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#1 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.11.2011
Beiträge: 5
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Hallo, verfolge seit Jahren das Forum und war immer froh, von den einschlägiggen cbc Themen nicht betroffen zu sein.
Wir telefonieren permanent mit diversen cbc prefixes nach myanmar, Singapur und Thailand. In der ersten und er vierten Oktoberwoche gab es Probleme, dass wir über Tage hinweg mit keinem preiswerten Anbieter durchkamen. Auch die Telekom funktionierte nicht. In ihrer Verzweiflung hat meine Ehefrau auch auf gut Glück 01091 verwendet (Zufall, hätte auch jede andere Nummer sein können). Jetzt stehen wir vor dem problem, dass zwar kein einziger Anrufversuch erfolgreich war, aber seitens der Telekom und 01091 horrende Summen für 10-Sekunden-Telefonate berechnet werden (die tarife sind dem Forum bekannt). Ist eine Dienstleistung erbracht worden, die bezahlt werden muss? Oder ist keine Dienstleistung erbracht worden, da keine Telefonat zustande kam (kommen konnte)? Danke |
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#2 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Birmane,
das ist von den AGB der Anbieter abhängig. Viele bestimmen darin, dass der Vertrag jeweils schon mit der Verbindung zu deren Netz beginnt. Dann können auch vergebliche Anrufe abgerechnet werden. -> Keine Verbindung via Call-by-Call Freundliche Grüße |
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#3 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Mein Freund - Du "schwächelst"
![]() Früher hättest Du die AGBs zitiert und besprochen ![]() "2.2. Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn der Kunde die VNB-Kennziffer "01091" vorwählen (Angebot) und die 01091 die Verbindung aufbaut (Annahme)....." (Steht tatsächlich so grammatisch falsch in den AGB!!!!) Danach dürfen die bereits abrechnen, wenn Sie die Verbindung aufbauen. Alles andere hätte mich auch gewundert - bei deren "Test-CbC". ABER - dass sie die Verbindung aufgebaut haben, müssten sie mittels Prüfprotpokoll nachweisen. § 45i TKG - wenn ich es richtig im Kopf habe? Damit könnte man den Herrschaften die Suppe versalzen. @ Birmane: Der Rechnung widersprechen und das Prüfprotokoll anfordern. Wenn Du das Forum tatsächlich schon seit Jahren verfolgst, dürfte es Dir nicht schwerfallen, die entsprechenden Beiträge nebst Musterschreiben zu finden. ![]() Damit Du nicht zu lange suchen musst: http://forum.billiger-telefonieren.de/call-call/660-ventelo-abzocke-01088-a.html#post6637
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder :-P |
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#5 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 23.11.2011
Beiträge: 1
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Hallo,
da muss man gar nicht cbc nutzen, um in diese "Falle" zu geraten. Rufe einfach vom Telekom-Festnetz einen Mobil-Anschluss von O2 an. Auch wenn das Handy des Angerufenen nur einmal klingelt, kostet es schon, ohne dass ein "Gespräch" zustande gekommen ist. Angeblich sind das die Bedingungen des Anbieters O2, sagte mir die Rechnungs-Hotline der Telekom! Ob das alles so richtig ist? Die Bundesnetzagentur zuckt nur mit den Schultern! Zitat:
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#6 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.11.2011
Beiträge: 5
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Hallo,
dank für die Unterstützung. Weiß nicht warum, aber den thread, auf den hingewiesen wurde, habe ich nicht gesehen. Habe das mal durchgelesen und immer noch eine Unklarheit - bin kein Jurist. Ich vergleiche die AGB mal mit de fiktiven eines Friseurs. Der könnte ja auch da schreiben, die Dienstleistung gilt als erbracht, wenn die Türklinke gedrückt wurde und man wieder abhaut, weil der Laden zu voll ist. Das tut er aber nicht, weil es unlauter wäre. Warum also sollten gleichlartige AGBs im cbc Bereich (oder handy) Gültigkeit besitzen? Gruss vom Birmanen |
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#7 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Birmane,
viele CbC-Anbieter sind aber nun mal "unlauter". Die nutzen die scheunentorgroßen Löcher in den Gesetzen schamlos in der ganzen Breite aus. Deren Lobbyisten waren (und sind immernoch) halt sehr fleißig. Es gibt in Deutschland kein Gesetz und auch keine Bestimmung, dass die Berechnung von Verbindungsversuchen verbietet. Wenn hier eventuell eine überraschende Klausel (in den AGB der Anbieter) vorliegt (vorliegen würde), könnte man dagegen angehen. Aber damit hat sich meines Wissens noch kein Richter beschäftigt. Und bei dem wirklich sehr geringen Streitwert wird das wohl auch nicht so schnell passieren. Da gibt es ein paar viel größere Baustellen ... Freundliche Grüße |
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#8 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.11.2011
Beiträge: 5
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Hallo,
eigentlich hätte ich nicht gedacht, dass ich hier noch mal schreiben muss. Ich hatte der Telekom 2x exakt aufgegeben, welcher Betrag bei welchem Anbieter zu kürzen ist (bekanntlich 01091). Um die Sache den armen Kollegen der Telekom-Buchhaltung gegenüber nicht zu verkomplizieren, habe ich die strittigen Telekom-Gebühren doch überwiesen (innerhalb der Zahlungsfrist mit großem Polster), gleichzeitig Widerspruch eingelegt, auf den Vorbehalt hingewiesen und um einen EVN nach §45 gebeten. Zeitgleich hatte ich Kube und Au um einen EVN nach §45 gebeten, der Firma den Abzug mitgeteilt und versprochen, dass nach EVN-Vorlage mit befriedigendem Ergebnis Zahlung erfolgt. Nun ist folgendes passiert: - die Telekom hat (man konnte den treuherzigen Augenaufschlag förmlich spüren) umgehend versichert, dass es die berechneten Gespräche selbstverständlich gegeben habe – ein EVN wurde nicht beigefügt. Meine Fragen: kann ich der Telekom als seriösem Ex-Staats-Unternehmen vertrauen? Gilt eventuell bereits die der Telekom-Rechnung beigefügte Liste der Telefonate als besagter EVN? - Die Telekom hat Beträge falsch gekürzt. Erhielt heute eine Mahnung (ohne Mahnbetrag! Aber mit Gebühren!), wonach ich nicht komplett überwiesen hätte. Allen Personalunionen zum Trotz bin ich grundsätzlich mit 010091 sehr zufrieden und hätte hier eine einvernehmliche Lösung. Wie könnte die aussehen? Eigentlich bin nicht ich, sondern die Telekom-Buchhaltung „der Schuldige“. Den Grad meiner Zufriedenheit kann man daran erkennen, dass ich bei denen die nicht zustande gekommen Telefonate nicht gekürzt habe (deren Tarife sind ja auch erträglich) - Über denselben Drucker und dieselbe Frankiermaschine (Zufall?) erhielt ich heute die bekannte Post von DTMI. Demnach hat die Telekom nicht den Komplettbetrag gekürzt, sondern der 01091 ein paar Cent, die für 010091 (aber von denen nicht genannt wurden, s.o.) gedacht waren, zugeschanzt hat. Eigentlich können die ja diese Minibeträge sich gegenseitig über den Schreibtisch schieben. Oder soll ich nochmals offensiv die Telekom involvieren? Ich denke, ich schreibe 01091 nochmals an, dass ich das DTMI-Schreiben in den Papierkorb schleudere und weiter auf den EVN warte. Erst wenn dieser vorliegt, kann ich doch widersprechen? - Wenn es zum 01091-Thema von mir etwas zu posten gäbe, würde ich das in dem betreffenden thread tun. - Dass es im Oktober Probleme mit der Stabilität mit dem birmanischen handy-Netz gab, die auch zur zeitweiligen Abschaltung führten, ist mir von Landsleuten bekannt und kann sicher auch bei Bedarf bewiesen werden. Aber die Nichterreichbarkeit betraf auch die handy-Netze von Thailand (Raum Bangkok) und Singapore. Hat hier jemand aus dem Forum ähnliche Probleme gehabt? Ich meine, bei der Flut in Bangkok wären Ausfälle ja denkbar. Fragen über Fragen und dank, dank, dank. |
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#9 (Permalink) | ||||||||||||||||
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Birmane,
wenn Du § 45i TKG (§ 45i TKG Beanstandungen) meinst, solltest Du das besser auch genauso schreiben. Immer. Zitat:
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2. Was ist der Zweck einer Aktiengesellschaft? 3. Kann man großen gierigen Tieren trauen? Zitat:
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Freundliche Grüße Geändert von spammemad (02.12.2011 um 14:17 Uhr) |
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#10 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.11.2011
Beiträge: 5
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Lieber Spammemad,
danke für Deine Antwort. Vielleicht tust Du mir darüber hinaus einen persönlichen Gefallen. Wie ich kund tat, bin ich kein gebürtiger Deutschsprachler. Auch wenn meine Deutschkenntnisse manchmal recht profund erscheinen, muss ich viele Sachen (da es kein brauchbares Wörterbuch birmanisch - deutsch oder gar shan – deutsch gibt) erst via leo.org von deutsch auf englisch, dann mittels dictionary von englisch auf birmanisch und dann im Kopf auf meine Sprache shan bzw. vv übersetzen. So kommt es manchmal zu Sinnentstellungen. Und daher dauert das immer so lange, bis ich reagieren kann. Bei Deinen Sottisen ist mir somit nicht immer klar: wo fängt die Ironie an. Könntest Du netterweise mir gegenüber ironische/sarkastische Passagen in Deinen Ausführungen als solche kennzeichnen? Danke. Darüber hinaus habe ich, da meine Heimat sich am angelsächsischen Recht orientiert, in der Tat manchmal Probleme mit den Unmengen an Gesetzestexten, die im deutschen Recht wohl system-immanent zu sein scheinen. - Ansonsten waren Deine Ausführungen natürlich wie gewohnt ein steter Quell sprudelnden Fachwissens. Als erstes habe ich also 010091 UG, die mir bekanntlich eine Zahlungserinnerung mit dem Gesamtbetrag 0,00 EUR zusandten, angeschrieben. Laut Deinen Hinweisen wäre strikt zwischen Hauptforderung und Nebenkosten zu unterscheiden, sodass der exakte Mahnbetrag –(minus)5,90 EUR betrüge. Womit ich wiederum bei 010091 UG ein Guthaben in dieser Höhe hätte. Also hat entgegen meiner Vermutung die Telekom bei Weitergabe meiner Überweisungen keinen Fehler zu meinen Ungunsten bezüglich 010091UG gemacht, sondern irgendwann einmal etwas gemacht, was zu einer Überzahlung führte. Direkt habe ich ja nie an die überwiesen. Jedenfalls habe ich an 010091UG eine Mahnung geschickt, die mögen mir besagten Betrag zzgl. moderater nachweisbarer Mahnkosten zurück überweisen. Andernfalls würde ich die harten Burschen von DTMI zur Wahrung meiner Interessen beauftragen. Würden die das überhaupt machen? In diesem Fall würde es Dich sicher doch interessieren, was da so über den Schreibtisch geschoben wird. …. Überhaupt habe ich riesige Probleme, wie ich das Konglomerat 01091/010091/DTMI werten soll. Ich habe so etwas Krankes noch nie erlebt. Früher dachte ich, 010091 wären die Guten – und der Rest eben nicht. Inzwischen habe ich mal eine Geschichte vom Melker und vom Mister (Tscheckel und Heydt oder so hießen die) gehört, wo verschiedene Psychen in einem (Rechts-)Körper hausen. Trifft das hier zu? Oder handelt es sich bei diesem Konglomerat um die bösen Mister in verschiedenen Ausprägungen? Nein, das gehört in einen anderen thread, vergiss es. Der Telekom gegenüber stelle ich mich dumm. Ich verlange einmal ganz treudoof Auskunft, wie die meine letzte Überweisung exakt verarbeitet haben. |
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