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#11 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.01.2012
Beiträge: 2
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Hallo Leute,
ich möchte mich auf einen Rechtsstreit mit der Discount Telekom vorbereiten. Wer ist noch geschädigt durch die Masche dieser oder anderer Discounter. Wer hat eine Übersicht, wann und in welchem Umfang die Discount Telekom ihre Tarife geändert hat? Viele Grüße, Witold. |
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#12 (Permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Zitat:
Was haben Sie bisher getan - ausser sich hier zu beschweren? Einen Anwalt "konsultiert", ok. Aber mit welcher Begründung wollen Sie die Forderung verweigern? Weil die teurer sind als andere Anbieter? LACHHAFT! Weil Sie mal Billigangebote machen und dann wieder die Preise erhöhen? Ebenso LACHHAFT. Davon lebt die gesamte Branche. Trotzdem ein Tip von meiner Seite, wo Sie die Tarifänderungen finden können - obwohl Sie das auch selbst hätten finden können - VIER Beiträge vor Ihrem ersten Beitrag in diesem Thema: 010017 Unseriöses Geschäftsgebaren Oder der Direktlink zu den Preisänderungen: DIREKTLINK ZU DEN PREISÄNDERUNGEN Ihrem ersten Beitrag entnehme ich, dass Sie im September nach Portugal telefoniert haben. Für dieses Ziel (Festnetz) verlangt 01017 bereits seit 22. Juli 2011 95 Ct./Min. + Telefonsparbuch.de + Discount Telecom Call by Call / Nachrichten Tarifänderungen Wie sind Sie da an diese CbC-Vorwahl gekommen? Wohl kaum über ein Vergleichsportal? a) Wahrscheinlich haben Sie früher mal mit dieser Vorwahl günstig telefoniert und glaubten nun, dass das immer so ist? Sorry - dann sind Sie selbst schuld und sollten sehr schnell bezahlen, denn es wird nur teurer. b) Oder wollten Sie ein Mobiltelefon in Portugal erreichen? Da sind die zwar nicht der Discounter - aber der Preis ist seit Monaten akzeptabel + Telefonsparbuch.de + Discount Telecom Call by Call / Nachrichten Tarifänderungen c) Bleibt als letzte Möglichkeit ein Verwechsler mit der 010017. Unwahrscheinlich - denn die gehören zum gleichen "Stall" + Telefonsparbuch.de + 010017 Telecom Call by Call / Nachrichten Tarifänderungen Nein - da kosteten im September 2011 die Gespräche bereits 75 Ct./Min. Bleibt also fast nur Möglichkeit a) als "Fehlerquelle". Und damit haben Sie nahezu NULL Chancen sich vor Gericht durchzusetzen. SORRY
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder :-P |
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#13 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.02.2012
Beiträge: 2
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wie stehen die Chancen der Anfechtung weg. Irrtums § 119 BGB wenn man einen anderen Zahlendreher gemacht hat, z.B. statt 01071 ins österreich. Mobilfunknetz die 01017 gewählt hat aber in der Vergangenheit auch schon die 01017 gewählt und schon Rechnungen an die Discout Telecom (01017) bezahlt hat? Ist das empfehlenswert oder sieht es dann eher so aus als ob ich "Stammkunde" bei Discount Telecom bin?
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#14 (Permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Zitat:
Dabei ist es völlig unerheblich, ob man die Dienstleistungen in der Vergangenheit genutzt hat oder auch nicht. CbC-Vorwahlen verwendet jeder "normale" Mensch, weil er günstiger telefonieren will. So wie es das gute Recht der Anbieter ist, ihre Tarife willkürlich festzusetzen oder zu ändern, ist es das Recht des Kunden, jederzeit den Anbieter zu wechseln. Man wäre aber in jedem Fall (Ausnahme 01011 und 01091) schadensersatzpflichtig, sollte also bei einer Anfechtung auch gleich einen "angemessenen" Schadensersatz anbieten. Ein schlechtes Gewissen müssen man nicht haben. Das haben Anbieter wie z.B. die 01017 (und 010017) auch nicht. Die schalten auch einfach die Tarifansage und erhöhen gleichzeitig die Preise um mehrere hundert oder mehr Prozent.
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder :-P |
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#15 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.02.2012
Beiträge: 2
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Zitat:
Ich habe zwei Rechnungen Jan und Feb mit Zahlendreher. Wäre es dann sinnvoll nur die vom Februar anzufechten oder beide? |
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#16 (Permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Zitat:
Aufpassen: Eine Anfechtung nach § 119 BGB solte unmittelbar nach Kenntnis über den Irrtum erfolgen. I.d.R. dürfen danach nicht mehr als 14 Tage seit Kenntnisnahme des Irrtums vergangen sein. Entscheidend ist also, wann man vom Irrtum Kenntnis erlangt hat. Liegt der Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Irrtums mehr als 14 Tage zurück, wird es schwierig mit der Anfechtung, weil diese nicht mehr "unmittelbar" nach Kenntnisnahme erfolgen würde. Maßgeblich ist aber nicht das Rechnungsdatum, sondern tatsächlich das Datum der Kenntnisnahme. Wer also nach Rückkehr aus z.B. einem Urlaub die Rechnung und den Irrtum "zur Kenntnis nimmt", kann also auch noch anfechten, wenn das Rechnungsdatum schon mehr als 14 Tage in der Vergangenheit liegt.
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder :-P |
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#17 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 07.04.2012
Beiträge: 1
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Während es bei früheren Ermittlungen gegen 010017 wegen gewerbsmäßigem Betrug um die geänderte Taktung ging, scheint es mir nun um die fehlende Gebührenansage zu gehen. Zentrale Werbeaussage auf deren homepage ist die "transparente Gebührenansage". Die scheint aber bei den Wuchertarifen zu 95 Cent/Minute stets ausgeschaltet zu sein. Teilweise dokumentieren sie das sogar irgendwo im Kleingedruckten oder auch im Einzelverbindungsnachweis. Wenn die "groß" zugesicherte Tarifansage fehlt, dann kann ein wirksamer Vertrag auch dann nicht zustande kommen, wenn die "klein gedruckten" Texte auf stündlich mögliche Tarifänderungen hinweisen. Die würden dem Kunden ja nicht weh tun, wenn er durch die erwartete Tarifansage darüber erfahren würde. Bei fehlender Ansage ausgerechnet bei den teuren Tarifen liegt Irreführung und Täuschung des Verbrauchers vor .
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