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#1 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 23.02.2011
Beiträge: 8
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Jetzt bin ich so verwirrt, ich glaube ich brauche Hilfe.
Habe eine Telefonrechnung mit mehreren Posten der Firma Ventelo bekommen, die meisten nur kleine Beträge, kein Problem, werde ich zahlen. Ein Posten jedoch, unter der Überschrift 01040-International, soll mich mehrere hundert Euro kosten. Genutzt soll ich diese Nummer im November und Dezember letzten Jahres haben, aufgeführt sind sie jetzt in der Februar-Rechnung ! Wie ist das genaue Vorgehen, habe viel im Forum gelesen, aber mir raucht schon der Kopf, darum meine Frage: 1.) Telefonrechnungsbetrag zurückholen und unstrittige Beträge überweisen 2.)Telekom informieren 3.) Ventelo um Entgeltnachweis nach §45iTKG bitten Stimmt das so? Viele Grüße und danke im voraus Phonefalle |
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#2 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo phonefalle,
gleich vorab: Für ungewöhnliche Telefonrechnungen gibt es verschiedene Ursachen, darum kann es das genaue Vorgehen nicht geben. Mit 1. und 2. kann man nicht viel verkehrt machen. So muss man seinem Geld in jedem Fall nicht hinterher laufen. Mit "Entgeltnachweis" ist bei 3. vermutlich ein Einzelentgeltnachweis (besser bekannt als Einzelverbindungsnachweis = EVN) gemeint. Und ja, wenn Telefonrechnungen ungewöhnlich hoch ausfallen, sollte man für den fraglichen Abrechnungszeitraum die Vorlage eines EVN verlangen. In dem Fall wird Ventelo wahrscheinlich erst ein "Formular zur freiwilligen Anforderung eines Einzelverbindungsnachweises" schicken, das unterschrieben und zurück gesendet werden muss. Vermutlich zum Zeit schinden. Von so einem Formular-Unfug sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Eine technische Prüfung kann man nach § 45i TKG innerhalb von acht Wochen nach Rechnungszugang trotzdem noch verlangen. FG |
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#3 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 23.02.2011
Beiträge: 8
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Hallo Spammemad,
danke für die schnelle Antwort. Mein Problem ist, von den zwei Wochen für eine Anfechtung ist eine schon fast rum und ich muss noch bei V um den EVN bitten. Vielleicht ne blöde Frage, aber ich stelle sie trotzdem: Kann ich das so formulieren: Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem in der Rechnung vom... aufgeführten Posten x bin ich in dieser Form nicht einverstanden. Ich bitte daher um umgehende Zusendung eines EVN nach § 45i TKG für den entsprechenden Zeitraum. Ich habe mir für die Beantwortung meines Schreibens eine Frist bis zum ... notiert MfG Viele Grüße phonefalle |
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#4 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo phonefalle,
kann man so formulieren, aber - Entgeltforderungen von Gesprächen mit der Kennzahl 01040 anzufechten, ist meines Erachtens nicht sinnvoll. - einen Einzelverbindungsnachweis kann man auch ohne Hinweis auf § 45i TKG fordern. - eine Fristsetzung ist immer unsinnig, wenn mit dem fruchtlosen Verstreichen der Frist keine Konsequenzen verbunden sind. Also würde ich in so einem Fall (ohne Hinweis auf §§) einfach einen Einzelverbindungsnachweis verlangen und anschließend gegebenenfalls die Vorlage eines Protokolls einer technischen Prüfung verlangen. Dafür könnte ich mir dann auch ruhig ein paar Wochen Zeit lassen. FG |
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#5 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 23.02.2011
Beiträge: 8
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Habe jetzt per Einschreiben nach § 45i TKG einen Einzelverbindungsnachweis gefordert. Dachte, damit wäre alles geklärt.
Als Antwort kam jetzt aber ein Formular für eine "freiwillige Anforderung eines Einzelverbindungsnachweises". Hatte im Forum gesucht, aber nix gefunden: Soll ich das jetzt einfach ausfüllen u. zurückschicken, oder muss ich genau schreiben, dass ich eine genaue detaillierte Auflistung möchte ? Nur, damit die mir rein rechtlich nicht hinterher sagen können, dass ich genau hätte sagen müssen was ich haben möchte. Grüße phonefalle |
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#6 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.03.2011
Beiträge: 1
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Wir haben am 12.11.2010 ein Gespräch zu einem Hotel in Ägypten geführt über die 01040 (Ventelo GmbH). Dieser Tarif sollte billig sein. Die Abrechnung belief sich für die ca.10 min. auf 32,47 Eur! Bei der Reklamation erklärte man mir dann es wäre eine Handynr. gewesen. Alle Rückfragen/Beschwerden waren erfolglos. Man verwies auf den ITU Rufnummernplan - der hat diese Nr auch so nicht in der Liste. Man wollte mir diese Tatsache schriftlich bestätigen. Bis heute ist nichts angekommen. Es ist wohl Betrug mit System. Ein Vergleichsgespräch über die Telekom weist die Rufnr. zum Hotel 0020123173xxx als normale Rufnummer aus
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#7 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Drei Beiträge weiter oben:
auch auf 01040 reingefallen - Hilfe! und 01011 und 010011(Ventelo)???? Du kannst ja noch anmerken, dass Dir eine unfreiwillige (gewaltsame / erzwungene) Anforderung lieber wäre .... FG |
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#8 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo nuss50,
dann bezahle den Betrag einfach nicht, bzw. hole die Lastschrift zurück und überweise anschließend den korrekten Betrag. Wenn dieses Hotel eventuell auch noch bestätigen würde, dass die Rufnummer zu einem Festnetzanschluss geschaltet ist, kann Ventelo zwar zetern und drohen, aber tatsächlich nichts machen. FG |
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#10 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 3
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Die Vorwahl 002012 ist eine Handynummer. Manche Hotels in Ägypten haben keine Festnetznummern (zu abgelegen, schlechte Festnetzanbindung etc.).
Trotzdem ist ein Handygespräch von 10Minuten für 32€ ein unding. Bei fast allen Anbietern (CallByCall oder Callthrough), die seriöus sind und gute Leitungsqualität bieten kosten Festnetz- und Mobilanrufe nach Ägypten fast gleichviel und liegen zwischen 10 und 20ct/minute. Das Gespräch dürfte nicht mehr wie 2€ kosten!! |
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