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#1 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.05.2011
Beiträge: 1
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In meiner Telekom Rechnung vom April 2011 reklamierte ich einen Einzelverbindungsnachweis der mcn tele.com AG, 010066, call by call Ausland
Ich schrieb an die angegebene Email Adresse des Telefonanbieters: … Die in ihrer Abrechnung genannte Teilnehmerrufnummer (Senegal) 7777 ist so nicht existent oder unvollständig. Um die Abrechnung nachvollziehen zu können bitte ich um Angabe der kompletten Nr. und erhielt keine Antwort. Stattdessen kam ein Schreiben der CL Inkasso AG mit dem der ausstehende Betrag von 5,11 € plus 20,- € Bearbeitungsgebühr plus 15,- € Inkassokosten + MwSt + Zinsen, gesamt = 43,01 mit einer Frist von 8 Tagen angemahnt wurden. - Ist das rechtlich o.k.? - was tun? |
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#2 (Permalink) | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Frank,
die Versendung von E-Mails ist später nicht nachweisbar. Beanstandungen besser immer nur per Einschreiben Rückschein. Zitat:
Zitat:
Freundliche Grüße |
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| 010066, inkasso, mcn tele.com ag |
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