nicht verstehen. Die werden prinzipiell keinen Widerspruch anerkennen. Schlicht deswegen, weil sie sonst weniger Geld einnehmen würden.

Aber die wissen auch, dass deren so genannter Prüfbericht das Papier nicht wert ist. Und das sie vor Gericht damit nur vernachlässigbare Chancen haben. Man darf aber nicht erwarten, dass die das zugeben.

Inkassobriefe kommen also ganz sicher auch noch. Und irgendein schwach begabter Anwalt versendet womöglich auch noch ein paar dumme Textbausteine. Kostet ja fast nichts. Und erfahrungsgemäß zahlt dann mit jeder Mahnstufe doch noch ein kleiner Prozentsatz.

Bis zum Mahnbescheid kann man also ganz gelassen bleiben, einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man aber umgehend widersprechen. Klage erheben werden die Ventelos voraussichtlich nicht. Und wenn doch, haben sie nur erbärmliche Chancen.

Also nicht einschüchtern lassen und nicht bezahlen.

Freundliche Grüße
Bei den bei Überbürokratisierungen mit einer gewissen Gesetzmäßigkeit in Erscheinung tretenden Sprachverkomplizierungsmaßnahmen, die üblicherweise auch eine Erschwerung der Inhaltserfassung zur Folge haben, sollte, um schon im Vorfeld die Verhinderung einer Verständigungsbenachteiligung zu erreichen, die Missbilligung derselben, ungeachtet der Gefahr von vielfachen Wiederholungen ggf. mehrere Male erfolgend, mit der gebotenen Nachdrücklichkeit zum Ausdruck gebracht werden.
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